Hallo zusammen,
nachdem ich den KV schriftlich darauf aufmerksam gemacht habe, dass er, unserem gemeinsamen Sohn gegenüber, unterhaltspflichtig ist, will er den zu zahlenden Unterhalt von einem Anwalt errechnen lassen.
Meine Frage: muß ich diesen errechneten Unterhalt, zur Überprüfung, meiner Anwältin zeigen? Wird mir von seinem Anwalt der errechnete Unterhalt erklärt, oder steht da nur Summe X und gut?
Ist dieser Unterhalt dann beurkundet?
Hat da jemand Erfahrung und kann mir helfen, wie so was läuft?
Vielen Dank im voraus,
Findus