Ich begehre seit 1,5 Jahren Akteneinsicht beim JA und wurde bisher immer vertröstet, wieder weggeschickt etc. Seit meinem letzten Antrag, dieses Mal schriftlich, sind nun wieder bald zwei Wochen her. Man teilte mir mit, man melde sich zu der Sache "zu gegebener Zeit". Das klingt mir vielmehr nach "nie" hilfsweise "in einigen Jahren". Ich habe dem JA für seine Entscheidung daraufhin nun eine Frist gesetzt und einen konkreten Termin benannt, an dem ich Akteneinsicht haben möchte.
Jetzt fragt sich für mich, was ich machen kann, wenn die Frist nicht eingehalten wird. Normalerweise muss man einen Bescheid abwarten, gegen diesen kann man in Widerspruch gehen, und dann kann man beim Verwaltungsgericht klagen, wenn im Widerspruchsverfahren ncht Abhilfe geleistet wurde. Wenn ich aber schon keinen Bescheid erhalte, meine Frist regungslos abläuft, kann ich dann auch direkt zum Verwaltungsgericht gehen, um Akteneinsicht - ggf. per Eilantrag - zu erhalten?
Ich sehe keinen Weg mehr, das friedlich durch zureden etc. zu lösen, da ich nun schon einige Male Akteneinsicht begehrt habe, aber nie auch nur im Ansatz welche erhalten habe. Einmal wollte ich den Inhalt von wenigstens EINER Seite erfahren, aber es wurde mir vor Zeugen verwehrt.
Wenn meine gesetzte Frist nicht eingehalten wird, möchte ich den Weg zum Verwaltungsgericht einschlagen, aber richtig klar ist mir noch nicht, wie ich dort meine Aussichten auf Erfolg erhöhe, wenn ich nicht einmal einen Bescheid vom JA erhalte, gegen den ich vorgehen kann. Hat da jemand Erfahrung?