ALg 2 Rechner im internet

  • Hallo


    ich bekomme 249,09 euro alg II
    bin alleinerziehende mama meine tochter wir im dez. 3 jahre alt
    wohne bei meinem Vater
    bin 28 jahre jung
    zahle 180 nebenkosten anstatt die miete
    und 49 euro strom
    arbeite auf 400 euro basis lohn liegt aber bei 324 euro
    der alg II rechner ermittelt das ich 330 euro bekommen würde.
    Mir werden zweimal jeweils die halben Kosten für Unterkunft und Heizung angerechnet als Einkommensüberhang (je 50,65) und einmal wird die Hälfte wieder angerechnet als Bedarf (50,64).
    Hat jemand vielleicht auch so eine erfahrung gemacht?


    Habe am Freitag einen termin bei meiner sb bekommen.
    Da bin ich echt mal gespannt was sie zu sagen hat.


    Am 23.11.2006 mussten sie mir ja schon mal geld zurück zahlen weil sie mir die nebenkosten nicht berechnet haben! Und dann haben sie mir für die ganzen monaten die bescheide nochmal ausgerechnet und neu geschickt und seit dem steht es drinnen das sie mir für die unterkunft und nebenkosten als einkommen berechnet haben.


    Wenn das wirklich nicht richtig ist, kann ich dann von november 2006 das geld zurück bekommen?


    Ich schreib mal auf wie es bei mir auf meinen bescheid steht
    Regelleistung
    347,00 euro für mich
    208, euro für meine tochter
    125,00 euro mehrbedarf allein erziehende
    101,29 Euro Unterkunft und Heizung
    Gesamtbedarf der Bedarfsgemeinschaft
    781,29 Euro


    324 Euro Netto Einkommen
    144,80 abzüglich Freibetrag
    179,20 Erwerbseinkommen
    154,00 Kindergeld
    196,00 Unterhalt
    _________________
    532,20 Gesamteinkommen


    680 Euro sicherung ohne kosten für unterkunft und heizung
    532,20 Euro abzüglich zu berücksichtigendes einkommen
    198,45 Euro bedarf nach einkommensberücksichtigung
    50,65 ggf.Einkommensüberhang
    101,29 Euro Kosten für Unterkunft und Heizung
    50,65 Euro abzüglich Einkommensüberhang
    50,64 Euro zustehende Kosten für Unterkunft und Heizung.


    Gesamtbetrag der monatlich zustehenden Leistungen
    Lebensunterhalt: 198,45 EUro
    Angemessene Kosten für Unterhalt 50,64 Euro
    249,09 Euro
    -------------------------------------------------------------------------------------------------


    Das hat der alg 2 rechner ausgerechnet mit 324,00 euro lohn


    1 Leistungen Regelleistungen/Sozialgeld
    Antragsteller (Baden-Württemberg):
    347.00 €
    Kinder bis 13 Jahre:
    208.20 €
    Mehrbedarf Alleinerziehende:
    124.92 €
    Summe der Leistungen:
    680.12 €



    2 Kosten für die Unterkunft
    Kaltmiete:
    180.00 €
    Heizkosten :
    0.00 €
    Summe der Unterkunftskosten:
    180.00 €



    3 Einkommen
    Erwerbseinkommen:
    324.00 €
    Abzüge (Steuern, Sozialvers., Werbungskosten, usw.)
    0.00 €
    Freibetrag Erwerbseinkommen:
    -144.80 €
    Unterhalt/Unterhaltsvorschuss:
    196.00 €
    Kindergeld:
    154.00 €
    Summe der Einkünfte:
    529.20 €



    Berechnung des Anspruchs
    Summe der Leistungen:
    680.12 €
    + Summe der Unterkunftskosten:
    180.00 €
    - Summe der Einkünfte:
    529.20 €
    + befristeter Zuschlag durch Arbeitslosengeld:
    0.00 €
    = Ihr vermutlicher Anspruch:
    330.92 €

    Die Zeit heilt keinen Wunden, man gewöhnt sich nur an den Schmerzen.

  • Wenn ich das wüßte! Ich bekomme ständig wechselnde Bescheide. Mal krieg ich ne Nachzahlung, dann muss ich was zurückzahlen, weil was vergessen wurde einzurechnen bzw. wie den Unterhalt ich vom KV bis dato nicht bekam und somit nicht angeben konnte! Ich schau mir jetzt mal die Seite von La Luna an! Danke mal an dieser Stelle! :wink :blume

  • :wow Laut dem Rechner würden mir 300 Euro mehr zustehen? :crazy
    Das muss ich mir ausgeschlafen noch mal zu Gemüte führen?! :idee

  • Geh mal aufjedenfall hin und die sollen dir genau erklären wieso das ist?
    Hast du alle deine anträge kopiert und behalten?
    Arbeitest du nebenher irgendwo das du ständig andere bescheide bekommst?

    Die Zeit heilt keinen Wunden, man gewöhnt sich nur an den Schmerzen.

  • So nun weis ich warum sie mir für meine tochter keine unterkunft zahlen, da meine tochter 154 und 196 euro einkommen hat und die 50,65 werden einfach abgezogen weil es zu viel sind.


    Die ganzen nebenkosten bekomme ich nicht erstattet da ich bei meinem vater wohne er zwar nicht in die bedarfgemeinschaft dazuzählt aber trotzdem 2/3 für jede person nur gezahlt.Das heisst ich bekomme nur für meine tochter und für mich die unterkunft bezahlt.


    Wenn ich überleg ich hätte auch eine dumme nuss sein können und hätte mir eine wohnung nehmen können das das amt hätte mir alles bezahlen müssen.


    So ist das leben. Hoffe das es klappt das ich ab januar einen job habe und ich bin dann weg von der arge.

    Die Zeit heilt keinen Wunden, man gewöhnt sich nur an den Schmerzen.


  • Das ist mir auch irgendwie aufgefallen das man beim Alg 2 Rechner viel schneller durch ist, längst nicht so viel gefragt wird wie im Antrag! :Hm Aber wer stellt sowas rein wenn es dann doch nicht stimmt!? :idee

  • Huhu,


    so pi mal Daumen stimmt er doch auch, plus minus 50 €, jedenfalls bei mir immer.


    Also ich kann nicht klagen, bei uns in Niedersachsen, hier in der Kommune wenigstens wird nur alle halbe Jahr neu berechnet. Nun bekomme ich auch 60 € weniger Geld, da mein Grosse ausgezogen ist und ich eine zu grosse Whg habe..... zwingen auszuziehen können sie einen zum Glück nicht mehr ;) Denn ich bin erst vor einem Jahr eingezogen und meinen beiden Kleinen mute ich nicht schonwieder einen Umzug zu, ne ne. Da knapps ich lieber mehr und gut ist. Also sein wir froh das wir Geld vom Staat kriegen, um in Ruhe Arbeit zu suchen!!! Obwohl das auch schonwieder ein Thema für sich ist. Ich mit 40 und zwei Kleinkindern bin schon in die Ecke geschoben worden, unvermittelbar sozusagen :frag unmöglich das man nix mehr kriegt!! tze


    LG Krissi