Unbedachte kurze Affäre mit Folgen

  • Soweit ich weiß kann das Kind (bei Volljährigkeit) die Vaterschaft auch noch anfechten?
    Bei google habe ich gefunden:


    "Fristen - aus Sicht des Kindes


    Die Anfechtung der Vaterschaft ist sowohl als volljähriges sowie auch als minderjähriges Kind möglich. Die Anfechtungsfrist beginnt mit Kenntniserlangen der entsprechend aufgeführten Umstände.


    Bei einem minderjährigen Kind kommt es regelmäßig auf die Kenntniserlangung des sorgeberechtigten Elternteils an. Sollte das Kind zum Zeitpunkt der Kenntniserlangung über keinen sorgeberechtigten Elternteil verfügen, so beginnt die Frist nicht zu laufen. Wird das minderjährige Kind volljährig, beginnt zu diesem Zeitpunkt die Frist neu zu laufen und somit hat das volljährige Kind, gleichgültig wann es oder die sorgeberechtigten Elternteile Kenntnis erlangt haben, selbst wieder die Möglichkeit, die Vaterschaft anzufechten. Dies wird damit begründet, dass ein volljähriges Kind zu diesem Zeitpunkt über die Reife verfügt, über die Vaterschaft selbst zu bestimmen.


    Sollte das volljährige Kind zum Zeitpunkt der Volljährigkeit keine Kenntnis von Umständen haben, die gegen die Vaterschaft sprechen, wird wieder auf den Zeitpunkt der eigenen Kenntniserlangung des Kindes abgestellt. Damit kann ein volljähriges Kind unter Umständen erst sehr viel später die Vaterschaft zu seinem (Schein-) Vater anfechten."


    Also "sicher" bist du nie.

  • ich habe leider kein verständnis für dein verlangen nach entspanntem zurücklehnen


    da ist ein kind, nach deinem wissen ist es deins, zerbricht dir nicht das herz?


    und entspannt zurücklehnen wirst du dich eh niemals können, solange da nicht die wahrheit vollkommen aufgedeckt ist
    warum?
    weil jederzeit die bombe platzen kann, durch was, dafür hast du bestimmt genug fantasie...


    an deiner stelle könnte ich nie mehr ruhig schlafen vor schlechtem gewissen meinem kind gegenüber und den beiden frauen, die mitbetroffen sind

    übrigens: Man kann sich den ganzen Tag ärgern,
    aber verpflichtet ist man dazu nicht :-)

    Einmal editiert, zuletzt von Mappl ()

  • Hallo,


    ich kann deine Denke schon nachvollziehen. Trotzdem bin ich der Meinung, dass man Wurzeln nicht nehmen sollte. Es gibt so viele Kinder und später Erwachsene, die merken, dass in ihrem Leben etwas nicht stimmt und wissen nicht warum. Die Folgen sind oftmals nicht ohne und mit Qual verbunden.
    Irgendwann sollte reiner Wein eingeschenkt werden und das nicht zu spät.



    Also "sicher" bist du nie.


    Ich denke auch, dass du dir nie sicher sein kannst. Ob rechtlich anfechtbar oder nicht...es kann dich /euch immer einholen.


    lg,
    cola

    Glaube an Wunder, Liebe und Glück.
    Schaue nach vorne und niemals zurück.
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    Denn dieses Leben lebst nur Du!


    Lebe lieber ungewöhnlich

  • Hallo,


    oha... deine Stiefel möchte ich nicht tragen....


    Du steckst in einer schwiergen Situation... deine Frau hat dir praktisch erklärt, dass eure Beziehung weiterläuft, wenn es keinen Kontakt zum Kind/Mutter gibt, dazu kommen noch zwei weitere Kinder, die unter der Trennung von dir und deiner Partnerin leiden würden.
    Auf der anderen Seite steht die KM, die mit der Situation dich nicht in ihrem Leben zu haben genausogut leben kann wie du.
    Und das ist das Kind, was zumindest schonmal einen sozialen Vater hat...
    Zum jetzigen Zeitpunkt gehe ich stark davon aus, dass dies auch für das Kind völlig in Ordnung ist - lieber ein liebender sozialer Vater als ein eigentlich uninteressierter biologischer Vater! Daher ist es zumindest fraglich, ob es für das Kind das Beste wäre, wenn du jetzt auf der Bildfläche erscheinst (noch dazu ohne den wirklichen Willen dazu!).


    Andererseits : rechtlich sauber ist was anderes als das was deine Exäffäre und du da veranstalten. Der richtige Weg wäre die Vaterschaftsanerkennung durch dich (wenn das Mädchen deine Tochter ist) und dann die Adoption des Kindes durch den LG der Mutter. Das würde Rechtssicherheit für alle bringen - nicht zuletzt für das Kind. Das durchzusetzen erfordert viel - und ich vermute in eurer Konstellation einfach zu viel.


    Der nächste Punkt, und ich vermute stark, dass es das ist, was hier viele auf die Palme bringt, ist das Recht des Kindes auf seine Herkunft und damit ebenfalls seinen Vater. Das findet bei euch so gar keine Beachtung.


    ------------------


    Ich kann nur hoffen, dass wenn das Elternrecht bezüglich des GSR neu sortiert wird, auch solche Fälle wie ihr Beachtung finden. Denn dann müsste man festhalten ... erst Vaterschaftstest.... dann GSR.... und dann alle Pflichten und Rechte für sämtliche Väter - zwangsweise dann auch für die, die eigentlich gar nicht wollen.
    Um das Umzusetzen müssen Sanktionen gegen Väter und Mütter verhängt werden, die gegenschiessen... und davon dürfte es auf beiden Seite mehr als genug geben.


    LG
    Mami2511

  • hmm....also im prinzip könnte ich jederzeit rechtlich belangt werden. :hae: gut, im moment will die KM ja eh nicht mich als vater. aber sie kann also (ca. in5, 6, 7 jahren) kommen und von mir unterhalt verlangen, wenn der werte herr nicht mehr will? auch rückwirkend? und nochmal wie gesagt, es obliegt der mutter, den vater zu benennen. finde es aber doof, wenn sie, wann immer es gerade in ihrem leben passt, auf mich zurück greifen kann. meine mittel wären doch sowieso eingeschränkt, rechtlich als vater zu gelten. ebenso liegt es an der mutter, dem kind über seine herkunft aufzuklären. ob sie dies tun will, weiß ich nicht, will keinen kontakt mehr mit ihr. ich denke, das kind braucht eine intakte familie, die hat sie, und bei uns wird sie diese nicht finden.


    und wenn sie dann tatsächlich in ein paar jahren mit forderungen auf mich zukäme (ist ja nicht ausgeschlossen, bei der rechtslage) habe ich denn da rechtlich möglichkeiten, mich dagegen zu wehren?

  • dann aber meiner familie zuliebe.


    Was du in all den Wochen und Monaten immer noch nicht kapiert hast, ist, dass auch dein jüngstes Kind zu deiner Familie gehört, ob dir das gerade passt oder nicht.


    Was für Möglichkeiten, dich gegen dein eigen Fleisch und Blut zu wehren, meinst du denn in ein paar Jahren zu haben?

    Werden Hummeln von anderen Insekten gemobbt, weil sie dick sind?


    Ich gönne mir das Gefühl, durchgehalten zu haben.

  • aber sie kann also (ca. in5, 6, 7 jahren) kommen und von mir unterhalt verlangen, wenn der werte herr nicht mehr will? auch rückwirkend?


    Ich denke schon :D:tuedelue

  • Alles liegt bei euch beiden und nicht nur bei der Mutter oder dir.
    Du kannst genauso auf deine Vaterschaft pochen, wie sie die einfordern kann.
    Du kannst genauso aufklären, wie sie aufklären kann.


    Allerdings finde ich deine Formulierung "der werte Herr", der freiwillig und bereitwillig für euer Fehlverhalten gerade steht und dem Kind die "intakte Familie" bietet, unter aller Kanone!
    Da endet mein Verständnis für deine/eure Situation und bin ehrlich angeekelt.

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  • hmm....also im prinzip könnte ich jederzeit rechtlich belangt werden. :hae: gut, im moment will die KM ja eh nicht mich als vater. aber sie kann also (ca. in5, 6, 7 jahren) kommen und von mir unterhalt verlangen, wenn der werte herr nicht mehr will? auch rückwirkend? und nochmal wie gesagt, es obliegt der mutter, den vater zu benennen. finde es aber doof, wenn sie, wann immer es gerade in ihrem leben passt, auf mich zurück greifen kann. meine mittel wären doch sowieso eingeschränkt, rechtlich als vater zu gelten. ebenso liegt es an der mutter, dem kind über seine herkunft aufzuklären. ob sie dies tun will, weiß ich nicht, will keinen kontakt mehr mit ihr. ich denke, das kind braucht eine intakte familie, die hat sie, und bei uns wird sie diese nicht finden.


    und wenn sie dann tatsächlich in ein paar jahren mit forderungen auf mich zukäme (ist ja nicht ausgeschlossen, bei der rechtslage) habe ich denn da rechtlich möglichkeiten, mich dagegen zu wehren?


    Also der soziale Vater hat nicht deine Pflichten übernommen - zumindest nicht rechtlich .... dies ginge nur über die Adoption.
    Wenn sich also der soz. Vater irgendwann von der KM trennt und dem Unteraltsanspruch gegenüber dem Kind nicht nachkommen will, wird er einen Weg finden die Vaterschaft anzufechten... bei derzeitigem Kenntnisstand wird ihm das auch gelingen. Dann muss die KM - wenn sie Unterhalt beziehen will- einen Vater benennen - dich zum Beispiel. Im Ernstfall landest du dann vor Gericht und darfst einen Vaterschaftstest absolvieren...
    Der Unterhaltsanspruch des Kindes gegen den Vater besteht erst mit Vaterschaftsanerkennung/feststellung, dann aber rückwirkend ab Geburt. Das heisst im Fall der Fälle darfst du die Jahre durchaus erstatten, eventuel sogar an den sozialen Papa, denn dieser hat ja bisher deine Pflicht übernommen.



    Es ist schon dünnes Eis, auf dem du wanderst- keine Frage!
    LG
    Mami2511

  • Was du in all den Wochen und Monaten immer noch nicht kapiert hast, ist, dass auch dein jüngstes Kind zu deiner Familie gehört, ob dir das gerade passt oder nicht.


    Was für Möglichkeiten, dich gegen dein eigen Fleisch und Blut zu wehren, meinst du denn in ein paar Jahren zu haben?

    es mag sein, das es biologisch verbunden ist mit mir, aber das ist auch alles. ich achte und respektiere es als menschen, aber ich habe keine oder nicht diese zuneigung zu ihr, wie zu meinen beiden anderen kindern. und wenn die KM mich als vater verleugnet, dann liegt das in ihrer verantwortung. ich sehe hier jedenfalls für mich keinen handlungsbedarf, da das kind in guten verhältnissen aufwächst.


    also aufgrund eurer angaben und der scheinbaren rechtslage bin ich schon am überlegen, ob ich es rechtlich klären sollte, aber das nur in absprache mit meiner frau und der ex-affäre, zumal es nun mal die KM in der hand hat. aber am verhältnis zum kind würde dies nichts ändern. wie gesagt, ich denke drüber nach. würde ja schon eine immense summe zusammenkommen, wenn sie nach jahren fordert und ich rückwirkend zahlen müsste.

  • ich sehe hier jedenfalls für mich keinen handlungsbedarf, da das kind in guten verhältnissen aufwächst.


    Ich finde das nachvollziehbar.
    Dem Kind geht es wohl gut - es wächst auf mit Mama & Papa (zwar nicht der biologische aber der Herzenspapa).
    Ich wüsste jetzt ehrlich gesagt auch nicht, was Du da tun solltest...


    also aufgrund eurer angaben und der scheinbaren rechtslage bin ich schon am überlegen, ob ich es rechtlich klären sollte,


    Das würde ich in Deinem Fall tun. Aber nicht wegen der evtl. immensen Summe die irgendwann mal auf Dich zukommen könnte, sondern einfach weil Du mit verantwortlich bist dafür, dass da ein Leben in die Welt gesetzt wurde. Und dieses Leben fragt vielleicht irgendwann mal nach seinen Wurzeln und dann bist Du gefragt und solltest Dir einfach schon heute Gedanken dazu machen, wie Du dann damit umgehst. Euer Kind kann nämlich nichts dafür, dass es in diese Situation geboren wurde!
    Versetz Dich einfach mal in die Lage des Kindes in ein paar Jahren...
    Wie würde es Dir gehen damit?
    Was würdest Du Dir wünschen in der Situation wünschen?


    Vielleicht schaffst Du es ja über die kommenden Jahre Dein Kind immer wieder mal in Deine Gedanken einzubeziehen - vielleicht schreibst Du Deine Gedanken dazu auf....


    Ich wünsche Deinem Kind jedenfalls, dass es, sollte es irgendwann mal Fragen an Dich haben, diese auch beantwortet bekommt und Du es nicht im Regen stehen lässt.
    Nochmal - es kann nichts dafür!


    Gruß,
    Fio

  • also aufgrund eurer angaben und der scheinbaren rechtslage bin ich schon am überlegen, ob ich es rechtlich klären sollte, aber das nur in absprache mit meiner frau und der ex-affäre, zumal es nun mal die KM in der hand hat. aber am verhältnis zum kind würde dies nichts ändern.


    Weißt du Rocky, der Gesetzgeber hat ja nicht ohne Grund die Adoption im Gesetz verankert. Es ist die einzigste legale Möglichkeiten die Rechte und Pflichten, die man als biologisches Elterteil nunmal hat, abzulegen. Wenn ihr das geklärt bekommt, tut ihr euch allesamt einen großen Gefallen.
    Das Verhältnis zum Kind ändert es sehr wohl, du wirst niemals wieder der rechtliche Vater des Kindes sein/sein können. Das Kind hat dann dir gegenüber auch keine Erbansprüche, sondern gegenüber dem Adovater.
    Denn das ist auch so ein Punkt.... sollte es zur Vaterschaftsfestellung dir gegenüber kommen ist das Kind genauso erbberechtigt wie deine anderen Kinder. Und das auch zurecht. Es sei denn ihr packt es eurer Konstrukt auf rechtlich einwandfreie Beine zu stellen...



    LG
    Mami2511

  • Falsch: Die Unterhaltspflicht ist nicht Rückwirkend.


    Die Mutter kann auch nicht einfach den Unterhalt vom eigentlichen Vater fordern nur weil der aktuelle gerade nicht zahlt.
    Es muss die Vaterschaft angefochten werden.
    Das macht der aktuelle.


    Wird die Vaterschaft gewechselt dann zahlt der Vater welcher eingetragen ist.
    Ist es der neue (eigentliche Vater) dann zahlt er ab Forderung des Unterhaltes. Auch Rückwirkend denn Gericht kann ja lange dauern.
    Der letzte Vater kann nur auf dem Zivilrechtsweg den bereits gezahlten Unterhalt vom eigentlichen Vater zurückfordern.
    Keine Fristen.


    Wenn Die KM sich nun entscheidet das ein andere der Vater ist dann muss sie wohl dem Staatsanwalt erklären warum sie gerade jetzt darauf kommt.

    Einmal editiert, zuletzt von vatertochterduo ()

  • ich muss sagen, der punkt mit der adoption gefällt mir und wäre eine option. und rechtlich auch sauber, das stimmt. ich denke, ich werde meine ex-affäre mal dazu befragen. ist jetzt aber blöd, denn wenn er anerkannt hat, müsste ja angefochten werden. geht sowas über das gericht? dazu müsste die mutter aber doch sicherlich einverstanden sein, oder? (zumindest mich erstmal rechtlich zum vater zu machen). ich gehe davon aus, das meine frau da auch keine probleme machen sollte. guter tipp mit der adoption.

  • Der letzte Vater kann nur auf dem Zivilrechtsweg den bereits gezahlten Unterhalt vom eigentlichen Vater zurückfordern. Keine Friste.


    Ja, stimmt, läuft aber für den TS auf das Gleiche hinaus...


    Klar würde die KM den Unterhalt zunächst vom "rechtlichen" Vater fordern. Wenn dieser aber die Vaterschaft anfechtet und sich als richtig rausstellt, wird sich die KM vermutlich schon einen Kopf machen. Denn dann ohne rechtlichen Vater besteht keineUnterhaltspflicht. Das Resultat wäre dann vermutlich, dass die KM den TS zur Vaterschaftsfeststellung beordern würde und dann (also nach Feststellung der Vaterschaft) ist er in der Unterhaltspflicht.


    Parallel kommt dann eventuel der der dann EX LG der KM und möchte den Unterhalt rückwirkend erstattet haben.


    Heisst zusammengefasst, der TS ist dann in der Situation dem LG den Unterhalt zu erstatten und für das Kind ab Zeitpukt der Klage (Vaterschaftsfeststellung) zu zahlen.
    Also alles in allem : Rückwirkend ab Geburt....


    LG
    Mami2511

  • Ja, stimmt, läuft aber für den TS auf das Gleiche hinaus...


    Nicht ganz.


    Es kommt auf die Umstände an welche zu diesem Zeitpunkt herrschen.


    Es gibt Urteile wo der rechtliche Vater weiterzahlen musste.

  • ist jetzt aber blöd, denn wenn er anerkannt hat, müsste ja angefochten werden. geht sowas über das gericht? dazu müsste die mutter aber doch sicherlich einverstanden sein, oder? (zumindest mich erstmal rechtlich zum vater zu machen).


    Wenn ihr euch alle einig seid... also du, KM und LG dann wird das vermutlich recht zügig und unproblematisch gehen. Es spricht ja nichts dagegen.
    Aber ja, du wirst kurzfristig zum rechtlichen Vater, denn du musst der Ado ja zustimmen. Ich könnte mir aber gut vorstellen, dass man das alles in Kurzfassung vor dem FamG abhandeln kann. FamG = Familiengericht, also ja, es geht übers Gericht...


    LG
    Mami2511