Sohn will nicht mehr zu mir

  • Die TS hat ja kein Umgangsverbot.
    Wenn ich an ihrer Stelle wäre würde ich mal versuchen ein persönliches Gespräch mit Sohnemann zu führen. Da sie ihn am Telefon wohl nicht ran bekommt und die Briefe evtl. auch nicht sicher den Adressaten erreichen wäre das dann vielleicht am sinnvollsten indem sie ihn nach der Schule mal "abpasst" und versucht mit ihm zu reden. Wenn sie es dabei schafft ein Telefonat zu verabreden ist ja schon viel erreicht denke ich.

  • :troest paradiesvoegl, ich hab keine Rat - wollte dich aber mal :troest
    übel, wenn man nicht mal mit den Personen reden kann... :muede


    Vielelicht gibt es eine Beratungsstelle die sich einschalten möchte ? und
    die Geschichte aufrollt... :hae:

  • ich persönlich muss sagen, ich würde niemals aufgeben und die offiziellen wege des amtes nutzen um gespräche mit dem vater zu bekommen.
    bei einem gemeinsamen sorgerecht besteht schon die pflicht umzüge und neue adresse mitzuteilen, da würde ich anfangen, die adresse rauszubekommen.
    den vater zu gesprächen holen....
    ein kind kann das nicht klären aber man darf nun auch nicht bei dem kind nachhaken was das soll, denn er wird der mutter gegenüber schweigen, davon bin ich überzeugt.
    in erster linie muss man versuchen das die eltern wieder ins gespräch kommen und dies zusammen mit amtsmitarbeitern...
    warten und in ruhe lassen?
    wer macht das der sein kind liebt?

  • Also ganz ehrlich, ich würde auf gar keinen Fall das "Kind in Ruhe lassen"


    Es kann nämlich gut sein, dass ein junger Mann mit 21 Jahren denkt, seine Mutter habe ihn mit 13 Jahren im stich gelassen und Oma und Papa sagen"Haben wir ja gleich gesagt" dazu. Er sieht jetzt aus Kinderaugen und die ganze Zeit der Pubertät liegt noch vor ihm.


    Außerdem im Ernst, wenn ich mit 13 hätte entscheiden dürfen, wer wann Besuchsrechte hat, dass ich mal da wohne und dann den Elternteil nicht sehen will und dann den nicht, ich glaube ich wäre emotional durchgedreht.
    Das können Kinder nicht. Klar, kann man mal ein Wochenende verschieben, oder ausfallen lassen, aber die Regel sollte das nicht sein.


    Erwachsene machen die Regeln, weil sie Sicherheit und Geborgenheit geben.


    In diesem Fall sollte die Mutter ganz regulär ihr 14 tägiges Besuchsrecht wahrnehmen und diesen Brief und dessen Inhalte an ihren Wochenenden mit dem Sohn durchsprechen. Sie könnte Möglichkeiten aufzeigen, diesen Frust gemeinsam zu verarbeiten.


    Ich würde nochmal zum Jugendamt gehen, zur Familienberatungsstelle zu Erziehungsberatungsstelle, den Vater einladen, den Sohn einladen. Und wieder miteinander ins Gespräch kommen. Bloß das Kind nicht loslassen.

  • Ich fühle mit dir, Paradiesvogel.


    Jetzt, nach über einem Jahr geht die Große wieder auf mich zu, noch zögerlich - aber es wird.

  • Hallo, Deine Probleme erinnern mich sehr an meine Aktuellen. Ich habe ein Tochter 14. Ich habe das alleinige Sorgerecht, ich wußte auch warum. So.
    Meine Tochter war seit einem halben Jahr nicht mehr wieder zu erkennen. Eigentlich fing es an, als Sie aufs Gymnasium kam. Mehr oder weniger von ihm
    gedrängt. Sie ist hochnäsig, frech, arrogant und herablassend geworden. Alles muss diskutiert werden. Ich als Mutter (Realschüler) bin nur noch unter ihrem Wert.
    Ein Streit letzer Woche hat mich "als ich als Scheiss Mutter tituliert wurde" veranlasst den Kindsvater zu informieren, dass ich die Frechheiten nicht mehr ertrage.
    Wie immer volle Blockade. "Bei mir ist sie nicht so". (Witzig er sieht Sie nur 14-tägig und nicht im Alltag" Nun kam es dazu, dass ich ihr mitteilte, na dann geh halt zu Deinem Vater, Sachen gepackt, er hat schon im laufenden
    Wagen gewartet und weg war sie. Alles noch erträglich für ein paar Tage, obwohl ich die Hetzkampagne und Ignoranz Ihres Vaters kenne, dacht ich mir, gut vielleicht
    tut uns das beiden mal gut. Am nächsten Tag wurde ich vom Jugendamt !!!?? angerufen, ich sollte doch eine Beratungsstelle aufsuchen !!!!! Ich glaub ich bin in einem
    Horrofilm geraten. Ich habe nun den Beratungstermin gemacht, frage mich nur warum ich ??? Eigentlich sollten Sie den Vater zitieren, da dieser sich weder Urlaub genommen hatte die ganzen Jahre noch Verantwortung gezeigt hat,
    im Gegenteil, er ist auf der Schiene, wenn die Mutter etwas sagt mach ich genau das Gegenteil. Ich habe jetzt dem Jugendamt nochmals geschrieben, aber so wie es scheint
    interessiert die das nicht. Im Gegenteil, das Amt scheint mir zum Vater zu halten. Ich weiß nicht mehr was ich tun soll. Soll ich Sie gehen lassen und mir eine Zukunft alleine
    aufbauen ? Würde mich sehr freuen über Informationen. Liebe Grüße

  • Hallo
    Ich kann dich sehr gut verstehen Paradiesvogel wie es dir geht. Ich bin zwar nur eine Next, aber mache das gleiche gerade mit meinem Mann durch. Die Tochter bzw meine Stieftochter möchte komischerweise seit einiger zeit auch nicht mehr zu uns. Sie lehtn aber gerade den ganzen kontakt zu meinem Mann ab. Aber nicht die Maus selber hat es ihrem Vater mitgeteilt, nein es kammen gleich Briefe von dem anwalt seiner EX mit ganz krassen Vorwürfen. Seit ungefähr 5 Monaten wird versucht das gespräche beim JA statt finden, die aber die KM ständig absagt. KM hat meinem Mann erst letzte Woche schriftlich mitgeteilt,daß sie sich nich tin der Lage sieht den Kontakt zwischen ihm und der gemeinsamen Tochter zu fördern. Daher bleibt der Umgang bis auf weiteres ausgesetzt. Mein Mann hat weder schriftlich noch telefonisch seit Monaten etwas von seiner Tochter gehört. Sprich er weiss nicht mal genau was los ist , nur aus den Briefen die Ex und der Anwalt geschrieben haben. Aber sich mal in ruhe mit seiner Tochter hin setzten um die differenzen aus der Welt zu schaffen wird ihm auch noch verweigert. Die Mau soll wohl auch einen Brief geschrieben haben, nur daß mein Mann den nicht zu lesen bekam, sondern nur die KM und die SB vom JA hat eine durch schrift bekommen. Aber seit Monaten hört er nichts von ihr. Wir sind alle sehr traurig darüber und hoffen,daß ein Gespräch beim JA den gewünschten erfolg bringt. Leider hat die KM auch noch eine entfernung von 430 km zwischen Kind und Vater gebschaffen,so daß die situation noch schwieriger für uns ist.
    Ich vermisse die Maus auch sehr und es tut mir selber sehr weh,daß wir die Maus nicht sehen dürfen :flenn

  • Danke Euch allen für Euer Verständnis und den Trost- und die Ratschläge- @ Sarek: bei dem Türkei Urlaub hab ich dann doch mal lachen müssen, danke!


    Ja ich finde auch, dass es nach Beeinflussung schreit, und natürlich werde ich in aller Ruhe auf meine Art weiterkämpfen...habe nämlich vom KV eine SMS bekommen, in der mich höflich bittet, das "stille Post" spielen sein zu lassen :kopf


    Tja, ich bin die Mutter, und ich lasse mich nicht so einfach auf Seite schieben....Weder vom KV noch von Sohni.


    Werde heute den Brief an KV aufsetzen, ihn an seine Pflichten erinnern ( natürlich freundlich und ohne Ironie ), diesen per Einschreiben an seine alte Adresse schicken und eine Kopie ans JA.
    Ich glaube, wenn das Einschreiben zurück kommt, kann das JA die Adresse rausbekommen oder? Auf jeden Fall ist er gerade dabei, sich selbst in ein ganz schlechtes Licht zu rücken... :pfeif , falls das Ganze doch mal vor Gericht kommen sollte, was ich natürlich nicht hoffen möchte. Aber ich werde kämpfen, auch aus dem Grund, dass ich mir später mal nichts nachsagen lassen möchte...


    Aber ich vermisse Sohni. :flenn ..möchte ihn gerne hören, umarmen, sein Gesicht sehen....er ist doch immer noch mein süsses Baby... :flenn irgendwas von meiner Erziehung, meinem Charakter, irgendetwas Gutes von mir muss doch an ihm hängen geblieben sein.


    Ich werde auf jeden Fall weiter berichten, und vielleicht kann ich dem einen oder anderen Schreiber hier auch etwas Mut machen... :frag

    Verzage nicht, es geht immer weiter- ob Du willst oder nicht willst- Also mach das Beste draus

  • Ich glaube, wenn das Einschreiben zurück kommt, kann das JA die Adresse rausbekommen oder?


    Das kannst du auch. So er sich regulär umgemeldet hat, kannst du die neue Adresse über sein altes Einwohnermeldeamt mit einem Antrag auf Melderegisterauskunft erfahren.


  • Das kannst du auch. So er sich regulär umgemeldet hat, kannst du die neue Adresse über sein altes Einwohnermeldeamt mit einem Antrag auf Melderegisterauskunft erfahren.



    Supi, danke!

    Verzage nicht, es geht immer weiter- ob Du willst oder nicht willst- Also mach das Beste draus

  • darf ich fragen wieso du den brief der leherin gegeben hast und nicht selbst dann deinen sohn gesehen hast?



    sei vorsichtig mit dem satz du läst dich vom sohni nicht auf die seite schieben. ich glaub das will er gar nicht, er versuchst sich wahrscheinlich nur zu schützen. was hatt er denn für eine wahl?


    :troest ich drück dir ganz fest die daumen das du ihn bald wieder in die arme schließen kannst.

    mein hirn weigert sich ständig, so langsam zu denken, wie meine finger tippen können. meine finger sind so damit beschäftigt, sich zustreiten, wer als erstes auf die tasten darf, das die nicht mal merken wie sie den gedanken hinterherhinken

  • @ jea: das weiss ich selbst nicht so genau....also es war grad noch Unterricht, da wollte ich nicht stören, und ich denke, ich hatte doch ein wenig Angst vor evt. unschönen Szenen....was genau weiss ich auch nicht.. :hae: Vielleicht wollte ich Sohni auch nicht vor seinen Mitschülern blossstellen, er mag es doch nicht, mit mir gesehen zu werden....


    ach keine Ahnung....

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  • sei vorsichtig mit dem satz du läst dich vom sohni nicht auf die seite schieben. ich glaub das will er gar nicht, er versuchst sich wahrscheinlich nur zu schützen. was hatt er denn für eine wahl?


    .



    Ja, das denke ich eigentlich auch!

    Verzage nicht, es geht immer weiter- ob Du willst oder nicht willst- Also mach das Beste draus

  • hmm hast du dich schon mal an die sozialarbeiter in der schule gewand? eventuell haben die eine idee. und es wäre ein geschützer rahmen wo er keine angst haben muss das man euch zusammen sieht. ( ich vermute da jetzt mal stur angst das der herr papa was mitbekommt wenn ihr zusammen gesehen werdet)
    zumal hmm wie schätzt du die lehrerin ein? ich wäre mir nicht so sicher das er den brief auch gelesen hat.

    mein hirn weigert sich ständig, so langsam zu denken, wie meine finger tippen können. meine finger sind so damit beschäftigt, sich zustreiten, wer als erstes auf die tasten darf, das die nicht mal merken wie sie den gedanken hinterherhinken

  • @ Sarek: bei dem Türkei Urlaub hab ich dann doch mal lachen müssen, danke!

    Das war der Sinn.


    Ich glaube, wenn das Einschreiben zurück kommt, kann das JA die Adresse rausbekommen oder?

    Auf jeden Fall können die den KV auffordern Dir den Aufenthaltsort des Kindes zu nennen.


    Das kannst du auch. So er sich regulär umgemeldet hat, kannst du die neue Adresse über sein altes Einwohnermeldeamt mit einem Antrag auf Melderegisterauskunft erfahren.

    Dürfen die das? Ich wäre sauer wenn die das machen würden.



    Dein Sohn ist doch schulpflichtig. Ummelden in eine andere Schule geht auch nicht so einfach.


    Warum kannst Du nicht vor / während / nach der Schule mit Sohn reden?

  • Zitat von »mimip« Das kannst du auch. So er sich regulär umgemeldet hat, kannst du die neue Adresse über sein altes Einwohnermeldeamt mit einem Antrag auf Melderegisterauskunft erfahren.
    Dürfen die das? Ich wäre sauer wenn die das machen würden


    Ja - dürfen sie. So habe ich mal einen "flüchtigen" ehemaligen Arbeitgeber ausfindeig gemacht.
    Wenn du dich ummeldest, hast du die Chance, gewissen Auskünften zu wiedersprechen.
    Aber wenn ich mich recht entsinne, gilt das bei Melderegisterauszügen nur für die telefonische nicht aber für die schriftliche Auskunft.

  • Hallo Paradiesvogel,


    ich drück dich ganz fest. :troest


    Nein, laß Sohni nicht einfach verschwinden! Und Ex kann doch nicht einfach umziehen, und dir nichts mitteilen, wo sind wir denn? Ihr habt doch gemeinsames SR, oder?


    Da pflichte ich Malikaaron bei: Die Väter sollen kämpfen und klagen und du sollst Sohni einfach in Ruhe lassen- bei solch einer Beeinflussung??? Geht ja gar nicht!


    Ich würde nicht warten, bis irgendwann der KV vor Gericht geht.


    GEH DU zu einem Anwalt und laß dich beraten! Klage deinen Umgang ein. Wenn du dir nichts zuschulden hast kommen lassen (außer nicht in Urlaub zu fahren und so... ), kann dir doch der Ex nix.


    Boah! Ich würd mir das nicht gefallen lassen. Evtl. könnte dir auch die Beratungsmethode der GFK was helfen (Gewaltfreie KOmmunikation nach M. Rosenberg), um deinem Sohn und dir selbst wieder näher zu kommen.


    Halt uns auf dem Laufenden,
    die blumenelfe :blume

  • Hab morgen einen Termin bei der Klassenlehrerin von Sohni, bin mal gespannt was dabei herauskommt. An dem Brief an Ex bastel ich noch....spätestens Do ( da hab ich mal keine Termine ) will ich ihn wegschicken. Aber ich bin wieder zuversichtlich, dass sich alles wieder zum Besseren wendet....

    Verzage nicht, es geht immer weiter- ob Du willst oder nicht willst- Also mach das Beste draus

  • Habe das mit Entsetzen gelesen und es ruft auch in MIR Erinnerungen hoch. Habe einen mittlerweile 21 1/2jährigen Sohn der in Österreich bei meinem Ex-Mann lebt und ich durfte meinen Sohn (per gerichtlichem Entschluß obwohl ich nix beim Gericht beantragt hatte) das letzte Mal im Alter von 6 Jahren für 4 Tage zu mir nach Bayern holen.


    Von daher weiß ich, dass diese Situation unerträglich für Dich ist. Auch ich finde, dass du Du nicht aufgeben solltest. Es gibt auch Beratungsstellen, wo man nicht nur Tipps sondern auch Unterstützung erhalten kann (ich meine aber jetzt nicht das JA direkt sondern so Stellen wie Sozialpädagogische Familienhilfe oder so). Ich würde mich einfach bei jeder Beratungsstelle die es so in der Umgebung gibt melden, das Problem schildern und fragen WAS KANN ICH TUN, WAS FÜR MÖGLICHKEITEN HABE ICH und KÖNNEN SIE MICH UNTERSTÜTZEN?! Natürlich immer mit dem Hauptziel das Kind nicht zum "Zerrobjekt"zu machen.


    Was die Sache mit dem Umzug ohne Bekanntgeben des neuen Aufenthaltsortes/Wohnsitzes des Kindes betrifft, da würde ich mich tatsächlich an einen Anwalt wenden und beauftragen die neue Adresse in Erfahrung zu bringen. Die gesamte Post hierüber sowie alles weitere noch Anfallende würde ich AUF JEDEN FALL aufbewahren für den Fall, dass dein Sohn tatsächlich von anderer Seite "frischgemacht" wurde nur einfach um es ihm später mal in die Hand zu geben und ihm die freie Wahl zu lassen es zu lesen und sich ein eigenes Bild zu machen.


    Ich hab auch alles aufbewahrt für den Fall, dass mein Sohn sich doch einmal bei mir melden sollte....