Unterhalts des Vater abgebrochen,Brauche dringend einen Rat

  • :frag



    Mein Kind wohnt seit 10 tagen bei seinem Vater (Begründung finnazielle Wünsche),ich selbst wohne noch mit einer volljährigen Tochter zu Hause.


    Ich beziehe Alg 2,bis jetzt ausschliesslich den Monat März habe ich auch den Unterhalt meines Ex erhalten in Höhe von 355E,wie auch KIndergeld für das Kind 184E.


    In diesen Monat habe ich nur den lebensunterhalt von JC erhalten und zwar in Höhe von 358E.


    Davon wurden mir insgesamt fast 100 Euro Stromkosten mit Nachzahlung wegen Jahresabrechnung abgebucht. Jetzt hab ich nicht einmal 100 Euro für den Monat übrig, nicht zu sprechen von übrigen Rechnungen die bezahlt werden müssen.




    Gibt es irdgenwelche Möglichkeit dem fehlenden Lebensunterhalt so schnell wie möglich von den JC ausbezahlt oder gedeckt zu bekommen? Was ist dabei notwendig zu unternehmen?




    Oder wie soll ich deswegen vorangehen mit dem JC?


    da ich chronisch erkrankt bin und 30% Physische Behinderung habe, arbeite ich leider nicht.

  • Du mußt beim Jobcenter eine änderugnsmitteilung abgeben. Darin teilst du alles mit, was sich geändert hat ( Kind ausgezogen, somit auch kein Kindergeld und keinen Unterhalt mehr für das Kind.). Am besten gehst du morgen direkt persönlich hin (sofern euer Jobcenter morgen dafür aufhat, unseres nämlich nicht). Ansonsten donnerstag. Sieht ähnlich aus wie der Weiterbewilligungsantrag. (Ich hab das Dingen damals mit meiner Freundin ausgefüllt, als die gerade das Kind bekommen hatte.)

    Humor ist, wenn man trotzdem lacht

  • Bezieht die Volljährige Tochter nicht ebenfalls Gelder bzw. ein Ausbildungsgehalt o.ä.?

    Der Kopf ist rund, damit das Denken die Richtung wechseln kann.

  • du musst denen einfach mitteilen das du kein unterhalt für x mehr bekommst da dieser ausgezogen.... dann bekommst du mehr geld.... da ja unterhalt bisher angerechnet wurde

  • dann bekommst du mehr geld.... da ja unterhalt bisher angerechnet wurde


    ob es mehr Geld wird sei dahin gestellt. Klar wurde der Unterhalt mit eingerechnet, genau wie Kindergeld. Aber: Das Kind ist ja auch jetzt nicht mehr in der Bedarfsgemeinschaft. (wobei hier Camper gefragt ist, wegen Umgang und so. Da kenn ich mich nicht aus, ich les die Beiträge dazu nie). Und der AE-Zuschlag fällt auch weg. (Kein Minderjähriges Kind mehr da).

    Humor ist, wenn man trotzdem lacht

  • Hallo, :rolleyes2: :rolleyes2:



    ich danke euch für die Info.



    Bezieht die Volljährige Tochter nicht ebenfalls Gelder bzw. ein Ausbildungsgehalt ?



    teilweise, meine Tochter kriegt eine Rente so um die 95E zusätzlich



    :strahlen

  • da der Ku weit über em Redgelsatz des Kindes liegt wird der rest dann bei ihrem Geld abgezogen bzw an der miete ich würde es einfach melden und sehen was passiert.