GSR und Kitakosten

  • Hallöle,


    KV hat nächste Woche einen Termin beim JA zur Anerkennung
    der Vaterschaft. Das hat er mit heute per Telefon mitgeteilt.
    Ich habe ihn daraufhin gefragt, ob wir nicht gemeinsam hinfahren
    wollen um dann das GSR gleich mit in Angriff zu nehmen.


    Nein, er möchte das GSR nicht ?(


    Seine Erklärung in Kurzfassung: Bei GSR werden die Gehälter beider
    ET in die Berechnung mit einfliessen. Das würde bei uns bedeuten,
    das sich die Kitakosten um über 100 Euro pro Monat erhöhen würden. Und
    bereits jetzt ist die Kita alles andere als ein Schnäppchen.
    Laut Kitaantrag und in der Satzung werden tatsächlich die Einkommen
    der Sorgeberechtigten herangezogen. Aber kann das wirklich sein? Den Kitavertrag
    habe ich alleine unterschrieben. Kann man da wirklich bei Änderung von ASR auf
    GSR einfach so auf den KV zutreten?
    Gibt es dazu eine gesetzliche Grundlage?


    LG
    Mami2511

  • Leider ist das mit den Kitakosten so, dass da jedes Land, jede Stadt und vermutlich sogar jede Kita ihre eigenen Regeln hat.


    Völlig irrsinnig aber so ist es leider.


    Wenn es bei euch so drinsteht, dass es vom Sorgerecht abhängt, dann ist das bei Euch so geregelt.
    Bei uns wird es nach dem Haushaltseinkommen gerechnet in dem das Kind lebt.

  • Bei uns gibt es auch Festpreise! Einen Grundsatz den man fürs Kind bezahlen muss (beim 2., 3., ... wirds halt weniger) da kommen dann noch Essensgelder und für sonstigste Aktivitäten z.B. Schwimmkurs oder so die Preise drauf.

  • Das ist tatsächlich erst einmal abhängig von der Organisation der Kitatbetreuung im jeweiligen Bundesland, und dann natürlich, ob es eine öffentliche oder private Kita ist.
    Bei uns (Land Brandenburg) sind die Elternbeiträge einkommensabhängig, d.h. es gibt eine Tabelle, in der die Beiträge entsprechend des Einkommens und der Betreuungszeit festgelegt sind.


    Soweit ich das weiß, kommt es (bei uns) auf das Haushaltseinkommen desjenigen an, bei dem das Kind lebt. Nach Sorgerecht wird da eigentlich gar nicht gefragt. Wär ja auch an sich unsinnig, denn das hat ja mit der finanziellen Situation gar nix zu tun. Ich kann das jetzt nicht "belegen", weiß nur, dass mich die Kita-Leiterin gebeten hat, eine Bestätigung meines Mannes vorzulegen, in welcher Höhe er Kindesunterhalt leistet. Außerdem habe ich durch die Meldebestätigung nachgewiesen, dass unser Sohn seinen alleinigen Wohnsitz bei mir hat. Da das jetzt gerade mal ein paar Wochen her ist, weiß ich noch nicht, ob das ausreicht, aber zumindest wurde mir das gesagt. Unser Haushaltseinkommen ist jetzt also mein Gehalt plus Kindesunterhalt. Eine Sorgerechtsregelung haben wir explizit noch gar nicht getroffen - es besteht auch kein Bedarf, da wir Umgang etc. völlig einvernehmlich und konfliktfrei regeln - und ich bin wie gesagt auch nicht danach gefragt worden.


    Vielleicht hilft Dir das ein wenig? Notfalls mal direkt beim Kitaträger nachfragen...


    Edit: Hab mich jetzt gerade bzgl. Land Brandenburg ein bissel schlaugelesen - da wird es wohl so gehandhabt wie von mir beschrieben, allerdings ergibt es sich nicht direkt aus dem Gesetzeswortlaut und der Beitragsordnung in meiner Stadt, sondern wird wohl anscheinend so ausgelegt. Ich berichte, was bei uns rauskommt, okay?

    2 Mal editiert, zuletzt von madbird ()

  • in berlin zählt das einkommen der leiblichen eltern, wenn diese mit dem kind zusammenleben.



    Zitat Tagesbetreungskostenbeteiligungsgesetz:
    Maßgeblich ist das Einkommen der leiblichen Eltern, wenn diese mit dem Kind zusammenleben - egal ob verheiratet oder nicht. Bei getrennt Lebenden zählt nur das Einkommen desjenigen, bei dem das Kind seinen Lebensmittelpunkt hat (in der Regel ist das der Hauptwohnsitz). Das Einkommen von neuen Lebenspartnern, die nicht leibliche Eltern des Kindes sind, zählt nur dann, wenn sie das Kind adoptiert haben. (§2,2 TKBG)


    denkemal das ist von bundesland zu bundesland unterschiedlich :hae: , wenn auch teilweise sehr "unverschämt" hoch.


    wenn in deinem betreuungsvertrag drinnen steht, dass das einkommen der sorgeberechtigten zählt, dann wirds so auch sein.
    sorgeberechtigt umfasst ja rechte und pflichten, demnach auch die pflicht den entsprechenden kitabeitrag zu leisten.

    LG Ancillula


    Gegen Liebe auf den ersten Blick hilft meist ein zweiter ... :nixwieweg

    Einmal editiert, zuletzt von ancillula ()

  • Danke für eure Antworten ;)


    Nun steht es fest, es werden definitiv die Einkommen der SRberechtigten zur Kitakostenberechnung herangezogen.


    Fazit: Es bleibt wie es ist, das GSR wird dann zum Schulanfang nochmal in Angriff genommen :anbet


    LG
    Mami2511