übergriffiger KV - Hilfe!!

  • wenn ich jetzt nichts überlesen habe,gab es keine körperlichen Übergriffe auf das Kind.
    Somit solltest Du nach der Aussetzung des Umgangs von Deiner Seite,sofort das Gespräch beim Jugendamt suchen.
    Du wirst vielleicht für eine begrenzte Zeit begleiteten Umgang bekommen.
    Danach würde ich Dir raten,den Vater klagen zu lassen.

    Ja das ist richtig, der Übergriff betraf nur mich, außer dass wir beide am Kind gezerrt haben (ich Richtung Auto, er weg vom Auto). Der Übergriff auf das Kind war "nur" seelischer Natur...

    Sieh es bitte nüchtern.Du hast nicht viel in der Hand,dem Vater den Umgang zu verweigern.

    Ich bin der Meinung, dass es durchaus Kindeswohl gefährdend ist, wenn das Kind bei jedem der wenigen Umgänge (ca. alle 2 Monate) so ein Gezeter seines Vaters mitbekommen muss, er sieht wie seine geliebte Mamutschka runtergeputzt und sogar angespuckt und geschubst wird, hört schlimmste Schimpfwörter, geriet total zwischen die Fronten und fühlt sich in einem Loyalitätskonflikt gefangen!!! Und dann muss er mit diesem Mann mit, der dann das ganze Umgangswochenende damit verbringt, die Mutter schlecht zu machen, über die Deutschen zu schimpfen und Kind erzählt, die Mutti hätte ständig Besuch während er schläft etc...


    Die Erleichterung, die er zeigt, nach solch einem Wochenende mich wiederzusehen ist unbeschreiblich, er lässt mich 2h lang nicht mehr los und fragt mich lauter Dinge, ob die denn wirklich der Wahrheit entsprechen...

    Das Elternteile mit Gewaltpotential Umgang mit Kindern haben finde ich schon äußerst bedenklich.

    Ja ich auch, aber da scheint niemand sonderlich drauf zu achten. Gegen den KV liegen meinerseits 3 Anzeigen wegen Körperverletzung vor (da hatte er die Faust tatsächlich benutzt und Kind war auch dabei, damals aber "erst" 4), Nachstellung, Stalking und Bedrohung/Beleidigung. Von weiteren ähnlichen Anzeigen weiß ich auch, sowie mehreren Verstößen gegen das BTMG.

    Und ich werde unseren Sohn niemals zwingen gegen seinen Willen zu ihm hinzugehen.....sollen das dann andere übernehmen....ich rede KV nicht schlecht und nicht gut.....es ist wie es ist und Sohni (7 Jahre) kann sich sehr gut eine eigene Meinung dazu bilden

    Ja zum Glück ist Sohnemann in der Lage, sich gut zu artikulieren und kann alles genau berichten.


    Ich habe also nun gleich für Donnerstag einen Termin beim JA bekommen. Die SB sagte, wenn KV sein Kind sehen will, soll er sich an sie wenden, erstmal. mal sehen wie es weiter geht.


    :thanks: für euren Zuspruch

  • Hallo


    Hm. Was mir noch einfällt: Ich würde auch ein Gespräch mit dem Kinderarzt suchen und dem vom Verhalten des Kindes nach den Umgängen erzählen. Vielleicht könnt ihr eine Überweisung zum Psychologen bekommen. Zum einen ist es sicher ganz gut, wenn jemand dem Jungen etwas beisteht und zum anderen hast Du dann den Nachweis, dass Dein Kind eben belastet ist udn diese Form des Umgangs nicht dem Kindswohl dient.


    Gruß

  • Die Anzeigen wegen Körperverletzung sind - "im Zweifel für den Angeklagten" - nur bedingt relevant. Anders sieht es aus, wenn ein Urteil gesprochen worden ist oder das Verfahren gegen ein Bußgeld eingestellt wird. Dann kannst Du sehr gut damit argumentieren (im Moment halt nur "halb so gut"). Und natürlich sind die von Dir beschriebenen Aktionen des Vaters Gewalt gegen das Kind. Es ist direkt angesprochen, erlebt Gewalt vor den eigenen Augen, es wird im wahrsten Sinne des Wortes an ihm gezerrt (neben der seelischen Komponente). Gewalt wird heute deutlich über den rein körperlichen Bereich hinaus definiert. Problem ist aber immer der juristisch wasserdichte Nachweis.
    Stehen Aussage gegen Aussage, sind die Zeugenaussagen nicht absolut treffend, gibt es keine gegenständlichen Beweise (Schriftliches oder gar eindeutige Verletzungen), dann kann und darf ein Richter nicht die ganz großen Konsequenzen ziehen.


    Darum muss man den anderen Weg gehen, den du jetzt unterwegs bist. Jugendamt mit ins Boot holen usw. Das sieht zwar nach kleinen Schritten aus, aber die sind zielführend.

    Liebe Grüße



    Bap



    Wir können unser Leben nicht neu formatieren, ein anderes Betriebssystem aufspielen und alles wieder neu beginnen. Erst wenn man sich den Fehlern der Vergangenheit stellt, kann man positiv in die Zukunft blicken.

  • ... zum anderen hast Du dann den Nachweis, dass Dein Kind eben belastet ist udn diese Form des Umgangs nicht dem Kindswohl dient.


    Gruß


    Das wäre schön. Das kann aber normalerweise der Doc nicht leisten. Der kann allerhöchstens herausfinden: "Durch die problematische Elternsituation ist das Kind höchstbelastet."
    Da müssten die Eltern oder der eine sich schon so richtig eine Blöße geben, dass man eine eindeutige Verursacherzuweisung machen kann.
    Die Dinge liegen zwar oft auf der Hand, aber das zählt nicht ...

    Liebe Grüße



    Bap



    Wir können unser Leben nicht neu formatieren, ein anderes Betriebssystem aufspielen und alles wieder neu beginnen. Erst wenn man sich den Fehlern der Vergangenheit stellt, kann man positiv in die Zukunft blicken.

  • Ich würde auch ein Gespräch mit dem Kinderarzt suchen und dem vom Verhalten des Kindes nach den Umgängen erzählen. Vielleicht könnt ihr eine Überweisung zum Psychologen bekommen. Zum einen ist es sicher ganz gut, wenn jemand dem Jungen etwas beisteht und zum anderen hast Du dann den Nachweis, dass Dein Kind eben belastet ist udn diese Form des Umgangs nicht dem Kindswohl dient.

    Ja das werde ich auch machen. Hätte ich schon längst machen müssen.

    Die Anzeigen wegen Körperverletzung sind - "im Zweifel für den Angeklagten" - nur bedingt relevant. Anders sieht es aus, wenn ein Urteil gesprochen worden ist oder das Verfahren gegen ein Bußgeld eingestellt wird. Dann kannst Du sehr gut damit argumentieren (im Moment halt nur "halb so gut").

    Nein es kam jedes Mal zur Verurteilung, er muss bis dato Sozialstunden leisten und Bußgeld abstottern. Es wird ja auch als Häusliche Gewalt eingestuft und daher strenger geahndet.
    Das bekloppteste an der Sache ist jedoch, dass ihn das nicht zum Nachdenken anregt, sondern im Gegenteil noch wütender auf mich macht, da er felsenfest davon überzeugt ist, ich würde dieses Geld (Bußgeld) erhalten (ist ja kein Schmerzensgeld, also keine Zahlung an mich). Und mit der gleichen Argumentation verweigert er dann auch Unterhaltszahlungen, da ich ja angeblich schon Geld von ihm erhalte, mit dem ich mir ein schönes Leben mache. :batsch Aber es geht um sein Kind, das kapiert er nicht.

  • Oh. Uneinsichtiger bestrafter Wiederholungstäter. Da ist dir und dem Kind absolut nicht zumutbar, in solch Übergabesituationen hinein zu müssen. Erneute Anzeige. JA einschalten (wie geschehen), ihn auffordern, darzulegen, wie künftig zu verhindern ist, dass er solche Situationen herbeiführt. Bis zu einer vernünftigen, praktizierbaren Lösung von ihm Umgang nach Absprache mit JA einfrieren. - Hoffentlich klagt er ...

    Liebe Grüße



    Bap



    Wir können unser Leben nicht neu formatieren, ein anderes Betriebssystem aufspielen und alles wieder neu beginnen. Erst wenn man sich den Fehlern der Vergangenheit stellt, kann man positiv in die Zukunft blicken.

  • Update:


    Ich hatte also heute den Termin beim JA, genauer beim Regional Sozialpädagogischen Dienst, und wie ihr schon vermutet und geraten habt, wird der Umgang jetzt eingefroren/ausgesetzt. KV muss sich an die SB wenden, wenn er sein Kind sehen will und dann wird es nur begleiteten Umgang geben. Außerdem wird Sohnemann nun einem Psychologen vorgestellt, um zu sehen, inwieweit ihn die Situation belastet und ihn eventuell psychologisch betreuen zu lassen.


    Die SB meinte, ich solle ab jetzt überhaupt nicht mehr mit KV in Kontakt treten, ihm aber ihre Visitenkarte zukommen lassen, wenn er sich meldet.


    Und siehe da, der ruft gleich heute Abend an und da ich ihn weggedrückt habe, hat er mir auf die mailbox gequatscht: ich sei doch selber schuld, warum ich mich denn nicht entschuldigt hätte, dass wir zu spät gewesen sind (wie oben geschrieben, habe ich ihn telefonisch über unser Zuspätkommen informiert und waren auch nur 15min). Ihn treffe keine Schuld.


    :bldgt: Ja ne, is klar. Ich spucke und brülle auch den Busfahrer an, wenn der im Feierabendverkehr nicht pünktlich kommt. Ironie off


    Die Visitenkarte schicke ich ihm jetzt per Einschreiben mit einer schriftlichen Begründung, warum ich keinerlei persönlichen direkten Kontakt mehr mit ihm wünsche, da uns dies aufgrund seines Verhaltens nicht zumutbar ist.


    Obwohl mir irgendwie selbst das schon wieder zu viel Entgegenkommen ist. Oder was meint ihr?

  • Oh Gott, das ist schrecklich. Du machst das sehr gut, glaube ich, Du bleibst stark, für Dich und für Dein Kind. Du hast mein ganzes Mitgefühl und ich schicke Dir Kraft und Energie. Du machst es gut!


    Emma

  • Eine große Begründung würde ich mir an deiner Stelle schenken. Damit gibst du ihm doch nur wieder Munition an die Hand, eine neue Diskussion zu suchen. Uneinsichtig gegenüber deinen Argumenten hat er sich ja schon in der Vergangenheit gezeigt. Außerdem bringst auch du dich wieder in eine Rechtfertigungssituation,
    wenn du es ihm begründen willst und das musst du nicht. Du hast deine Entscheidung getroffen, wie es weitergeht; lass dir das nicht wieder aus der Hand nehmen, indem du dich ihm erklärst.


    Es dürfte nicht überraschend für ihn kommen, höchstens dass du diesmal noch weitere Schritte wegen des gefährdeten Kindeswohl gegangen bist, aber du bist ihm nichts schuldig. Soll er sich doch ans JA wenden, wenn er etwas will. Das wäre maximal der einzige Satz, den ich mir abringen würde.


    Ich wünsche dir weiterhin viel Kraft und Glück auf dem eingeschlagenen Weg! Kopf hoch! :knuddel

  • Die Visitenkarte schicke ich ihm jetzt per Einschreiben mit einer schriftlichen Begründung, warum ich keinerlei persönlichen direkten Kontakt mehr mit ihm wünsche, da uns dies aufgrund seines Verhaltens nicht zumutbar ist.


    Obwohl mir irgendwie selbst das schon wieder zu viel Entgegenkommen ist. Oder was meint ihr?


    Ich würde genau das machen, was auch die SB gesagt hat. Schick ihm die Visitenkarte, aber eine zusätzliche Nachricht von Dir, geschweige denn eine Begründung, würde ich für überflüssig halten. Soll der KV sich mit dem JA auseinandersetzen, Du hast schon genug durchgemacht.


    Meine persönliche Meinung ist: jeder persönlicher Kontakt von Dir mit ihm wäre ein Kontakt zu viel, nach allem was vorgefallen ist.


    Euch viel Glück und Kraft für das Bevorstehende. :daumen

  • Die Visitenkarte schicke ich ihm jetzt per Einschreiben mit einer schriftlichen Begründung, warum ich keinerlei persönlichen direkten Kontakt mehr mit ihm wünsche, da uns dies aufgrund seines Verhaltens nicht zumutbar ist.


    Mach das! Ich würde ihm die Visitenkarte ohne große Begründung zukommen lassen wie Shielover und luci69 vor mir schon sagten. Das bringt KV nur mehr Munition, gegen Dich und Kind vorzugehen.


    Obwohl mir irgendwie selbst das schon wieder zu viel Entgegenkommen ist. Oder was meint ihr?


    Nein, nein, das passt schon so! Mach es, aber ohne große Begründungen, wie oben schon erwähnt.


    Die SB meinte, ich solle ab jetzt überhaupt nicht mehr mit KV in Kontakt treten, ihm aber ihre Visitenkarte zukommen lassen, wenn er sich meldet.


    Halte Dich an diese Worte der SB, ist das Beste, was Du derzeit machen kannst! Nachdem, was Du und Kind mitgemacht haben. :kopf


    Lass Dich mal unbekannterweise drücken. :troest:troest:troest Ich wünsche Euch viel Kraft, dass Ihr es alles schafft. :daumen

    "Man sieht nur mit dem Herzen gut, das Wesentliche ist für die Augen unsichtbar" (Antoine de Saint-Exupéry)

  • Danke für eure lieben Worte.


    Als ich Sohnemann erzählt habe, dass ich beim JA war und dass KV ihn jetzt nur noch dort sehen kann, wenn jemand dabei ist und aufpasst, wie er mit ihm redet, war der kleine so glücklich und hatte Tränen in den Augen! :heul


    Wer weiß was der kleine über die Jahre schon alles so angestaut hat. Ist gut, wenn er mal mit einem Psychologen demnächst sprechen kann.