Ja das mit dem Aufenthaltsrecht liegt noch bei Gericht und wird noch ne ganze weile dauern.
Aber die Einstweilige Verfügung beinhaltet doch, das ich das vorläufige ABR habe und das sie mir bei nicht Einhaltung meine Tochter ich sag jetz mal "aushändigen" muss. Zur not mit der Polizei. Außerdem droht ihr bei nicht Einhaltung, Zwangsgeld beziehungsweise Zwangshaft.
Lg Bobbi