Unterhaltsvorschuß

  • Hallo,
    bin alleinerziehend mit drei Kindern und beziehe ALG 2 .
    Für meine ältestes Kind ist der Unterhaltsvorschuß jetzt ausgelaufen.Von meinem Exmann werde ich keinen Pfennig sehen ist selber ALG 2 Empfänger.
    Was kommt danach? Weiß jemand was man jetzt tun muß?


    Lg Bellabelinda27

  • Ja, und wie ist es, wenn man keine Leistungen irgendwelcher Agenturen bezieht, sondern (für wenig Geld) arbeitet?
    Mein Arbeitgeber wird deswegen wohl kaum mehr zahlen.
    Bekommt man dann irgendeine Art von Anschlußunterstützung oder ähnliches? Ich meine, 72 Monate sind ja nicht die ganze Kindheit.


    Gruß Simone

  • naja, iss ja auch net wenig, gebrauchen kann ich das schon, vor allem wenn sich meine steuerklasse ändert, dann fehlen mir locker 300euro im monat, da mir auch nen zuschlag vom bund dann entgeht...


    also beantragen und hoffen das das gut klappt...


    danke für eure info...


    lg jörg

  • Ich habe letztes Jahr den antrag gestellt und er ist nach 1 jahr zum 1.10 genehmigt worden.. bekomme jetzt auch für beide uv!

  • Zitat

    Original von Mela


    :crazy
    Na hoffentlich doch auch rückwirkend?



    Ist doch eigentlich egal. Gibts meines Wissens nach doch eh nur ne befristete Zeit. Warens 3 Jahre? Bis zum 12 Lebensjahr maximal, nech?




    Sag mal Mela, bist du das auf dem Bild? Oder hast das von ner Elfenseite geklaut ... *geblendetbin* :strahlen

    Einmal editiert, zuletzt von Trueffelchen ()

  • Hab ne Frage:
    Jetzt läuft der Unterhalt vom KV über die Arge, also laut Gesetz ist ja Unterhalt vor allem anderen zu leisten.
    Mein Problem:
    Ich bekomme zum Einkommen noch ALG 2 dazu, nur der Unterhalt erscheint überhaupt nicht mehr in dem Bescheid.
    Ich meine, schön und gut, wenn die Arge den Unterhalt nicht anrechnet, nur von wem kommt dann der Unterhalt?
    Es kann ja nicht sein, dass die Arge über das Jugendamt den Unterhalt kassiert und ich davon nix sehe, oder`?
    Und wie sieht es aus, wenn ich z.b. wie diesen Monat nix von Arge bekomme?
    Dann muss ich doch zumindest den Kindesunterhalt von 254 Euro bekommen, oder?

  • Also nix von Arge heißt ich bekomme höchstens Wohngeld von der Wohngeldstelle, denn ich falle aus dem System, da ich
    1. noch Lohn vom August bekomme
    2. Krankengeld bekomme für September
    3. Nach der Gerichtsverhandlung die Überstunden.....


    Nur wo bleibt dann der Unterhalt?


    Was ich noch schlimm finde: seitdem ich wieder arbeite, bekomme ich so spät Geld von Behörden und somit habe ich mehr Probleme, als wenn ich nicht gearbeitet hatte.
    Diesen Monat hatte ich nicht einen Euro zum Leben - eben außer 154 Euro Kindergeld zum 15. des Monats - das kann doch nicht sein, oder?
    Im August hätte ich auch ergänzende Leistungen bekommen sollen, aber da ist bis heute nix da.....ist wohl vergessen worden....
    Habe schon Widerspruch geschrieben, aber bis der durch ist, fliege ich aus der Wohnung!
    Es kann doch nicht sein, dass man mir aufdrängt ich sollte doch Unterhalt über das JA und Arge laufen lassen und man dann viel später zahlt oder gar nicht, als der Kindsvater!
    Dann hätte ich gleich über den KV laufen lassen können!