Vater läßt Unterhalt von Anwalt errechnen

  • Hallo zusammen,


    nachdem ich den KV schriftlich darauf aufmerksam gemacht habe, dass er, unserem gemeinsamen Sohn gegenüber, unterhaltspflichtig ist, will er den zu zahlenden Unterhalt von einem Anwalt errechnen lassen.


    Meine Frage: muß ich diesen errechneten Unterhalt, zur Überprüfung, meiner Anwältin zeigen? Wird mir von seinem Anwalt der errechnete Unterhalt erklärt, oder steht da nur Summe X und gut?
    Ist dieser Unterhalt dann beurkundet?


    Hat da jemand Erfahrung und kann mir helfen, wie so was läuft?


    Vielen Dank im voraus,
    Findus

    2 Mal editiert, zuletzt von findus69 ()

  • lass doch den unterhalt vom jugendamt errechnen. dann kannst du dir das geld für anwälte sparen.

  • Ich finde es nicht schlimm, dass er zu einem Anwalt geht, finde es gut dass er überaupt was unternimmt.


    Ich kann den errechneten Unterhalt dann immer noch vom Jugendamt überprüfen lassen.


    Wollte aber wissen, was man bei dieser Vorgehensweise beachten muß.

  • @finduse69


    Hallo erst mal.


    Du hast genauso das Recht, gegen die Berechnung des Anwaltes Einwände zu erheben, wenn sie für Dich nicht nachvollziehbar ist, wie es auch umgekehrt wäre, wenn das JA einen Bescheid erstellt hätte, das auf ein bereinigtes Nettoeinkommen basiert, das der Kindesvater seiner Meinung nach nicht hat.


    Brutto ist nicht gleich Netto und Netto ist nicht gleich bereingites Netto.


    lg


    Camper

  • Das kommt auch ein bisschen darauf an, wie sich das Gehalt zusammensetzt. Bei uns war das ziemlicher Hick-Hack mit Firmenwagen und anderen Leistungen, die letztlich aber zum Einkommen zugerechnet werden. Der Anwalt des KV und mein Anwalt kamen mit den gleichen Gehaltsbescheinigungen auf vollkommen unterschiedliche Werte, die letztlich 1 Stufe in der Düsseldorfer Tabelle ausgemacht haben.


    Wenn es bei euch ähnlich kompliziert ist, würde ich es überprüfen lassen. Die Gehaltsbescheinigungen solltest Du auf jeden Fall anfordern.

  • Ich empfehle dir nicht den Stress anzutun. Gehe zum JA und lass die alles machen.
    Die fordern ihn auf die Unterlagen zu senden was er auch machen muss. Wenn nicht wird das JA vor Gericht gehen wenn er es darauf anlegt.
    Sein Anwalt muss Dir nicht erklären. Er sendet einfach einen Brief mit der Summe. Bist Du einverstanden dann gut. Wenn nicht dann kannst Du ihm schreiben das Du mehr möchtest.

    2 Mal editiert, zuletzt von vatertochterduo ()

  • Brutto ist nicht gleich Netto und Netto ist nicht gleich bereingites Netto.


    Den check ich nett ?


    Ist für mich als Laie wohl ein bischen hoch....


    Kannst Du mir dass bitte mal ein wenig genauer erklären.

  • Sein Anwalt muss Dir nicht erklären. Er sendet einfach einen Brief mit der Summe. Bist Du einverstanden dann gut


    Na supi, dass habe ich schon befürchtet.......


    Also doch JA.


    Trotzdem :thanks:

  • Camper meint das Unterhalt vom Netto gerechnet wird.
    Hier jedoch nicht das Netto der Auszahlung sondern das bereinigte Netto. Da wird eben noch so einiges abgezogen.



    Ja, für Dich ist es besser Du gehst zum Jugendamt denn das kostet dich nichts. Das Geld für Anwalt kannst Du in Kind investieren.

    Einmal editiert, zuletzt von vatertochterduo ()

  • findus69


    Ich kann es zumindet versuchen.


    Ein Beispiel.


    Der KV bekommt 1200 € vom Arbeitgeber überwiesen.


    Das ist sein Netto.


    Nun kann er aber davon noch Werbungskoten abziehen. Fahrten Wohnung-Arbeitsstätte und wieder zurück.


    Die Mindestabzugssumm beträgt 5 % von seinem Nettoeinkommen = 60 €


    Dann hat er ein bereinigtes Nettoeinkommen von 1140 €.


    Sein notwendiger Selbstbehalt liegt bei 950 €


    1140 € - 950 €= 190 €


    Egal wie alt das Kind ist, höher ist Dein Anspruch nicht. Es sei denn, er wohnt mit einer Partnerin die für sich selbst sorgen kann in einem Haushalt.


    Dann kann der Selbstbehalt gekürzt werden. Der Betrag ist aber in Deutschland ganz unterschiedlich. In der Regel gelten aber 10 % vom Selbstbehalt als angemessene Kürzung.


    950 € - 95 € (10 %) = 855 €.


    1140 € - 855 € = 285 €. In diesem Fall wäre also der Mindetunterhalt für ein Kind bis 12 Jahren schon mal gedeckt. Erst wenn das Kind älter ist, wird der KV ein Mangelfall, denn mehr wie 285 € braucht er nicht zu zahlen, auch wenn das Kind Anspruch auf 334 € hätte.


    Das mal in aller Kürze und ganz stark vereinfacht. Es gibt weitere Gründe um die er sein Einkommen bereinigen, oder seinen Selbstbehalt erhöhen könnte.


    Das würde aber für´s Erste zu weit führen.


    A bisserl mehr kann ich sagen, wenn du mir verrätst, wo Du wohnst, oder zumindest in welchem Oberlandesgerichtsbezirk Du wohnst.


    Wenn Du weitere Fragen hast gerne fragen. Für mich gibt es keine dummen Fragen.


    lg


    Camper

    Einmal editiert, zuletzt von Camper1955 ()

  • Ehrlich gesagt: ich würde (außer du kennst dich aus oder hast Interesse/Zeit etc. wirklich tief in die Materie einzusteigen) zum JA gehen und eine Beistandschaft einrichten. Die überprüfen das dann und regeln alles mit dem Anwalt des KV. Und es kostet nichts.

  • Erst einmal vielen Dank, Camper, für die ausfühliche Erklärung :blume


    Das Problem ist, dass ich weder weiß was er verdient, noch was er zur Zeit arbeitet. Ich weiß aber das er viel arbeitet und das überwiegend im Ausland, mit seiner "Frau" (ob verheiratet, oder nicht, kann ich auch nicht sagen), lebt er zusammen. Die ist übrigens von ihm schwanger.


    Ich weiß, die Infos sind wirklich dürftig :D , aber mehr Infos bekomme ich von ihm zur Zeit nicht.

  • findus69


    Na dann warte erst mal das Schreiben des Anwaltes ab, gehe damit zum Jugendamt und lass eine Beistandschaft einrichten.


    Das JA kümmert sich dann schon darum, dass Euer Kind den richtigen Unterhalt bekommt, wenn die Beistandschaft ordentlich arbeitet.


    lg


    Camper

    Einmal editiert, zuletzt von Camper1955 ()

  • Ich empfehle dir nicht den Stress anzutun. Gehe zum JA und lass die alles machen.

    Gute Wahl. Er hat ja schon einen Anwalt dann trefft Ihr Euch vor Gericht.

    Die fordern ihn auf die Unterlagen zu senden was er auch machen muss. Wenn nicht wird das JA vor Gericht gehen wenn er es darauf anlegt.

    Oder Sie blicken in Ihre Kristallkugel und setzen einfach irgendwas fest. Er bekommt dann von seinem Anwalt gesagt das es alles falsch ist und Ihr seht Euch ... na wo ... ja im Gericht.

    Na dann warte erst mal das Schreiben des Anwaltes ab, gehe damit zum Jugendamt und lass eine Beistandschaft einrichten.

    Nein erst mal prüfen lassen ob das so i.O. ist. Grober Anhalt ist die Düsseldorfer Tabelle und die Richtlinie des OLG Köln. Erst wenn Du meinst das ist viel zu wenig würde ich den Klageweg beschreiten.

  • Ich kenne ein Ex-Paar da lag die Vorstellung von seinem Anwalt und ihrem Anwalt 700 Euro auseinander :-)


    Ist auch die Frage was man so heranzieht Prämien, Einkünfte aus Vermietung usw.


    Ich würd dem gegenrischen Anwalt nicht trauen und zum Jugendamt gehen.

  • Lena
    Ist bei uns auch so. :-) JuA und meine Anwältin kommen auf eine ganz andere Summe, als der väterliche Anwalt. Ich bin gespannt.


    gruß

  • Hallo,


    Zitat

    Erst wenn Du meinst das ist viel zu wenig würde ich den Klageweg beschreiten. --


    Naja, bei zukünftig drei Unterhaltsberechtigten müsste der KV schon ordentlich verdienen um über den Mindestunterhalt (272 bei 11-jährigem Kind, 324 ab 12) zu kommen. Die Differenz zu den nächsten Stufen sind dann ca. je 20 Euro.
    Da würde ich mir sehr genau überlegen, ob es da sinnvoll ist, zu klagen, zumal ja gerade erst der Vater-Kind-Kontakt angebahnt wird und der Klageweg die Atmosphäre ziemlich vergiften würde.
    Ich nehme an, dass Dein Sohn vorher gar keinen UH erhalten hat, auch nicht UHV.
    Ich würde wahrscheinlich den Mindestunterhalt akzeptieren, wäre stressfrei für Alle.


    Bei Beträgen unterhalb des Mindest-KU, musst Du für Dich überlegen, was ok ist.
    LG
    Lotta

    edit: Rechtschreibfehler gefunden und korrigiert


    Nur wer einen Schatten hat, steht auf der Sonnenseite des Lebens!

  • Ich denke eben auch, dass der Anwalt von ihm wohl kaum zu meinen Gunsten handeln wird :dribbel .


    ich dachte aber auch, dass so ein Anwalt seine Rechnung wie er auf Betrag X kommt offen legen muß :Hm


    Quasi den Rechenweg. Bei meinem Sohn würde so was in der Mathearbeit punktabzug geben :D

  • Nein erst mal prüfen lassen ob das so i.O. ist. Grober Anhalt ist die Düsseldorfer Tabelle und die Richtlinie des OLG Köln. Erst wenn Du meinst das ist viel zu wenig würde ich den Klageweg beschreiten.


    Beistandschaft einrichten heisst ja noch lange nicht, dass gleich geklagt wird.


    Vielleicht einigt man sich auch außergerichtlich auf einen Betrag. Beistandschaft ist jedenfalls preiswerter, als ein "Gegenanwalt."


    lg


    Camper