Schwanger und Schimmel in der Wohnung

  • Hallo LucieM,


    um auf deine Ausgangsfrage einzugehen, grundsätzlich müsstest du jetzt dem Vermieter eine angemessene Frist setzen den Mangel an der Mietsache zu beseitigen. Wenn diese Frist erfolglos verstreicht, bzw. die Maßnahmen des Vermieters keine Abhilfe schaffen, dann besteht durchaus die Möglichkeit einer außerordentlichen Kündigung. Im Idealfall solltest du dich da, insbesondere wenn der Vermieter uneinsichtig ist an einen Anwalt wenden, ansonsten würde ich das Gespräch mit dem Vermieter empfehlen um ggf. unnötigen Streß und Ärger zu vermeiden.


    Da ich selbst weiß wie unangenehm Schimmel in der Wohnung ist, wünsche ich dir das du schnell eine Lösung für das Problem findest.

    When everything seems to be going against you, remember the airplane takes off against the wind, not with it

  • hier redet keiner mit irgendwem, also unterstützung in Nachbarschaftsgemeinschaft kann man hier echt knicken...
    und wenn ich ehrlich bin, will ich hier auch am liebsten einfach nur noch raus!!!


    Ja die sache mit einem Anwalt, da müsste ich dann auch erst wieder sehen wie das läuft da ich mir keinen leisten kann, aber da gibt es ja diese Unterstützung, wo man einmalig 10 Euro zahlt und bekommt dann einen gestellt oder so ähnlich...


    Das ganze ist einfach das ich keine Kraft imMoment auf viel Hick-Hack habe, weil ich echt ausgepowert bin...

  • hallo lucie,


    welche fenster hast du denn in der wohnung? sind das kunststofffenster? weißt du, ob die fenster noch originale sind oder erst in den letzten jahren erneuert wurden?


    die begründung deiner maklerin ("reinregnen") halte ich persönlich eher für eine ausrede...

  • hallo lucie,


    welche fenster hast du denn in der wohnung? sind das kunststofffenster? weißt du, ob die fenster noch originale sind oder erst in den letzten jahren erneuert wurden?


    die begründung deiner maklerin ("reinregnen") halte ich persönlich eher für eine ausrede...




    Nein das weiß ich leider nicht, aber es sind weiße Kunststofffenster...allerdings glaube ich ned, das da was erneuert wurde den wie man sieht, aht man ja von dem schimmelproblem gewusst und doch nix gemacht....

  • Wenn die Fronten verhärtet ist, dann ist es wirklich schwierig. Wenn du keine Rechtschutzversicherung hast, ist ein Anwalt natürlich auch schlecht. Ich weiß nicht was es für Möglichkeiten mit Mieterschutzbund o.ä. gibt. Grundsätzlich kannst du den Vermieter zunächst selbst den Mangel anzeigen und eine Frist zur Behebung setzen. Leider kann ich dir nicht sagen welche Frist da als angemessen angenommen wird. Ich würde so auf 2-3 Wochen schon schätzen, ich habe jetzt leider keinen Zugriff aus detailierte Informationen. Wenn diese Frist verstreicht könnte man über eine außerordentliche Kündigung nachdenken. Aufjedenfall muss die Mangelanzeige Beweisbar sein, und bei einer außerordentlichen Kündigung immer hilfsweise auch ordentlich kündigen, das ist wichtig.


    Das Problem ist nun wenn der Vermieter das nicht akzeptiert wirds schwierig, dann ist der Anwalt notwendig. Nur bis die Sache geklärt ist, das dauert alles, das braucht Zeit, das kostet Geld.
    Ich war damals glücklicherweise in der Situation das ich sofort kündigen konnte, das hat es deutlich einfacher gemacht.

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  • Ich weiß nicht was es für Möglichkeiten mit Mieterschutzbund o.ä. gibt.


    Soweit ich weiß, sieht sich der Mieterschutzbund nur für Vorfälle zuständig, die ab einem gewissen Zeitraum nach Vertragsabschluss ( bzw. Mitgliedschaft) auftreten. Das würde ihr also jetzt leider auch nichts mehr helfen.

  • Ich hab das schon befürchtet das der Mieterschutzbund leider nur Mitgliedern hilft. Verbraucherschutzzentrale wäre vielleicht eine Anlaufstelle, ich weiß leider nicht in wie weit die sich für mietrechtliche Tatbestände zuständig sehen.


    Ansonsten, ich weiß das auch die Möglichkeit besteht bei kleinem Einkommen Rechtskostenbeihilfe auch für die reine Beratung zu beantragen. Leider kann ich dazu nicht detailiert sagen wie man das am besten macht. Es geht hier durchaus auch um nicht unerhebliche Mietminderungen die ggf. durchgesetzt werden können. Allerdings wäre grade in einer solchen Situation eine schnelle und unbürokratische Hilfe notwendig und das ist schweirig wenn man vorher noch alles beantragen muss.


    Ich persönlich würde wohl in dieser Situation dual vorgehen, also am Montag den Mangel schriftlich anzeigen mit Frist zur Behebung, alles schön dokumentieren und dann direkt zum Anwalt oder um Rechtskostenbeihilfe zu bemühen. Es ist eine blöde Situation, aber was besseres fällt mir leider dazu nicht ein.

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  • Wenn du dem Vermieter nicht nachweisen kannst, dass es bauliche Mängel sind, wird es schwer werden, ihn davon zu überzeugen, dass du nicht einfach falsch gelüftet hast.


    Das ist falsch, der VERMIETER ist in der Nachweispflicht, daß die MIETERIN sich falsch verhalten hat.
    Ich würde mir einen Temperatur und Raumfeuchtigkeitsmesser zulegen und diesen täglich mehrfach kontrollieren, bzw. die Werte festhalten.


    Hallo LucieM,


    um auf deine Ausgangsfrage einzugehen, grundsätzlich müsstest du jetzt dem Vermieter eine angemessene Frist setzen den Mangel an der Mietsache zu beseitigen. Wenn diese Frist erfolglos verstreicht, bzw. die Maßnahmen des Vermieters keine Abhilfe schaffen, dann besteht durchaus die Möglichkeit einer außerordentlichen Kündigung. Im Idealfall solltest du dich da, insbesondere wenn der Vermieter uneinsichtig ist an einen Anwalt wenden, ansonsten würde ich das Gespräch mit dem Vermieter empfehlen um ggf. unnötigen Streß und Ärger zu vermeiden.


    Da ich selbst weiß wie unangenehm Schimmel in der Wohnung ist, wünsche ich dir das du schnell eine Lösung für das Problem findest.


    Das wäre das korrekte Vorgehen.


    Soweit ich weiß, sieht sich der Mieterschutzbund nur für Vorfälle zuständig, die ab einem gewissen Zeitraum nach Vertragsabschluss ( bzw. Mitgliedschaft) auftreten. Das würde ihr also jetzt leider auch nichts mehr helfen.


    Der Mieterschutzbund kümmert sich ab Eintritt um jeglichen Schriftverkehr gegen eine Gebührenauslage von 4 €, bei einem RECHTSSTREIT jedoch greift die Rechtsschutzversicherung erst für Fälle, die 3 Monate NACH Eintritt entstanden sind.


    Also Mieterschutzbund lohnt sich auf jeden Fall, der Vermieter wird dann schon aktiv werden, ansonsten wird die Miete gekürzt und da sind die Jungs meist empfindlich.


    Lass Dich aber UNBEDINGT vorher beraten.