Hallo alle zusammen,
Mein Thema ist sicherlich nicht neu...dennoch wäre ich über jeden gut-gemeinten Ratschlag froh.
Ich bin seit 5 Jahren mit meinen drei Kindern (11,9 und 6 Jahre) alleinerziehend.
Der Umgang mit dem KV findet zwar statt aber eben nur so wie er Lust und Laune hat.
Nachdem ich mich die letzten Jahre mit etlichen Erziehungsberatungsstellen um einen zuverlässigen Umgang bemüht habe (leider ohne positiven Ergebnis) wurde der Umgang nun per Richter festgelegt.
Nun liest mein Ex-Mann den richterlichen Text so wie ihn unser schönes deutsches Rechtssystem formuliert und nimmt ihn Wort-wörtlich:
sprich "Der KV ist Berechtigt die Kinder von..bis...in den Ferien..blablabla..ect.ect. zu nehmen", also für ihn bedeutet dass soviel wie: er darf muß aber nicht....und das hält er mir jetzt immer schön unter die Nase! http://www.allein-erziehend.ne…mages/smilies/dribbel.gif
OK...kann ich mit Leben...nur wie soll man da die Ferien planen?!
Ich bin berufstätig und habe auch nur 6 Wochen Urlaub im Jahr.
Eigentlich sollten laut dieser Vereinbarung die Kinder 5 Wo/Jahr bei ihm sein. Dann bleiben mir immernoch 4 Wochen die ich irgendwie überbrücken muß...
Wie macht ihr das?
Konkretes Bsp: Osterferien soll KV die Kinder die erste Ferien-Woche nehmen...
Laut Richter ist er dazu berechtigt. (Von mir aus auch gerne)
Aber was wenn er mir (wie sonst auch immer) erst kurz vor knapp bescheid gibt, ich muß doch eine Ferienbetreuung organisieren und bezahlen, falls er sie nicht nimmt.
Also kann er mir weiterhin diktieren wann er die Kinder nimmt und wann nicht- trotz richterlicher Vereinbarung?!http://www.allein-erziehend.ne…wcf/images/smilies/hm.gif
http://www.allein-erziehend.ne…/images/smilies/hilfe.gif
Irgendwie hab ich das Gefühl er hat alle Rechte auf seiner Seite obwohl er sich um Nichts kümmert...
Jeder Tipp ist willkommen
Danke
Mira
http://www.allein-erziehend.ne…wcf/images/smilies/hm.gif