Biologischer Vater keine Rechte

  • Ich wäre ja mal gespannt, wie schnell der wirkliche Vater zum Vater werden würde, wenn diese Ehe in absehbarer Zeit scheitert und es ums Zahlen geht.


    Solche Frauen würde ich am liebsten schütteln. Und ganz eindeutig versagen hier die Gesetze, sowas darf doch nicht sein.


    Also wenn ich höre, daß eine Frau verheiratet war, sich dann scheiden lässt, mit einem anderen Mann ein Kind zeugt um sich dann wieder von diesem zu trennen und sofort den Ex wieder zu heiraten...hmm, dann wäre meine Prognose für diese Ehe nicht wirklich positiv.


    Und spätestens dann wirde der Herr sich plötzlich erinnern nicht der Vater zu sein.


    Ich würde aber auf keinen Fall so lange warten.
    Du hjattest nach der Geburt Umgang...das MUSS doch vor Gericht zählen.


    Es KANN doch nicht sein, daß man so von seinem Kind abgeschottet wird.


    Total asozial!



    Ach ja, meine Sozialprognose für eine Frau die so handelt ist natürlich auch entsprechend...wenn ich meinem Mann als Liebesbeweis das Kind "aufschwatze", dann stimmt da etwas im Oberstübchen ganz gewaltig nicht!

  • Ich finde Jeanny spricht da etwas an das man wirklich bedenken sollte.Natürlich ist das Verhalten der Mutter unter aller S.. .Aber worum geht es denn letztlich,doch um das Wohl des Kindes,und weniger darum Recht zu haben und zu bekommen.Ich würde da als biologischer Vater versuchen das genau abzuwägen.Ich weiß nicht zu welchen Ergebnis ich kommen würde,aber darüber nachdenken würde ich.

  • Aber selbst wenn es denn so enden sollte, dass er keine Chance hat Bindung herzustellen, so muss er sich später nichts vorwerfen lassen und sich selbst vorwerfen.


    So eine Verbindung ist für ein Leben, die Manpulationen der Mutter eher zeitlich begrenzt.

    Einmal editiert, zuletzt von Pani ()

  • Aber worum geht es denn letztlich,doch um das Wohl des Kindes


    Es kann nicht dem Wohl des Kindes entsprechen, wenn es den Vater wechseln muss wie die Unterwäsche.


    Frauen die so drauf sind, führen keine Ehen, die bis zur goldenen Hochzeit halten...und selbst wenn, wäre es eine Lebenslüge für das Kind.


    Ich denke ja mal, daß die Familie der KM Bescheid weiß und ausserdem ist es ganz einfach FALSCH dem Kind die Wurzeln vorzuenthalten.


    Was ist denn schlimm daran, den wahren Vater zu benennen???


    Wenn die Mutter ihrem Kind eine heile Familie hätte bieten wollen, dann hätte sie Sich das vor dem Bäumchen wechsel Dich überlegen müssen!

  • ohne vaterschaftsklärung keinen umgang meinte ich damit


    Grundsätzlich ja, aber wenn er auf die EGMR-Entscheidung pocht, braucht er keine Vaterschaftsanerkennung.

  • Ich persönlich finde das sehr traurig, aber man sollte auch letztendlich als erwachsene Person und im Interesse des Kindes über ein
    Konfliktpotential nachdenken


    mal ganz ehrlich, ist konfliktpotenzial nicht immer vorhanden wenn eltern sich trennen? in diesem punkt kann man nur das beste hoffen...

  • Hier nochmal der Link zu dem Fall Anayo : http://www.migrationsrecht.net…l-biologischer-vater.html


    Was ich aber nicht verstehe, wenn festgestellt ist, dass der eingetragene Vater nicht der biologische ist, warum wird dann die Vaterschaft nicht aberkannt und dem anderen anerkannt ?
    Die Gerichte hatten da doch nachgewiesen und sogar Umgang genehmigt.
    Wieso bleibt der falsche Vater denn eingetragener Vater ? :hae:

  • weil scheinbar nach deutschem recht immer der ehemann vorgeht (zumindest wenn die kinder während der ehe gezeugt wurden), idiotisch, aber wäre nicht das erste merkwürdige gesetz in deutschland... wenigstens ist dann der eugh doch noch für irgendetwas gut ;)

  • Im Falles des TE hier aber dann ja gut, denn so wie ich sein Post verstanden habe, hat die Ex ja nach ! der Geburt geheiratet und somit ist das Kind nicht ehelich geboren.

  • 1. Das ganze wäre URKUNDENfälschung, wenn die mutter wissentlich falsche angaben macht... wenn beide als vater ind betracht (sie hatte zum empfängniss zeitraum mit beiden sex) wäre es mittlebare falschbeurkundung weil sie etwas verschwiegen hat.


    2. Der EHEMANN macht sich definitiv strafbar wenn er weiss das er nicht der vater ist und weiss das der vater noch lebt.


    3. Er muss das klären... selbst wenn man die belange des kindes mal ausser acht lässt, die KM lässt sich scheiden, und der Ex-Ehemann sagt, das ist ja garnicht mein kind.... dann geht der stress und der spass erst richtig los. Auf blöd wenn der Exehemann gut lügt darf der leibliche vater auch noch kohle an den Exehemann zahlen.


    4. ist so eine "kalte" adoption rechtlich garnicht zulässig, und somit währen danach sämtliche entscheidung eines amtes NICHTIG...


    5. Das ganze nachzuweisen wird verdammt schwer, weil hier der leibliche vater in der bring schuld ist, beweise zu liefern das ER der vater ist oder zumindest erhebliche zweifel an der vaterschaft des anderen bestehen... und einfach nur ssagen ICH bin der vater reicht da nicht. Und wie wir ja alle wissen, ein geheimer Vaterschaftstest(ohne zustimmung der Mutter und in diesem fall des "Vaters") ist nicht zulässig und wird daher auch nicht anerkannt

  • 5. Das ganze nachzuweisen wird verdammt schwer, weil hier der leibliche vater in der bring schuld ist, beweise zu liefern das ER der vater ist


    Wenn eine Hand voll Zeigen Aussagen, daß der KV zum Zeugungszeitpunkt mit der KM zusammen war und sie als Päärchen unterwegs waren, dürfte es doch wohl genügend Zweifel an der Vaterschaft des Ehemannes geben, oder?


    Und vielleicht gibt es ja auch Zeugen für den Umgang oder der KV hat es Leuten erzählt.


    Oder es gibt Beweise fpr die Beziehung wie Liebesbriefe oder SMS oder sowas?


    Gemeinsame Foto in eindeutiger Pose ( NEIN, nicht beim Sex sondern in inniger Umarmung ).


    Ich weiß ja nicht, wie lange der TS mit der KM zusammen war aber er wird doch sicherlich in den ersten Monaten der Schwangerschaft, als die Beiden noch zusammen waren bei den Ultraschalluntersuchungen und so dabei gewesen sein?


    Die Trennung war ja erst im 6. Monat wenn ich mich recht erinnere.


    Vielleicht hat er ja noch ein Ultraschallbild, sowas hat ja ein stolzer Vater dabei!


    Er hat doch sicher beim Umgang Fotos von seinem Zwerg gemacht oder Fotos mit Zwerg im Arm.
    Alles BEweise in meinen Augen.

  • Solange wie das Kind ehelich geboren wird, ist der Ehemann der rechtliche Vater, punkt aus. Geht nach deutschen Recht nicht anders.... Der biologische Vater kann nun mit der Mutter eine Vaterschaftsanerkennung beim Standesamt unterschreiben und diese ist dann schwebend unwirksam bis der rechtliche Vater unterschrieben hat (das er nicht der Vater ist) und die Ehe geschieden wurde...
    Wenn die Ehe geschieden wird und sich der rechtliche Vater (also dann inzwischen Ex-Mann) weigert die Vaterschaftsanerkennung zu unterschreiben muss geklagt werden...


    DAS ist das deutsche REchtssytem...

    Wir Frauen sind Engel...


    ...Und wenn man uns die Flügel bricht, fliegen wir eben weiter...
    ...auf einem Besen!!! Wir sind ja schließlich flexibel...


  • Vielleicht hat er ja noch ein Ultraschallbild, sowas hat ja ein stolzer Vater dabei!


    Stimmt !



    Solange wie das Kind ehelich geboren wird, ist der Ehemann der rechtliche Vater, punkt aus.


    Ich denke diese Kind wurde eher "zwischenehelich" gezeugt und geboren - jedenfalls gerade nicht "ehelich"

  • erstmal vielen Dank fuer das Echo hier,das tut wirklich gut!Leider muss ich das bestaetigen was Muckel84 schreibt.Das gibt in Kurzform wieder was mir zwei Familienrechtsanwaelte unabhaengig voneinander ausgearbeitet haben.Der Familienverband zum Wohl des Kindes geht dem Gesetzgeber vor den Rechten des biologischen Vaters.Niemand aus meiner Umgebung kann das fassen,ich am allerwenigsten.Laut eu recht ist das ein verstoss gegen die Menschenrechte.Ja sie muss das alles so geplant haben.

    Ich denk mal das die nicht völlig minderbemittelt waren.

  • Dieses Gesetz stammt noch aus einer Vergangenheit in der es eine Schande war ein uneheliches Kind zu sein.
    Damals war es zum Wohle des Kindes tatsächlich besser, wenn der Ehemann der rechtliche Vater war.


    Heutzutage sollte das aber langsam mal überdacht und überarbeitet werden.


    Allerdings und das sehe ich wie Pierre, je nachdem wie die Mutter und der Ehemann drauf sind, kann es in der Tat möglicherweise für das Kind besser sein, wenn sich der biologische Vater da zurückhält.
    Problem ist eben, dass man andere nicht ändern kann und nur für sich entscheiden kann welcher Weg das bessere Ergebnis liefert.


    Und da kann es mitunter besser sein, das Kind erfährt erst spät vom biologischen Vater, wächst aber dafür nicht in einem Krieg auf.


  • Ja, und genau deswegen mein Kommentar in diesem Thread mit der Nummer 33. Je länger der Ehemann dem Kind als Vater präsentiert wird, desto höher sind die Wahrscheinlichkeiten, dass die Mutter mit ihrem Vorhaben durchkommt. Und desto wahrscheinlicher ist es, dass man am Ende bei Gericht sagt, es ist besser, die Verhältnisse, wie sie jetzt sind,einfach beizubehalten und den biologischen Vater in den Hintergrund zu drängen. Es bringt dem Kind nichts, zugunsten des biologischen Vaters durch eine Schlammschlacht gezogen zu werden, wenn es ohne die Schlammschlacht in einem stabilen Umfeld mit einem nur juristischen Vater aufwachsen kann.


    Entweder der biologische Vater handelt jetzt schnell und zielstrebig, oder er soll sein Vorhaben zugunsten des Kindes überdenken. Das schließt ja alles nicht aus, dass der leibliche Vater das Kind eines Tages später immer noch kennen lernen kann. Darauf, dass dem Kind nicht die Identität entzogen wird, würde ich zumindest späterhin achten, aber wenn es dem Kind jetzt gut geht wie es ist, stellt sich die Frage, ob der Krieg sinnvoll für das Kind ist.


    Wenn die aktuelle Lebenssituation des Kindes jedenfalls noch länger aufrecht erhalten bleibt, dann werden die Chancen immer geringer, dass sich an der Lebenssituation auf dem Rechtsweg noch etwas ändern wird. Immerhin wurde sogar schon der Nachname von Kindern in Pflegefamilien auf Dauer an den der Pflegeeltern angepasst, weil sich die Lebenssituation in der Pflegefamilie so verfestigt hatte, dass eine Anpassung des Nachnamens als fürs Kind gut erachtet wurde. Und da ging es nicht einmal um leibliche Eltern.