Lohnsteuerrückzahlung: KV beim Finanzamt Kontonummer geändert - geht das?

  • Hallo zusammen,


    Ich habe zu dem gleichen Titel unter Trennung/Scheidung schon einmal vor langer Zeit gepostet und weiss nicht wie man dies verlinkt (sorry). Kurze Historie: KV hat nach Trennung die Überweisung der Rückerstattung 2010 auf sein Konto umgeleitet in dem er beim Finanzamt einfach meine Kontonummer geändert hat. Hat jemand schon einmal Erfahrungen zu der Auszahlung des hälftigen Steuerrückerstattungsbestrages gemacht bzw. welche Optionen habe ich? Muss ich denn Klagen um den hälftigen Betrag zu erhalten oder gibt es andere Optionen? Kann ich mich z. Bsp. direkt an das Finanzamt richten, da die Überweisung nicht ohne meine Zustimmung auf sein Konto hätte erfolgen dürfen? Muss er mir die Hälfte auszahlen oder ist es mein persönliches Pech?


    Ich will einfach zur Ruhe kommen aber der Betrag würde fast genau meine Anwaltskosten tragen - daher bin ich sehr an der Auszahlung interessiert.

  • RosefieldRd


    Wenn Ihr die Steuererklärung gemeinsam unterschrieben habt, dann habt Ihr auch gemeinsam bestätigt, dass die Einkommensteuerrückzahlung auf dieses Konto gehen soll.


    Wenn Du nichts unterschrieben hast, dann muss er Deine Unterschrift gefälscht haben. Also kannst Du ihm mit Anzeige drohen, sofern es noch eine gemeinsame Veranlagung war.


    Bei gemeinsamer Veranlagung müssen beide Eheleute unterschreiben. Und zwar mindestens auf der Seite, wo die Kontonummer und die Bank steht. Wenn Du selbst unterschrieben hast, dann ist er aus dem Schneider und Du kannst nur Zivilrechtlich dagegen vorgehen. Wobei hier nicht sicher ist, dass Dich ein Anwalt im Endeffekt nicht mehr kostet, als Du an hälftiger Einkommensteuerrückzahlung bekommst.

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  • Hallo RosefieldRd,


    du wurdest leider in deinem anderen Thread zu dem Thema mit nicht wirklich richtigen Informationen versorgt. Dir steht zunächst einmal nicht pauschal die hälfte der Steuerrückerstattung zu.


    Grundsätzlich ist eine Steuerrückerstattung eine Auszahlung zu viel gezahlter Steuern, und somit nichts anderes als eine Forderung gegenüber dem Finanzamt. Entsprechend dazu bekommt jeder Ehepartner das ausgezahlt, was er an Steuern zu viel gezahlt hat. Man kann direkt beim Finanzamt die getrennte Auszahlung beantragen, dann wird das automatisch berechnet, ansonsten musst du schauen was du als Einkommen hattest und was dein Mann als Einkommen hatte, daraus errechnest du deine Einkommensquote, und entsprechend aus dem Steuerbescheid deine Steuerschuld. Davon ziehst du dann ab was du gezahlt hast und daraus ergibt sich dein Erstattungsbetrag.


    Wenn du den errechnet hast dann musst du selbst entscheiden ob es sich lohnen würde ggf. zu klagen oder eher nicht.

    When everything seems to be going against you, remember the airplane takes off against the wind, not with it

  • Aha - und wie rechnet das Finanzamt das dann aus wenn bei der Gemeinsamen Veranlagung der Splitting-Tarif gitl??


    Wohlgemerkt: der besagt ja , daß das Einkommen beider Partner zusammengerechnet wird und dann durch 2 geteilt... und dann getrennt versteuert...
    DH also im Splitting Tarif wird so getan als ob jeder genau dasselbe verdient hätte - und so auch versteuert..


    Wir rechnet das Finanzamt dann aus , wer mehr zu bekommen hat ???


    Nach meiner Info geht das eben nicht,,, ( die habe ich von einem einem fachkundigen Menschen )

  • Bei dem Splittingtarif wird als Bemessungsgrundlage die hälfte des Einkommens herangezogen und die Steuerschuld verdoppelt, aber das ist doch vollkommen irrelevant für die Berechnung. Also ich dafür berechnest du doch die Einkommenaquote um die individuele Steuerschuld zu berechnen. Ich sehe da kein Problem.

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  • Ich schon - weil in der Ehe das Gebot der Ehelichen Solidarität gilt( das Kennen Steuerberater meist nihct - ist ein Zivilrechtliches Gebot) ---- und daraus folgernd eben der Splittingtarif für jeden ( meist) den Günstigeren Satz ergibt... Und daß jeder dem Anderen zur Solidarität verpflichtet ist heißt auch er hat dafür zu sorgen , daß der andere eben nicht mehr Steuern zahlt als nötig... Und daher kann man es eben nicht getrennt berechnen - und jeder bekommt einfach die Hälfte.... Es wird ja auch jedem Steuerlich die Hälfte des Gesamteinkommens zugerechnet...

  • Mein Steuerverdreher hat mir erklärt, dass die Aufteilung der Erstattung im Verhältniss des Bruttogehaltes erfolgen muss.


    Also wer mehr Steuern bezahlt hat, bekommt auch mehr zurück.

  • Man kann es getrennt berechnen. Der Splittingtarif ist immer die günstigere Alternative das ergibt sich aus dem Grundsatz der Nichtdiskriminierung der Ehe, außer man hat Einkünfte die unter Progressionsvorbehalt stehen, dann muss man rechnen.
    Die Steuerrückerstattung steht aber dem zu, der entsprechend zu viele Steuern gezahlt hat, das ergibt sich auch gar nicht aus dem EStG wie der Splittingtarif sondern aus der AO von daher ist die Argumentation schon grundlegend inkonsistent

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  • Du solltest schnellstmöglich Kontakt mit dem Fin-Amt aufnehmen. Schriftlich. Damit die schriftlich antworten.
    Es ist im Moment hier schwierig zu erkennen, wo Du am besten ansetzt. Es kann sein, dass der Ex das Konto nachträglich geändert hat, also nach Deiner Unterschrift und nach Antragsstellung. Quasi mit Brief: Kontoänderung ...
    Das ist rechtlich anders zu beurteilen als die Änderung des Kontos beim Eintreffen des Antrags im Fin-Amt (Ex hat geändert nach Deiner Unterschrift, vor Einreichung Steuerantrag).


    Fakt ist: Beim Splitting steht Ihr in der Gesamtsumme normalerweise besser da. Bei der Einzelveranlagung schlechter. Du hast das Recht, Deinen Anteil zu bekommen. Er hat das Recht, die bestmögliche Steuerveranlagung zu bekommen. Kampfplatz kann einmal beim Finanzamt sein, aber auch zivilgerichtlich. Da muss man genau gucken, an welcher Stelle man die Auseinandersetzung sucht und um welche Summe(n) es geht. Einfachster weg wäre, wenn das Fin-Amt von sich aus agiert. Das ist dann kostenlos für Dich. Beim Klageweg muss man wiederum zahlen ...

    Liebe Grüße



    Bap



    Wir können unser Leben nicht neu formatieren, ein anderes Betriebssystem aufspielen und alles wieder neu beginnen. Erst wenn man sich den Fehlern der Vergangenheit stellt, kann man positiv in die Zukunft blicken.

  • Es ist so, dass mein getrennt lebender Mann nachträglich beim Finanzamt die Kontonummer geändert hat. Das heißt wir haben den Antrag zusammen abgegeben mit meiner Kontonummer vermerkt. Er hat dann schriftlich oder telefonisch das Finanzamt informiert und eine Kontoänderung herbeigeführt.


    Ich verstehe das mit dem Bruttogehalt nicht so ganz. Er hat LSK 3 und ich 5. Obwohl unsere Bruttogehälter sehr unterschiedlich sind habe ich aber LSK bedingt sehr hohe Abzüge gehabt. Insgesamt kamen wir somit auf ähnliche Abzüge. Desweiteren mache ich seit einigen Jahren meine Weiterbildungskosten/Schulungen geltend. Also fast alle Belege sind meine. Er hat lediglich die Standard-Werbekosten /Fahrtweg.


    Also, wenn ich Eure Tipps zusammenfasse: Ich sollte schriftlich das Finanzamt auffordern mir den Betrag wie eingereicht zu überweisen, da wir zum Zeitpunkt der Kontoänderung schon getrennt lebten? Oder wie sollte hier der Inhalt lauten? Ich meine, dafür kann das Finanzamt ja nichts. Aber trotzdem hätten sie doch meine Unterschrift einfordern müssen, oder? Immerhin müssen wir im Kindergarten ja auch wegen anderer Themen immer beide unterschreiben.


    Es handelt sich hier um EUR 6000. Also theoretisch wie ursprünglich besprochen EUR 3000 für jeden. Es ist nicht so viel, dass ich dafür einen Rechtsstreit starten möchte aber ich frage mich grade, wie ich meine Anwaltskosten zahlen soll... Und da würden mir die EUR 3000 enorm weiterhelfen.

  • In dem Fall würde ich das Finanzamt regresspflichtig machen.


    Die Steuererklärung hast Du mit Deiner Kontonummer mit unterschrieben. Wenn da nachträglich noch was geändert werden muss, dann müssen auch beide Unterschriften für die Änderungserklärung vorhanden sein.


    Solltest Du eine private Rechtschutzversicherung haben, hilft Dir jeder Anwalt auf Kosten der Rechtschutzversicherung weiter.



    Camper

  • wieso sollte sie das Finanzamt regresspflichtig machen?? beide haben die steuererklärung unterschrieben und werden sicher auch als eheleute geführt. somit kann für das gemeinsam eingereichte jahr auch jeder ehegatte eigenständig die kontonummer ändern, ohne das der andere unterschreiben muß. sie hätte nach abgabe der gemeinsamen erklärung beim finanzamt schriftlich die trennung erklären müssen, dann wären sie als getrennt geführt worden und die erklärung wäre in einem (aufwendigen verfahren) getrennt berechnet worden und dann bekommt jeder einzeln für seine eigenen einkünfte den anteiligen betrag zurück.
    sie kann sich ja von einem steuerfachanwalt beraten lassen, erstberatung kostet ja nicht so viel, aber ich denke mal der wird ihr dasselbe sagen.
    beruhigt dich sicher nicht, wenn ich dir sage, dass das echt nicht selten vorkommt und die frauen dann dastehen und der mann hats geld... leider nur zivilrechtlich zu klären.
    Lg sanne
    edit: Hat sich schon was ergeben??

    Einmal editiert, zuletzt von Singlemama061xx ()

  • Ja, es ist genauso wie Du es sagst.


    Der Ablauf war dann aber bei mir tatsächlich anders. Denn KV wollte auf gar keinen Fall, dass ich die Trennung auch beim Finanzamt aktenkundig mache und so haben wir uns dann letztendlich auf 50/50 geeinigt (aber nur weil der Bonus von KV bei EUR 70.000 lag und er keine Lust hatte Steuern nachzuzahlen). Sonst hätte er sich sicher liebend gerne wegen EUR 19,95 vor Gericht gestritten.

  • ich verstehe ihn... sicher will er gerne die nächste steuererklärung wieder mit dir zusammen machen... und du sollst mit unterschreiben. wenn du etwas hast, was er machen soll aber nicht will, verlange es als gegenleistung. er steht als einzelveranlagung (ab dem Folgejahr der Trennung) ziemlich mies da mit steuern und das möchte er sicher nicht. wahrscheinlich hat er sogar noch steuerklasse 3 und du die 5?! dann zahlst du massig steuern übers jahr und er spart schön.
    lg Sanne

  • Ein zweites Jahr sollte man das wahrhaft nicht unterschreiben. Im Falle eines Falles ist das strafrelevant. Und nur der Herr Zumwinkel ist mit einer Geldstrafe davon gekommen. Otto Normalverbraucher kann dafür im Knast landen ...

    Liebe Grüße



    Bap



    Wir können unser Leben nicht neu formatieren, ein anderes Betriebssystem aufspielen und alles wieder neu beginnen. Erst wenn man sich den Fehlern der Vergangenheit stellt, kann man positiv in die Zukunft blicken.

  • zusammenveranlagung geht immer, wenn man mind. einen tag als eheleute verbracht hat... da zählt z.b. auch ein versuch der Versöhnung... z.b. gemeinsam verbrachtes WE.

  • Also die Trennung fand meiner Meinung am 24.12 statt. Er zog am 07.01 bzw. dann 28.01 vollständig aus. Da ich selbstständig arbeite, ist mir momentan der LSK 5/3/1 usw. egal. Ihm natürlich nicht. Alleine durch die Ehe hat er ein monatliches Netto von ca. EUR 1000 mehr (Fixgehalt nicht Bonus). Mir ist klar, dass bei einem geringeren Nettogehalt seinerseits auch mein Unterhalt sinkt aber trotzdem will ich ab 2013 steuerlich getrennt veranlagen. Keine Sorge, wenn man also vom Datum 07.01 ausgeht (dieses Jahr natürlich) sind wir steuerlich völlig astrein.