Landeserziehungsgeld ab 3. Lebensjahr

  • Hi zusammen :wink ,


    kriege noch das alte Erziehungsgeld von 300 € monatlich für 24 Monate. Durch Zufall hab ich heraus gefunden (freiwillig sagt Dir ja keiner, dass Du noch evtl. danach noch Ansprüche erheben könntest...:tuschel ) dass in Ba-Wü noch für 12 Monate Landeserziehungsgeld beantragt werden könne. Jetzt liegt der Höchstsatz bei 205 € und wenn das Einkommen Alleinerziehender ÜBER 1125 € liegt, wird halt je nachdem wieviel, von den 205 € abgezogen.


    Aber leider hab ich noch nicht herausgefunden, ob der Betrag von 1125 € brutto oder netto gemeint ist.Hab halt mal den Antrag gestellt-auf den kommts auch nimmer an... :D
    Hat sich da schon mal jemand mit beschäftigt? :Hm


    Liebe Grüße, Martina und Leon (knapp 2 Jahre)

  • Hallöchen,


    das Landeserziehungsgeld bekommst du nur, wenn du dein Kind zu Hause selbst betreust.


    Ansonsten bekommt es der Kiga oder die Tagesmama etc.


    Und einen Antrag MUSS man stellen, auch wenn Kind in den Kiga etc. geht. Ansonsten verlierst du den Anspruch auf den Kigaplatz oder die Tamu.
    Komisch! Ich weiß... Tja. so siehts leider aus. Haben die sich sehr einfach gemacht.


    Lg MaMaKatrin

  • Zitat

    Original von MaMaKatrin
    das Landeserziehungsgeld bekommst du nur, wenn du dein Kind zu Hause selbst betreust.


    Staun, :hä


    also ich habe Landeserziehungsgeld für das 3. Lebensjahr meiner Kleinen erhalten, obwohl ich damals zu 50 % berufstätig war und meine Kleine in dieser Zeit bei der Tagesmutter bzw. in der Kindertagesstätte war.


    Darüberhinaus habe ich auch noch einen Zuschuß zur Kindertagesstätte erhalten, allerdings gab's den nicht mehr, als ich wieder auf 70 % Arbeitszeit erhöht habe, da ich dann wieder über der Bewillungsgrenze lag.


    Muß dazu sagen, bin auch aus BaWü und vielleicht sind ja die Regelungen von Bundesland zu Bundesland verschieden und es ist natürlich ein ziemlicher Papierkrieg.


    LG, Carola

  • Mela, es handelt sich um das Landeserziehungsgeld von Thüringen. Und da muss ich meiner Vorrednerin recht geben. Ich gebe halbtags meinen Sohn in den Kindergarten, also bekommt hälftig der kindergarten und hälftig ich das Erziehugnsgeld ausgezahlt! Betreue ich ihn ganz zu hause bekommt man 150 Euro gezahlt! Gebe ich ihn ganztags weg, gibts nix...

  • Habe den Antrag für das Landeserziehungsgeld zu geschickt bekommen, und da steht drin, dass der Träger das Recht darauf hat.


    Darüber hinaus geht mein Keiner nun in den Kiga (bin noch im 2. Erziehungsjahr bis Febr.08) und die Leiterin meinte, ich müsse auch noch demnächst ne Abtretung für das Landeserziehungsgeld unterschreiben, die ich bald vom Träger (AWO) zugesendet bekomme.


    Und auf der Erziehungsgeldstelle wurde mir das selbe gesagt...
    Wenn mein Kind in die Einrichtung geht, bekommen die das Geld.
    Das hat mit der wöchentlichen Arbeitszeit nichts zu tun, sondern mit dem Raum der Betreuung.


    Wenn ihr da andere Quellen hättet, immer her damit ;-)
    Würde auch lieber das Landeserziehungsgeld bekommen.


    In der Krabbelgruppe besprachen wir dass auch schon, und die Leiterin der Kiga meinte, so ist das eben.


    Ich schrieb ja auch bereits, dass das jeder Träger anders handhabt.


    LG MaMaKatrin

  • @cath...
    Halbtagsplatz? Den gibts bei uns hier in Eisenberg nicht, da der Kleine unter 2 Jahre ist. Es gibt Ganztagsplätze, die bezahlt werden müssen, egal wann ich ihn abhole. Und mir wurde gesagt, dass erst ab 3 Jahren ein Halb- oder Ganztagsplatz geht.


    Mela...
    ja, ist wirklich seltsam. Haben uns auch alle schon aufegeregt.
    Zumal wir trotzdem den Kigaplatz bezahlen müssen und der Kiga dazu auch noch das Landeserziehungsgeld bekommt.

  • Zitat

    Original von MaMaKatrin
    @cath...
    Halbtagsplatz? Den gibts bei uns hier in Eisenberg nicht, da der Kleine unter 2 Jahre ist. Es gibt Ganztagsplätze, die bezahlt werden müssen, egal wann ich ihn abhole. Und mir wurde gesagt, dass erst ab 3 Jahren ein Halb- oder Ganztagsplatz geht.


    Man kann immer jederzeit wählen, zwischen Halb-und Ganztags. Aber da ich ja noch keine Arbeit habe, wieso sollte Milan dann ganzen Tag in den Kindergarten? :frag


    Eine Abtrittserklärung mußte ich allerdings auch unterschrieben, jedoch eben nur hälftig!


    Schon komisch wie das in den unterschiedlichsten Landkreisen gehandhabt wird! In den einzelnen bundesländern soweiso! ?(

  • Ab wann kann man das Landeserziehungsgeld beantragen? Bekomme das neue Eltergeld/BW ...


    kann man ausser dem LEG noch etwas dazwischen beantragen ?
    _____________
    gruss


  • Also ich habe für beide Kinder Landeserziehungsgeld bekommen. Beide gehen in den Kindergarten, aber das Geld habe ich bekommen und nicht der Kindergarten. Das waren ca. 240 € pro Monat die ich bekommen habe.

    Einmal editiert, zuletzt von Chrystalangel ()

  • Hallöchen,


    ich bekomme zwar "Elterngeld" aber werde im April im Anschluss das gute alte Landeserz.-Geld beantragen. Bayern ist neben 3 anderen BuLändern eines, dass nach dem neuen Elterngeld noch Landeserziehungsgeld gewährt, wenn auch weniger als in alten Zeiten. :crazy


    Bei uns sind es Netto-Einkünfte i.H.v. 13.500 Euro jährlich für AE´s und erhöht sich je nach Kinderanzahl.


    Bei uns steht übrigens nichts davon, dass das Geld auf einen anderen Träger übergehen würde. Allerdings wird unser Kleiner eh erst 1 Jahr im Mai.


    VG


    Schnuggel

  • Zitat

    Original von Chrystalangel


    Also ich habe für beide Kinder Landeserziehungsgeld bekommen. Beide gehen in den Kindergarten, aber das Geld habe ich bekommen und nicht der Kindergarten. Das waren ca. 240 € pro Monat die ich bekommen habe.


    Und da fängts schon an! In Thüringen gibts nur 150 Euro! :schwitz Landeserziehungsgeld ist ne echt komische Erfindung! Überall anders geregelt... :crazy

  • In Bayern sind es auch 150€ für das erste Kind. Dieser Betrag erhöht sich aber, je mehr Kinder man hat. Für das zweite Kind gibt es 200€ und für das Dritte 300€.

  • Hallole,


    aber in Bayern ist´s auch so, dass man (seit 2004) nur beim 2. Kind 1 Jahr lang LEG bekommt. Beim 1. Kind zahlen sie nur ein halbes Jahr. Ich hatte beispielsweise das Problem, dass zwar zum Zeitpunkt der Geburt meines Sohnes (August 2003) noch die alte Regelung (1 Jahr Landeserziehungsgeld fürs 3. Jahr) galt, diese dann aber stillschweigend im Januar 2004 geändert wurde. Hatte dann das Problem, dass ich mich schriftlich bei meiner Arbeitsstelle für 3 Jahre abgemeldet hatte und dann nur für 2,5 Jahre Kohle bekam (und somit dann nicht mehr versichert gewesen wäre). War denen auch vollkommen egal. Gott sei dank habe ich nen kulanten Chef, der mir dann nach 2,5 Jahren wieder TZ eingestellt hatte.


    Ist echt komisch, dass die Herren und Damen Politiker keine einheitliche Lösung für ganz Deutschland hinbekommen....

    Grüsse Tani :wink



    Du bist nicht das was Du sagst, sondern das was Du tust!

  • Zitat

    Original von andine
    In Bayern sind es auch 150€ für das erste Kind. Dieser Betrag erhöht sich aber, je mehr Kinder man hat. Für das zweite Kind gibt es 200€ und für das Dritte 300€.


    also ich bekommen für meinen zweiten sohn €250 leg für ein jahr. das haben die mir jetzt auch rückwirkend ausbezahlt, da mein ex für eg und leg zuviel verdiente. jetzt durch das, daß ich alleinerziehend bin, gab´s einen ganzen batzen rückwirkend....


    lg casha

    *that makes me nobody so fast after*

  • gibts bei diesem landeserziehungsgeld irgendwelche kriterien, die erfüllt werden müssen?
    ich häre das jetzt auch zum ersten mal.


    werd mich mal an freund google wenden!


    edit:
    google hat gesprochen:


    Klick mich


    verstehe ich das also richtig, dass ich nach ablauf des elterngeldes landeserziehungsgeld beantragen kann?
    denn wenn das EG ausläuft, ist mein kleiner 2 jahre alt, da werd ich hier noch keinen plaz ihn bekommen.


    klärt mich bitte auf, wenn ich da was falsch versteh.

    2 Mal editiert, zuletzt von Trisha ()


  • Ja, das kannst du. Habe ich gerade gemacht. Bei uns hat man aber den Antrag auch schon mehrere Monate vorher zugeschickt bekommen.