Erbrecht während der Trennungsphase

  • Kurzum....ich lebe von meiner Frau getrennt und habe die Kinder und gehe arbeiten. Das wird auch so bleiben.


    Meine Frau will aber auf einmal die gaaanz schnelle Scheidung.


    Ich weiß das Sie als Hauptteilerbin Ihrer sehr alten Großmutter eingetragen ist, die Ihr mal nen nettes Sümmchen überlassen wird.


    Weiß da einer Bescheid wie es sich verhält bei Trennung oder Scheidung ?

  • Moinsen!


    Sobald die Scheidung eingereicht ist, verwirken die Erbansprüche dem jeweiligen Ehepartner gegenüber. D.h. also ab Einreichung der Scheidung, hast Du keinerlei Anspruch auf Ihr Erbe und sie keinerlei Anspruch auf Dein Erbe. Die Kinder behalten ja eh ihr Erbrecht von beiden Elternteilen.

  • Ich weiß das Sie als Hauptteilerbin Ihrer sehr alten Großmutter eingetragen ist, die Ihr mal nen nettes Sümmchen überlassen wird.


    und nu, willst Du gerne die Scheidung so lange rauszögern, bis die alte Dame unter der Erde liegt?

  • Wegen des Erbes braucht deine Frau sich nicht schnell scheiden zu lassen. Geerbtes Geld wird dem Erben als Anfangsvermögen zugerechnet. Bei der Vermögensauseinandersetzung nach der Scheidung wird das dann vollständig Deiner Frau zugerechnet.

    Liebe Grüße



    Bap



    Wir können unser Leben nicht neu formatieren, ein anderes Betriebssystem aufspielen und alles wieder neu beginnen. Erst wenn man sich den Fehlern der Vergangenheit stellt, kann man positiv in die Zukunft blicken.


  • und nu, willst Du gerne die Scheidung so lange rauszögern, bis die alte Dame unter der Erde liegt?

    Wenn es so ist das es ab Scheidungsantrag ist, das kann sie ja machen wenn das 1 Trennungsjahr vorüber ist.
    Vielleicht wollte sie mich auch einfach nur ärgern.

  • Erbmasse gehört nicht zum Gemeinschaftseigentum. Ist also irrrelevant. interessant ist, wenn Du reich bist und verstirbst - da kann sie Dich nicht beerben, sobald sie die Scheidung eingereicht hat (oder Du).


    Die Oma tut nix zur Sache.. :D