Hallo!
Angelehnt an die Umstände möchte ich Euch nochmal ein paar Fragen stellen...
Ich habe (noch???) das alleinige Sorgerecht, mein Ex hat Ende lezten Jahres auf das gemeinsame Sorgerecht geklagt. Der erste Gerichtstermin war Anfang Februar diesen Jahres. Da die Elternebene überhaupt nicht funktioniert hat, hat man uns die Möglichkeit gegeben, eine Elternberatung aufzusuchen. Dort läuft es, wie soll ich sagen, nur bedingt... wehe ich sage mal NEIN, da rastet er direkt wieder aus, auch VOR der Mediatorin... da er aber sein "Recht" will (GSR) hält er momentan die Füße still und verhält sich ruhig... also kein Schreien, keine Beleidigungen, kein "in die Routine der Kleinen eingreifen", keine Aggressionen etc....
AAAABER: Er hat mir ein Ultimatum gestellt, so dass ich bis Anfang August eine Entscheidung getroffen haben MUSS, ob ich das GSR nun freiwillig unterschreibe oder nicht...er sagt er will nicht länger warten, da das halbe Jahr ja Anfang August zu Ende ist und er meint, danach werde die Akte geschlossen...
Da wir aber sehr lange noch große Probleme hattem, um genau zu sein noch bis 4 Wochen, bin ich da natürlich überaus misstrauisch... was ist, wenn er sich weiter ruhig verhält, vor Gericht Recht bekommt und danach wieder sein wahres Gesicht zeigt??? Was dann??? :schiel Könnte ich dann nochmal Prozesskostenhilfe beantragen, wenn es gar nicht ginge??? Ich habe jetzt erstmal über meine Anwältin das Gericht benachrichtigen lassen, dass der Prozess ein weiteres halbes Jahr ruhen soll, da das ja keine Entscheidung ist, die -gerade unter solchen Umständen- mal eben so gefällt werden kann...
Generell hätte ich dann ebenfalls folgende Fragen:
WENN es denn das GSR geben sollte, was muss ich ihm alles mitteilen, also wirklich mitteilen???
Ich mache mit der Kleinen eine Therapie bei einer Kinderpsychotherapeutin, wenn er das GSR bekommt, kann er von mir dann verlangen, dass ich das abbreche, wenn er nicht damit einverstanden ist???
Was ist, wenn wir uns bei Entscheidungen gar nicht einigen können? Müssen wir dann andauernd zum Gericht rennen???
Kann ich jetzt, also innerhalb des Prozesses, noch den Antrag auf Behalt des alleinigen ABR stellen???
Ich hätte noch zig andere Fragen, die ich eh nicht alle klären kann...
Aber Ihr würdet mir schon sehr viel weiterhelfen, wenn ich ein paar Antworten bekäme... :thanks:
Ganz liebe Grüße
Susanne