Kindergeld für 19jährigen Schulabgänger

  • Hallo! Ich hab da mal eine Frage:



    Mein mittleres Kind hat jetzt sein Abitur geschrieben, will aber erst ab 2013 studieren und erst mal arbeiten. Er hätte die Gelegenheit, sowohl in einem Kinderheim in Rumänien zu helfen, als auch in einer Kirchengemeinde in Schottland mitzuarbeiten. Gestern flatterte noch das Angebot, ein dreimonatiges Praktikum in einer Schule in Namibia zu machen, ins Haus. Klingt alles spannend und das Kind hätte auch richtig Lust drauf - Auf alles drei. Zu verdienen ist aber nirgends etwas, was über die Flugkosten (wenn überhaupt) rausgeht.


    Da aber zu erwarten ist, dass der Papa den Unterhalt komplett streicht und wir erst mal Monate brauchen, um den wieder zumindest teilweise zu bekommen, bin ich auf das Kindergeld angewiesen.
    Ich muss jetzt also mit der Kindergeldkasse telefonieren und nachfragen, unter welchen Bedingungen ich weiter Kindergeld bekommen.


    Gibt es irgendwas, was ich beachten sollte? Gibt es Argumente, die helfen, dass ich das Kindergeld auch mit diesen vom Kind gewünschten "Arbeitseinsätzen", die nicht FSJ-anerkannt sind, bekommen kann? Und unter welchen Umständen wird in dem Zwischenjahr überhaupt das KG weitergezahlt, wenn das Kind noch nicht studiert?


    Danke!

  • Und unter welchen Umständen wird in dem Zwischenjahr überhaupt das KG weitergezahlt, wenn das Kind noch nicht studiert?


    Dies ergibt sich aus § 32 Abs. 4 EStG
    Einschlägig für deinen Sohn dürfte 2c sein. Wenn du der Kindergeldkasse begreiflich machen kannst, dass er "seinen" Studienplatz erst 2013 erhalten wird, könnte es klappen.

  • habe schon mehrfach gelesen das mache direkt nach der Schule erstmal sozial aktiv sein wollen, glaube es nennt sich auch Sozialejahr.Diesebzügig muß es aber auch eien bestimmungen geben was einen zusteht in diesem.Den von Luft udn liebe kann ja niemanden leben!

  • Guten Abend,


    zunächstmal wäre zu beachten, dass beide Elternteile ggü. dem volljährigen Kind barunterhaltspflichtig sind, wenn es sich in Ausbildung befindet. Das ist hier nicht der Fall.

    Zitat

    Da aber zu erwarten ist, dass der Papa den Unterhalt komplett streicht und wir erst mal Monate brauchen, um den wieder zumindest teilweise zu bekommen


    Womit der Vater rechtlich absolut abgesichert wäre. Aber wieso braucht man dann Monate um wieder Unterhalt zu bekommen? Der Unterhaltsanspruch lebt dann wieder auf, wenn das Kind das Studium beginnt. Vorrangig zum Unterhalt muss das Kind dann aber BAföG beantragen.



    In der Übergangszeit bis zum Studium hätte das Kind, bei der angedachten Planung, wohl eher keinen Anspruch auf Kindergeld. Ob sich die Kindergeldkasse hier auf § 32 EstG einläßt ist fraglich.



    Das Kind könnte in der Übergangszeit bis zu Studium seinen Bedarf durch Arbeit selber decken. Wenn es dann aber so außergewöhnlich Wünsche hat, wird das ein Problem sein.

    Zitat


    vermutlich bleibt auch der Vater unterhaltspflichtig....


    Mit welcher Begründung?


    LG nero