Ich weiß nichtmehr weiter !! Vater spielt mit Richterlichem Beschluss/ Verstoß.

  • Hat er denn jetzt das ABR zugesprochen bekommen? Oder wie ist das Ganze zu verstehen?


    Unglaublich, dass solche Rechtsverletzungen bei den Gerichten einfach so durchgehen...


    Musstest Du nicht unterschreiben, als er Euer Kind am neuen Wohnort anmelden wollte?


    Normalerweise ist es nämlich so, dass er das Kind gar nicht so einfach hätte ummelden können, wenn der Aufenthalt nicht einstimmig geklärt ist (sei es durch ABR oder gemeinsame Unterschrift im Bürgerbüro).

    Ich höre 10 Stimmen in meinem Kopf...9 sagen ich bin verrückt- eine summt... :crazy

  • @ Tine73
    Als ich uns umgemeldet habe wurde ich nicht nach dem OK des KV gefragt, weder im Bürgerbüro, noch in der Schule oder im Kiga...ich habe dort immer von mir aus die Negativbescheinigung vorgelegt. Mich hat da keiner gefragt, ob der andere Elternteil sein ok gegeben hat und wir sind etwa 200 Kilometer weggezogen.Da kam jeweils ein "Achja, stimmt ja...ist ja wichtig, Danke" Eine ehemalige Zugezogene hat das durchgezogen und erstmal Fakten geschaffen, ist aber dann unter dem Druck der Anwaltspost eingeknickt. Sie wurde auch bei GSR nicht nach dem OK des KV gefragt.

  • und wenn dein NOCH MANN immer noch arbeitslos ist, verstehe ich das gar nicht warum das Gericht so doof ist...

    :hae: Sorry was hat Arbeitslosigkeit damit zu tun


    X Mütter die Kinder haben sind auch Arbeitslos


    und um eine gute Betreuung zu gewähren ist Arbeitslosigkeit sogar von Vorteil

    Probiers mal mit Gemütlichkeit mit Ruhe und Gemütlichkeit

    jagst du den Alltag und die Sorgen weg

  • Vorherige Frage hat sich erübrigt, habe Deinen anderen Thread nun komplett gelesen, doch eines möchte ich hier klar stellen:


    Auch bei gemeinsamen Sorgerecht ist es strafbar "einfach Fakten zu schaffen"! Das ist nämlich laut Gesetz Kindesentzug!


    Es gibt einen Paragraphen im Strafgesetzbuch § 235 Abs. 1, 1 Entziehung durch List, der durchaus auf Antrag verfolgt wird!


    Dieser stellt einen klaren Straftatbestand dar und es muss umgehend eine Anzeige bei der Polizei gemacht werden!


    Hier der link: http://www.jugendaemter.com/in…recht/eltern-lexikon-g-o/


    Hier steht auch, dass bei unbekanntem Aufenthalt des Kindes das Amtsgericht zuständig ist.


    Etwas runterscrollen bis Kindesentzug


    Ich verstehe nicht, warum Dein Anwalt, den Du 1 Woche später konsultiert hattest, DAS verpennt hat?!?!

    Ich höre 10 Stimmen in meinem Kopf...9 sagen ich bin verrückt- eine summt... :crazy

  • Hier als Kopie aus dem StGb:


    § 235 Entziehung Minderjähriger


    (1) Mit Freiheitsstrafe bis zu fünf Jahren oder mit Geldstrafe wird bestraft, wer

    • eine Person unter achtzehn Jahren mit Gewalt, durch Drohung mit einem empfindlichen Übel oder durch List oder
    • ein Kind, ohne dessen Angehöriger zu sein

    den Eltern, einem Elternteil, dem Vormund oder dem Pfleger entzieht oder vorenthält.

    Ich höre 10 Stimmen in meinem Kopf...9 sagen ich bin verrückt- eine summt... :crazy

    Einmal editiert, zuletzt von Tine73 ()

  • Unglaublich, dass solche Rechtsverletzungen bei den Gerichten einfach so durchgehen...

    Durchgehen nicht nur bei den vielen unnützen Klagen wegen jeden Schrott sind die Familiengerichte bis über die Grenze überlastet,
    dadurch sind zeitnahe Verwahren und Reaktionen nahe zu unmöglich

    Probiers mal mit Gemütlichkeit mit Ruhe und Gemütlichkeit

    jagst du den Alltag und die Sorgen weg

  • Ganz ehrlich ich verstehe nicht wieso du ihn hasst mit dem Kind gehen lassen du hättest die Polizeit rufen können wieso hast du dich 3 Monate lang hinhalten lassen? Wenn er sich an den Beschluß nicht hält rufe die Polizei die holen dir dein Kind.
    Beschluß ist Beschluß und dann solltest du dir mal einen Anwalt nehmen der für dich kämpft und mal aufmerksam amcht darauf das hier ein Kind umgemeldet wurde über 100 km ohne deine einverständniss dir wurde dein Kind entzogen weil der Vater sauer ist und sowas sollte in Germany nicht passieren. Und wenn er nicht das ABR hat dann würde ich mein Kind holen und ihm nicht mehr wieder geben.
    Und das Gericht darüber Informieren das er sich nicht an den Beschluß hält und das Kind versucht zu entfremden und entziehen.
    Hol dir Rechtsbeistand der weiß was er tut.

  • Hi,

    Solche Eigenwillige Handlungen gehen nicht egal ob Vater oder Mutter

    richtig ... moralisch gesehen, wird aber 1000te mal gemacht.

    Wieso DARF er mit dem Kind 100 km weiter weg von dir??
    Als ich damals umziehen wollte, ca 150 km weit weg, durfte ich das NICHT...

    Es ist eine Einzelfallentscheidung, und bei 150 km ist bei vielen Richtern die Grenze.

    Unglaublich, dass solche Rechtsverletzungen bei den Gerichten einfach so durchgehen...

    Och, da gibt´s noch viel mehr ...

    Normalerweise ist es nämlich so, dass er das Kind gar nicht so einfach hätte ummelden können, wenn der Aufenthalt nicht einstimmig geklärt ist

    sorry :lgh ....ist nicht so.

    Es gibt einen Paragraphen im Strafgesetzbuch § 235 Abs. 1, 1 Entziehung durch List, der durchaus auf Antrag verfolgt wird!

    Wird verworfen ... jede Wette.

    du hättest die Polizeit rufen können wieso hast du dich 3 Monate lang hinhalten lassen?

    Bei GSR ... no Chance !!! Polizei kann da nix machen ! Ist ja kein Rechtsverstoß, es besteht GSR.
    So wie sich hier der Vater verhält, machen es viele Mütter.
    Bis es dann zum FG geht, vergehen Monate, und somit sind in dieser Zeit Fakten geschaffen !
    Stichwort ... Kontinuität.



    Gruß
    babbedeckel

    Die Männer, die mit den Frauen am besten auskommen, sind dieselben,
    die wissen, wie man ohne sie auskommt. (Charles Baudelaire)


    Jedes Kind bringt die Botschaft,
    dass Gott die Lust am Menschen noch nicht verloren hat.

  • Bevor das hier weiter diskutiert wird: Ein leibliches Elternteil kann ein Kind nicht entziehen. Der genannte Gesetzesparagraf zieht nicht. Schon gar nicht, wenn gemeinsames Sorgerecht besteht und das ABR nicht per Gericht einem Elternteil zugesprochen ist. Kandela hat das gemacht, was rechtlich machbar ist. Alternative wäre einzig ein Rollkommando gewesen. Letztlich passiert ihr das, was jedes Jahr Hunderten von Vätern passiert: Ein Elternteil "krallt" das Kind und wech ... Mal sanft: "Wir ziehen aus", mal hart: "Wir sind ausgezogen" ...


    Danach geht es nur noch übers Gericht. Und das hat im ersten Verfahren nicht entschieden, sondern einen Gutachter eingesetzt um zu prüfen, bei wem das Kind wohl am besten aufgehoben ist. Und das Gericht hat, wie gesetzlich vorgeschrieben, eine vorläufige Entscheidung übers ABR getroffen. Das ist üblicherweise der Verbleib am derzeitigen Ort.


    Das der Vater jetzt den Umgang krachen lässt ist in so Streitphasen eine klassische Reaktion des Betreuungselternteils. Kennt man 1000fach. Nur hier auch umgekehrt. Vater entzieht Kind der Mutter ...In gewissem Maße wird es ihm auf die Füße fallen. Ob das ausschlaggebend für die Entscheidung ist - wer weiß ...

    Liebe Grüße



    Bap



    Wir können unser Leben nicht neu formatieren, ein anderes Betriebssystem aufspielen und alles wieder neu beginnen. Erst wenn man sich den Fehlern der Vergangenheit stellt, kann man positiv in die Zukunft blicken.

    Einmal editiert, zuletzt von Volleybap ()

  • :hae: Sorry was hat Arbeitslosigkeit damit zu tun


    X Mütter die Kinder haben sind auch Arbeitslos


    und um eine gute Betreuung zu gewähren ist Arbeitslosigkeit sogar von Vorteil

    Sei nicht gleich eingeschnappt..
    Ich war damals auch Arbeitslos als ich wegziehen wollte.. und da es nicht wegen einer ARBEIT war, durfte ich das auch nicht..
    Ach und hätte ich das gemacht, ohne mein Ex zufragen, hätte er vor Gericht gehen können und die Kinder zu sich holen DÜRFEN. Hat mein Anwalt mir damals gesagt.. aus Angst hab ich das dann natürlich nicht gemacht..
    Ich sehe das übrigens ganz anders..Wo bitte hat man Vorteile wenn man Arbeitslos ist und das KIND dann schon ab 12 Uhr zuhause hat??
    Heut zutage können die Kinder froh sein, in einer ganztags KITA zu sein.. Wenn ich mir manche Menschen ansehe.. und wenn es Stimmt das der NOCH MANN von ihr kein Bock zu arbeiten hat, dann hat der Junge ja auch noch ein super Vorbild..
    Sobald die Kinder in den Kindergarten gehen, kann man wenigstens Halbtags Arbeiten gehen.. Alles andere finde ich FAUL .. (MEINE MEINUNG!!!!)
    Und ich meinte das halt so, wenn er Arbeitslos ist, hat er doch kein GRUND soweit weg von der Mutter zuziehen.. Das hätte das Gericht sehen müssen und Ihn auflagen geben sollen, sich in IHRER nähe eine Wohnung zusuchen..

  • der vater hat gegen den beschluss verstoßen, die frage nach den sanktionen ist weiterhin unbeantwortet.


    das thema sorge wurde bereits ausführlich im anderen beitrag diskutiert und erscheint mir hier obsolet.
    der kv hat fakten geschaffen und mittlerweile die betreuungskontinuität erreicht - das sind zwei ganz dicke pluspunkte für den kv
    der kv hat gegen den beschluss verstoßen - naja kommt vor ein RA argumentiert hier, dass der geburtstag des kindes eher beim BET gefeiert wird als beim UET von daher ist es relevant was ganz genau im beschluss drinne steht - dies könnte sich ggf. negativ für den KV beim sorgerechtsstreit auswirken.
    wird mir mein kind entzogen bei GSR hol ich mir es wieder zurück - mach ich das nicht wertet der richter dies als "zustimmung" - liegen keine kindeswohlgefährdeten sachen vor dürfte das ABR zum KV gehen...

  • Yakara, das ist das alte Spiel bei einer Trennung. Sage ich vorher: "Hej, ich ziehe mit den Kids weg", kann der andere sorgeberechtigte Elternteil sein Veto einlegen. So oder mit einem Gerichtsentscheid.
    Zieht man aber ohne Ankündigung zwischen Nacht und Tau weg, ist kein Kraut gewachsen. Da kann der zurückgebliebene Elternteil zum Gericht rennen, wie er will. Eine Eilentscheidung gibt es da im Normalfall nicht mehr. Nur das Hauptverfahren. Und wenn man so streitig ist und wenn die Elternteile einigermaßen auf Augenhöhe sind, dann wird klassischerweise ein Gutachter beauftragt. Bis dahin wird das Kind vorläufig einem Elternteil gegeben. Wenn es sich bei dem Elternteil, bei dem es zu der Zeit ist, nicht nachweislich "sauunwohl" fühlt, wird das Gericht den augenblicklichen Zustand aufrecht erhalten. Alles andere wäre ja ein ein Experiment mit der Kinderseele.


    Man darf es nicht zu laut sagen, aber: Wer die Trennung aktiv betreibt und das Kind einpackt, hat bei gleichen Voraussetzungen die besseren Chancen, via Gericht kurz- mittel- undlangfristig zum Betreuungselternteil zu werden.
    Absolut gleich geeignet wie der andere Elternteil, aber im sog. "richtigen Augenblick" gehandelt ...

    Liebe Grüße



    Bap



    Wir können unser Leben nicht neu formatieren, ein anderes Betriebssystem aufspielen und alles wieder neu beginnen. Erst wenn man sich den Fehlern der Vergangenheit stellt, kann man positiv in die Zukunft blicken.

  • Zieht man aber ohne Ankündigung zwischen Nacht und Tau weg, ist kein Kraut gewachsen. Da kann der zurückgebliebene Elternteil zum Gericht rennen, wie er will. Eine Eilentscheidung gibt es da im Normalfall nicht mehr.


    in zwei zeilen auf den punkt gebracht - stellt man ein EA auf ABR und KH werden die in der regel abgelehnt und man kann ein hauptverfahren beantragen bzgl. ABR, da trotz des § 155 FamFG die Terminierung innerhalb von 4 Wochen stattfinden sollte dauert es oftmals Monate bis die Terminierung zur Hauptverhandlung ist - bis dahin sind die drei Monate rum und die Betreuuungskontinuität liegt dann bei dem ET welcher Fakten geschaffen hat.
    Einzige Möglichkeit hier wieder auf Augenhöhe zu kommen ist das Kind "zurück zu klauen" - passieren kann einem bei GSR nichts man dreht nur den Spieß um und erreicht dadurch u.U. eine Beschleunigung bei der Terminierung...


  • Ich habe beim Einwohnermeldeamt angerufen noch bevor er den kleinen ummeldete.. ich fragte ob er das ohne meine zustimmung könnte.. Dann meinte eine Frau zu mir er könnte das nicht ohe weiteres.


    Naja er hat es wohl doch gekonnt.
    Er hat bisher nichts zugesprochen bekommen, es gilt immernoch gemeinsames sorgerecht, der kleine lebt aber vorrübergehend bis zum abschluss des verfahrens bei ihm.. man kann das kind ja auch nicht teilen..



    Halte davon wenig..

  • Hi,

    Dann meinte eine Frau zu mir er könnte das nicht ohe weiteres.

    leider gängige Praxis. :rolleyes2:
    Deshalb, dem SB persönlich einen Brief übergeben, in dem drins steht das man gegen einen Umzug des Kindes ist, und GSR besteht.
    Soll -manchmal- helfen :rolleyes2:


    Als Vater ist es sogar so, daß "die" einem sagen, wohnt das Kind wirklich bei Ihnen, und man muß es beweisen.
    Damals mußte ich sogar den Beschluß für das ABR vorlegen.


    Gruß
    babbedeckel

    Die Männer, die mit den Frauen am besten auskommen, sind dieselben,
    die wissen, wie man ohne sie auskommt. (Charles Baudelaire)


    Jedes Kind bringt die Botschaft,
    dass Gott die Lust am Menschen noch nicht verloren hat.

  • n zwei zeilen auf den punkt gebracht - stellt man ein EA auf ABR und KH werden die in der regel abgelehnt und man kann ein hauptverfahren beantragen bzgl. ABR, da trotz des § 155 FamFG die Terminierung innerhalb von 4 Wochen stattfinden sollte dauert es oftmals Monate bis die Terminierung zur Hauptverhandlung ist - bis dahin sind die drei Monate rum und die Betreuuungskontinuität liegt dann bei dem ET welcher Fakten geschaffen hat.
    Einzige Möglichkeit hier wieder auf Augenhöhe zu kommen ist das Kind "zurück zu klauen" - passieren kann einem bei GSR nichts man dreht nur den Spieß um und erreicht dadurch u.U. eine Beschleunigung bei der Terminierung...


    Mein Anwalt sagte mir nichtmal, dass ich mir den kleinen "zurück klauen" hätte können, sonst hätte ich dies versucht- auch wenn es schwer gewesen wäre.
    Und nun kann ich es vergessen, da ich mich mit der sache komplett ins aus schießen würde.

  • Mein Anwalt sagte mir nichtmal, dass ich mir den kleinen "zurück klauen" hätte können, sonst hätte ich dies versucht- auch wenn es schwer gewesen wäre.
    Und nun kann ich es vergessen, da ich mich mit der sache komplett ins aus schießen würde.



    Das darf und sollte ein Anwalt auch nicht sagen. Denn wenn er es Dir sagt, dann ist das strafbewehrt. Und zuende gedacht:Kind wird alle drei Tage von einem Elternteil entführt und woanders hin verbracht - wäre das gut fürs Kind?


    Somussmanb manchmal leiden, weiß aber: "In der derzeitigen Situation mache ich das beste fürs Kind, was eben geht. Ich gehe den juristischen Weg, halte den möglichen Kontakt zum Kind, ziehe es aber nicht in den Streit mit rein."


    Ob es je einer mir lohnt? Manchmal nicht. Aber ich darf wissen, dass ich mutmaßlich aus einer verfahrenen Situation das beste fürs Kind mache. Ihm so viel wie möglich Belastung erspare. Was der andere Elternteil dem Kind auflädt - es steht nicht in meiner Macht.

    Liebe Grüße



    Bap



    Wir können unser Leben nicht neu formatieren, ein anderes Betriebssystem aufspielen und alles wieder neu beginnen. Erst wenn man sich den Fehlern der Vergangenheit stellt, kann man positiv in die Zukunft blicken.

  • Zitat von »Tine73«
    Normalerweise ist es nämlich so, dass er das Kind gar nicht so einfach hätte ummelden können, wenn der Aufenthalt nicht einstimmig geklärt ist


    sorry :lgh ....ist nicht so.

    Nu lach mich doch nicht aus?!


    Als ich mit unserer Kleinen in eine andere Stadt ziehen wollte, hat mir meine Anwältin gesagt, dass die Entscheidung des Wegzuges BEIDEN ETs obliegt, ob das Kind mit ziehen darf. Wenn wir uns nicht einig gewesen wären, so hätte ich das ABR beantragen müssen!


    Auch, als ich die Maus beim zuständigen Bürgerbüro anmelden wollte wurde ganz klar nach der Unterschrift des Vaters verlangt und das, obwohl er mir eine schriftliche Vollmacht gegeben hat, dass ich das Kind auch in seinem Namen ummelden darf. Diese wurde hier nicht akzeptiert!

    Ich höre 10 Stimmen in meinem Kopf...9 sagen ich bin verrückt- eine summt... :crazy

  • Sorry Tine,


    muß Babbe rechtgeben.
    Ich bin in den letzten beiden Jahren zweimal umgezogen, habe unseren Sohn für die weiterführende Schule angemeldet ... kein Hahn hat nach der Unterschrift des Vaters gekräht...

  • Sorry Tine,


    muß Babbe rechtgeben.
    Ich bin in den letzten beiden Jahren zweimal umgezogen, habe unseren Sohn für die weiterführende Schule angemeldet ... kein Hahn hat nach der Unterschrift des Vaters gekräht...

    Das bezweifele ich nicht- ich kann ja nicht von einem anderen Bundesland/ Stadt sprechen.


    Mehr als das, wie es bei uns abgelaufen ist, kann ich hier nicht einbringen. Meine Erfahrung war halt die im vorigen Post geschriebene.


    Und es will einfach nicht in meinen Kopf rein, dass man sich so einfach über den anderen ET hinwegsetzen kann, trotz "gesetzlicher" Bestimmungen, die wohl einfach nur ein paar "schöne" Worte auf Papier zu sein scheinen. Schweinerei sowas! :angry


    Mir tun die Betroffenen, ob KV oder KM, unsagbar leid. :(

    Ich höre 10 Stimmen in meinem Kopf...9 sagen ich bin verrückt- eine summt... :crazy