scheidung, wenn partner im ausland ist

  • hallo,


    lebe schon ein paar jahre getrennt von meinem partner.
    ich würde mich nun gerne scheiden lassen.
    hat jemand erfahrungen, wie eine scheidung abläuft, wenn der ex-partner sich im ausland aufhält und höchstwahrscheinlich nicht auf die briefe des anwaltes reagiernén wird, geschweige irgendetwas unternehmen wird oder für kosten aufkommen?


    Beste grüße

  • Ich habe mich auch ganz allein scheiden lassen. Ich bekam damals PKH und musste nichts bezahlen. Ex hat sich nie gerührt. Soweit ich weiß, ist er nach wie vor in seiner Heimat mit mir verheiratet. Das ist rechtlich hier aber nicht relevant. Ich könnte nur dort nicht wieder heiraten (hab ich auch nicht vor).

    Ganz gleich, wie beschwerlich das Gestern war,
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    Buddhistische Weisheit

  • Villette:


    danke für die rückmeldung.
    ganz alleine scheiden lassen.... was heisst das? muss eine frist verstreichen, in der die person die möglichkeit einen finger zu rühren? oder geht das relativ schnell?

  • Das Trennungsjahr war um, Anwalt hat ihm die Papiere geschickt und dann weiß ich ehrlich gesagt nicht mehr. Waren aber alles zusammen höchstens vier Monate.

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  • 1) Wäre es nicht schlecht zu wissen, wo Ex sich aufhält.


    2) Wenn du PKH bekommst, könntest du mit einem blauen Auge davonkommen, sonst wird es seeehr teuer!!! Weil: Nach dem üblichen Prozedere muss Ex dort ausgeschrieben werden und das läuft über die Botschaft UND wird verdammt teuer. Am sinnvollsten, einfachsten und billigsten wäre es, wenn ER hier einen Anwalt beauftragen würde (den du bezahlst und aussuchst!), der das alles mit Vollmacht ausgestattet übernimmt.


    3) Wurde die Ehe im Ausland geschlossen und dort "gelebt", wird's noch um einiges komplizierter - dann muss erst geklärt werden, welches Gericht denn nun zuständig ist...


    Viel Spaß, habe dasselbige selbst durch :-)

    Hüte Dich. Erliege nicht dem Haß. Er führt zur dunklen Seite der Macht.

  • Mal so als Frage an Euch Betroffene....wie sieht das denn aus, seit Ihr eventuell noch betroffen von irgendwannn auftretenden Forderungen je nach Land des Ex-Ehegatten? Solte mal der Fall der Bedürgfigkeit oder Rente eintereten?

  • Wurde die Ehe im Ausland geschlossen und dort "gelebt", wird's noch um einiges komplizierter - dann muss erst geklärt werden, welches Gericht denn nun zuständig ist...


    Das kann ich persönlich nicht bestätigen. Ich habe in Dänemark geheiratet und in den USA mit meinem Ex gelebt. Geschieden wurde ich ohne irgendein Problem in Deutschland. Nur eben, dass diese Scheidung in den USA nicht rechtskräftig ist, bis er sie durch ein Gericht beglaubigen lässt. Es wurde auch keine Botschaft angeschrieben. Ich gehe davon aus, dass die TS die Adresse hat.?


    Rentenausgleich etc. wurde aussen vor gelassen. Der Richter hat uns einfach nur geschieden und uns freigestellt uns später weiter zu streiten :D . Wer das in das Urteil mit reinhaben will muss sich schlau machen, wie das jeweilige Land sowas handhabt.

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  • Mal so als Frage an Euch Betroffene....wie sieht das denn aus, seit Ihr eventuell noch betroffen von irgendwannn auftretenden Forderungen je nach Land des Ex-Ehegatten? Solte mal der Fall der Bedürgfigkeit oder Rente eintereten?


    Nö, wurde ja in Deutschland geschlossen, gelebt und abgeschlossen, Ausgleich etc. ausgeschlossen, kann also nix passieren :-)


    Das kann ich persönlich nicht bestätigen. Ich habe in Dänemark geheiratet und in den USA mit meinem Ex gelebt. Geschieden wurde ich ohne irgendein Problem in Deutschland. Nur eben, dass diese Scheidung in den USA nicht rechtskräftig ist, bis er sie durch ein Gericht beglaubigen lässt. Es wurde auch keine Botschaft angeschrieben. Ich gehe davon aus, dass die TS die Adresse hat.?


    Wenn Ex da zustimmt etc. ist das kein Problem, daher auch die Empfehlung mit dem beauftragten Anwalt. Scheint allerdings unterschiedlich gehandhabt zu werden :lach

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  • Wenn Ex da zustimmt etc. ist das kein Problem,


    In meinem Fall hat Ex nicht zugestimmt. Er hat überhaupt nicht reagiert. Und wurde somit eben übergangen.

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  • Kommt dann nicht so was wie öffentliche Zustellung zum Einsatz?



    So war das bei uns bezgl. des ASR, da sich der KV weigert, uns seine Adresse mitzuteilen.
    (Hat wohl Angst, dass in der Zukunft irgendwann Töchterlein vor der Tür steht auf der Suche nach ihrem Vater und dieser verschwiegene Teil seiner Vergangenheit seiner neuen Familie bekannt wird)

  • ex wohnt in mittelamerika. die ehe wurde in deutschland geschlossen. dass er sich vor ort um einen rechtsanwalt kümmert oder eine vollmacht gibt ist utopisch. ich müsste mich da schon ganz alleine darum kümmern.
    wenn ich es richtig verstehe würde es dann so ablaufen, dass er so ein schreiben von meienm anwalt erhalten würde? wenn er sich dann nicht weiter meldet oder auf das schreiben reagiert, dann wird er "übergangen"?

  • So war das bei mir, SOMOS. Ob das allgemein gängige Praxis ist weiß ich nicht.
    Und die Adresse war bekannt und der Brief konnte auch zugestellt werden. Erhalten hat er es. Nur geäussert hat er sich nicht. Der Richter hat das kopfschüttelnd bedauert und die Ehe geschieden.
    Erwartest du denn "Widerworte" von deinem Ex?

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  • Es gibt doch sicherlich kein Gesetz das besagt, dass man mit dem Ehepartner verheiratet bleiben muss, nur weil der auf den Scheidungsantrag nicht antwortet. Bei mir ging es jedenfalls.

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    Einmal editiert, zuletzt von Villette ()

  • das ist schon klar, wollte einfach mal in erfahrung bringen wie "kompliziert" so was ablaufen kann oder eben nicht.....
    ich dachte mir, es ist besser, wenn ich mit einer vorstellung an die sache ran gehe...

  • dass er sich vor ort um einen rechtsanwalt kümmert oder eine vollmacht gibt ist utopisch. ich müsste mich da schon ganz alleine darum kümmern.


    Nicht vor Ort, du müsstest dich hier drum kümmern und er quasi nur noch unterschreiben/mailen, dass er keine weiteren Ansprüche stellt und einverstanden ist. Zahlen darfst natürlich auch du :-)


    Und die Adresse war bekannt und der Brief konnte auch zugestellt werden. Erhalten hat er es.


    Das ist der springende Punkt. Ist Ex nicht auffindbar/verschollen/untergetaucht, muss er "öffentlich ausgeschrieben" werden (oder wie auch immer das heißt). Und da ist o.g. Variante weit praktischer und billiger.

    Hüte Dich. Erliege nicht dem Haß. Er führt zur dunklen Seite der Macht.

  • Du wirst geschieden in Abwesenheit wegen Versäumnis. Ex erscheint nicht. Dies aber nur nach angemessener Wartezeit.











    Zitat von »Villette«
    Das kann ich persönlich nicht bestätigen. Ich habe in Dänemark geheiratet und in den USA mit meinem Ex gelebt. Geschieden wurde ich ohne irgendein Problem in Deutschland. Nur eben, dass diese Scheidung in den USA nicht rechtskräftig ist, bis er sie durch ein Gericht beglaubigen lässt. Es wurde auch keine Botschaft angeschrieben. Ich gehe davon aus, dass die TS die Adresse hat.?



    Wenn Ex da zustimmt etc. ist das kein Problem, daher auch die Empfehlung mit dem beauftragten Anwalt. Scheint allerdings unterschiedlich gehandhabt zu werden


    Das wird sicher nicht UNterschiedlich behandelt. Es gibt da klare Gesetze wer zuständig ist. Im Fall von Villette gehe ich davon aus das sie Deutsche ist und in DE, zum Zeitpunkt des Scheidungsantrags , gelebt hat. Dann ist die Scheidung nach DE-Recht zu Scheiden.
    Es geht übrigens nicht darum welches Gericht zuständig ist. Dies ist imer ein Gericht in DE wenn man in DE wohnt außer man möchte selbst im Ausland geschieden werden.


    Es geht darum nach welchem Recht zu scheiden ist. Da kann es durchaus passieren das ein DE-Gericht nach der Scharia eine Scheidung ausspricht. Dies ist Rechtlich so vorgesehen.

    Einmal editiert, zuletzt von vatertochterduo ()