Hi zusammen :wink ,
kriege noch das alte Erziehungsgeld von 300 € monatlich für 24 Monate. Durch Zufall hab ich heraus gefunden (freiwillig sagt Dir ja keiner, dass Du noch evtl. danach noch Ansprüche erheben könntest...:tuschel ) dass in Ba-Wü noch für 12 Monate Landeserziehungsgeld beantragt werden könne. Jetzt liegt der Höchstsatz bei 205 € und wenn das Einkommen Alleinerziehender ÜBER 1125 € liegt, wird halt je nachdem wieviel, von den 205 € abgezogen.
Aber leider hab ich noch nicht herausgefunden, ob der Betrag von 1125 € brutto oder netto gemeint ist.Hab halt mal den Antrag gestellt-auf den kommts auch nimmer an...
Hat sich da schon mal jemand mit beschäftigt? :Hm
Liebe Grüße, Martina und Leon (knapp 2 Jahre)