Woher ich diese Einschätzung habe ? Nun - dazu rät der Mieterschutzbund. Und man kann es auch nachlesen... Kannst dazu ja mal googlen.
Man braucht erst dann zu zahlen wenn man überprüfen kann ob die Abrechnung ok ist. Und das kann man nur mit den Originalrrechnungen.
Klar MUSS der Vermieter nicht die Belege in Kopie mitschicken..... Er kann auch Einsichtnahme gewähren ( wenn es dem Meiter zugemutet werden kann ) oder sie per E- Mail schicken etc.
Ansonsten hat der Mieter schlicht ein Einbehaltungsrecht bis Einsichtnahme möglich ist...
Nachzulesen mit urteilen des BGH zb hier