Urteile zum Umgang?

  • Hallo liebe Leute,


    ich habe mal wieder eine Frage.


    Bei uns ist die Situation so, dass sich der KV überhaupt nicht kümmert, trotz alles Absprachen. Aktuell war der letzte Kontakt Anfang März, darüber hatte ich sogar etwas geschrieben.


    Nun bekam ich ein Schreiben seiner Anwältin mit Umgangsvorschlägen, die folgendermaßen aussehen: alle 14 Tage von Freitag bis Sonntag. Da unser Sohn noch nicht einmal 3 Jahre alt ist und seinen Vater ja kaum erlebt hat, war für mich die Voraussetzung immer: nicht so einen langen Abstand, und nicht sofort 2 Übernachtungen. Ich meine, so eine Beziehung muss sich ja auch erst entwickeln, und für den Kleinen sind 2 Wochen ein nicht überschaubarer Zeitraum. Abgesehen davon halte ich 2 Übernachtungen für den Anfang auch für zu viel, auch das sollte man mit Blick darauf, wie der Kleine reagiert, langsam steigern.


    Also hat mein Anwalt geschrieben: danke für den Vorschlag, bitte mach einen Vorschlag, der auf den Ergebnissen der JA- und Beratungsstellen-Ergebnisse aufbaut, nämlich: jede Woche einen Termin, gerne auch mal 2 Tage hintereinander, dann mal mit Übernachtung - eben so, dass der Kleine gut damit umgehen kann.


    Die Antwort kam dann wieder "prompt", nämlich knapp 2 Wochen später (schon im ersten Schreiben stand, dass erhöhte Dringlichkeit besteht, weil der KV seinen Sohn so lange nicht gesehen hat): Unsere Anwort würde so gedeutet, dass keine Einigungsbereitschaft bestünde, die Gespräche bei JA und Beratungsstelle seien ja unzweifelhaft gescheitert (der KV hatte diese abgebrochen), und sollte ich mich nicht innerhalb von 8 Tagen äußern würde ein entsprechender Antrag bei Gericht gestellt. Was auch immer das bedeutet, mein Anwalt meint: abwarten.


    Meine Frage: hat einer von euch so eine Situation auch hinter sich? Wie sind die "Urteile" bei so kleinen Kindern? Eigentlich versucht der KV ja jetzt, bei Gericht ein Urteil zu erreichen, dass er seinen Sohn weniger sieht als ich vorgeschlagen habe. Was umso absurder ist, da er ihn ja eigentlich gar nicht sehen will. Trotzdem fürchte ich mich ein bisschen vor dem Termin - wenn er denn stattfindet. :hilfe

  • Hallo erstmal,
    ich war damals in der selben Situation wie du. Bei mir hat das Gericht entschieden. Knallhart, alle zwei Wochen eine Übernachtung und unter der Woche mal nach Absprache. Das Urteil war für mich total schlimm zumal wir als Mütter ja wissen was dem Kind gut tut und was nicht. Die erste Nacht war auch echt Horror aber mit der Zeit gewöhnt man sich daran. Muss man ja auch.
    Ich finde es immer nur so schade dass es mittlerweile heißt "mehr Rechte für Väter" und dabei jetzt manchmal einfach über das Kindeswohl von Dritten entschieden wird was angeblich so gut sein soll für die Zwerge.
    Ich drück dir auf jedenfall die Daumen dass ihr das evtl auch ohne Richter schafft :-) .


    Glg

  • hat einer von euch so eine Situation auch hinter sich? Wie sind die "Urteile" bei so kleinen Kindern?

    ..ja, als Junior 3 war hatten wir jede Woche einen Tag, wechselnd Freitag zu Sonnabend und dann Donnerstag zu Freitag, WE und Alltag eben... Bei kleineren Kindern (unter 5) wird eher derartiges bevorzugt. Bei uns hat sich das gerade auch in der Konfliktlage absolut nicht bewährt. hab dann früh alle 14 Tage, eben von freitag bis Sonntagnachmittag durchgesetzt und dann kam auch mehr Ruhe rein, weil dieses elende Hin und Her den kleenen Kerl total überfordert hatte. Gab noch andere Gründe, aber die gehören nicht hierher...
    Jedes WE einen Tag kann man zwar machen, aber dann gibts auch keine freien WEs mehr und Du kannst nicht mal eben ein WE dafür nutzen mit Kind was zu unternehmen und hast auch für Dich jedes WE mit ner Umgangsproblematik, was im Konfliktfall sehr zermürbend sein kann...

    Einmal editiert, zuletzt von Amselrüde ()

  • Mein Vorschlag war, jede Woche einen Nachmittag (der KV kann seine Arbeitszeit sehr flexibel einteilen), und jedes 2. Wochenende.


    Im Moment denke ich halt, dass es den Kleinen total überfordert, wie auch schon die letzten Umgangstermine. Der KV ist ja immer mal kurz da für ein paar Wochen, kümmert sich dann intensiv um den Kleinen, und dann wird es ihm wahrscheinlich wieder langweilig und er taucht wieder ab.


    Und jetzt will er auf Biegen und Brechen seinen Willen durchsetzen, egal, wie es dem Kleinen damit geht - so kommt es mir auf jeden Fall vor. Unser Sohn wird bald 3, und er hat noch nie bei seinem Vater übernachtet - und jetzt sollen es ohne Eingewöhnung sofort 2 Nächte sein.


    Es ist vielleicht noch etwas anderes, wenn ein Kind eine Zeit mit beiden Elternteilen gelebt hat, aber wir haben uns wenige Wochen nach der Geburt getrennt, der Kleine "kennt" da nichts, es ist nicht seine gewohnte Umgebung, er war dort ein paar Mal zum Spielen. Ich verstehe einfach nicht, warum der KV ihm nicht wenigstens die Gelegenheit geben will, sich langsam einzugewöhnen - vielleicht weil er weiß, dass ihm dazu die Geduld fehlen wird und er irgendwas "spannenderes" verpassen könnte.


    Ich hoffe, der Richter beachtet auch die gesamte Vorgeschichte, wenn es denn zu einer Verhandlung kommt. Bin im Moment ein wenig ratlos :(

  • Ich frag mich immer was das für ein drama sein soll, wenn ein kind seinen vater über nacht besucht - der kv hat den üblichen dreisprung gemacht und der weg zum gericht steht ihm nun offen, wenn er schlau ist wird er die übernachtungen fordern und noch 2-3 tage unter der woche, damit der richter was zum "streichen" hat.
    Das kind ist drei und nicht aus zucker oder hat das kind noch nie woanders übernachtet? wenn, nein, dann wird es ja auch langsam mal zeit...

  • Interessanter Beitrag, Immo, vielen Dank!


    Welchen Dreisprung meinst Du? Der KV hat GAR NICHTS gemacht, die Initiative, einen Kontakt zwischen Vater und Sohn herzustellen, ging von mir aus.


    DU hast mir im März noch geraten, mich auf die Spielchen des KV nicht einzulassen. Im Zweifel ist es immer zielführender, den ganzen Text zu lesen, als irgendwelche Allgemeinplätze rauszuhauen.


    Der Kleine hat natürlich schon bei anderen Leuten geschlafen, aber niemals 2 Nächte, und auch nicht bei jemandem, der er 4 oder 5 x im Jahr kurz zu Gesicht bekommt und der dann mitteilt, dass sein Sohn ihm lästig ist.

  • Welchen Dreisprung meinst Du?


    kontakt mit KM, kontakt mit JA - keine einigung ab zum gericht

    DU hast mir im März noch geraten, mich auf die Spielchen des KV nicht einzulassen


    das mag sein das hab ich nicht mehr im kopf...

    Im Zweifel ist es immer zielführender, den ganzen Text zu lesen


    ....deswegen kann ich immer und immer wieder empfehlen in den alten beiträgen weiter zuschreiben und nicht immer neue freds aufzumachen, da nicht jeder immer die lust und zeit hat in den archiven zu suchen.
    so wie du hier dein eingangspost geschildert hast erweckt es den eindruck, dass du keine übernachtung sofort wünscht, weil euer kind "erst" drei ist - und auf diesen post hab ich geantwortet, wenn es noch andere azusführlichere freds gibt - OK, aber hier wurde nichts verlinkt usw. usf.

  • Ja, sorry, verlinken hab ich nicht drauf.


    In diesem Fall: die Mutter - also ich - hat Kontakt zum KV gesucht, hat einen Termin beim JA vereinbart, bei einer Beratungsstelle. Umgangstermine vereinbart, KV hat sich nie dran gehalten. Immer wieder monatelange Funkstille. Und jetzt, nach dieser Stille, kommt dieser Vorschlag über den Anwalt. OHNE mal mit mir Kontakt aufzunehmen, OHNE mal nach unserem Kind zu fragen, MIT dem Wissen, dass der Kleine sich nach den letzten Terminen immer übergeben hat.


    Also wünsche ich mir, dass er dem Kleinen erstmal eine Eingewöhnungszeit zugesteht, wenn er sich dann jetzt doch mal wieder für ihn interessiert. Und daran kann ich nichts schlimmes finden! So!

  • dann frag doch einfach nach oder schreib im alten fred weiter - dann hätte ich erst geantwortet, wenn ich mehr zeit gehabt hätte so waren es nur drei beiträge und sinngemäß einfach, damit es anderen nicht genauso geht...


    Ich rede mir jetzt einfach ein, Deine Antwort bedeutet irgendwie ganz tief drinnen sowas wie: "Sorry, da hab ich wohl vorschnell über Dich geurteilt :-) "

  • Hallo,


    also bei uns war es so, das mein Freund (der KV) auch vor Gericht musste wegen Umgang
    er hat dann zwei Mal die Woche nachmittags a 2 Stunden und alle Zwei Wochen samstag 2 Stunden, das wurde dann nach 6 Wochen ein wenig aufgestockt
    da war der Kleine grade ein Jahr alt

  • Hallo Linii,


    ich glaube, da urteilen die Richter sehr unterschiedlich. Es kann schon sein, dass ein Richter dem Kind erstmal ein Kennenlernen zugesteht, ehe es zu den Übernachtungen kommt.
    Ich wünsche euch viel Glück, dass ihr an einen solchen Richter geratet.


    Grüße, Romi

  • danke für den Vorschlag, bitte mach einen Vorschlag, der auf den Ergebnissen der JA- und Beratungsstellen-Ergebnisse aufbaut, nämlich: jede Woche einen Termin, gerne auch mal 2 Tage hintereinander, dann mal mit Übernachtung - eben so, dass der Kleine gut damit umgehen kann.


    In diesem Moment verweist Du (bzw. Dein Anwalt) auf den Lösungsvorschlag, der ja anscheinend nicht annehmbar war (die Gespräche beim JA warenja gescheitert)



    die Gespräche bei JA und Beratungsstelle seien ja unzweifelhaft gescheitert (der KV hatte diese abgebrochen),


    Womöglich hatte KV ja einen Grund da abzubrechen. Wurden seinerzeit Gründe genannt ?



    Das Urteil war für mich total schlimm zumal wir als Mütter ja wissen was dem Kind gut tut und was nicht.


    War das Urteil auch schlimm für's Kind ?
    Wissen Väter nicht was dem Kind gut tut ? (Pauschalisierende Abwertung)


    Die erste Nacht war auch echt Horror aber mit der Zeit gewöhnt man sich daran.


    Horror für Mama oder für's Kind ?


    und dann wird es ihm wahrscheinlich wieder langweilig und er taucht wieder ab.


    Wenn es "langweilig" wäre, würde er sicher nicht teuer klagen .... also bitte nochmal kurz reflektieren ob es erkennbare Gründe für den Kontaktabbruch gab.


    Unser Sohn wird bald 3, und er hat noch nie bei seinem Vater übernachtet - und jetzt sollen es ohne Eingewöhnung sofort 2 Nächte sein.


    Das allerdings kann ich gar nicht verstehen. Wie war es möglich das 3 Jahre lang dieser wichtige Entwicklungsschritt (Übernachtung beim anderen Elternteil) verhindert wurde ? :kopf


    Da passt dieses Zitat nochmal:

    wir als Mütter ja wissen was dem Kind gut tut und was nicht.

  • Wissen Väter nicht was dem Kind gut tut ? (Pauschalisierende Abwertung)


    Doch, es gibt Väter, die es schaffen zu erspüren, was für das Kind gut ist und nicht ausschliesslich für sie selbst!


    Ich habe so ein "Papa-Modell" und ich weiß, was das - auch für mich als Mutter- für ein fantastisches Gefühl ist zu merken, dass der Vater an erster Stelle das Kind sieht.
    KV hat nicht - gegen das Wohl des Kleinen- die Übernachtungskontakte durchgesetzt, sondern von sich selbst aus festgestellt, dass er seinem Sohn die Führung (nicht die Entscheidung) überlassen möchte. Er möchte einen Sohn, der sich auf ihn freut und nicht anfängt zu Weinen, wenn der Papa kommt.
    Demzufolge macht er das, was hier im Forum von noch nicht einem Vater favorisiert wurde, er hört seinem Kind zu und entscheidet in dessem Sinne.
    Ich als Mutter bin gerne bereit dem zu folgen, zumal mir sehr klar ist wie wichtig ein GUTER Vater/Sohn Kontakt nicht zuletzt für die Identitätsfindung ist.


    Du hast ein schönes Zitat in deiner Signatur.... "Kinder sind Gäste, die nach dem Weg fragen!"....
    Wir alle, egal ob Vater oder Mutter (oder weitläufig auch die gesamte Gesellschaft) tue gut daran, ihnen dann auch zuzuhören um überhaupt zu begreifen...



    LG
    mami2511

  • Das allerdings kann ich gar nicht verstehen. Wie war es möglich das 3 Jahre lang dieser wichtige Entwicklungsschritt (Übernachtung beim anderen Elternteil) verhindert wurde ?


    Wie kommst Du darauf, dass das verhindert wurde? Weil vorschnelles Urteilen so schön einfach ist, oder?



    Der KV hat sich in den letzten 3 Jahren nur ab und zu um unseren Sohn gekümmert, in 2011 hat er ihn bis November 3 oder 4 mal kurz gesehen, danach - nach dem Termini beim JA - ein paar Wochen hintereinander, bevor er dann wieder abgetaucht ist.


    Anscheinend scheinst Du ja der Meinung zu sein, dass ich den Umgang verhindere und Grund für den Abbruch der Beratung bin. Im 1. Termin bei der Beratungsstelle hat der Berater dem KV sehr deutlich gesagt, dass für ein Kind Kontinuität wichtig ist und wir eine Regelung finden sollen. Der KV fand es aber viel wichtiger, immer wieder zu betonen, was für ein schlechter Mensch ich doch bin. Er ist dann mehrfach darauf hingewiesen worden, dass dies keine Paartherapie sei, sondern wir eine Lösung für den Umgang finden wollen.


    Der 2. Termin hat dann 5 Minuten gedauert, er ist reingekommen, hat gesagt, weil ich so uneinsichtig bin würde er das lieber über das Gericht regeln, und dann ist er wieder gegangen. Im Abschlussbericht des Beraters steht: aus nicht erklärten Gründen wurde die Beratung vom KV beendet.


    Dann habe ich über 2 Monate gar nichts gehört, und dann kam das besagte Schreiben.


    Ich sehe eigentlich überhaupt gar keinen Grund, warum ich mich schuldig fühlen soll, aber das kannst Du mir ja sicher erklären, es MUSS ja an der Mutter liegen, sonst würde ja das Weltbild wackeln.

  • Demzufolge macht er das, was hier im Forum von noch nicht einem Vater favorisiert wurde, er hört seinem Kind zu und entscheidet in dessem Sinne.


    Sorry für OT, aber: "Wer lesen kann ist klar im Vorteil"

  • Normalerweise klagt jemand, der sich im Recht fühlt. In der Klageschrift sind seine Position, sein Empfinden niedergeschrieben.
    Da kann man 1000 mal sagen: Ich habe alles getan. Wenn der Gegenüber meint, man hätte das gespräch verweigert, dann ist das erst einmal nach dessen subjektivem Empfinden so.
    Du hast jetzt eine ganz andere Sicht. Aber er ist von seiner Sicht überzeugt und wird versuchen, sie einem Richter schmackhaft zu machen. Der hört seine Seite. Der hört deine Seite. Er wird nachfragen. Er wird versuchen, einen Ausgleich, einen Vergleich, eine einvernehmliche Lösung zu finden. Klappt das nicht, wird er überlegen müssen, wem er mehr Vertrauen schenkt, wer objektiv "mehr Recht" hat.


    Es ist immer wichtig, selbst den verschrobensten Argumentationen der Gegenseite nachzudenken und zu überlegen, wie und warum die Gegenseite auf diese Argumentation, auf dieses Empfinden kommt. Wenn man das herausfindet, hat man vielleicht Ansatzpunkte, die Argumentation auszuhebeln.

    Liebe Grüße



    Bap



    Wir können unser Leben nicht neu formatieren, ein anderes Betriebssystem aufspielen und alles wieder neu beginnen. Erst wenn man sich den Fehlern der Vergangenheit stellt, kann man positiv in die Zukunft blicken.

  • Wie kommst Du darauf, dass das verhindert wurde? Weil vorschnelles Urteilen so schön einfach ist, oder?


    Danke dafür, dass eine Dir passende Antwort gleich mitlieferst. :daumen [Ironie OFF]



    Der KV hat sich in den letzten 3 Jahren nur ab und zu um unseren Sohn gekümmert,


    Es fällt mir einfach schwer zu verstehen, warum ein Vater, der sich angeblich nicht für EUER Kind interessiert vor Gericht klagt weil er Umgang herstellen will.


    Das klafft inhaltlich m.E. so weit auseinander das unter Umständen noch bestimmte Details zur Geschichte fehlen.


    Und um nochmal zum Inhalt zu kommen - es sollte euer Beider Interesse als Eltern sein das Übernachtungen beim Vater möglichst bald etwas ganz normales werden. Je älter das Kind wird - um so schwieriger wird es diese "Normalität" oder "Selbstverständlichket" herzustellen.

  • Es ist immer wichtig, selbst den verschrobensten Argumentationen der Gegenseite nachzudenken und zu überlegen, wie und warum die Gegenseite auf diese Argumentation, auf dieses Empfinden kommt. Wenn man das herausfindet, hat man vielleicht Ansatzpunkte, die Argumentation auszuhebeln


    Hallo, vielen Dank für die Antwort. Ich habe jahrelang versucht, sein Handeln zu verstehen, aber es ist mir einfach nicht möglich. Wir waren ja bereits einmal bei Gericht, weil der KV die Unterschrift zur Kontoeröffnung verweigert hat. Auch da hat er immer nur erzählt, wie schlecht ich doch bin (natürlich mit vielen Details, die aber hier nicht hingehören). Der Richter hat ihm dort schon sehr deutlich gesagt, dass sein Verhalten wohl kaum einer guten Elternebene zuträglich ist. In einer der Pausen, während er mit seinem Anwalt draußen war, habe ich gesagt, wie furchtbar ich das alles finde. Die Antwort vom Richter war: "so wie ich die Situation hier einschätze: wir werden uns noch öfter sehen."


    Der KV hat keinen Grund, den Umgang einzuklagen, ihm standen immer alle Türen offen, er ist immer über alles informiert worden, zu Festen eingeladen...er ist halt nur nie erschienen. Wenn der Kleine mal bei ihm übernachten wollte (2x, um die Weihnachtszeit) hat er das abgelehnt, weil er sich seinen Abend nicht kaputt machen lassen wollte, weil sein Leben durch den Kleinen "zu sehr eingeschränkt" ist.


    Er hat mir gesagt, er will mich finanziell ruinieren, und ich denke, deshalb geht er jetzt diesen Weg. Unterhalt kommt immer später, aber dazu habe ich nichts gesagt, also sucht er ein anderes Ventil. Mein Anwalt meint, nur Macht ausüben wollen und Provokation. Er weiß, dass er den Kleinen jederzeit sehen kann, er soll sich nur auf eine verbindliche Regelung einlassen, also versucht er jetzt genau den Vorschlag durchzudrücken, den ich ablehne.


    Ich versuche, mich von seinem Verhalten zu distanzieren, und ich möchte mich auch nicht mehr provozieren lassen oder versuchen, ihn zu verstehen. In der Vergangenheit habe ich ihn auch ab und zu mal gefragt, ob er nicht Lust hat, mit dem Kleinen etwas zu unternehmen. In einem der 1000 Anwaltschreiben der letzten Monate wurde das gedeutet als: ich versuche, das Kind abzuschieben, und er muss immer verfügbar sein.


    Lange Rede, wenig Sinn: ich kann ihn nicht verstehen, und ich versuche es auch nicht mehr. Er ist der Vater unseres Sohnes, und ich wünsche mir, dass wir eine Lösung finden und er mich dann endlich in Ruhe lassen kann, ohne Rachegedanken oder seinen kranken Wunsch, mir zu schaden.

  • In der Vergangenheit habe ich ihn auch ab und zu mal gefragt, ob er nicht Lust hat, mit dem Kleinen etwas zu unternehmen. In einem der 1000 Anwaltschreiben der letzten Monate wurde das gedeutet als: ich versuche, das Kind abzuschieben, und er muss immer verfügbar sein.


    Nun bekam ich ein Schreiben seiner Anwältin mit Umgangsvorschlägen, die folgendermaßen aussehen: alle 14 Tage von Freitag bis Sonntag. Da unser Sohn noch nicht einmal 3 Jahre alt ist und seinen Vater ja kaum erlebt hat, war für mich die Voraussetzung immer: nicht so einen langen Abstand, und nicht sofort 2 Übernachtungen. Ich meine, so eine Beziehung muss sich ja auch erst entwickeln, und für den Kleinen sind 2 Wochen ein nicht überschaubarer Zeitraum. Abgesehen davon halte ich 2 Übernachtungen für den Anfang auch für zu viel, auch das sollte man mit Blick darauf, wie der Kleine reagiert, langsam steigern.


    Also hat mein Anwalt geschrieben: danke für den Vorschlag, bitte mach einen Vorschlag, der auf den Ergebnissen der JA- und Beratungsstellen-Ergebnisse aufbaut, nämlich: jede Woche einen Termin, gerne auch mal 2 Tage hintereinander, dann mal mit Übernachtung - eben so, dass der Kleine gut damit umgehen kann.


    Ich verstehe es so, das er Umgang will .... nur halt in einer Form die Dir nicht gefällt.


    Also müsstet ihr euch "nur" auf eine Umgangsplan einigen und schon ist das Problem gelöst.