GbR und Scheidung

  • Hallo zusammen,


    aus reinem Interesse, weil bei mir ja schon alles durch ist, möchte ich trotzdem eine Frage an die "Profis" stellen:


    Was passiert im Falle einer Ehescheidung mit dem Vermögen einer GbR des Ehepartners? Sprich, würde das zum Zugewinn zählen? Mein Ex betreibt eine GbR mit einem weiteren Gesellschafter, was im Zuge der Ehescheidung aber nicht behandelt wurde. Die Gründe möchte ich jetzt nicht im Einzelnen erklären. Die Frage ist nur theoretisch gemeint. Hätte ich ein Recht auf einen Anteil gehabt? Im Internet konnte ich keinerlei Informationen dazu finden.


    Danke für eure Antworten


    Der Gartenfrosch :wink


    Warte auf nichts im Leben. Am Ende ist es zu spät....


    Vertipper verschenke ich :rainbow:

  • Klar hast du ein Anrecht!
    Mach ihn nackig, damit er und sein Partner vollkommen den Bach runtergehen.
    Dann brauchst du dich aber auch nicht zu wundern, daß er kein Unterhalt mehr zahlt.


    Sorry aber ich habe für so ne Fragen null Verständnis. Du schreibst zuerst, daß bei euch alles "durch" ist. Also hattest du einen Anwalt, Gerichtsverhandlung etc. Und jetzt, da fällt dir ein, daß man ja vielleicht noch was vergessen hat?


    :kopf


    Gruß,
    PapaT

    .








    Wenn dich etwas nervt ändere es!

  • Hätte ich ein Recht auf einen Anteil gehabt?


    Also rechtlich kann ich dir nichts dazu sagen aber rein moralisch mal gefragt: Meinst Du Du hättest ein Anrecht darauf gehabt? Hast Du Dich in irgendeiner Art an der Arbeit innerhalb dieser Gbr beteiligt?

  • Hallo,


    zur genauen Berechnung käme zum ersten darauf an, was genau im Gesellschaftsvertrag vereinbart ist (Wem gehört was? Wer hat was eingebracht?) und zum anderen wie sich die betrieblichen Verhältnisse zum Zeitpunkt X dargestellt haben (Gewinn/Verlust?)


    Grundsätzlich hat er damit eine Beteiligung an der Gesellschaft die dann auch zu berücksichtigen wäre :daumen

    Glück kann man nur festhalten, indem man es weitergibt.


    (Werner Mitsch)

    Einmal editiert, zuletzt von nobody112 ()

  • Sie wollte lediglich eine rein rechtliche Auskunft.

    Klar und die habe ich ihr gegebn.


    Sie hat tasächlich ein Anrecht darauf.
    Unbestritten.
    Sie muss es nur einklagen.


    Keine Ahung warum sie das erst jetzt interessiert.
    Aber sie scheint ja einen Grund zu haben.
    Ansonsten würde sie nicht fragen ;)


    Gruß,
    PapaT

    .








    Wenn dich etwas nervt ändere es!

  • Kurzer Nachtrag diese Auskunft hätte er aber schon bei der Scheidung im Rahmen der "Auskunftsverpflichtung" nach dem § 1379 BGB ff. angeben müssen.

    Glück kann man nur festhalten, indem man es weitergibt.


    (Werner Mitsch)

  • Also, ich muß mich doch sehr wundern! Warum, PapaT, reagierst du auf alle Fragen so agressiv? Habe ich dir irgendwas getan?


    Nein, ich will niemanden verklagen oder nackig machen. Die GbR ist genau aus diesem Grund nicht angefasst worden. Wären deine Unterstellungen in meinem Interesse gewesen, hätte ich das längst getan. Ich habe sogar im Rahmen der Scheidung aus diesem Grund auf den kompletten Zugewinn verzichtet. Was zur Folge hatte, das ich mit 250 Euro und dem Kind an der Hand aus dem Haus maschiert bin. Der arme Mann braucht "nur" Kindesunterhalt zahlen. Das ist natürlich eine ungheure Unverschämtheit von mir, daß zu verlangen, gell?


    Und ja, ich habe mitgearbeitet. Mehr als 10 Jahre! Und habe nischt daraus bekommen. Das nur mal so am Rande!


    Fragte lediglich nach den rechtlichen Gegebenheiten, weil ich sonst nirgends etwas dazu gefunden habe.



    Der Gartenfrosch :wink


    Warte auf nichts im Leben. Am Ende ist es zu spät....


    Vertipper verschenke ich :rainbow:

  • Der Unterhalt steht EUREM Kind zu.


    Daß du für deine Arbeit nicht entlohnt worden bist ist traurig.
    Aber ich verstehe trotzdem nicht warum du keinen Ausgleich VOR der Scheidung gefordert hast?
    Jetzt, NACH der Scheidung, mit diesem Thema zu kommen hat für mich einfach einen faden Beigeschmack.


    Hake es ab und lass es gut sein.


    Gruß,
    PapaT

    .








    Wenn dich etwas nervt ändere es!

  • Und ja, ich habe mitgearbeitet. Mehr als 10 Jahre! Und habe nischt daraus bekommen. Das nur mal so am Rande!


    Damit erübrigt sich meine Frage :winken:


    Aber warum hast Du während der Zeit kein Gehalt bekommen?

  • Aber warum hast Du während der Zeit kein Gehalt bekommen?


    Weil ich doof war! Und weil es "innerfamiliär" gehandhabt wurde. Mit anderen Worten "es wurde als selbstverständlich betrachtet".




    Der Gartenfrosch :wink


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    Vertipper verschenke ich :rainbow:

  • Meine Mutter hat auch 15 Jahre in der Firma mitgearbeitet für nichts. Vor 20Jahren Konkurs, keine Arbeit wegen 15 Jahre "nicht gearbeitet" gefunden und jetzt in 3 Jahren das Rentenproblem... Mach's besser!!!

  • Lieber Gartenfrosch,


    ich habe auch 16!!! Jahre lang unentgeltlich in der Firma meines Ex-Mannes gearbeitet und habe es für mich "abgehakt".


    Die Anwältin meinte zwar, ich könnte über den Klageweg etwas erreichen, aber das wollte ich nicht. Ich hätte halt die ganzen Jahre über Geld verlangen müssen und habe es nicht getan - also "Schwamm drüber"... :wand


    Hätte ich den Klageweg beschritten, wäre das Verhältnis zum Vater heute nicht so gut und das ist es mit allemal wert für meine Süße... :love


    VG
    Nicole

    Alles, was Ihr also von anderen erwartet, dass tut auch Ihnen! Darin besteht das Gesetz und die Propheten Mt 7,12

    Einmal editiert, zuletzt von Nicole39 ()