KV-Umgang...trotz richterlicher Vereinbarung unzuverlässig...und nun?!

  • Hallo alle zusammen,


    Mein Thema ist sicherlich nicht neu...dennoch wäre ich über jeden gut-gemeinten Ratschlag froh.


    Ich bin seit 5 Jahren mit meinen drei Kindern (11,9 und 6 Jahre) alleinerziehend.


    Der Umgang mit dem KV findet zwar statt aber eben nur so wie er Lust und Laune hat.
    Nachdem ich mich die letzten Jahre mit etlichen Erziehungsberatungsstellen um einen zuverlässigen Umgang bemüht habe (leider ohne positiven Ergebnis) wurde der Umgang nun per Richter festgelegt.


    Nun liest mein Ex-Mann den richterlichen Text so wie ihn unser schönes deutsches Rechtssystem formuliert und nimmt ihn Wort-wörtlich:
    sprich "Der KV ist Berechtigt die Kinder von..bis...in den Ferien..blablabla..ect.ect. zu nehmen", also für ihn bedeutet dass soviel wie: er darf muß aber nicht....und das hält er mir jetzt immer schön unter die Nase! http://www.allein-erziehend.ne…mages/smilies/dribbel.gif


    OK...kann ich mit Leben...nur wie soll man da die Ferien planen?!
    Ich bin berufstätig und habe auch nur 6 Wochen Urlaub im Jahr.
    Eigentlich sollten laut dieser Vereinbarung die Kinder 5 Wo/Jahr bei ihm sein. Dann bleiben mir immernoch 4 Wochen die ich irgendwie überbrücken muß...


    Wie macht ihr das?


    Konkretes Bsp: Osterferien soll KV die Kinder die erste Ferien-Woche nehmen...
    Laut Richter ist er dazu berechtigt. (Von mir aus auch gerne)
    Aber was wenn er mir (wie sonst auch immer) erst kurz vor knapp bescheid gibt, ich muß doch eine Ferienbetreuung organisieren und bezahlen, falls er sie nicht nimmt.


    Also kann er mir weiterhin diktieren wann er die Kinder nimmt und wann nicht- trotz richterlicher Vereinbarung?!http://www.allein-erziehend.ne…wcf/images/smilies/hm.gif


    http://www.allein-erziehend.ne…/images/smilies/hilfe.gif


    Irgendwie hab ich das Gefühl er hat alle Rechte auf seiner Seite obwohl er sich um Nichts kümmert...


    Jeder Tipp ist willkommen
    Danke


    Mira
    http://www.allein-erziehend.ne…wcf/images/smilies/hm.gif

  • sprich "Der KV ist Berechtigt die Kinder von..bis...in den Ferien..blablabla..ect.ect. zu nehmen", also für ihn bedeutet dass soviel wie: er darf muß aber nicht....und das hält er mir jetzt immer schön unter die Nase!


    Und leider ist er damit absolut im Recht. Nach geltendem Recht ist er nicht verpflichtet regelmäßigen Umgang wahrzunehmen. Manche UET ziehen sich dummerweise auf diese Rechtsposition zurück. Es gibt kein adäquates Mittel einen UET der nicht will zu zwingen.

  • Soweit ich weiß, muss er dann aber, wenn er das Kind in den Zeitraum nicht nimmt und dir zusätzliche Kinderbetreuungskosten entstehen dadurch anteilig etwas dazu tun.


    Zwingen kann man ihn ansonsten nicht.


    http://www.scheidung-online.de/sonderbedarf.htm


    Betreuungkosten zählen zu Sonderbedarf

    Einmal editiert, zuletzt von larabebie ()

  • Sollten dir Betreuungskosten entstehen werden diese Anteilsmäßig geteilt. Also nicht 50/50 sondern je nach Wichtung der Gehälter.


    Ich überbrücke mit Oma + Ferienfreizeiten + Überstunden. Bei 3 Kids nettes Jonglieren.


    Momentan habe ich ein neues Problem! Meine 13jährige Pupi-Tochter weigert sich zu ihrem Vater 3 Wochen in den Sommerferien zu gehen. :schiel Jetzt wird es ganz spannend.
    Vater sagt natürlich : Nö, ich beteilige mich doch nicht an der Ferienbetreung, die Tochter kann ja zu mir kommen.
    Ich bleib auf dem Problem somit alleine sitzen. :crazy:hae:

  • Momentan habe ich ein neues Problem! Meine 13jährige Pupi-Tochter weigert sich zu ihrem Vater 3 Wochen in den Sommerferien zu gehen. Jetzt wird es ganz spannend.
    Vater sagt natürlich : Nö, ich beteilige mich doch nicht an der Ferienbetreung, die Tochter kann ja zu mir kommen.
    Ich bleib auf dem Problem somit alleine sitzen.


    :wow geht es ihr den schlecht bei ihrem vater? kümmert er sich wie ein vater?


    wenn das reines pubi verhalten ist, würde ich meiner tochter aber was anderes erzählen.

  • wenn das reines pubi verhalten ist, würde ich meiner tochter aber was anderes erzählen


    Nee....die Auseinandersetzung hat ihren Ursprung schon vor 7 Jahren. Momentan ist mir noch nicht so ganz klar, wer da eigentlich in die Pupertät kommt und wer noch nicht draußen ist. ;)
    Ein Apfel fällt nicht weit vom Stamm :hae::dribbel


    Letztes Jahr hab ich sie noch auf sie eingeredet zu ihm zu gehen. Mitlerweile sind die Fronten allerdings so verhärtet, daß ich auch noch in die Schusslinie gerate, wenn ich mich weiter einmische. :kopf

  • Nee....die Auseinandersetzung hat ihren Ursprung schon vor 7 Jahren. Momentan ist mir noch nicht so ganz klar, wer da eigentlich in die Pupertät kommt und wer noch nicht draußen ist.
    Ein Apfel fällt nicht weit vom Stamm


    Letztes Jahr hab ich sie noch auf sie eingeredet zu ihm zu gehen. Mitlerweile sind die Fronten allerdings so verhärtet, daß ich auch noch in die Schusslinie gerate, wenn ich mich weiter einmische.


    :( dann ist es natürlich schwierig. tut mir leid. echt blöde situation.

  • Wir waren zwar nicht beim Richter, aber Beratungsstellen kenne ich (und auch KV) jetzt fast alle von innen.


    Wenn einer sich partout nicht an Vereinbarungen halten will oder sich immer eine Hintertür zur Absage offen lässt, kann man einfach nichts machen. Das einzige, was ich gelernt habe (oder besser gesagt, lerne), ist weniger Galle bei solchen Vorkommnissen zu produzieren. Mein Leben habe ich peu a peu so umgestellt, dass ich notfalls alleine (plus Betreuung und liebe Helferlein) klarkomme. Bittere Pille!

  • Jeder Tipp ist willkommen

    du kannst aber schon auf einer schriftlichen, verbindlichen, rechtzeitigen!!! zusage vom vater bestehen!
    wenn er nicht zusagt, kann er sie leider nicht mit in den urlaub nehmen, da ihr andere pläne habt :D


    aber ich würde mir auch einen beratungsschein holen
    http://www.bafoeg-aktuell.de/recht/beratungshilfe.html
    und einen anwalt deshalb befragen...
    auch wegen der kosten der (ferien)betreuung :winken:

  • ....hmmmmm...
    ...hab ich mir schon gedacht, dass es schwierig ist und mal wieder dem Steine im Weg gelegt werden der sich eh schon um alles kümmert.


    Also gut Ferienbetreuungskosten teile ist ja schon mal was, aber das muß man wahrscheinlich wieder einklagen....da entstehen dann wieder andere Kosten usw.


    Ja Frust kommt bei mir trotzdem auf...auch nach 5 Jahren trotz Yoga & Meditation ;)


    Einen Rat wie ich trotzdem das "Machtverhältniss" umdrehen kann?!
    Ich meine wie bescheuert ist das eigentlich da muß ich drum kämpfen dass er seine Kinder sieht?! Wo sind denn nun die Väter die um ihr Recht kämpfen...gibts die eigentlich wirklich oder ist dass nur so ne Ausrede der Justiz, damit sie ihre SCH....Gesetzte weiterhin so doch meist Mütterfeindlich gestalten können...ohm! :)


    Sonst noch irgendwelche Tipps?
    LG
    Mira

  • Ich kann dir keine Tipps geben, aber ich stimme dir zu: da würde man gern mehr Umgang ermöglichen, damit keine Entfremdung stattfindet und dann heißt es: ich kann sie zu mir nehmen, ich muss aber nicht....
    Dir zum Trost: genauso ging es mir auch: teueres Gerichtsverfahren um ein bisschen mehr Umgang als er anbot.
    Ergebnis: jetzt ist sie 13 und möchte immer öfter von sich aus immer weniger hin, Begründung: ich kenn ihn ja irgendwie gar nicht.


    Traurig, traurig!

  • Ergebnis: jetzt ist sie 13 und möchte immer öfter von sich aus immer weniger hin, Begründung: ich kenn ihn ja irgendwie gar nicht.


    Traurig, traurig![/quote]


    Ja bei mir ist dass halt auch noch so dass meine Kinder unter dem Kontaktmangel/-unzuverläßigkeit leiden...

  • Ja, lass dich nicht mehr "anfixen" - Krieg ohne Gegner wird langweilig, dauert aber ne Weile.


    Bei mir hängt ne weiße Fahne, ich lächel und atme :rauchen



    Dass hab ich auch versucht hat sich aber ins Gegenteil umgeschlagen:
    Erst war er total wütend dass ich ihn immer versucht habe "Einzuspannen" und als ich ihm zu verstehen gegeben habe dass es im endeffekt ja sein Verlust ist fing er auf einmal an so zu tun als wenn es ihm gaaaaaanz wichtig wäre die Kinder zu sehen er aber leider keine Zeit hat (weil er soviel arbeiten muß um den Unterhalt zu bezahlen;) )...also er war beidemale genervt und gereizt aber geändert hat er nichts!


    ... schlimmer geht immer...mein einziger Trost

  • Ja bei mir ist dass halt auch noch so dass meine Kinder unter dem Kontaktmangel/-unzuverläßigkeit leiden...






    Das meine ich ja auch.... meine Tochter hat "still" gelitten und geht eben jetzt nicht mehr gerne hin. Das ist das Ergebnis und das finde ich für ihre Entwicklung gar nicht gut. Sie wollte (früher - noch vor 2 Jahren) auch mehr von ihrem Papa haben und er hatte "keine Zeit".


    Als der Umgang vom Gericht festgelegt wurde - mehr nach seinen Wünschen als nach den Bedürfnissen eines Kindes, gab sie damals an, dass sie gern soviel Kontakt zu ihrem eigenen Vater hätte, wie die Cousine zu deren Vater, nämlich wenigstens 14tägig.


    Da hast du schon recht, wenn du sagst: Spielball!

  • Ja, schlimmer geht immer. Mein Ex ist auch von dieser Art. Erst gar kein Umgang, nach JA-Termin gings ne Weile. Danach ganz eingestellt. Und nun habe ich so nebenbei erfahren, dass er auswandert.


    Bin ihm auch fast 3 Jahre hinterher gelaufen für die Kinder. :crazy Aber machen kannst du nix, außer selber planen ohne ihn. Und wenn er dann reinpasst ist gut, wenn nicht dann nicht. Blöd fürs Kind, aber was will man machen.


    Ich hätte auch lieber so einen Vater aus den Medien, der um seine Kinder kämpft (aber an der Mutter scheitert). Vielleicht tauschen? *Ironie off*

    :wink Samira


    "Das Leben ist bezaubernd, man muss es nur durch die richtige Brille sehen."


    Alexandre Dumas

  • Dass hab ich auch versucht hat sich aber ins Gegenteil umgeschlagen:
    Erst war er total wütend dass ich ihn immer versucht habe "Einzuspannen" und als ich ihm zu verstehen gegeben habe dass es im endeffekt ja sein Verlust ist fing er auf einmal an so zu tun als wenn es ihm gaaaaaanz wichtig wäre die Kinder zu sehen er aber leider keine Zeit hat (weil er soviel arbeiten muß um den Unterhalt zu bezahlen;) )...also er war beidemale genervt und gereizt aber geändert hat er nichts!


    wie lange - ein halbes Jahr brauchst du schon Geduld bist der andere checkt, das du nicht mehr anspringst :rauchen

  • doch eigentlich haben die eltern die pflicht auf umgang zu ihrem kind. allerdings lässt sich diese nicht gerichtlich durchsetzen. der vater hat sozusagen recht auf umgang, wird aber nicht gerichtlich dazu in die pflicht genommen. dies wäre im schlimmsten fall nicht dem kindeswohl zuträglich. sagt der bundesgerichtshof.