Beiträge von Gaby73

    Seit 1. Januar 2014 gibt es neue Regelungen......mich würde interessieren, ob man davon profitiert oder ob
    es nun noch teurer wird?
    Wann gilt es diese 25 Prozent allg. abzuziehen für die Ausgaben, die man so hat und wann gilt der reale Abzug?

    Hallo, ich suche Hilfe wo man das neue Gesetz zwecks Unterhalt findet?
    Ich weiß nur so viel, dass das Kindergeld nun nicht mehr beim EK reingerechnet wird, sondern
    neben dem Unterhalt der nun neu berechnet wird abgeführt werden muss...
    Kann hier Jemand helfen, ich würde gerne wissen, wie die Richtlinien sind.....danke!

    Auf 200 km Entfernung???? :hae:


    Ich fahre derzeit jedes WE knapp 600 km um mit meinem Sohn gemeinsame Zeiten zu haben!
    Ich möchte hier nicht urteilen, ob die Entscheidung diese klare Ansage zu tun richtig war.
    Wollte nur einmal aufzeigen, wo ein Wille (wenn es so entschieden worden wäre) da auch ein Weg!
    Ich hoffe, dein Sohn ist weiterhin in dieser Situation glücklich!
    Manchmal können tatsächlich deutliche Worte und nicht immer das "hin und her" etwas Gutes bewirken!

    Wir hätten gerne einen Papa, der sich kümmert....
    Aber auch diese Ferien wird er nicht kommen...
    Er hat nicht mal ein Geschenk für meinen Buben übrig...
    Okay er ist arbeitslos...
    Das größte Geschenk wäre für ihn eh, wenn Papa endlich mal wieder für ihn da wäre...
    Da würde er gerne auf ganz normale Geschenke verzichten...


    Allen Papas und Mamas die alleine sind wünsche ich trotzdem eine schöne Zeit. :troest

    Wenn das JA schon anfragt, ob er nicht freiwillig was zahlen möchte, dann wissen die ganz genau: er MUSS nicht zahlen, weil er es nicht kann. (ansonsten würden die nicht anfragen, sondern einfordern).


    In dem Fall laufen auch keine Schulden auf. Unterhalt berechnet sich aus der Einkommenshöhe, und wenn die zu niedrig ist, kann und muss er logischerweise auch nichts zahlen. (Ausnahme: es gibt einen Titel. Den gibt es aber hier anscheinend nicht).


    Ja es gibt einen Titel und zwar müsste der KV um die 250 Euro rum zahlen was er aber nicht kann....hat ja H4...
    Das JA forderte ihn auf mind. 5 Bewerbungen im Monat zu bringen.....der KV meinte muss er nicht denn sein JC will
    nur 3....Er befindet sich im Ü50 ?? Keine Ahnung wie man das nennt aber da muss man wohl nicht mehr
    so viel vorweisen.
    Für mich stellt sich nun die Frage: Warum wird er nicht auf 0 gestellt, wenn er doch H4 hat und man da angeblich
    keine Schulden beim JA ansammelt, weil man nicht genug EK hat?
    Ich frage mich, wie kam er überhaupt zu so einem Titel?
    Er hat den wohl schon seit Geburt d. Kindes....Na ja, er zahlte ja auch immer. Ab August 2008 dann nur noch den Betrag zwischen ALG I und ALG II. Aber eben dann nicht mehr wegen
    Arbeitslosigkeit...
    Was das Thema "freiwillig" betrifft war, weil der KV eine Wohnung geerbt hat und das JA meinte, da könnten sie was holen,
    denn der KV würde diese bestimmt verkaufen.
    Na ja er möchte sie nicht, aber da Leute ihren Anteil haben möchten, wird es schwierig...
    Und sie ist renovierungsbedürftig..Schimmel und so...Aber wie gesagt er möchte sie behalten...


    Das Problem hat ja der nicht, der H4 bekommt, da er ja eben nix abgeben kann...
    Was ich nicht verstanden habe: Fallen denn beim H4 Bezieher keine Schulden an beim JA?
    Wenn dem so ist, dann kann kein JA einen H4 Empfänger pfänden, denn dann hat er ja keine fiktiven Schulden
    weul eben H4.....oder sehe ich das verkehrt?


    wie lange bleibt denn eine forderung des JA bestehen? oder fallen da keine gelder an solange er hartz IV ist?
    Ich denke wenn ich als Kindesmutter pfänden kann wenn ich einen Titel habe oder einen
    Titel über Gericht, dann kann doch auch ein JA pfänden!
    Denn anfallen tun ja viel mehr Unterhalt als der UHVorschu..
    Oder muss ich das anders sehen?
    Menschlich gesehen ist klar ist das nicht okay, wenn ich nen H4 Empfäng. pfänden würde....

    Ich habe eine Frage.
    Kann denn ab dem neuen Gesetz das JUgendamt beim KV einfach so pfänden?
    Denn ab 1.1. gelten neue Gesetze was das Pfänden von Sozialleistungen
    betrifft.
    Ich denke nein, denn das JA weiß ja, dass er nur H4 bekommt und das zum Leben braucht...
    Es geht darum, dass eben er keinen Unterhalt bezahlt, weil er H4 hat...
    Das Kind bekommt Unterhaltsvorsch. vom JA.
    Das JA fragte an, ob er freiwillig den Betrag bezahlen möchte...sind 11 Monate lang 180 Euro
    Unterhaltsvorschu. und ein halben Monat weil er eben dann 12 J. wird und keinen
    Anspruch mehr hat auch UHVorsch.
    Vielleicht weiß bei euch jemand die Antwort.
    Mir ist etwas eingefallen: Der KV zahlt ja dann ab dem 12. LJ keinerlei Unterhalt mehr....
    Ich meine, er hat ja dann nur noch Schulden bei seinem KInd, ergo bei mir aber
    das interessiert ja niemanden denke ich....
    Kann ich eigentl. dann bei ihm etwas pfänden?
    Oder sollte ich diesen Gedankengang gar nicht gehen, weil ich ja weiß, dass er H4 bekommt?
    Ich habe von einigen Leuten die Tage gehört, dass ihr H4 gepfändet wurde, ohne dass es jemand angekündigt hat....
    Ich habe dem KV gesagt er soll sich ein P Konto machen lassen, wenn er auf d. sicheren Seite sein möchte.
    Das will er aber nicht, denn das steht ja lebenslang in der Schufa...

    Vielleicht wäre es für nächstes Jahr eine Idee


    das Wichtelkekse im Forum umhergehen :rotwerd


    Hallo, muss man denn zum Wichteln nicht auch Kekse dann "wichteln"?
    Ich habe noch nie gewichtelt, deshalb kenne ich das nicht...
    Ich habe letztes Jahr von einer mir völlig unbekannten Person
    Geschenke für mein Kind bekommen.....könnte man auch Wichteln nennen,
    aber dann "einseitig" denn ich hab ja nichts zurück geschenkt... :rotwerd
    Die Person wollte aber auch nichts....Wollte einfach meinem
    Kind etwas Liebes schenken...
    Die Mutter wusste von unserem "Leid" und sie wollte uns einfach beschenken!
    Ich fand es ein sehr neues Gefühl, denn ich kenne das nicht, dass uns jemand etwas schenkt,
    ohne auch etwas zu erwarten...
    Eine ganz neue Erfahrung und mein Kind hat sich total gefreut drüber.. :thanks:


    Ich bin echt froh, dass ich hier nicht beschimpft wurde...
    Habe in anderen Foren schon gelesen, wie Mütter in ähnlichen Situationen als faul und was auch immer beschimpft wurden....
    Ich finde, man sollte sich nie so weit aus dem Fenster lehnen, wenn man nicht die Hintergründe kennt...

    Ihr wundert euch, warum ich selber nicht backe, aber mir geht
    es leider derzeit nicht gut und deshalb kann ich leider dieses
    Jahr nichts backen...
    Ich würde aber gerne meinem Kind einen gr. Wunsch erfüllen.
    Mein Kind wünscht sich wieder selber gebackene Kekse...
    Wir haben bisher leider niemanden, der für uns backen würde.
    Ich kann leider dieses Jahr nicht...
    Wer würde uns denn gerne selbstgebackene Plätzchen verkaufen?
    Wer von euch würde uns etwas abgeben können?
    Ihr dürft uns gerne eine PN schreiben und Vorschläge machen
    und wir einigen uns bestimmt mit dem Preis...
    Mir ist nix mehr anderes eingefallen, als hier mal nach zu fragen....

    Was ist ein "Titel"?
    Ich hatte damals sone Art Beistandsschaft beim JA
    und die hat mir dann immer den Unterhalt berechnet...
    Ich war ja nie mit dem KV zusammen etc...
    ergo denke ich ein Titel den bekommt man wenn man
    verheiratet oder so war...
    Als mein Sohn jetzt im Heim war, da liefen bei ihm auch
    keine Schulden auf...und bei mir wurde das Kinderg. eingezogen
    da ich nur von einer kleinen EM Rente und HLU lebe...
    Auch wenn mir das total egal sein kann,
    ob er Schulden dadurch bekommt, denn er kümmert
    sich um den Buben gar net....

    Danke euch, bedeutet das, wenn ich den Unterhalt nicht annehmen würde
    dann wäre der KV nicht in Schulden?
    Nach dem 12. LJ bekäme ich eh nix mehr, ergo hätte der Vater dann für das
    eine Jahr noch Schulden oder hat der KV eh Schulden, da er bis 18 verpflichtet
    ist zu zahlen??
    Wie ist das eigentl. wenn das Kind eine Behinderung hat, zahlt das Jugendamt
    nicht länger Unterhalt??
    Denke, wenn dann der KV sofern er nen Job wieder hat....aber da
    sehe ich eher keine Chance denn er ist über 50...

    Der KV hat Hartz IV, was passiert dann wegen Unterhalt?
    Macht der KV dann Schulden, denn das muss er ja irgendwann mal nachzahlen
    oder wie läuft das?
    Wer weis, wie hoch das Geld ist was man bei einem 11 Jährigen vom
    Jugendamt noch bekommt.
    Wie lange bekomme ich da eigentl. diesen Vorschu. oder wie das heißt?
    Habe bisher noch kein Geld vom Jugendamt bekommen....
    Habe irgendwo gelesen bis 12...heißt das bis er 12 ist oder das 12. Lebensjahr auch
    noch?

    Es tut mir sehr leid, auch wenn ich dich nicht kenne.
    Aber es tut immer sehr weh....
    Wichtig ist, dass du regelm. Umgang bekommst und dass das Kind
    nicht zwischen euch steht, denn das macht das Kind dauerhaft kaputt und
    den Schaden kann niemand mehr gut machen.
    Schicke dir viel Kraft, ich weis, wie weh das tut....

    Da musste ich jetzt auch :lgh
    Hier geht es um Gutachten, die erstellt werden, nachdem man ein Kind aus einer Familie
    in Obhut genommen hat.
    Entweder möchte der KV dass die KM eines macht, oder das Jugendamt möchte der KM oder dem KV einreden,
    dass er ja soooo krank sei und das muss begutachtet werden.
    Ach ja das Wort Erziehungsfähig kann ich schon nicht mehr hören. :-)
    Im übrigen gibt es gar nicht die "Erziehungsfähigk" denn die kann man nicht messen! :tanz
    Aber das wissen wohl weder die Fam. Gerichte, noch die Jugendämter, noch die Gutachter selber!
    Aber laut GWG München sagt sogar der Chef, dass es keine wissenschaftl. Gutachen sind......
    dann frage ich mich, warum werden dann so gerne diese Gutachten erstellt? :kotz
    Und warum werden dadurch Familien zerstört?
    Laut Kinderpsychologe kann man den Schaden NIE mehr wieder gut machen!


    :ohnmacht:
    Beim Bundesgerichtshof dauert es vielleicht 3 Jahre, wenn es zugelassen wird, und die RA-Kosten betragen vielleicht 50.000 Euro, wurde mir einmal gesagt (war bei uns dann nicht nötig). Danach käme dann der EuGH. Bis zur Entscheidung hat das Kind dann selbst Kinder.


    Ja, das ist genau das Problem......wobei 50.000 schon viel sind und normal gehts doch auch mit PKH oder?
    Mich wundert nur eines: Ich hatte meine Beschwerde beim OLG eingereicht, die wurde tats. angenommen, aber
    gleichz. sagte man mir, dass Anwaltspflicht sei......
    Set 1.9. gibt es ja andere Gesetze, da dauert dann ein "Fall" noch um einiges länger.... :wand
    Im übrigen wird beim BGH doch nix mehr gemacht.....die prüfen doch nur, ob das OLG Verfahrensfehler machte....
    Am Urteil wird sich nicht viel tun....irgendwie beschleicht mich das Gefühl, dass die Gericht in D. auch nicht mehr das sind,
    was sie sein sollten! :hae:


    Zitat

    (war bei uns dann nicht nötig)

    Warum nicht? Kam es vorher zurück?
    Im übrigen kann und sollte man trotzdem Klage beim EuGh Menschenr. machen, auch wenn Kind zurück ist....
    Das Verbrechen wurde ja trotzdem begannen, wenn es dann zum Urteil kommt, dass das alles gegen das GG war...

    Wollte euch mal berichten:
    Ein Gutachten dauert normal ca 5 Monate, bei uns dauerte es 12 Monate, wobei das nix über
    die Qualität aussagt......denn ich wurde nicht öfters an gesehen oder mein Kind, als wenn
    es nur 4 od. 5 Monate gedauert hätte.....
    Im übrigen empfehlen mir die Kinderärzte etc... eine Klage beim EuGh für Menschenrechte.
    Da man das leider erst kann, wenn alle Instanzen durch, geht eine Klageschrift an
    das Europaparlament....

    Hallo, danke für Deinen Beitrag.
    Mich würde nur interessieren, wie genau dieses Gutachten abläuft?
    Es sollte ein ausführliches sein und ich habe gehört sowas geht über 6 Monate.....
    Ich hoffe ja immer noch, dass bei der Anhörung deutlich wird, dass mein Kind nie in Gefahr war und ich auch nicht.....
    Warum auch?