Vater geht arbeiten aber es ist nicht rauszufinden wo.

  • Hallo Leute...


    Ich verstehe unseren Rechtsstaat nicht. Vielleicht bin ich auch einfach zu dumm. Also kurz zu meiner Geschichte. Vater meiner 11 Wochen alten Tochter und ich leben schon seit vor der Geburt auseinander. Kind wurde geboren, hat sie 2 mal gesehen. Als ich ihn auf Geld ansprach ( da ging er nur nebenbei arbeiten ) sagte er frech zu mir, " bei dir dreht sich alles ums Geld " legte auf und seit dem habe ich nichts mehr von ihm gehört. Das war mitte Dezember. Eine Beistandschaft wurde von Anfang eingerichtet weil ich wußte das es so kommen wird. Der KV hat auf schreiben vom JA nicht reagiert. Das JA hat nun die Klage für den Mindestunterhalt rausgeschickt. Das JA sagte mir das wir uns einen Titel holen, dann geht der GV dahin und wenn er nicht zahlen kann muß er ein Offenbahrungseid leisten. Ich weiß das der GV ihn nicht erreichen wird weil er nur eine Meldeadresse hat und da nicht wohnt. Er wohnt mal da und mal da. So das er sich um die Sache mit dem GV auch nicht kümmern wird. Ich weiß nicht warum ihn das alles egal ist, aber er kommt damit durch, denn das JA sagte mir....... Selbst wenn er arbeiten geht ( das ist nun der Fall ) muß ich einen Arbeitgeber nennen können ( bekomme ich aber nicht raus ) den können sie anschreiben, wobei der Arbeitgeber nicht verpflichtet ist dem Amt mitzuteilen was der KV verdient. Der KV habe auch nicht die Pflicht, wenn er zahlen kann auf mich zuzukommen und müsse nicht freiwillig zahlen. Ich fragte den guten Mann vom JA, also auf gut Deutsch werde ich von dem nie Unterhalt sehen.... er sagte, im schlimmsten Fall wird das passieren.
    Verstehe ich nicht, dann brauch ja kein KV Unterhalt zahlen. Kann doch nicht sein das er auf keine Schreiben reagiert und damit durch kommt. Das JA sagt er muß nicht einmal auf die Schreiben vom Gericht reagieren.... wir bekommen dann den Titel automatisch.... super Sache da kann ich mir den Popo mit abwischen.... denn ich erfahre nie wann wo und wie der KV arbeitet, denn er wohnt in einer ganz anderen Stadt. Ich habe nicht einmal eine Telefonnummer von ihm, also erreichen kann ich ihn auch nicht.
    Ist das alles wirklich so wie das JA mir das sagte.....
    Danke für Eure Antworten....
    LG
    Stella

  • Hallo Stella1975


    Du kannst es noch mit einer Anzeige nach dem § 170 StGB bei Deiner Polizeistation versuchen, damit er mit seiner "Vogel-Strauss-Politik" aufhört.


    Dann wird ihm vielleicht klar, das Unterhaltspflichtverletzung kein Kavaliersdelikt ist.


    Gegen diese Anschuldigung muss er sich dann auf dem Rechtsweg wehren, sonst droht Knast.


    Wenn alles gut läuft, dann wird er von der Polizei erst mal befragt, ob er der Vater des Kindes ist und ob er tatsächlich seine Unterhaltspflicht verletzt.


    Es kann ja durchaus sein, dass er:


    1.) Offiziell noch gar nicht weiss, dass er der Vater ist. Es sei denn, er hat die Vaterschaft bereits anerkannt.


    2.) Sein Einkommen trotz Vollzeitjob nicht ausreicht, um KU auch nur anteilsmäßig bezahlen zu können. Er hat einen notwendigen Selbstbehalt von 950 € aus seinem bereinigten Einkommen.


    Verdient er zum Beispiel nur 1000 € netto, dann werden erst mal 5 % Werbungskosten = 50 € abgezogen und damit ist er leistungsunfähig.


    Wichtig ist in diesem Fall einfach zuerst einmal, dass der Kindesvater sich auf den Rechtsweg begibt.


    Ob Dir dann Geld zusteht, steht auf einem anderen Blatt. Unterhaltsvorschuss bekommst Du ja sicher.


    lg und alles Gute Dir und Deinem Zwerg


    Camper

  • Hallo Stella,


    in dem Rechtsstaat Deutschland braucht alles seine Zeit. Wenn der Kindesvater auf nichts reagiert dürfte der Titel ja realtiv schnell da sein und alles andere wird sich dann ergeben.


    In Anbetracht dessen das er zum einen dazu verpflichtet ist entsprechende Auskünfte zu geben, zum anderen dazu verpflichtet ist Unterhalt zu zahlen, wird man bei dieser Taktik einfach ganz schnell in den strafrechtlichen Bereich kommen. Wenn das passiert ist dann stehen andere Möglichkeiten der Aufenthaltsermittlung als im Zivilrecht zur Verfügung und aus den Angaben die dadurch dann ermittelt werden kann später dann auch der Titel vollstreckt werden, sofern was vollstreckbares vorhanden ist.


    Allerdings muss man sich dabei nichts vormachen, das wird einige Zeit dauern bis es so ist. Aber der Titel bleibt ja vorerst erhalten.

    When everything seems to be going against you, remember the airplane takes off against the wind, not with it

  • soweit ich weiss kannst du den kv auf offenlegung seiner einkünfte verklagen - ergo weisst du danach auch wo er arbeitet usw. usf.


    @camper dafür gibt es doch auch einen § hast du den parat?

  • Hallo....


    Also die Vaterschaft hat er ja anerkannt. Und ich meine auch das er alles offenlegen muß, nur wenn er auf nichts der gleichen reagiert???? er ignoriert ja sämtliche Briefe seiten der Ämter. Sicherlich bekomme ich Unterhalsvorschuss..... nur das ist ja leider nur ein hauch von dem was einem Zusteht.


    Er ist Berufskraftfahrer und auch in seinem Job tätig, somit weiß ich das er sicher in der Lage ist Unterhalt zu zahlen, er will halt einfach nicht......
    Er meint nämlich das ich das Geld für mich ausgebe, was absoluter Blödsinn ist, denn jeder der ein Kind hat weiß ja auch was ein Kind kostet.....


    LG
    Sonja

  • @camper dafür gibt es doch auch einen § hast du den parat?


    Sicher. § 1605 BGB.


    Aber das wird ja das JA schon getan haben. Und wenn sich der Papa "tot" stellt, hilft das nichts. Denn im Sozial- und Zivilrecht kommt man dann nicht mehr weiter. Da muss dann das Strafrecht her.


    Die Staatsanwaltschaft hat da andere Möglichkeiten, wenn sie was unternehmen will.


    lg


    Camper

  • Also die Vaterschaft hat er ja anerkannt. Und ich meine auch das er alles offenlegen muß, nur wenn er auf nichts der gleichen reagiert????



    Wenn er auf nichts reagiert, dann kommt man da wie gesagt relativ schnell auch auf eine strafrechtliche Ebene und spätestens dann muss er reagieren, wenn er dann auch nichts macht und alles ignoriert, dann werden im Zweifel irgendwann die Handschellen klicken. Polizei und Staatsanwaltschaft haben da natürlich andere Möglichkeiten um den Aufenthalt zu ermitteln, das dürfte da relativ unproblematisch sein.

    When everything seems to be going against you, remember the airplane takes off against the wind, not with it

  • Sicher. § 1605 BGB.


    Aber das wird ja das JA schon getan haben. Und wenn sich der Papa "tot" stellt, hilft das nichts. Denn im Sozial- und Zivilrecht kommt man dann nicht mehr weiter. Da muss dann das Strafrecht her.


    aber kann das JA und oder ein RA dies nicht vor den kadi bringen und der richter sagt dann dem KV - "zeigmal her"?

  • aber kann das JA und oder ein RA dies nicht vor den kadi bringen und der richter sagt dann dem KV - "zeigmal her"?


    Und wenn der Papa nicht herzeigen will? Was macht ein Zivilrichter dann?


    Er legt ein fiktives Einkommen fest und verurteilt den Papa Unterhalt in einer bestimmten Höhe zu zahlen.


    Nun hat Mama zwar einen Titel, aber immer noch keine Adresse des Arbeitgebers, wo sie aus dem Titel heraus pfänden könnte.


    Das geht mit der Staatsanwaltschaft schneller, sofern sie was tun will.


    Um mal a bisserl ins OT zu gehen. Unser (ehemaliger) Bundespräsident hat sicher weniger Dreck am Stecken. Gegen den wird auch ermittelt.


    Nun wieder rein ins Topic.


    Unterhaltspflichtverletzung, so wie hier praktiziert, durch "tot" stellen, ist meines Erachtens schlimmer. Also sollte es verfolgt werden. Ist der Kindesvater auf den Rechtsweg zurück gekehrt, dann kann er immer noch sagen: "Ich bin nicht leistungsfähig." Die Staatsanwaltschaft ist dann in der Beweispflicht. Und sie hat wesentlich mehr Möglichkeiten Daten des KV einzusehen wie die zivile und die sozale Gerichtsbarkeit.


    lg


    Camper

    Einmal editiert, zuletzt von Camper1955 ()

  • Er meint nämlich das ich das Geld für mich ausgebe


    Wenn er das Argument auch in der Vernehmung bei der Polizei bringt, dann landet er schneller im Bau, als ihm lieb ist.


    lg


    Camper

  • Hallo Stella,


    den AG bekommst du am schnellsten raus, wenn du weisst bei welcher Krankenkasse er versichert ist. Dies nenn der Beistandschaft, die können eine Abfrage des AG bei der KK machen. Geht am schnellsten.
    Was den KU angeht, wirst du um eine Strafanzeige nicht herumkommen um seine Vogel Strauss Technik zu beenden. (das hat bei meinem Ex - auch Kraftfahrer - gewirkt)
    lg
    Kila

    Homo homini lupus est


    Gott vergibt, ich nicht

  • Sinn macht die Anzeige erst, wenn du den Titel hast. Leider sind die Sachbearbeiter beim JA manchmal trötenlangsam...seufz.
    Ich würde mich an einen RA wenden, dieser hat weitreichendere Möglichkeiten. Geh zum Amtsgericht und beantrage einen Beratungshilfeschein für den RA. Gute RA findet man meist über Mundpropaganda... hör dich mal um in deiner Umgebung.
    lg
    Kila

    Homo homini lupus est


    Gott vergibt, ich nicht

  • Wenn der Vater auf die Schreiben der Beistandschaft reagiert, wird die Beistandschaft Klage eingereicht. Das Gericht wird den Beklagten zur verhandlung laden. Das Erscheinen des Beklagten oder seines juristischen vertreters ist Pflicht. Erscheint der Beklagte nicht, wird im ersten Gang vertagt und neu geladen. Im zweiten Gang wird üblicherweise eine Vorführung durch das gericht veranlasst. Sprich: Der Vater wird zur Fahndung ausgeschrieben. Sehr übel, wenn er als Lkw-Fahrer eine Grenze überschreiten sollte.


    Das Familiengericht hat sehr wohl rechtliche Möglichkeiten, den arbeitgeber des unterhaltspflichtigen zu ermitteln. Nach geltendem Familienrecht kann das Gericht direkt Auskünfte beim Finanzamt einfordern. Die Instrumente sind also vorhanden. Und sie sollten ausgeschöpft werden. Natürlich besteht immer noch die "Chance", dass der Unterhaltspflichtige nicht zahlt. Mangelnder Verdienst oder kurzfristige Arbeitsplatzwechsel/Ortswechsel könnten da Ursache sein. Auf solche recht Ferne Möglichkeiten hat das JA vielleicht verwiesen: Es könnte sein, dass der Unterhaltspflichtige untertaucht oder halt zahlungsunfähig ist. das ist aber eine deutliche Ausnahme.


    Die hier propagierte Anzeige ist prinzipiell fraglich und zum derzeitgen Zeitpunkt absoluter Mumpitz. Über eine Strafanzeige kann man nie eine geldzahlung erreichen. Einzig die Bestrafung (Geldstrafe/Gefängnis) des Unterhaltspflichtigen. dadurch sieht man aber keinen Cent und hat auch kein Anrecht auf eine Geldzahlung erworben. Verloren hat man einzig Zeit. Gewinnen kann man einzig eine Befriedigung der Rachegefühle.
    Im vorliegenden Fall wird die Staatsanwaltschaft üblicherweise das Verfahren einstellen, da ein Titel und damit eine Zahlungsverpflichtung noch gar nicht vorliegt. Die vom User Camper in solch einem Fall immer wieder anbgebrachte Vermutung, so eine Anzeige würde nach einem "Hausbesuch" der Polizei zum freiwilligen Zahlen führen, ist eine nette Vermutung. Wenn er aber sogar eine Gerichtsladung nicht wahrnimmt, warum soll ihn da eine Befragung der Polizei beunruhigen?


    Statt beistandschaft über einen Anwalt zu gehen, ist ebenfalls nicht zu empfehlen. Das kostet.Und der Anwalt hat rechtlich weniger Möglichkeiten als die Beistandschaft. Ob Anwälte weniger eine Schnarchnase sein können als ein Sachbearbeiter der Beistandschaft - darüber kann man trefflich streiten oder im Kaffeesatz lesen. Fakt ist, dass das Familienrecht ausdrücklich den Weg über die Beistandschaft empfiehlt.

    Liebe Grüße



    Bap



    Wir können unser Leben nicht neu formatieren, ein anderes Betriebssystem aufspielen und alles wieder neu beginnen. Erst wenn man sich den Fehlern der Vergangenheit stellt, kann man positiv in die Zukunft blicken.