Hallo zusammen,
aus reinem Interesse, weil bei mir ja schon alles durch ist, möchte ich trotzdem eine Frage an die "Profis" stellen:
Was passiert im Falle einer Ehescheidung mit dem Vermögen einer GbR des Ehepartners? Sprich, würde das zum Zugewinn zählen? Mein Ex betreibt eine GbR mit einem weiteren Gesellschafter, was im Zuge der Ehescheidung aber nicht behandelt wurde. Die Gründe möchte ich jetzt nicht im Einzelnen erklären. Die Frage ist nur theoretisch gemeint. Hätte ich ein Recht auf einen Anteil gehabt? Im Internet konnte ich keinerlei Informationen dazu finden.
Danke für eure Antworten
Der Gartenfrosch :wink