Hat jemand Erfahrung mit dem Klageweg gegen das JA?

  • Ich begehre seit 1,5 Jahren Akteneinsicht beim JA und wurde bisher immer vertröstet, wieder weggeschickt etc. Seit meinem letzten Antrag, dieses Mal schriftlich, sind nun wieder bald zwei Wochen her. Man teilte mir mit, man melde sich zu der Sache "zu gegebener Zeit". Das klingt mir vielmehr nach "nie" hilfsweise "in einigen Jahren". Ich habe dem JA für seine Entscheidung daraufhin nun eine Frist gesetzt und einen konkreten Termin benannt, an dem ich Akteneinsicht haben möchte.


    Jetzt fragt sich für mich, was ich machen kann, wenn die Frist nicht eingehalten wird. Normalerweise muss man einen Bescheid abwarten, gegen diesen kann man in Widerspruch gehen, und dann kann man beim Verwaltungsgericht klagen, wenn im Widerspruchsverfahren ncht Abhilfe geleistet wurde. Wenn ich aber schon keinen Bescheid erhalte, meine Frist regungslos abläuft, kann ich dann auch direkt zum Verwaltungsgericht gehen, um Akteneinsicht - ggf. per Eilantrag - zu erhalten?


    Ich sehe keinen Weg mehr, das friedlich durch zureden etc. zu lösen, da ich nun schon einige Male Akteneinsicht begehrt habe, aber nie auch nur im Ansatz welche erhalten habe. Einmal wollte ich den Inhalt von wenigstens EINER Seite erfahren, aber es wurde mir vor Zeugen verwehrt.


    Wenn meine gesetzte Frist nicht eingehalten wird, möchte ich den Weg zum Verwaltungsgericht einschlagen, aber richtig klar ist mir noch nicht, wie ich dort meine Aussichten auf Erfolg erhöhe, wenn ich nicht einmal einen Bescheid vom JA erhalte, gegen den ich vorgehen kann. Hat da jemand Erfahrung?

  • Hallo,


    schwierig, bist du dir wirklich sicher, dass du mit dem JA Krieg führen willst??


    Nicht falsch verstehen, du hast ein Recht auf Akteneinsicht bezüglich deiner Person (mgl. deines Kindes). Das steht ausser Frage. Aber gegen das JA zu prozessieren, halte ich persönlich für nicht sinnvoll.


    Was meinst du was passiert, wenn du Akteneinsicht erhältst... meinst du wirklich, du bekommst die komplette Akte zu sehen mit allem was da jemals niedergeschrieben würde??
    Vermutlich eher nicht, denn irgendwas scheint ja eh schon nicht zu stimmen, wenn sich das JA so dagegen sträubt.


    Ich würde vermuten, dass sich der Aufwand nicht lohnt.


    LG
    Mami2511


    P.S. Die Aussage, dass JÄ im Ernstfall "Akten säubern", sind Erfahrungswerte ;)

  • Ich habe den Eindruck, dass betreffs JA sowieso nichts zu retten ist. Hätte das JA Interesse daran, einen guten Weg mit mir zu finden, hätte es mir wenigstens eine "gesäuberte Version" vorgelegt. Das wäre wohl aus JA-Sicht auch ein diplomatischer Weg, Akteneinsicht zu gestatten und einem Beteiligten den Wind aus den Segeln zu nehmen. Aber hier herrscht Totalboykott, und insofern sehe ich nicht, dass noch etwas zu verlieren wäre. Den Aufwand halte ich auch deshalb für lohnend, weil ich über meine Klage vielleicht auch etwas für andere in Zukunft erreichen könnte. Ich gehe davon aus, dass ich kein Einzelfall im Umkreis bin.

  • Zarathustra.


    Ein Anwalt kann Dir da sicher weiter helfen. Da es im Sozialrecht geht, dürfte der Anwalt sogar von einer privaten Rechtschutzversicherung übernommen werden, wenn Du eine privat e Rechtschutzversicherung hast.


    Ansonsten bliebe noch die Möglichkeit über einen Antrag auf einstweiligen Rechtschutz einen Anwalt miteinzubeziehen.


    Das alles kann Dir aber ein Anwalt vor Ort wesentlich besser erklären.


    lg


    Camper

  • Ich gehe davon aus, dass ich kein Einzelfall im Umkreis bin.


    Davon kannst du tatsächlich ausgehen ;)


    Naja... wenn da kein Kind (mehr) dazwischen hängt, dann würde ich den Schritt vielleicht wagen, ansonsten never ever.
    Im Ernstfall können die dir das Leben echt zur Hölle machen...


    Die Frage, ob du jemanden hilfst, ist schwer zu beurteilen... leider haben die JÄ kein Kontrollorgan über sich, sodass man faktisch "ausgeliefert" ist. Entweder man hat Glück und landet bei einem guten JA mit super SA oder eben auch nicht, eigentlich an sich schon eine Katastrophe... ist aber leider so.


    LG
    Mami2511

  • Ich möchte mir das Geld für den Anwalt auf erster Instanz sparen, um noch genügend für eine zweite Instanz dann mit Anwalt zu haben. Bisher fahre ich damit ganz gut. Ich klage derzeit auf der ersten Instanz immer im Alleingang und habe bisher ausnahmslos alles auf zweiter Instanz dann gewonnen - auch in letzter Zeit ebenso ohne Anwalt. Erste Instanzen erscheinen mir selbst MIT Anwalt inzwischen wertlos, weshalb ich kein Geld mehr auf ersten Instanzen verschwenden möchte. Daher wäre für mich nur die Frage im Raum, ob ich nach Ablauf meiner gesetzten Frist direkt den Klageweg einschlagen kann.

  • Im Ernstfall können die dir das Leben echt zur Hölle machen...


    Die Frage, ob du jemanden hilfst, ist schwer zu beurteilen... leider haben die JÄ kein Kontrollorgan über sich, sodass man faktisch "ausgeliefert" ist. Entweder man hat Glück und landet bei einem guten JA mit super SA oder eben auch nicht, eigentlich an sich schon eine Katastrophe... ist aber leider so.

    Es gibt durchaus Gründe, weshalb ich Akteneinsicht haben möchte. Es liegt bereits etwas im Argen, und ich möchte rechtzeitig meinen Daumen draufgehalten haben, um mein Kind vor einer Willkürentscheidung zu schützen. Einziges Kontrollorgan sehe ich im Verwaltungsgericht, und seit der letzten Reform der Europäischen Union wurden die Grundrechte auf Akteneinsicht nochmals um einen europäischen, nicht nur innerdeutschen Klageweg erweitert.

  • Daher wäre für mich nur die Frage im Raum, ob ich nach Ablauf meiner gesetzten Frist direkt den Klageweg einschlagen kann.


    Ja. Mit Nachweisführung, dass Du um Akteneinsicht gebeten hast, ist zu empfehlen.

    Liebe Grüße



    Bap



    Wir können unser Leben nicht neu formatieren, ein anderes Betriebssystem aufspielen und alles wieder neu beginnen. Erst wenn man sich den Fehlern der Vergangenheit stellt, kann man positiv in die Zukunft blicken.

  • Ich möchte mir das Geld für den Anwalt auf erster Instanz sparen, um noch genügend für eine zweite Instanz dann mit Anwalt zu haben


    Nun bin ich in der glücklichen Lage, eine private Rechtschutz zu haben. Daher lasse ich inzwischen schon den Widerspruch von meinem Anwalt formulieren.


    Da wird schon etwas genauer nachgeguckt, bevor ein (ablehnender) Widerspruchsbescheid raus geht. Was die Sache nicht unbedingt beschleunigt, wenn man mit der Rentenversicherung zu tun hat. Aber im Falle einer Erwerbsminderungsrente wächst ja dann Kapital an, wenn der Widerspruch doch noch positiv beschieden wird.


    lg


    Camper


    Mod.-Hinweis: Camper, du bist beim falschen Thema. Hier geht es ums Jugendamt und nicht um Rentenversicherung und irgendwelche Bescheide. Also bitte: Entweder zum Thema oder auf den Fingern sitzen. Danke! Volleybap

  • nachdem ich mich mittlerweile mit einem JA und einem Arbeitsamt erfolgreich gestritten habe geb ich dir mal einfach einen tipp...wenns nicht weit weg ist, geh vorbei, und sag du willst den amtsleiter sprechen und gleichzeitig eine dienst und sachaufsichtsbeschwerde loswerden... die müssen die nämlich zur niederschrift annehmen als amt...


    wenns weiter weg ist mach das ganze schriftlich und schicks direkt an Rathaus an den Bürgermeister mit dem verweis das du es weiter an die presse gibst... funktioniert meistens... weil bei beschwereden, muss jeder vorgesetzte deiner sachbearbeiterin eine stellungnahme abgeben und solche beschwerden sind IMMER Personalaktenkundig.... in der regel reicht das um dafür zusorgen das die mitarbeiter sich bewegen...


    die rechtschutz zahlt aber auch nur die 1. BEratung... wenns wirklich vor gericht geht musst du selber zahlen camper... und das nervig ist das ja anwaltspflicht ist

  • die rechtschutz zahlt aber auch nur die 1. BEratung... wenns wirklich vor gericht geht musst du selber zahlen camper... und das nervig ist das ja anwaltspflicht ist


    Es würde zu weit ins OT führen, darauf zu antworten.


    Ich machs per PN.


    lg


    Camper

  • nachdem ich mich mittlerweile mit einem JA und einem Arbeitsamt erfolgreich gestritten habe geb ich dir mal einfach einen tipp...wenns nicht weit weg ist, geh vorbei, und sag du willst den amtsleiter sprechen und gleichzeitig eine dienst und sachaufsichtsbeschwerde loswerden... die müssen die nämlich zur niederschrift annehmen als amt...


    wenns weiter weg ist mach das ganze schriftlich und schicks direkt an Rathaus an den Bürgermeister mit dem verweis das du es weiter an die presse gibst... funktioniert meistens... weil bei beschwereden, muss jeder vorgesetzte deiner sachbearbeiterin eine stellungnahme abgeben und solche beschwerden sind IMMER Personalaktenkundig.... in der regel reicht das um dafür zusorgen das die mitarbeiter sich bewegen...


    die rechtschutz zahlt aber auch nur die 1. BEratung... wenns wirklich vor gericht geht musst du selber zahlen camper... und das nervig ist das ja anwaltspflicht ist

    Danke für deine Tipps. Ähnlich habe ich auch schon Überlegungen gehabt. Das "Amüsante" an meinem Fall ist, dass ich einmal ein Gespräch mit dem Jugendamt gesucht habe, um Sachfragen zu klären, wie z.B. nachweisbar falschen Vortrag vor dem Familiengericht durch unsere SB, und zu diesem Gespräch kam unangekündigt eine weitere Dame des Jugendamts, die mir als "Vorgesetzte der SB" vorgestellt wurde. Im Nachhinein recherchierte ich, und ja, es war tatsächlich eine Vorgesetzte der SB, nämlich die Amtsleiterin des Jugendamts des kompletten Landkreises, nicht nur unseres Ortes. Und genau diese verweigerte die Beantwortung jeglicher meiner durchaus sachlichen Fragen im Beisein eines Zeugen (!). Meiner SB wurde komplett durch die "Vorgesetzte" der Mund verboten. Die SB wurde wenig später versetzt.


    Insofern gehe ich davon aus, dass eine Dienstaufsichtsbeschwerde auch nur in der Luft verpufft.


    Ich ziehe es tatsächlich in Betracht, ein zukünftiges Verwaltungsgerichtsverfahren öffentlich zu dokumentieren, zumal ich mir ausrechne, zumindest Chancen auf einen Teilerfolg zu haben. Aber eine Dienst- und Sachaufsichtsbeschwerde werde ich auch noch zu den Akten legen.


    Den Bürgermeister könnte ich auch kontaktieren, das ist eine gute Idee.

  • Versuch mal über den Väternotruf( Internet) einen RA in deiner Nähe zu finden. Die Anwälte dir dort aufgeführt sind, haben meist genügend
    Erfahrung um ggf. auch gegen das JA vorzugehen. Ich weiß wovon ich da rede!