gemeinsames Sorgerecht...was hat er für Rechte

  • Hallo....
    Ich bin alleinerziehend.Meine Tochter ist jetzt 7 Monate alt.
    Der Kindsvater ist verheiratet und lebt weiterhin bei seiner Frau.Das erste halbe Jahr hatte ich das alleinige Sorgerecht für unsere Tochter.Jetzt hat er mich förmlich dazu gezwungen es zu ändern auf gemeinsam.Letzte Woche waren wir dann beim JA und haben es geändert.
    Im ersten moment war ich erleichtert nicht mehr alles allein zu entscheiden.Ich dachte vieles würde jetzt leichter werden.Jedoch erlebe ich gerade genau das Gegenteil.
    Also es war eine langjährige Affähre woraus unsere Tochter entstanden ist.Er sagte mir immer wieder das er seine Frau verlassen würde weil er mit uns leben will.Aber bis heute ist nichts passiert.Ich kann und will ihm auch nicht mehr glauben und deshalb bin ich gerade ganz am Anfang mich von ihm zu lösen.Oh mein Gott das ist echt hart und super super schwer.Ich muss da mit fingerspitzengefühl bei denn er will auf keinen Fall sein Spielzeug verlieren.
    Habe heute noch mit ihm telefoniert wo er gleicht sehr sehr beleidigend wurde weil ich mit meiner Tochter schwimmen war und er mich nicht erreichen und kontrolieren konnte.Er sagte das ich eine Schla...... wäre und nur einen neuen Schwa..... bräuchte und und und.Das tut verdammt weh aber ich rede mir ein das er mich nur provozieren will und versuche ein dickes Fell zu bekommen.Er sagt wenn nicht er dann niemand.Er würde am Donnerstag wieder in Deutschland sein und ann würde ich schon sehen was ich zu erwarten habe.
    Leider benutzt er jetzt unsere Tochter als druckmittel was mich sehr belastet.
    Ich weiß das er sich jetzt mit seiner Frau (sie ist verständlicherweise nicht gut auf mich zu sprechen) zusammen setzt und planen was sie jetzt machen können.Sie will natürlich das er nicht zu mir kommen muss denn damit kommt sie nicht klar.Sie hätte lieber das er sie dann zu sich holt.


    Leider haben wir ja jetzt das gemeinsame Sorgerecht......und ich weiß das er jetzt richtig gemein wird und mir nur schaden will.
    Was für Rechte hat er überhaupt?
    Wie weit darf er gehen?
    Was muss ich zulassen?
    Was könnten sie alles versuchen?


    Bitte helft mir
    Durch eure Ratschläge und Erfahrungen bin ich dann bestimmt auf vieles vorbereitet was mich noch erwartet.


    :hilfe:schwitz

  • es ändert sich eigentlich nichts!
    du hast die alltagssorge, das kind lebt ja bei dir!



    http://www.ihr-anwalt-hamburg.…gerecht.html#Alltagssorge


    evtl. zur einschulung, bei wichtigen geplanten operationen und zur eröffnung eines kontos fürs kind benötigst du
    seine unterschrift...


    über die besuche solltet ihr euch einigen,
    evtl. mit hilfe des jugendamtes oder einer beratungsstelle.
    alleine entscheiden darf er da gar nichts!!!


    p.s. du bist auch nicht verpflichtet mit ihm zu telefonieren und zu berichten, was ihr gemacht habt,
    oder dich beleidigen zu lassen... :ohnmacht:

  • Wieso hast du ihm denn das gemeinsame Sorgerecht gegeben??? "Zwingen" konnte er dich doch nur gerichtlich oder?

  • Hi,


    oh das klingt nicht gut. Es würde sich jetzt nicht lohnen dich zu fragen, weshalb du ihm (dummerweise) das hälftige Sorgerecht übertragen hast.
    Du warst mit dem alleinigen schon auf einem guten Weg. Das wird es nun in Zukunft viel schwieriger machen! Das ist, so hart es jetzt auch klingt, nur der Anfang!


    Jedenfalls bedeutet es zunächst, dass ihr quasi gleichrangig entscheidet. Das bedeutet ihr müsst Angelegenheiten, die von erheblicher Bedeutung sind zusammen entscheiden. Es sei denn
    es geht um eine Not-OP.
    Angelegenheiten von erheblicher Bedeutung können sein:
    - Aufenthalt des Kindes
    - Kindesunterhalt
    - Kindergarten/ Schulwahl
    - Berufswahl/ Ausbildung
    - OP


    Angelegenheiten des tgl. Lebens kann jeder einzelnd entscheiden, und es bedarf nicht der Zustimmung des andren Elternteils:
    - Orga des tlg. Lebens des Kindes
    - Freizeitgestaltung => wie auch das Schwimmen!
    - Kleidung
    - Hausaufgaben
    - normale Arztbesuche.


    Grundsätzlich, wenn euer Kind jetzt bei dir lebt, sollte damit der Aufenthalt von euch beiden bestimmt worden sein, wenn auch stillschweigend.
    Außerdem hat er eine "Holschuld". Wenn er was wisssen will, muss er sich melden. Du musst ihn nicht ständig von dir aus auf dem Laufenden halten. Es sei denn er fragt nach.


    Seine Ehefrau kann gar nichts. Außer dass sie ihn in Entscheidungen beeinflussen kann.
    Aber rechtlich gesehen, ist sie weder Elternteil noch steht sie in einer gerechtfertigten engen Bindung zu deinem Kind. Also hat sie nichts zu sagen.


    Was du beachten solltest, ist, dass er neben dem Sorgerecht auch das Umgangsrecht hat. Und das darfst du ihm nicht verwehren. So schwer das auch fällt.
    Jedoch bist du nicht verpflichtet ihn dafür bei dir zu Hause zu empfangen. Solange deine Tochter so klein ist, musst du sie ihm auch nicht alleine überlassen.
    Du kannst die Treffen auf einen neutralen Ort verlegen. So mache ich das mit dem KV unserer Tochter. In der Nähe gibt es ein Kindercafé mit Spiel- und Krabbelmöglichkeiten.


    Ansonsten rate ich dir, dich beim Jugendamt schlau zu machen und bei ProFamlia oder der SKFM.
    Hilfreich wäre auch, sich einfach mal mit dem 5. Buch Familienrecht vertraut zu machen. Sodass du deine Rechte und Pflichten kennst. Mache ich auch. (und das trotz Familienanwalt) Mir gibt
    das eine Sicherheit, den manches vergisst man, was man darf muss, soll und nicht.


    Beleidigungen und Beschimpfungen sollst du dir aufkeienn Fall anhören! Er hat nicht das Recht dazu! Sag ihm dann einfach klipp und klar, dass du in solch einem Fall das Gespräch beendest. Und
    weise ihn darauf hin, dass wenn er sich zukünftig daneben benimmt, er damit dein Vertrauen aufs Spiel setzt und du ihm auch nicht ruhigen gewissens später mal eure Tochter überlassen kannst.
    Und daher würde ich vorschlagen, einen Mediator hinzu zu ziehen, der entweder bei den Besuchen dabei ist und/ oder euch auch hilft im zukünftigen Dialog, Streit und Konflikte zu vermeiden.


    Viel Glück und Kraft!

  • das hört sich ja schon mal gut an.....
    und was ist wenn sie beim JA irgend welche lügen erzählen? Was hätte das für Auswirkungen?
    Ich muss dazu sagen das seine Frau vor nicht so langer Zeit schon mal beim JA angerufen hat.Ich hatte richtig ärger deshalb.Wurde beschuldigt falsche Angaben gemacht zu haben.Durch diese Aktion ist das JA momentan nicht gut auf mich zu sprechen.Und es gibt bestimmt intern einen Vermerk in meiner Akte.Mittlerweile hat sich alles geklärt aber es war nicht angenehm.
    Also was ich sagen wollte ist.....das sie es schon mal getan hat und es bestimmt auch nochmal tun würde.

  • Angelegenheiten von erheblicher Bedeutung können sein:
    - Aufenthalt des Kindes
    - Kindesunterhalt
    - Kindergarten/ Schulwahl
    - Berufswahl/ Ausbildung
    - OP


    Richtig bis auf den Punkt Kindesunterhalt. Da müsst Ihr Euch nicht einigen. Entweder läuft der Unterhalt über eine Beistandschaft beim JA, was ich Dir persönlich empfehlen würde falls noch nicht vorhanden, oder der KV zahlt bereits einen Betrag X, der der Düsseldorfer Tabelle entspricht.


    Ich muss dazu sagen das seine Frau vor nicht so langer Zeit schon mal beim JA angerufen hat.Ich hatte richtig ärger deshalb.Wurde beschuldigt falsche Angaben gemacht zu haben.Durch diese Aktion ist das JA momentan nicht gut auf mich zu sprechen.Und es gibt bestimmt intern einen Vermerk in meiner Akte.Mittlerweile hat sich alles geklärt aber es war nicht angenehm.


    Natürlich können mal Falschanzeigen beim JA vorkommen, aber wenn der Vorwutf entkräftet wurde bzw. sich das JA vom Gegenteil selbst überzeugt hat, dann hast Du sogar Vorteile, weil das JA jetzt einer erneuten Falschanzeige von vornherein skeptischer gegenüber steht bzw. eher Dir glaubt.


    Zitat von »Marylo«


    Angelegenheiten des tgl. Lebens kann jeder einzelnd entscheiden,


    nicht jeder einzeln, sondern nur der elternteil, bei dem das kind wohnt/ gemeldet ist, also die ts


    Nicht ganz, juwi, oder? Die Angelegenheiten des täglichen Lebens kann immer der ET entscheiden, bei dem das Kind gerade ist. Wenn später das Kind Umgang beim KV wahrnimmt, dann kann der KV über Dinge des täglichen Lebens entscheiden. Momentan bei dem Alter des Kindes bist Du diejenige, die die Alltagsdinge bestimmt, da hat juwi natürlich Recht.


    Ansonsten kann ich mich vielen Vorrednern nur anschließen. Es ändert sich nicht viel mit dem GSR für Dich, nur die oben genannten Punkte müsst Ihr gemeinsam entscheiden. Auch da kann nicht einer den anderen zu etwas zwingen! Aber wie hat er Dich denn dazu "gezwungen"? Warum hast Du das bloß gemacht?


    Solche Kontrollanrufe sind natürllich Quatsch, Du bist ihm in keinster Weise zu solchen Auskünften verpflichtet. Das würde ich auch deutlich sagen. Und wenn er Dich nochmal beleidigt, würde ich ebenso eine klare Grenze setzen und mit Anzeige drohen. Sowas musst Du Dir bestimmt nicht gefallen lassen.

  • Ich sehe drei mögliche Wege:


    1. Mit dem JA in Verbindung setzen und ihnen das alles erzählen


    2. Einen Anwalt suchen


    3. Dich von einer Beratungsstelle beraten lassen


    Ich würde eines davon so schnell wie möglich machen. Gut wäre, wenn du von nun an nicht mehr mit ihm telefonierst. Er soll all das schriftlich machen (z.B. mail). Dann hast du was in der Hand. Ansonsten würde ich alles - solange es noch frisch ist - aufschreiben.


    So kann er auf keinen Fall mit dir umgehen - ob GSR oder nicht. Ganz gute Karten hast du nach meiner Erfahrung wenn du ganz deutlich machst, dass eine solche Atmosphäre etc. schrecklich für das kind ist und künftig immer mehr sein wird und dass du dringend eine Lösung brauchst.
    Es ist nicht so, dass er von nun an Bedingungen stellt und du musst "ja" sagen sondern ihr müsst euch einigen (auch z.B. Umgang funktioniert nicht so, dass er sagt: ich will und du musst genau das gewähren ...). Wenn ihr euch nicht einigen könnt, kommt die Sache vors JA oder vors Gericht.,,

  • Hallo
    Ich habe auch das gemeinsame sorgerecht - und es ist wirklich so für wichtige Angelegenheiten brauchst du seine Unterschrift - bei mir wohnt der kV 500 km dazu entfernt, um Kindergarten wollten sie jetzt gar nicht seine Unterschrift - also alles nicht so schlimm!
    Red mit deiner Sachbearbeiterin beim Jugendamt und wenn es zum Terror wird nehm dir nen Anwalt!
    Hab keine Angst - mein ex hat mir die ersten 2 Jahre immer mit Jugendamt und Gericht gedroht aber er hat es nie getan - was will dein ex denn überhaupt erreichen?! Alles gute dir

  • Ohje. Ich würde auch wie hier geraten so schnell wie möglich zu der Stelle, an der Du unterschrieben hast, und sagen, dass es unter Zwang geschehen ist mit der Bitte, es rückgängig zu machen.
    Ansonsten Anwalt.


  • Nicht ganz, juwi, oder? Die Angelegenheiten des täglichen Lebens kann immer der ET entscheiden, bei dem das Kind gerade ist. Wenn später das Kind Umgang beim KV wahrnimmt, dann kann der KV über Dinge des täglichen Lebens entscheiden. Momentan bei dem Alter des Kindes bist Du diejenige, die die Alltagsdinge bestimmt, da hat juwi natürlich Recht.

    naja, ich fand es in diesem fall wichtig aufzuzeigen, dass die sogenannte "alltagssorge" nur! bei ihr liegt:


    stichwort "schwimmen gehen"...


    http://www.treffpunkteltern.de…l-des-sorgerechts_717.php


    später darf der vater, wenn das kind zu besuch bei ihm ist, schon entscheiden, was das kind isst oder anzieht, oder was er unternimmt.


    arztbesuche oder z.b. abholen vom kindergarten oder schwimmen im verein etc. entscheidet hier weiter die mutter


    http://openjur.de/u/31927.html

  • Hallo


    Du mußt Dich dringend um Dich und Dein Selbstwertgefühl kümmern. Wenn seine Ausfälle an Dir abprallen, besteht die Hoffnung, dass er ins Leere läuft und aufgibt. Zumindest geht es Dir damit besser und Du kannst klare Grenzen ziehen.


    Ich habe lange mit dem KV gar nicht gesprochen, sondern ausschließlich schriftlich kommuniziert. Gut, es war insofern leichter, als dass Umgang kaum statt fand ,da er ja im Auslandseinsatz war. Bitte jemanden, bei den Besuchen des KV dabei zu sein. Ruf eine alte Freundin an und rede mit ihr - erkläre, warum Du Dich in den letzten Jahren so zurück gezogen hast. Du brauchst jetzt Sozialkontakte!


    Kontaktiere das JuA. Mag sein, dass sie von "dem Fall" genervt sind. Es liegt an Dir, Zusammenarbeit zu signalisieren. Erkläre, was vorfällt und bitte um Rat oder Ansprechpartner.


    Es geht Dir besser, wenn Du aktiv wirst und nicht sein Spielball, der nur reagiert!


    Und noch was: Die Definition von "Schl..." ist ja sehr individuell. Den Schuh zieh Dir schlicht nicht an. Du könntest (wenn Du distanzierter bist) schlicht lachen und sagen "Ja Schatz, ich habe so meine Bedürfnisse, wie wohl jeder Mensch." Es geht nur und ganz alleine Dich was an und wenn Du jeden halbwegs erwachsenen Mann ansprängest - das interessiert niemanden. Deswegen wird Dir das Kind nicht weg genommen. Sein verletzter Stolz, ersetzbar zu sein zeugt von einem ebenso geringen Selbstwert. Vielleicht hält er Dich deshalb so klein.


    Gruß

    Einmal editiert, zuletzt von Lucca ()


  • Dich erwartet gar nicht, vorausgesetzt du wirst etwas gelassenener. Das GSR, ja... das kann er sich über´s Bett nageln , mehr wird da wohl nicht werden.
    Er hat bei einigen Punkten das Recht mit zu entscheiden.... weigert er sich, gehst du zum Gericht und lässt seine Unterschrift ersetzen. Wenn das einige Male vorkommt (und ich wage es fast zu vermuten), dann nimmst du dir einen Anwalt und schaust wie die Möglichkeiten stehen wieder das ASR zu bekommen. Das wird noch etwas dauern und vermutlich werden bis dahin die deutschen Gerichte auch schon ihre Erfahrungswerte mit dem GSR haben ;)
    So...


    Und aber mal ganz ehrlich... so von Frau zu Frau sozusagen...
    Was bitte lässt du da mit dir machen??? Wie bitte nennt er dich?? Was sagt er dir?
    Hallo... wo ist denn dein Selbstwertgefühl, diesem Typen mal mächtig in den Allerwertesten zu treten!?? Der tut dir nicht gut und in der KOnstellation auch nicht deiner Tochter.
    Wenn er dich beleidigt, leg auf!! Kontrollieren lassen würde ich mich grundsätzlich nicht lassen und wann du mit deiner Tochter schwimmen gehst, geht ihn nichts an - zumindest nicht, wenn er sich so aufführt.
    Ganz ehrlich - bei Vorwürfen in diese Richtung, würde ich ebenfalls auflegen und wäre dann 2 Tage nicht erreichbar.
    Nimm das Zepter in die Hand!!!


    Deine Tochter kann und wird er mit hoher Wahrscheinlichkeit (so wie du ihn schilderst) als Waffe benutzen. Gute Nachricht, das funktioniert erstmal nur, wenn du es zulässt ;)



    Du schreibst "er ist Donnerstag wieder in Deutschland"... lebt er im Ausland? Wenn ja, wo??


    LG
    Mami2511

  • Er lebt nicht im Ausland.Er arbeitet dort und kommt alle zwei Wochen nach Deutschland.Dann besucht er uns ca. 1 bis 2 Stunden pro Tag oder kommt auch mal einen Tag gar nicht.Er ist immer nur dann übers Wochenende da.Er sagt das er seine Frau nicht weh tun will im Moment und deshalb selten kommt.Naja was soll ich dazu sagen :Hm

  • Hallo


    Ähm - ändere das! Es ist egal, was mit seiner Frau ist, es ist egal, was mit ihm ist. Du machst Dich abhängig. Ihr seid getrennt. Warum besucht er Euch täglich?! Das grenzt ja an Masochismus! Gib die Hoffnung auf, dass er zurück kommt, wenn Du brav genug bist.


    Umgang mit Kind ist sicher zu stellen. Wenn er nur alle 14 Tage da ist, ist das sein Problem. Und vielleicht ist es wirklich besser, wenn die Kleine mittelfristig über's WE zu ihrem Papa geht. Es ist besser für DICH! Bis dahin erstelle einen Plan. Er kann zum Beispiel Sa / So in einem festgelegten Rahmen an einem festgelegten Ort das Kind sehen.


    Du brauchst Distanz. Schaffe diese. Der Mann kommt nicht zurück. Jedenfalls nicht, um zu bleiben.


    Gruß

  • Ich finde klasse wie schnell man hier Antworten bekommt....
    Das alles hilft mir echt sehr sehr gut......
    bin so auf vieles vorbereitet und bekomme von euch sehr sehr viele Tipps.
    Bin erst seid ein paar Tagen hier angemeldet,ich war nämlich bis dahin noch niemals in einem Chat.
    Ich brauchte einfach Leute zum Reden :wink
    :thanks: