Doch kann sie denn die Übergabe findet bei ihr an der Tür statt und da kann sie drauf bestehen dass die Dame dort nicht aufzutauchen hat, kann ja im Auto warten. So hab ich das durchgezogen mit Rückhalt vom Hausmeister der das übertragene Hausrecht hat denn dieser kann das auch an der Haustür und dem dazugehörigen Grundstück vor dem Haus durchsetzen!
Nicht, wenn die Haustür direkt am Bürgersteig liegt. Kostentechnisch mag der zwar zum Haus gehören, es ist aber ein öffentlicher Weg , man kann niemandem verbieten sich dort aufzuhalten.