Eventuelles gemeinsames Sorgerecht und Fragen über Fragen....

  • Hallo!


    Angelehnt an die Umstände möchte ich Euch nochmal ein paar Fragen stellen...


    Ich habe (noch???) das alleinige Sorgerecht, mein Ex hat Ende lezten Jahres auf das gemeinsame Sorgerecht geklagt. Der erste Gerichtstermin war Anfang Februar diesen Jahres. Da die Elternebene überhaupt nicht funktioniert hat, hat man uns die Möglichkeit gegeben, eine Elternberatung aufzusuchen. Dort läuft es, wie soll ich sagen, nur bedingt... wehe ich sage mal NEIN, da rastet er direkt wieder aus, auch VOR der Mediatorin... da er aber sein "Recht" will (GSR) hält er momentan die Füße still und verhält sich ruhig... also kein Schreien, keine Beleidigungen, kein "in die Routine der Kleinen eingreifen", keine Aggressionen etc....


    AAAABER: Er hat mir ein Ultimatum gestellt, so dass ich bis Anfang August eine Entscheidung getroffen haben MUSS, ob ich das GSR nun freiwillig unterschreibe oder nicht...er sagt er will nicht länger warten, da das halbe Jahr ja Anfang August zu Ende ist und er meint, danach werde die Akte geschlossen...


    Da wir aber sehr lange noch große Probleme hattem, um genau zu sein noch bis 4 Wochen, bin ich da natürlich überaus misstrauisch... was ist, wenn er sich weiter ruhig verhält, vor Gericht Recht bekommt und danach wieder sein wahres Gesicht zeigt??? Was dann??? :schiel Könnte ich dann nochmal Prozesskostenhilfe beantragen, wenn es gar nicht ginge??? Ich habe jetzt erstmal über meine Anwältin das Gericht benachrichtigen lassen, dass der Prozess ein weiteres halbes Jahr ruhen soll, da das ja keine Entscheidung ist, die -gerade unter solchen Umständen- mal eben so gefällt werden kann...


    Generell hätte ich dann ebenfalls folgende Fragen:

    WENN es denn das GSR geben sollte, was muss ich ihm alles mitteilen, also wirklich mitteilen???


    Ich mache mit der Kleinen eine Therapie bei einer Kinderpsychotherapeutin, wenn er das GSR bekommt, kann er von mir dann verlangen, dass ich das abbreche, wenn er nicht damit einverstanden ist???


    Was ist, wenn wir uns bei Entscheidungen gar nicht einigen können? Müssen wir dann andauernd zum Gericht rennen???


    Kann ich jetzt, also innerhalb des Prozesses, noch den Antrag auf Behalt des alleinigen ABR stellen???


    Ich hätte noch zig andere Fragen, die ich eh nicht alle klären kann...


    Aber Ihr würdet mir schon sehr viel weiterhelfen, wenn ich ein paar Antworten bekäme... :thanks:


    Ganz liebe Grüße


    Susanne

    Wenn immer die Klügeren nachgeben, regieren die Dummen bald die Welt.

  • AAAABER: Er hat mir ein Ultimatum gestellt, so dass ich bis Anfang August eine Entscheidung getroffen haben MUSS, ob ich das GSR nun freiwillig unterschreibe oder nicht...er sagt er will nicht länger warten, da das halbe Jahr ja Anfang August zu Ende ist und er meint, danach werde die Akte geschlossen...


    Hallo,



    netter Versuch ;) Lass ihn auf das GSR klagen, dann kann das FamG die Entscheidung treffen, ob es bei euch angebracht ist oder nicht.
    Da er bereits bei der Elternberatung ausrastet *hüstel* , würde ich es ihm freistellen, "sein Recht" einzuklagen ;)


    Grundsätzlich:


    Wenn ihr das GSR habt und euch bei den zu treffenden Entscheidungen nicht einigen könnt, landet ihr immer vor dem FamG. Einen Antrag auf das ASR musst du nicht stellen, du hast es ja bereits. Du solltest dann nur nicht dem GSR zustimmen und den KLageverlauf abwarten (ich denke KV schwant schon, dass das mit dem GSR nicht so funktioniert wie er sich das vorstellt, darum möchte er, dass du es "freiwillig" unterschreibst").
    Die gemeinsamen Entscheidungen des GSR beinhalten... Anmeldung zur Kita/Schule, Ausbildung, Eröffnung von Konten, Unterschrift beider Eltern bei gepklanten Op´s, Aufenthalsbestimmungsrecht ,also Entscheidungen von erheblicher Bedeutung!
    Die Therapie des Kindes kann er eigentlich nicht so einfach beenden, aber es kann hoch hergehen (er könnte z.B. einen neuen Therapeuten wollen). Auch hier müsst ihr euch einigen. WEnn nicht, seht ihr euch wieder beim FamG.


    Es könnte demnach passieren, dass der Richter sich irgendwann wie ein dritter SR- Berechtigter fühlt, weil er immer mal wieder die Unterschrift eines Elternteils ersetzen muss ;)


    Mein Rat : Lass die KLage durchlaufen ;)


    Ach so, wenn das GSR einmal besteht, ist es schwierig dieses wieder in das ASR bezüglich eines Elternteils umzuwandeln.




    LG
    Mami2511

  • Danke Mami 2511!!!


    Ich meinte das Aufenthaltsbestimmungsrecht! Dass ich im laufenden Prozess einen Antrag stelle, damit ich es behalte...


    Es ist schon krass....vor allem seine Freundin ist momentan ausßerordentlich nett zu mir...das kommt mir schon komisch vor... und dann ....wenn ich so blöd wäre und unterschreiben würde... ich glaub danach würde er dann sein wahres Gesicht wieder zeigen oder noch mehr als vorher...


    Bin ja eigentlich echt froh, dass es mom so ruhig ist...aber es fühlt sich an wie die Ruhe vor dem Sturm...aber meinst Du nicht auch, dass das Gericht ihm das GSR gibt? Wenn er jetzt die ganze Zeit die Füße stillhält...dann kann ich beim Gericht ja nicht sagen, dass er sich daneben benommen hat... das wäre ja dann gelogen, denn momentan wie gesagt, ist er ruhig....aber ich glaube, dass das wieder anders werden würde, wenn ich ihm sage, dass ich das GSR nicht freiwillig unterschreibe....


    Liebe Grüße


    Susanne

    Wenn immer die Klügeren nachgeben, regieren die Dummen bald die Welt.

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  • Die Therapie des Kindes kann er eigentlich nicht so einfach beenden, aber es kann hoch hergehen (er könnte z.B. einen neuen Therapeuten wollen). Auch hier müsst ihr euch einigen. WEnn nicht, seht ihr euch wieder beim FamG.


    Es gibt leider einige Möglichkeiten so eine Therapie zu torpedieren, wenn man das GSR, zumal er dann ja auch beteiligt werden muß. Mit einen gestörten Vertrauensverhältnis etc. kann gut operiert werden und es kann auch Monate dauern, bis man mit einem Antrag auf EA in der Sache durch ist, auch wenn EA eigentlich bedeutet, das Eile geboten ist bzw. Gefahr im Verzug...



    Laß Dich in jedem Fall nicht unter Druck setzen und wenn das Verhältnis zum KV so belastet ist, würd ich mich auch nicht "erpressen" lassen... GSR sollte bedeuten, daß man auch als Eltern in der Lage ist gemeinsam im Interesse des Kindes zu handeln und das GSR nicht mißbraucht, um dem anderen ET permanent Knüppel zwischen die Beine zu werfen, zum Nachteil des Kindes...

  • Hallo Amselrüde!


    Vielen Dank für Deine Antwort.


    Also ich sehe es speziell an Kleinigkeiten momentan...vorgestern hatte er Geburtstag und als Überraschung hat seine Freundin die Kleine abgeholt, außerhalt des gewöhnlichen Umgangs... da hat er z.B. versucht, die Kleine dazu zu überreden die Nacht bei ihm zu bleiben, denn schließlich habe er ja Geburtstag und das, obwohl er an dem Tag nicht einmal wusste, dass sie überhaupt zu ihm kommt...er versucht immer die Kleine irgendwie zu beeinflussen... verspricht ihr Sachen wie Zelten am Rhein usw und das, ohne es mit mir abzusprechen. Und sage ich NEIN, dann rastet er, wie im ersten Beitrag erwähnt, aus. Genau deswegen zweifele ich ja daran, dass ein GSR klappen würde, da er schon "ohne" alles versucht zu bestimmen, zu beeinflussen usw usf.


    Was ist eigentlich EA???


    Er sagte immer, dass sein Wille um das GSR nur aus juristischen Gründen besteht (falls ich sterbe) sonst hätte er keinerlei Interesse....aber das kaufe ich ihm bei der Vergangenheit zwischen uns als Eltern einfach nicht ab....


    LG


    Susanne

    Wenn immer die Klügeren nachgeben, regieren die Dummen bald die Welt.

  • ...aber meinst Du nicht auch, dass das Gericht ihm das GSR gibt?


    Das weiß ich nicht! Nach allem, was ich hier lese, tendiere ich stark zum "Nein"!


    Wie alt ist das Kind? Wie ist das Verhältnis zum Kind? Übernimmt er gegenüber dem Kind Verantwortung? Unterhalt und Umgang läuft ?
    Hat er schonmal die Verantwortung für das Kind mitgetragen? Wurden bzw. werden jetzt anstehende Entscheidungen zwischen euch besprochen?
    Bestand häusliche Gemeinschaft mit dem Kind??


    LG
    Mami2511

  • Danke Amselrüde!


    Eine häusliche Gemeinschaft bestand, als die Kleine noch ein Baby war für ein Jahr.


    Sie ist fast 4 Jahre alt.


    Entscheidungen habe ich immer alleine getroffen...habe mehrmals versucht ihn mit einzubeziehen, aber er hatte kein Interesse, hat mich fast schon angebölkt wenn ich mal seine Meinung wollte...das Schärfste war, dass er vor Gericht sagte, dass ich aufgrund der Frage nach seiner Meinung (was im Falle eines GSR die Regel wäre) überfordert sei und keine eigenen Entscheidungen treffen könne... :hae:


    Umgang läuft seit Mitte Mail wieder (davor wegen seinen Ausbrüchen seit Februar Stillstand). Unterhalt zahlt er 133 € mtl. wegen Insolvenz kann er nicht mehr zahlen...


    Ich sag ja, ich bin froh über die "Ruhe"...aber sie fühlt sich derart verlogen an, das kann ich gar nicht ausdrücken...


    Find das irgendwie total krass: Er sagt immer, er wäre von MIR abhängig und ER will in Kürze eine Entscheidung von mir, weil ER ja sonst nicht mehr klagen könne ABER: Was soll ich denn sagen??? Wer macht das GSR denn für MICH rückgängig, wenn es GAR NICHT klappt??? Immer fühlt er sich nur benachteiligt...


    LG


    Susanne

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  • Was gewesen ist, wird ein Familiengericht selten interessieren...da wird in erster Linie geschaut, was ist. Insofern ist es immer schwierig mit Dingen aus der Vergangenheit zu operieren...

  • Aber wäre die Vergangenheit nicht, dann wären wir ja nicht an diesem Punkt... und eins weiß ich: Er ist ein verdammt guter Schauspieler...bis er hat was er will....dann bekommt er das GSR (Spekulation) und dann wird es die Hölle und geht GAR NICHT!!!

    WAS MACH ICH DANN????


    Nochmal Prozesskostenbeihilfe werde ich vermutlich nicht bekommen... :ohnmacht:




    LG


    Susanne

    Wenn immer die Klügeren nachgeben, regieren die Dummen bald die Welt.

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  • Also, Du kannst nicht überraschter sein als ich, als der Richter die Sache mal entsprechend in Worte faßte... ;)


    Vor allem machst Du Dich mal bitte nicht verrückt. Ich denke, Du hast Dir sicher nen guten Familienrechtler genommen, der dafür bezahlt wird auf Deiner Seite zu sein und Deine Interessen zu vertreten. Laß es doch einfach mal rankommen... es kommt eh immer irgendwie anders...



    Wenn er etwas will, wird er klagen, Du mußt erstmal gar nix machen...

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  • Amselrüde, der Prozess läuft ja schon, seit Anfang Februar... und momentan ruht er, weil KV und ich an der Elternebene arbeiten sollen... wir sollten das bis Anfang August abgeschlossen haben.... da aber der Umgang für knapp 3 Monate ausfiel (wegen seinen Agressioen) läuft der Kontakt zwischen uns erst seit kurzer Zeit wieder.... habe ja jetzt beantragt, den Prozess um ein halbes Jahr zu verlägern, damit ER auch weiß, dass er sich immer wieder ans Gericht wenden kann....


    LG


    Susanne

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  • Find das irgendwie total krass: Er sagt immer, er wäre von MIR abhängig und ER will in Kürze eine Entscheidung von mir, weil ER ja sonst nicht mehr klagen könne ABER: Was soll ich denn sagen??? Wer macht das GSR denn für MICH rückgängig, wenn es GAR NICHT klappt??? Immer fühlt er sich nur benachteiligt...


    Er ist auch mit GSR von dir "abhängig", denn alleine kann er eine Entscheidung nicht treffen. Die Argumentation ist Blödsinn.


    Aus meiner Sicht ist das GSR eine Tolle Sache, wenn bestimmte Eckpfeiler bestehen.
    Es muss einen gewissen Konsens zwischen den Eltern geben... wenn es darum geht, dass jeder "sein Recht" durchsetzen will, scheitert das GSR.
    Beide ET müssen das Kindeswohl im Blick haben und in der Lage sein zumindest halbwegs sachlich unterschiedliche Gesichtspunkte zu diskutieren um dann zu einer Entscheidung zu kommen.
    Es muss überhaupt erstmal der Wille sich zu einigen da sein.
    Wenn das erfüllt ist, funktioniert das GSR.... dummerweise scheint das -nach allem was ich hier im Forum so lese - selten der Fall zu sein.


    Doch, das FamG leitet aus der Vergangenheit ab... anders kann es ja gar keine Entscheidung treffen.
    Es scheint zudem klar erkennbar zu sein, dass keine Elternebene besteht, sonst hätte der Richter euch nicht durch Elternberatung geschickt.


    Seine Argumentation - wenn er die vor dem Richter ebenso äußert- dürfte in komplett ins Aus katapultieren. Das SR hat eben keine "nur juristische Bedeutung" und wenn es für ihn nur interessant ist damit das Kind in deinem Todesfall zu ihm kommt, kann er getrost darauf verzichten. Das JA würde in diesem Fall - wenn es dem Kindeswohl zuträglich ist- das Kind eh beim Vater unterbringen, dazu braucht es nicht das GSR.


    Also lass es auf dich zukommen.... und lass ihn schauspielern... mit hoher Wahrscheinlichkeit spielt er eine Tragödie!


    LG
    Mami2511

  • Amselrüde, der Prozess läuft ja schon, seit Anfang Februar... und momentan ruht er, weil KV und ich an der Elternebene arbeiten sollen... wir sollten das bis Anfang August abgeschlossen haben....


    ...aber wenn die Sache noch läuft und schon PKH bewilligt wurde... ist doch das zumindest geregelt. Oder wurde die Sache zunächst mit einem Vergleich beendet?

  • Danke Mami 2511 und Amselrüde...


    Ich weiß, dass er auch mit GSR von mir abhängig ist. Aber während ich 4 Jahre alles selbst -und in Ruhe- entschieden habe so WEISS ich, dass ich -wenn es zum GSR kommen SOLLTE- ein riesen Problem mit JEDER Entscheidung hätte, weil ich ihn kenne und er allein aus Protest versuchen würde, mir in allem reinzureden, ob es ihm nun was anginge oder nicht... er hat ja sogar schon versucht mir reinzureden, wie ich mit der Kleinen hier bei uns zu Hause umzugehen habe usw. Wie soll es dann erst werden, wenn er offiziell das Recht hätte zumindest in bestimmten Punkten... denn er würde alles in Bewegung setzen, um mich als schlechte Mutter dastehen zu lassen...


    Und das mit dem juristischen Kram, von wegen wenn mir was passiert, das hat sogar schon der Richter versucht ihm zu erklären, aber er glaubt nicht mal ihm... :hae: Das hat er vor Gericht übrigens auch wortwörtlich so gesagt!


    Nein, die Sache wurde prinzipiell noch gar nicht beendet. Der Prozess ruht lediglich. Entweder einigen wir uns untereinander ODER das FG trifft eine Entscheidung...


    LG


    Susanne

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  • Juwi, das Jugendamt hat sich aus dem Fall total zurückgezogen... leider... habe so oft um Hilfe dort gefleht...und mir wurde die kalte Schulter gezeigt mit dem Argument "Wir können uns nicht um alles kümmern."
    Das Jugendamt hatte damals eine Stellungnahme abgegeben und sich gegen ein GSR ausgesprochen.

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  • Juwi, das Jugendamt hat sich aus dem Fall total zurückgezogen... leider... habe so oft um Hilfe dort gefleht...und mir wurde die kalte Schulter gezeigt mit dem Argument "Wir können uns nicht um alles kümmern."
    Das Jugendamt hatte damals eine Stellungnahme abgegeben und sich gegen ein GSR ausgesprochen.


    Und das mit dem juristischen Kram, von wegen wenn mir was passiert, das hat sogar schon der Richter versucht ihm zu erklären, aber er glaubt nicht mal ihm... :hae: Das hat er vor Gericht übrigens auch wortwörtlich so gesagt!


    Entweder einigen wir uns untereinander ODER das FG trifft eine Entscheidung...

    naja, dann verärgerst du möglicherweise das jugendamt und den richter, wenn du erst freiwillig (gegen deren rat) dem gsr zustimmst und dann später wieder deren hilfe brauchen solltest...
    sag nein zum ex und lass das den richter entscheiden!

  • für mich liest e s sich so, als wüsstest du schon, was du willst:
    das alleinige Sorgerecht behalten.


    weil du kein Vertrauenzu ihm hast


    weil es euch schwerfällt, gemeinsame Entscheidungen zu treffen.


    weil er dich und das Kind unter Druck setzt


    ...


    also versuche es zu behalten, und wenn es nicht klappt, dann kannst du immer noch sehen, wie du das beste daraus machst.

    Liebe Grüße
    Die Elefantendame


    Umwege erweitern die Ortskenntnis

  • Das Jugendamt hat sich damals dagegen gesprochen aufgrund der damals herrschenden Umstände.


    Deswegen sollten wir ja die Beratung wahrnehmen, um an der Elternebene zu arbeiten... Allerdings weiß ich, dass er die EE gar nicht will sondern nur sein Recht! Aber ohne EE geht das Recht eben nicht, aber das begreift er halt nicht...


    Es wurde halt gesagt, dass wir am Ende der Beratung eben nochmals prüfen sollen, ob ein GSR dann möglich ist... vom Prinzip wäre ich dem GSR auch nie abgeneigt, WENN die EE funktionieren und ein Vertrauensverhältnis bestehen WÜRDE!


    Dass das alles dazu gehört versteht der Kindesvater aber nicht und er WILL es auch nicht verstehen. Er hat absolut null Verständnis dafür, dass ich ihm nicht vertraue.


    Wenn schon das ASR nicht, dann möchte ich das ABR behalten, WEIL er schon ein paar mal erklärt hat, dass er mit ihr hin kann wo er will und mich nicht mal fragen bräuchte und ich damit klarkommen müsse, wenn die Kleine irgendwann bei ihm leben wolle usw usf...


    Hätte damals aus lauter Angst das GSR fast freiwillig unterschrieben, weil er die Kleine ja jedes 2. WE bei sich hat und er teilweise sehr aggressiv und mit quietschenden Reifen vom Parkplatz fuhr, wutentbrannt, weil er seinen Willen nicht bekommen hat...da hab ich dann gedacht, ich unterschreib lieber, damit er Ruhe gibt, sonst fährt er vor lauter Hass auf mich noch mit der Kleinen vor nen Baum oder so... :schwitz ...das war auch einer der (Mit) Gründe, warum der Umgang eine Weile nicht stattfand, weil er seine Aggressionen einfach nicht im Griff hatte und regelmäßig in Gegenwart unserer Tochter ausgerastet ist...jedes Mal bei der Übergabe zum UG WE hat er Terror gemacht...hat sich aber konsequent geweigert, die Übergabe über Dritte stattfinden zu lassen....


    P.S. Sorry für soviele Edits :-)


    LG


    Susanne

    Wenn immer die Klügeren nachgeben, regieren die Dummen bald die Welt.

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