Arbeitsauftrag der Jugendämter

  • Hallo, mich interessiert, welche Aufgaben ein Jugendamt hat. Desweiteren möchte ich gerne wissen, was es genau bedeutet (Definition), wenn das Jugendamt in einer Verfahrenssache beteiligt wird. Im Protokoll der mündlichen Anhörung stehen aufgelistet die "Beteiligten" (1. Kindesvater, 2. Kindesmutter, 3. Jugendamt). Als nächster Punkt stehen die Personen, die nach Aufruf erschienen sind: 1. KV mit RA, 2. KM mit RA, 3. Jugendamt niemand.
    Heute fragte ich beim Jugendamt nach und mir wurde mitgeteilt, dass das Jugendamt schon dann beteiligt ist, wenn es von dem Termin vor Gericht Kenntnis erlangt und dem Gericht aber mitteilt, dass es aus Zeitgründen dort nicht teilnehmen kann. Dann ist lt. Jugendamt schon eine Beteiligung erfolgt.
    Ist das tatsächlich so oder wurde hier ein Verfahrensfehler begangen. Sie meinte auch, dass es wohl zukünftig so laufen soll, dass, wenn das Jugendamt nicht dabei sein kann, der Gerichtstermin verschoben werden soll. Hat sie mit dieser Aussage nicht einen Verfahrensfehler seitens des Gerichtes zugegeben?

  • Das Jugendamt ist in dem Moment beteiligt, wenn das Gericht das JA informiert hat.


    Nach dem FamFG ist eigentlich angedacht, dass das Jugendamt im gerichtlichen Verfahren (mündlich) berichtet, der sogenannte frühe 1. Termin. Viele Jugendämter haben dies noch nicht so richtig für sich realisiert und gehen noch nach dem alten Verfahren (schriftlichen Bericht und nicht erscheinen) vor.


    Also -> Kein Verfahrensfehler. Das liebe Jugendamt wird sich aber umstellen müssen.


    Der Kater :brille

  • Nach dem FamFG ist eigentlich angedacht, dass das Jugendamt im gerichtlichen Verfahren (mündlich) berichtet, der sogenannte frühe 1. Termin. Viele Jugendämter haben dies noch nicht so richtig für sich realisiert und gehen noch nach dem alten Verfahren (schriftlichen Bericht und nicht erscheinen) vor.


    Es gab auch keinen schriftlichen Bericht zum Verfahren, somit gänzlich gar keine Aussage zum Sachverhalt seitens des JA. Dazu hätten ja Gespräche mit den Elternteilen im Vorfeld geführt werden müssen. Dies ist aber nicht geschehen.

  • Sag ich doch, die JÄ müssen sich umstellen.
    Sie sind da aber nicht alleine. Auch die Familiengerichte halten
    sich bei weitem nicht an die Vorgaben (Termin innerhalb eines Monats).


    Aber .... iwe gesagt, allein durch die Information des JA über das Verfahren
    ist es schon beteiligt und dem Gericht sind keine Fehler zu unterstellen.


    Wenn das Gericht das nächste Mal einen Termin verschiebt, weil ein JA
    nicht dabei ist, wird sich mit Sicherheit etwas tun :rainbow:


    :brille

  • Hallo, mich interessiert, welche Aufgaben ein Jugendamt hat



    Kinder und Jugendliche vor Gefahren für ihr Wohl zu schützen dazu gehören u.a.
    -Jugendarbeit, Förderung der Erziehung in der Familie, Hilfen zur Erziehung und ergänzende Leistungen,
    Inhobhutnahme von Kindern und Jugendlichen, wirtschaftliche Leistungen, Amtsvormundschaft und Amtspflegschaft
    usw. eigentlich alles was mit Kindern und Jugendlichen zu tun hat.






    stehen die Personen, die nach Aufruf erschienen sind: 1. KV mit RA, 2. KM mit RA, 3. Jugendamt niemand.
    Heute fragte ich beim Jugendamt nach und mir wurde mitgeteilt, dass das Jugendamt schon dann beteiligt ist, wenn es von dem Termin vor Gericht Kenntnis erlangt und dem Gericht aber mitteilt, dass es aus Zeitgründen dort nicht teilnehmen kann. Dann ist lt. Jugendamt schon eine Beteiligung erfolgt.


    Ja. das Jugendamt ist immer in Sorgerechts und Umgangsrechtsstreits Verfahrensbeteiligter. Es wird von Gericht beauftragt.




    Ist das tatsächlich so oder wurde hier ein Verfahrensfehler begangen.


    Kein Verfahrensfehler. Weisst du oft bei mir das JA nciht anwesend war oder ein Termin verschoben würde !!!!!



    Sie meinte auch, dass es wohl zukünftig so laufen soll, dass, wenn das Jugendamt nicht dabei sein kann, der Gerichtstermin verschoben werden soll. Hat sie mit dieser Aussage nicht einen Verfahrensfehler seitens des Gerichtes zugegeben?


    Aus wichtigen Gründen kannst du das selbe beantragen.



    jenpa

    Lehne es nicht ab, das Negative zur Kenntnis zu nehmen,
    weigere dich lediglich,dich ihm zu unterwerfen.
    N.V.Peale