kann KV dagegen sein, wenn Tochter und ich Ausnahmsweise während der Woche zu einem Sportereignis gehen?

  • Anfangs wollte er mich auch überreden das er auf dem Papier ein Kind bei sich bekommt,sprich ummelden, damit er auch AE ist und Steuerklasse 2 bekommt. Und meinte alles könne ja so bleiben und aber ich könnte dann mehr unterhalt bekommen netterweise von ihm.


    Das hab ich aber nicht gemacht weil ich mir irgendwie dachte ob das so rechtens ist. Und wollte nich hinterher noch ne Strafe wegen ihm bekommen.


    Der Mann ist nicht ohne.


    Wenn Du dem zugestimmt hättest, dann hätte er das Kindergeld auf sich umschreiben lassen können und DU hättest Unterhalt zahlen dürfen, für das Kind, welches bei ihm gemeldet ist :ohnmacht::ohnmacht::ohnmacht:


    Bitte lasse dich mal ausführlich beraten, ich glaube das ist dringend notwendig bei dem Kaliber von Ex.

  • Naja das meiste unsinnige überhöre ich ganz einfach meist. Aber bisher wars wirklich so das wir einmal im Jahr beim JA waren und dort kamen wir zu nix.


    Die Frau hat uns nur immer gebremst wenn wir zu sehr ins diskutieren verfallen sind aber sonst nicht wirklich viel.


    Meist ginge es ihm erstmal um festhalten des Umgangs fürs ganze Jahr aber das haben wir auch immer so hin bekommen. Er suchte nur nen Grund für den Termin und wollte dort diskutieren. Das hat sie dann immer abgewiegelt und meinte wir sollten kompromisse machen. Die sahen dann immer so aus das ich komplett entgegen gekommen bin. :frag


    Wo ausser JA kann man noch ne beratung zu dem Thema bekommen?

  • Ich möchte dir ans Herz legen mal zu einer Beratungsstelle zu gehen ( JA, Diakonie,Caritas ) um Dich mal genau aufklären zu lassen.


    Zu faul, ich zitiere mich mal selbst :pfeif


    Und Edit ergänzt noch Pro Familia vielleicht.


    Wegen den Terminen beim JA. Würde ich dann fast drauf verzichten, aber wegen einmal im Jahr bricht man sich ja auch keinen Zacken aus der Krone.
    Und vielleicht wird es das nächste Mal anders, wenn Du Deine Rechte besser kennst ?


    Möchte noch einmal betonen dass ich das ganz toll finde, dass Du ihn so einbeziehen möchtest und die Bereitschaft da ist.
    Aber wenn das mehr Schaden als Nutzen wird, dann sollte man diese Haltung ändern und minimalistischer werden.


    Ich drücke Dir fest die Daumen, dass Du da einen guten Mittelweg für vor allem Dich findest :daumen:daumen:daumen

    Einmal editiert, zuletzt von Pani ()

  • Tja ich hab das ja schonmal ne weile versucht zu minimieren aber das is echt hart wenn es 6 Jahre lang so war. Dann was zu ändern is echt schwer.


    Bei jedem wird dann gefragt "warum jetzt auf einmal nicht mehr ?" oder "warum machst du das jetzt einfach so ohne absprechen? "



    weil, war ja vorher halt so. :crazy

  • Aha...okay. bin schon etwas schlauer aber eine frage hab ich dann noch.... das mit dem Hauptlebensmittelpunkt bei der Alltagssorge ist damit auch gemeint wo die Kinder gemeldet sind?


    Glaube jetzt aber nicht das DU bestimmen kannst wenn Kind bei Ihm.


    Ihr habt beide das Sorgerecht.
    Die Alltagssorge ist Umfangreich. Die Alltagssorge (auch wenn sie lt. Gesetz anders genannt wird) geht automatisch auf ihn über wenn Kind bei ihm.


    Diese Alltagssorge umfasst zwar nicht alles was Du hast aber ist nur minimal weniger.



    Genau:
    Angelegenheiten der tatsächlichen Betreuung UET
    Angelegenheiten des täglichen Lebens BET

    Einmal editiert, zuletzt von vatertochterduo ()

  • Bei jedem wird dann gefragt "warum jetzt auf einmal nicht mehr ?" oder "warum machst du das jetzt einfach so ohne absprechen? "


    Weil ich gemerkt habe, dass wir auf keinen Nenner kommen. Da diese Dinge in meine Alltagssorge gehören möchte ich unsere derzeit ohnehin angespannte Stimmung nicht zusätzlich belasten.
    Ich freue mich und bin stolz auf uns, dass wir die wichtigen Themen um unsere gemeinsame Tochter zusammen erörtern und entscheiden.


    Oder so ungefähr.
    Auf jeden Fall ohne Vorwurf, ohne DU Du DU, sondern Ich-Form und abschließend noch einmal loben :lach

    Einmal editiert, zuletzt von Pani ()

  • Die Alltagssorge ist Umfangreich. Die Alltagssorge (auch wenn sie lt. Gesetz anders genannt wird) geht automatisch auf ihn über wenn Kind bei ihm.


    nein!!!!!!!!!


    das tut sie (immer noch) nicht!!! :brille
    die alltagssorge "wandert" und "wechselt" nicht, wenn kind bei "ihm" ist :rolleyes:


    die alltagssorge hat nur der elternteil bei dem das kind gemeldet ist!!! :wand:wand:wand



    https://www.familienhandbuch.d…ten-der-elterlichen-sorge


    http://www.treffpunkteltern.de…l-des-sorgerechts_717.php


    http://www.ihr-anwalt-hamburg.…ereiche/s/sorgerecht.html

  • nein!!!!!!!!!


    das tut sie (immer noch) nicht!!! :brille
    die alltagssorge "wandert" und "wechselt" nicht, wenn kind bei "ihm" ist :rolleyes:


    die alltagssorge hat nur der elternteil bei dem das kind gemeldet ist!!! :wand:wand :wand[/url]


    Danke, Juwi, :-)


    das hat mir grad seeeehr geholfen.
    Leider sagen sehr viele etwas anderes...


    die blumenelfe :blume

  • Danke :sonne:blume



    und meint ihr ich soll es ihm vorher sagen das wir dahin fahren oder es von den Kids erfahren im nachhinein???


    Ich würds ihm gar nicht sagen. Geht ihn doch eigentlich gar nix an. Kann die Kleine doch erzählen, wenn sie mag.

    Immer wenn du denkst es geht nicht mehr, kommt irgendwo ein kleines Lichtlein her :idee


  • DU solltest mal alles lesen bevor Du irgendwelche Smilies postest.
    Du kannst hundertmal mit deinem Kopf gegen die Wand schlagen. Scheinbar wird es dadurch nicht besser denn ich habe dir schonmal gesagt das es dabei nur um Begrifflichkeiten geht, welche ich auch in meinem Post geschrieben habe.


    Es gibt keine Alltagssorge.
    Und wenn dann ist diese auch auf den BET zu übertragen.
    Warum? Weil er die Sorge auch jeden Tag der Betreuung übernehmen muss.


    AllTAG: jeden Tag
    Sorge: sich um das Kind sorgen
    Wenn beide das SR haben und es ist nicht speziell geregelt dann haben beide im alltäglichen Leben die fast gleichen Rechte wenn Kind da ist.
    Nur wenige Dinge sind beim BET die aber nicht den Alltag betreffen.
    UET darf sogar ohne Einverständnis ins Ausland.

    3 Mal editiert, zuletzt von vatertochterduo ()

  • Wenn mit Altagsorge etwas gemeint ist , was nicht mitwandert. hat das aber mit dem fall hier nichts zu tun.
    Er könnte das genausogut machen.
    Auch wenn am nächtentag schule wäre , würde das kind zum beispiel montags vom BET , zur schule gebracht werden und so ein Ereignis würde sonntags stattfinden könnte der BET sich auch auf den Kopfstellen , Wahl weise diesen gegen die wand hauen.
    Der UET könnte das trozdem machen , und hätte da keine Rechtlichen folgen zu befürchten.


    Eigentlich ist die sache Recht einfach, im Prinzip kann jeder ET machen was er Will so lange das Kind bei ihm ist. (Gewisse absprachen sind sicherlich hilfreich und gut).
    Ausser natürlich es schadet dem Kind , sowas liegt aber hier dann wohl eher nicht vor.


    Im Prinzip würde ich auch sagen , das man das den anderen evtl schon mitteilen kann . hier weiss ich nicht evtl erstmal nicht ich denke aber es ist trozdem wichtig das es bei der Tochter nicht so Rüberkommt als dürfte sie Papa nichts davon sagen....
    Wenn er deswegen aufstand macht , musst du ihm wohl mal sagen "Ach nerv mich doch nicht mit sonn Mist"

    *Alles Häschen und so *

    2 Mal editiert, zuletzt von Zat ()

  • Ich würd' nix sagen, zum Spiel fahren mit Kind, Spaß haben und feddisch ... den fehlenden Schlaf kann sie nächste Nacht nachholen.


    Das was dein Ex macht fällt für mich in die Kategorie Schikane ...

  • sie wird so genannt und soll das gemeinsame sorgerecht nach der trennung "praktikabel" machen...


    1687 bgb
    hier nachzulesen unter punkt 5. alltagssorge:


    https://www.familienhandbuch.d…ten-der-elterlichen-sorge


    Wie gesagt hier aber irrelevant das hier fällt einfach in den bereich welches der ET bi dem das kind zur fraglichenzeit ist selber entscheiden kann.


    Dieses es wird so genannt , ohne festgelegte Definition sorgt genau für die verwirrung die diesbezüglich immer entsteht.

    *Alles Häschen und so *

    Einmal editiert, zuletzt von Zat ()

  • Wenn du weisst das er Theater macht, würd ich es ihm nicht sagen. Würde auch gar keine Geheimniskramerei draus machen, oder ruft ihr auch an, wenn ihr Shoppen oder Eisessen geht oder mal ins Kino?


    Wenn deine Tochter dem Papa davon erzählt ist das völlig i.O - und wenn er dann meckert und sie runterputzt, wird sie sich beim nächsten Mal überlegen, ob sie ihm was erzählt. Das ist traurig fürs Kind.


    ABER - der Vater trägt auf lange Sicht den größeren Schaden. Denn er kann in vielen Dingen dann, nicht mal mehr richtig mitsprechen und verpasst viele schöne Situationen im Leben seiner Tochter.


  • Dieses es wird so genannt , ohne festgelegte Definition sorgt genau für die verwirrung die diesbezüglich immer entsteht.


    naja, die definition kann z.b. unter punkt 5 im familienhandbuch nachgelesen werden :rolleyes2:


    darf ja nicht hier reinkopieren :ohnmacht:

  • @ Juwi


    unter altagssorge...


    Zitat

    Kontakte mit Verwandten, Freunden, Nachbarn etc.


    Das schon mal ist nicht richtig so , welche Nachbarn , Freunde , Verwandte .... ein Kind in der Zeit des Umgangs ein Kind besucht entscheidet doch der UET.. und nicht der BET...
    nen BET kann doch nicht sagen nein Du darft nicht mit Papa zur Oma fahren.


    Zitat

    Anschaffung von Spielzeug (inkl. Audio-, Video-, PC-Zubehör) und Kleidung;


    Auch kann nen UET dem Kid kaufen was er für richtig hält

    *Alles Häschen und so *

    Einmal editiert, zuletzt von Zat ()

  • und meint ihr ich soll es ihm vorher sagen das wir dahin fahren oder es von den Kids erfahren im nachhinein???

    Ich würde nix sagen.



    Nur musst Du mit den Konsequenzen rechnen wenn Kind übermüdet in der Schule auffällt und im Halbschlaf "Fortuna" murmelt.


    [Blockierte Grafik: http://www.camorrawarriors.de/images/smiley/kim-fan-smiley-Koeln.gif]

  • sie wird so genannt und soll das gemeinsame sorgerecht nach der trennung "praktikabel" machen...


    1687 bgb
    hier nachzulesen unter punkt 5. alltagssorge:


    https://www.familienhandbuch.d…ten-der-elterlichen-sorge


    Du möchtest mich also rechtlich Belehren. Schön.
    Zeige mir bitte im Gesetz den Passus: Alltagssorge


    Wenn Du hier solche Auskünfte gibts dann halte dich bitte an die rechtliche Schreibweise.
    Alltagssorge gibt es nicht.


    Was es gibt steht oben in einem ersten Posting.
    Hier steht auch wer was von den ET hat.
    Die Unterschiede zw. beiden sind marginal im Alltag.
    Die Unterscheide liegen darin das der BET Entscheidungen hat, welche für das Leben (und nicht nur vorübergehend ) bei einem ET relevant sind. Diese Entscheidungen hat der BET nicht. Hier aber nicht weil er nicht berechtigt wäre sondern weil er aus tatsächlichen Gründen nicht vor so eine Entscheidung gestellt werden würde, da er nicht am täglichen Leben teilnimmt.


    Der ET bei dem das Kind also derzeit ist hat somit alle Recht um den Alltag zu meistern. Dies sogar auch ohne Sorgerecht.


    ALLTAG Zitat DUDEN: tägliches Einerlei, gleichförmiger Ablauf im [Arbeits]leben



    Das was Du hier immer runterbetest suggeriert das BET gegenüber UET doch Rechte hat in den Alltag einzugreifen.