Hilfe!Ich muß eine "eidesstattliche Versicherung" abgeben. Wer hat erfahrung darin?

  • Hallo zusammen :winken:


    Hat jemand von Euch schon mal eine eidesstattliche Vesricherung abgeben müssen?
    Wie schreibt man sowas am besten? :frag
    Habt Ihr vielleicht einen Musterexemplar?


    Es geht darum, daß ich mit meinem/unserem 9jährigen Sohn zurück in meine Heimat (Allgau) ziehen möchte, weil die psych. Belastung durch die gegebene Situation hier für mich zu groß ist.
    Dort ist meine Familie = Unterstützung (finanziell u. psych.) und ich kann mir da ein neues Leben aufbauen.
    Mein Mann ist aber dagegen. Falls das gemeinsame Gespräch beim JA (nä. Montag) keine Einigung bringen sollte, werde ich mit Hilfe meines Anwalts versuchen, das alleinige ABR zu bekommen.
    Dazu soll ich nun solch eine EV abgeben.


    Noch kurz zur Erklärung: ich möchte meinem Mann nicht den Sohn wegnehmen. Er kann ihn selbsverstdl. regelmäßig sehen.



    Für ein paar Tips wäre ich Euch wirklich sehr dankbar!!!



    Liebe Grüße



    summerrose

  • Musterexemplare findest Du im Internet genug. Ich kann Dir ein Beispiel hier posten:


    "Über die Bedeutung einer zur Vorlage bei Gericht bestimmten eidesstattlichen
    Versicherung und strafrechtlichen Folgen vorsätzlich und fahrlässiger
    unrichtiger Angaben, namentlich über die Strafandrohung gemäß § 156 StGB bis zu
    drei Jahren Freiheitsstrafe oder Geldstrafe bei vorsätzlicher Tat bzw. gemäß §
    163 Abs. 1 StGB bis zu einem Jahr Freiheitsstrafe oder Geldstrafe bei
    fahrlässiger Begehung, belehrt, erkläre ich


    Summerrose
    Name


    XXXX
    Straße Hausnummer


    12345 XXX
    PLZ Wohnort


    folgendes an Eides statt:"


    Und dann kannst Du den Sachverhalt schildern. Aber denk dran, eine falsche eidesstattliche Versicherung kann Dir SEHR viel Probleme bringen. Ansonsten viel Glück!


    Tante Edit sagt ich muss meine Postings besser schreiben :D

    2 Mal editiert, zuletzt von Shielover ()

  • Und was soll der Inhalt der Eidesstattlichen Versicherung sein?
    - Ohne dass der Vater, bzw. dessen RA einen ganz bequemen Bumerang in die Hände bekommt?
    By the way, wer ist auf die Idee gekommen?

  • Was soll den der Inhalt der EV sein?
    Worum gehts denn?`


    Ich meine wenn du eine EV schreibst mit dem Inhalt "nur bei meinen Eltern bin ich der Psych. Situation gewachsen und kann mir nur dort ein neues Leben aufbauen. Daher beantrage ich das ABR.", dann hast du ein klassisches EIgentor geschossen.


    Weil du sagt nämlich an Eides Statt, daß du mit der aktuellen Situation überfordert bist.


    Da könnte das Gericht zu der Aufassung gelangen, daß du nicht erziehungsfähig bist.


    Also überlege dir bitte ganz genau was du schreiben musst und was du schreiben willst.
    Am Besten wäre es wenn du die EV gemeinsam mit deinem Anwalt aufsetzt.


    Gruß,
    PapaT

    .








    Wenn dich etwas nervt ändere es!

    Einmal editiert, zuletzt von PapaT ()

  • Ich habe eine "Eidesstattliche Erklärung" mit meinem Anwalt zusammen aufgesetzt.


    Verstehe jetzt auch nicht so ganz, was der Inhalt deiner Erklärung sein soll :frag

  • Nimm Dir aber die anderen Antworten bitte zu Herzen.


    Wichtig ist natürlich, was soll damit erreicht werden bzw. was steht dann drin.
    Also am besten schreiben und dann mit dem RA durchsprechen, ob das so ok ist.

    Einmal editiert, zuletzt von Shielover ()

  • Kurz zur Erklärung, ich hab da was nicht verstanden:


    Es besteht GSR, und die TS will mit Hilfe des alleinigen ABR umziehen, wenn die EV nicht klappt?


    Geht das überhaupt? Ich dachte, bei GSR muss grundsätzlich der Partner zustimmen, egal wer ABR hat... :hae:

    Werden Hummeln von anderen Insekten gemobbt, weil sie dick sind?


    Ich gönne mir das Gefühl, durchgehalten zu haben.

  • Und was soll der Inhalt der Eidesstattlichen Versicherung sein?
    - Ohne dass der Vater, bzw. dessen RA einen ganz bequemen Bumerang in die Hände bekommt?
    By the way, wer ist auf die Idee gekommen?



    Ich habe eine "Eidesstattliche Erklärung" mit meinem Anwalt zusammen aufgesetzt.


    Verstehe jetzt auch nicht so ganz, was der Inhalt deiner Erklärung sein soll :frag




    OOHH,
    Ihr habt mich jetzt ganz schön verunsichert!


    Es geht nicht nur um meine psychische Verfasssung, ich habe dort einfach auch bessere Zukunftsperspektiven. Die ganze Geschichte möchte ich hier jetzt nicht posten. Ich hoffe, ihr versteht das.


    Aber troztdem vielen Dank Euch allen und ich werd` mir Eure postings zu Herzen nehmen!

  • Sei einfach vorsichtig. Du schreibst 2 mal im Ausgangspost über die Psyche (Überlastung am jetzigen Ort, psychische Hilfe durch die Familie am neuen) ... das ist ungünstig.
    Rechne mit den Fragen, warum du dir nicht hier Hilfe suchst (Jugendamt, Familienhelferin, o.a.). Auch mit der Frage, ob du eine Jobzusage am neuen Ort hast. Wenn ja, ist das wirklich ein konkreter Umzugsgrund für dich. Finanzielle Hilfe durch die Familie wird meist als schwammiger bzw. gar kein gültiger Grund angesehen.

  • Sowas habe ich noch nie gehört.


    Entweder stimmt der KV zu, oder man versucht es gerichtlich ersetzen zu lassen.


    EV ? Wer will das denn ? Wer hat das beschlossen ?


    Ich befürchte Du begehst da einen großen Fehler.


    Ok, Edit hat den Rest gelesen und findet es immernoch sehr komisch.


    Kurze Frage : Wie würdest Du denn den Umgang realisieren ? Finanzierst Du dann die Fahrten ?

    Einmal editiert, zuletzt von Pani ()

  • Eine Versicherung per Eidesstatt ist doch eigentlich nur in den Fällen angedacht, wo einen Aussage bekräftigt werden soll.


    Also wenn es wie bei mir, einen Vorfall gab, der ohne Zeugen statt gefunden hat und ich als Antragstellerin mich auf meine eigene Zeugenaussage berufen muss.


    Ist so etwas bei dir der Fall?? :frag

  • In eurer Konstellation halte ich das sowieso für problematisch. Der Richter muss ja nach Kindeswohl entscheiden. Wie eine EV dem Verbleben vor Ort widersprechen soll verstehe ich hier nicht. Kind weg von Freund (Sohn der Next), seiner Schule und dem Papa. Weil Mama sich in der alten Heimat bessere Perspektiven ausmalt. Ich habe immenses Verständinis für deine Gefühle und Ansichten (habe selbst nichts anderes gemacht, nur Kinder waren jünger und nur auf mich fixiert). Aber ob das ne Chance hat bei dir? :frag


    P.S. oder hat dein Anwalt dir geraten Fakten zu schaffen? Während er dich mit der EV in der Hand vertritt?

    Ganz gleich, wie beschwerlich das Gestern war,
    stets kannst du im Heute
    von Neuem beginnen.


    Buddhistische Weisheit

    Einmal editiert, zuletzt von Villette ()

  • blue_sea.... nein, eine Jobzusage noch nicht, aber ich bemühe mich und ja, ich hab` mir hier auch schon Hilfe geholt.



    pani.....mein Anwalt meint das....


    ....und was den Umgang angeht: ich habe meinem Noch-Mann ja gesagt, daß er da keine Angst haben muß. Er sieht unseren Sohn jetzt auch jedes zweite WE, daran würde sich nichts ändern.
    Ok, es ist aufwändiger, aber ich habe ihm auch angeboten, Sohnemann auch mal zu ihm zu bringen, man kann sich auch i. d. Mitte treffen, er wird auch älter und kann dann auch mit dem Zug fahren. Ich denke, es gibt ganz viele solche Fälle, bei denen das auch funktioniert.
    Und an den Fahrtkosten würde ich mich selbsverständlich auch beteiligen.

  • Eine Versicherung per Eidesstatt ist doch eigentlich nur in den Fällen angedacht, wo einen Aussage bekräftigt werden soll.


    Also wenn es wie bei mir, einen Vorfall gab, der ohne Zeugen statt gefunden hat und ich als Antragstellerin mich auf meine eigene Zeugenaussage berufen muss.

    Genauso war es bei meiner EV auch.
    @ TS: Auch ich rate Dir, überlege Dir gut (zusammen mit Deinem RA), ob Du wirklich mit einer EV das erreichen kannst, was Du möchtest.

  • Jetzt weiß ich gar nicht mehr, was richtig und falsch ist......


    Der Sohn von Next ist nicht mehr "der " Freund unseres Sohnes. Die Klassenlehrerin hat mir von sich aus gesagt, sie sehe, daß es Pascal nicht gut geht mit der Situation.
    Ein Schulwechsel wäre für ihn also vlt. eher gut.
    Außerdem würde ich zu meinem Bruder ziehen (eigene Wohnung in dessen Haus), dessen Sohn gleich alt ist. Die beiden verstehen sich super und die Umgebung dort ist für meinen Sohn auch nicht fremd....