Hallo zusammen!
Kurze Vorgeschichte:
Mein Sonnenschein ist jetzt 2 Jahre und 3 Monate alt, ich habe mich sofort um Unterhalt (der KV zahlt monatlich 133 € um den UVG zu umgehen) gekümmert, die erste Gerichtsverhandlung hatten wir 06/11, dort wurde festgelegt, dass der KV Auskunft über Einkommen geben muß. Dies hat er auch getan, jedoch ohne Spesen - er arbeitet regelmäßig für mehrere Monate im (nichteuropäischen) Ausland.
Wir (meine RA und ich) wissen, dass in der Firma Spesen gezahlt werden, auf ein extra Spesenkonto . Seit Monaten warten wir auf diese Spesenauskünfte.
Und nun heißt es, es wären lediglich Erstattungen für Hotel, Auto ect. - Das Gericht machte einen Vermerk: "Soweit nur tatsächlich entstandene Kosten erstattet... diese unterhaltsrechtlich nicht zu berücksichtigen"
Der Vermerk vom Gericht ist klar, wenn es tatsächlich entstandene Kosten sind, ist es ja auch in Ordnung...
Jetzt zu meiner Frage,muß der KV doch dann seine Ausgaben belegen können und seine Spesen gegenrechnen? Ist er jetzt in der Beweispflicht, dass er keine festgelegte Pauschale bekommen hat?
Hoffe auf hilfreiche Antworten
LG energy
Edith: Wort vergessen :rotwerd