Meine Erfahrung mit dem Jobcenter

  • Freut mich Doro,


    endlich mal etwas, dass auch den kleinen Leuten auf die Beine hilft.


    Zieht dein Schnuckelchen trotzdem aus?


    lg


    Camper

    Einmal editiert, zuletzt von Camper1955 ()

  • Hallo,


    @ Camper: Ja, klar. Schatzi sucht sich nach dem Theater eine eigene Wohnung. Auch auf Anraten des RA und des Richters. Eine Alternative bleibt uns leider nicht.


    @ Clara66 : Wir werden sehen, sollte das Geld nicht binnen 14 Tagen auf dem Konto sein, kümmert sich der RA drum. Per Gesetz steht im übrigen mir die gesamte Summe zu, es muß auch auf mein Konto eingehen. Steht so im Beschluss :D Ich hoffe natürlich, das das JC auch die Überweisung tätigt. Wissen, weiß man das bei dem Verein natürlich nie...


    LG von
    doro

  • Auch auf Anraten des RA und des Richters. Eine Alternative bleibt uns leider nicht.


    Wenn ich das richtig verstehe, dann haben Euch ein Anwalt (1 juristisches Staatsexamen) und ein Richter (2 juristische Staatsexamen) zum gleichen geraten, wie ein Taixifahrer (qualifizierter Hauptschulabschluss).


    Beim Taxifahrer (qualifizierter Hauptschulabschluss) nannte man das Aufforderung zum Sozialbetrug. Wie nennt man das dann bei einem Anwalt (1 juristisches Staatsexamen) und bei einem Richter (2 juristische Staatsexamen)?


    lg


    Camper

    Einmal editiert, zuletzt von Camper1955 ()


  • @Camper, gut aufgepasst! Die Frage ist nicht schlecht. Ich warte mit dir auf Antworten.

  • @Camper: So wie du es beschreibst, ist es exakt. Ab 1.07 wären wir als 'Eheähnlich' angesehen, wenn mein Freund hier bei mir wohnen bleibt. So sieht es das Gesetz vor. Da hilft auch keine Gegenwehr von mir. Punkt. Sollte ich mich ab dem 1.07 immer noch weigern finanziell für ihn einzustehen, bleibt uns nur die Trennung. Aussage des Richters (der aber Verständnis für meine Haltung aufgebracht hat). Unser RA hat uns schon beim Erstgespräch zur 'Räumlichen Trennung' geraten und auch bei Gericht nochmal.
    Wer nicht finanziell für seinen Partner einstehen kann/oder will, der darf eben nicht mit ihm zusammen wohnen...
    Ich habe mich mittlerweile mit dieser 'Gesetzeslage' abgefunden, aber nicht damit das ich künftig alles zahlen soll. Daher ist es okay, wenn wir nun getrennte Wohnungen nehmen und so sieht es auch mein Freund.
    Im übrigen sind bislang nur Absagen auf seine Bewerbungen gekommen, die legt er nun dem JC vor, alle 'gesammelten Absagen'.
    Ich denke auch nicht, das es eine Aufforderung zu einer Straftat ist, weder von dir noch von den Juristen, denn wir haben unsere Haltung immer stets so dargelegt wie beschrieben und nie vor gehabt den Staat zu bescheissen. Sondern einfach eine WG zu sein...


    LG von
    doro