Arbeitszeugnis - bitte um Übersetzung

  • ich habe direkt nach meiner Elternzeit ein halbes Jahr als Assi der Geschäftsführung gearbeitet - da ich 2mal krank war (scharlach und eine schwere bronchitis) hat der chef mich gekündigt zum ende der probezeit...


    ich habe dann nach meinem Arbeitszeugnis gefragt...


    1. Antwort - Innerhalb der Probezeit steht mir nur Mitarbeiterbeurteilung zu - das finde ich nicht ...


    2. text... bin unzufrieden damit:


    Frau XXX, geb ..., wohnhaft ......., ist vom 4.10.11 bis 29.02.12 in unserem Hause als Assistentin der GF tätig gewesen.


    wir haben Frau XXX als eine zuerlässige Mitarbeiterin kennengelernt. Ihre stets freundliche und zuvorkommende Art war bei Kollegen und Kunden gleichermaßen beliebt.
    Eine schnelle Auffassungsgabe und Engagement zeichnen Frau XXX aus.


    Aus betrieblich bedingten Gründen mußten wir uns von Frau XXX trennen.


    ENDE


    Mir fehlt eine Tätigkeitsbeschreibung, für mich klingt es durchschnittlich und unmotiviert... ?(


    Für Ihre berufliche und private Zukunft wünschen wir ihr alles Gute.

    "all your lives a cosmic joke" lemmy
    2 Kids *2007 *2010

  • Ich habe noch nie etwas gehört von einer Mitarbeiterbeurteilung. Ich kenne nur das qualifizierte Zeugnis (mit einer Beurteilung) und das unqualifizierte Zeugnis (in dem nur die Tätigkeiten/Dauer etc. beschrieben werden)
    Was du bekommen hast, sieht für mich nach einem Zeugnis aus. Und- es fehlt wirklich die Beschreibung deiner Tätigkeit. Dass auf deine Qualitäten nur relativ wenig eingegangen wird, ist nicht so gut. Es wird auch nur auf dein Verhältnis zu Kollegen und Kunden, nicht aber auf dein Verhältnis zu deinen Vorgesetzten eingegangen. Das ist weniger gut.
    Ich würde sagen - ohne es aber ganz sicher zu wissen-, du kannst das schriflich beanstanden, dass deine Tätigkeiten überhaupt nicht beschrieben werden.


    Wäre schön gewesen, wenn da stehen würde:"Wir wünschen Frau XXX für ihren beruflichen Weg (weiterhin) alles Gute".
    Aber da kann man wohl nicht darauf bestehen.



    Grüße, Romi

  • Also spontan würde ich sagen für die Kürze deiner Betriebszugehörigkeit ist die Beurteilung in Ordnung... wenn du es für nicht angemessen hälst kannst du dir auch ein anderes schreiben lassen oder selbst schreiben und zur Unterschrift vorlegen.

  • Den Vorschlag, dass du das selbst korrigiert und deinem früheren AG dann vorlegst, finde ich gut.
    Habe ich auch schon selbst gemacht und der Chef hatte es dann (faul) unterschrieben.
    Bei einer anderen Stelle habe ich meine Kritikpunkte schriftlich aufgeführt und dann auch ein neues Zeugnis zugeschickt bekommen.


    Grüße Romi


    (Vielleicht findest du nützliche Informationen unter Arbeitszeugnis.de)

  • seh ich auch so - und meiner meinung nach ungerechtfertigt - da ich die arbeiten von zuhause aus mehr als pünktlich erledigt habe...
    und - die tätigkeitsbeschreibung gehört genauso da rein ...

    "all your lives a cosmic joke" lemmy
    2 Kids *2007 *2010

    Einmal editiert, zuletzt von thaga ()

  • Dein Ex-Chef hat leider recht.
    Wenn dir in der Probezeit gekündigt wird, dann muss er dir kein qualifiziertes Zeugnis ausstellen.
    Er könnte wenn er wöllte, er muss aber nicht.


    Gruß,
    PapaT

    .








    Wenn dich etwas nervt ändere es!

  • Hallo PapaT,


    wenn es wirklich zutrifft, dass der AG nicht verpflichtet ist, ein qualifiziertes Zeugnis auszustellen, warum hat er denn dann nicht ein unqualifiziertes ausgestellt, sondern ein qualifiziertes?


    Wenn die TS keinen Anspruch auf ein qualifiziertes Zeugnis hat, vielleicht hat sie ja dann einen Anspruch auf eine Bescheinigung, in der ihre Tätigkeiten aufgeführt sind und die Zeit, in der sie im Unternehmen tätig war.


    Grüße, Romi



    Ach so: Wenn der AG jetzt aber eben das qualifizierte Zeugnis ausgestellt hat, ist er vielleicht auch dadurch jetzt verpflichtet, das zu korrigieren (also die Tätigkeiten aufzuführen).

  • man muss die Tätigkeiten nicht im Einzelnen aufführen.... wenn es z.B. wie hier "Assistentin der Geschäftsleitung" ist, dann reicht das im Allgemeinen aus- ausser, es wurden Tätigkeiten ausgeübt, die nicht zu diesem Berufsbild gehören- also z.B. Verkaufstätigkeiten, oder Autowäsche oder so

    Lieber Gruss


    Luchsie


    Dein Denken kann aus der Hölle einen Himmel und aus dem Himmel eine Hölle machen.


    Wem genug zu wenig ist, dem ist nichts genug. (Epikur)