Gemeinsames Sorgerecht für Alle?

  • Gemeinsames Sorgerecht für Alle ? 4

    1. Ja, aber nur wenn beide die gleichen Pflichten haben (0) 0%
    2. Nein, das entspricht nicht dem Kindeswohl (3) 75%
    3. Nein, die Mutter muss mehr Rechte haben (0) 0%
    4. Ja, das entspricht dem Kindeswohl (1) 25%

    Durch Urteil des BVerfG vom 29.01.2003 wurde § 1626a Abs. 2 als verfassungsgemäß bestätigt. Hier handelt es sich um die Frage ob es verfassungsgemäß ist das dass gemeinsame Sorgerecht nur mit Zustimmung der Mutter bei nichtehelichen Kindern zu erlangen ist.


    Allerdings hat das Urteil einen entscheidenen Haken:


    Das Gericht geht bzw. ging davon aus das nur dauernd getrennt lebende Paare keine gemeinsame Sorge erklärten.


    Was haltet Ihr davon?


    Soll es künftig generell das gemeinsame Sorgerecht für beide Elternteile geben, unabhängig davon ob verheiratet oder nicht?

  • :Hm manchmal glaube ich, dass, wenn das Wort Sorgerecht in Sorgepflicht geändert werden würde, es gar nicht mehr so viele haben wollen.... nur so ´n Gefühl...

  • Huhu ich denke, dass der Haken auch darin liegt,
    dass dem meist eine Vaterschaftserklärung voraus-
    geht, oder?

  • Zitat

    Original von Paulina Panther
    :Hm manchmal glaube ich, dass, wenn das Wort Sorgerecht in Sorgepflicht geändert werden würde, es gar nicht mehr so viele haben wollen.... nur so ´n Gefühl...


    Mein Denken...... :anbet Man sollte diesen Begriff echt genauso abändern!

  • Hallo


    Kann mich da nur der Meinung von Mela anschließen!Für mich kommt auch keine der 4 Punkte in Frage!


    Schönen Abend noch


    lg


    Kerstin


    :wink

  • Mela,


    ich glaube eben nicht das es zu Problemen führen würde und zwar aus folgendem Grund:


    Die Väter, die kein Interesse am Kind habem, würden sicher das Sorgerecht sofort abdrücken, wenn es wirkliche Verpflichtungen beinhalten würde, die der Gesetzgeber auch so niederschreiben müsste. Das Sorgerecht darf für niemanden eine Waffe sein!


    Die Väter, die aber wollen, nur gemäß geltendem Recht nicht dürfen (ohne Willen der Mutter) und nur als Zahlväter rechtlich in Anspruch genommen werden, hätten sicherlich einen Ansatz von dieser Denkweise weg zu kommen. Ich glaube persönlich das viele KV einfach die Abhängigkeit von der KM im rechtlichen Sinne verabscheuen und sich somit zurückziehen.


    Elternschaft muss eine Pflicht für beide werden!

  • Was aber bitte bringt das gemeinsame Sorgerecht denn?


    Ich find es eher banal, dass der KV dann beim Umzug
    oder aber der Schule mitbestimmen darf. Hier müsste
    man sicher erstmal die gemeinsame Sorge neu definieren.

  • Zitat

    Original von Mela
    @meziel, was willst du dann mit denen machen, die sich an die Pflichten nicht halten?


    Das Sorgerecht entziehen!


    Wer ne Chance hatte, diese nicht nutzt, hat selbst schuld!

  • Zitat

    Original von CrazyChicken
    Was aber bitte bringt das gemeinsame Sorgerecht denn?


    Ich find es eher banal, dass der KV dann beim Umzug
    oder aber der Schule mitbestimmen darf. Hier müsste
    man sicher erstmal die gemeinsame Sorge neu definieren.


    Richtig, es müsste neu definiert werden! Genau da sehe ich derzeit das Problem! Dazu will sich unsere Politik nicht hinreißen lassen. Es zu einer Pflicht zu machen, scheint so weit weg wie der unbekannte Planet und das ist schade bzw. sicher nicht im Kindeswohl!

  • Zitat

    Original von Paulina Panther
    :Hm manchmal glaube ich, dass, wenn das Wort Sorgerecht in Sorgepflicht geändert werden würde, es gar nicht mehr so viele haben wollen.... nur so ´n Gefühl...


    Das ist bereits längst der Fall:


    $1626 BGB:


    1) 1Die Eltern haben die Pflicht und das Recht, für das minderjährige Kind zu sorgen (elterliche Sorge).


    Und auch im Grundgesetz, Artikel 6:
    (2) Pflege und Erziehung der Kinder sind das natürliche Recht der Eltern und die zuvörderst ihnen obliegende Pflicht.


    Wie es der Staat allerdings schafft daraus ein Mütterbevorzugungsrecht zu basteln ist schon ein riesiges Kunststück...


    Das gemeinsame Sorgerecht ist fast in ganz Europa Standard, und wird auch hier kommen, keine Frage. Aktuell wird ja über Änderungen beraten. Sicher wird es aber noch 10 Jahre dauern bis hier Gleichberechtigung geschaffen wird.

  • Zitat

    Original von meziel


    Richtig, es müsste neu definiert werden! Genau da sehe ich derzeit das Problem! Dazu will sich unsere Politik nicht hinreißen lassen. Es zu einer Pflicht zu machen, scheint so weit weg wie der unbekannte Planet und das ist schade bzw. sicher nicht im Kindeswohl!


    Was soll da neu definiert werden? Und warum sollte ein Vater nicht über Umzug und Schule mitbestimmen dürfen, bitteschön?

  • Zitat

    Original von radex


    Was soll da neu definiert werden? Und warum sollte ein Vater nicht über Umzug und Schule mitbestimmen dürfen, bitteschön?


    Die Definition sollte man neu organisieren, damit es genau so klar rüber kommt wie § 211 StGB und Richtern nur minimale Möglichkeiten bieten der Interpretation!

  • Zitat

    Original von meziel


    Die Definition sollte man neu organisieren, damit es genau so klar rüber kommt wie § 211 StGB und Richtern nur minimale Möglichkeiten bieten der Interpretation!


    Der Mordparagraph? Auch der ist seeehr dehnbar. Schau mal hier:


    http://www.ftd.de/politik/international/234697.html


    Eine "Mutter" killt ihr Baby, packt es in einen Jutebeutel und dann in die Kühlbox. Bewährung!!! Sie kann nach Hause gehen, und meldet sich ab und an mal beim Bewährungshelfer.


    Ein Vater, der 9,16 Euro Unterhalt schuldig blieb, darf dagegen 6 Monate in den Knast, ohne Bewährung.
    http://www.jurathek.de/showdoc…session=500144908&ID=4763

  • Ich denke das hier nicht Gerichte schaffen können was wir nicht hinbekommen.
    Kein Gericht kann den Frieden der notwendig ist um bei gemeinsamer Sorge für das Kind effektiv da zu sein, sorgen.


    :bet auch wenn ich nun wieder eins draufkriege!
    Das KIND hat ein Recht auf beide Elternteile!NICHT die Eltern auf das was für sie ANGENEHMER IST!



    Ich bin eigentlich für gemeinsame Sorge... wie hier schon angesprochen wurde liegt das Problem darin das man den anderen damit knebeln kann.
    Wie alles was das Wort gemeinsam betrifft setzt es immer Vorraus das man Kompromissbereit, Ehrlich und offen miteinander umgeht.
    es sind gemeinsame Kinder, Gemeinsam sollte auch das interesse sein.


    Wir haben uns den Vater/die Mutter unserer Kinder ausgesucht die Kinder sich aber nicht die Eltern :frag
    Es war mal beidseitig Liebe...... dadurch darf nach der Trennung nicht ein solcher Hass aufkommen das man nur Kriege führt statt den Kindern Halt zu geben.
    Verheiratet oder Nicht ist völlig egal. Ebenso wenig wie ältere Mütter automatisch besser klarkommen ist genausowenig ein unverheiratetes Paar automatisch nach der Trennung besser in der Lage damit umzugehen.


    [denk]Ich wünsche allen AE`s das sie IHREN Weg finden ![/denk]

    :respekt Bekommt nur der im Leben der auch welchen vor anderen hat!

  • Zitat

    Original von meziel
    Hier handelt es sich um die Frage ob es verfassungsgemäß ist das dass gemeinsame Sorgerecht nur mit Zustimmung der Mutter bei nichtehelichen Kindern zu erlangen ist.


    In meinem § steht unter 1626 a (1)1".....erklären, dass sie die Sorge gemeinsam übernehmen wollen....."


    Es steht nicht da, es läge an der Mutter. Ich denke, es gibt durchaus auch genug Väter, die dies von vornherein ablehnen oder einfach nicht wollen. Also wer hier was will oder nicht, läßt dieser § offen.
    Was kann denn KM machen, wenn sie will und er nicht? Ja, das gibt es auch!
    Das Urteil zum o.g. kenne ich jedoch nicht, will jetzt auch nicht mehr googeln, weil zu :muede


    Ich denke auch nicht, wenn es "...pflicht" heißen würde, würden viele versuchen, "es abzudrücken". Wieso denn auch? Der AE ist schließlich gezwungen, eine Unterschrift bspw. zu holen, und notfalls muß er eben zum anderen ET hinfahren, während der sich bequem zurücklehnt und wartet, bis ihm irgendein Wisch unter die Nase gelegt wird. Zwingen kann man ja keinen, und wer was will bzw. braucht, muß sich halt kümmern.


    Außerdem (nur meine ganz persönliche Meinung!) würden sich dann noch weniger KV entschließen, die KM zu heiraten, und das fände ich schade. :rotwerd:nixwieweg

    ... Verzeihen ist eine Eigenschaft des Starken.
    (Mahatma Gandhi)


    Es sind nicht die großen Katastrophen, die uns fertigmachen ... Das Herz bricht still zwischendurch an einem schönen klaren Tag.

  • Zitat

    Original von meziel
    Radex,


    OT ! Du bist nicht dumm und weißt was ich meinete, also bitte realistisch bleiben!


    Danke!


    Wäre es nicht realistisch zu akzeptieren, daß sich die Vaterrolle in den letzen 20 Jahren verändert hat und demzufolge das mütterliche Vorbehaltsrecht obsolet ist? Zur Zeit läuft es so, daß -sofern kein Trauschein da ist- Vätern wie eh und je erstmal pauschal mißtraut wird, sie erhalten kein Sorgerecht. Sollte es nicht so sein Vätern erst einmal zu vertrauen, ihnen das SR automatisch zuzuerkennen? Der kleinen Minderheit der sich nicht kümmernden Väter kann man dann immer noch das SR entziehen und ihnen ein Umgangsrecht erteilen. Die aktuelle Regelung ist ein Schlag ins Gesicht für jeden einsatzfreudigen Vater.

  • Also ich ein ganz klarer Befürworter des "Gemeinsamen Sorgerechtes".


    Was jetzt herrscht ist ganz klar ungerecht und entspricht in keinster Weise mehr der heutigen Lebensweise.


    Ich plädiere für folgendes.


    Das gemeinsame Sorgerecht gibt es immer automatisch, unabhängig ob verheiratet oder nicht. Es sei denn es lehnt ein Elternteil für sich persönlich ab.


    Heisst:
    Vater und Mutter wiedersprechen nicht = Gemeinsames Sorgerecht
    Vater will nicht, Mutter will = Sorgerecht für die Mutter
    Mutter will nicht, Vater will = Sorgerecht für den Vater


    Allerdings kann dann auch keiner von Beiden dies dem anderen untersagen. Also:


    Vater will nicht das Mutter es bekommt = trotzdem gemeinsames Sorgerecht
    Mutter will nicht das Vater es bekommt = trotzdem gemeinsames Soregerecht


    Sollte die Mutter den Vater nicht angeben wollen oder dies später erst mache oder behaupten diesen nicht zu kennen, muss ein Vermerk rein das sie nur das volle Sorgerecht hat solange bis der Vater bekannt ist, der dann automatisch, auch später sein Sorgerecht erhält.


    Damit kann man verhindern das die Frau hier absichtlich dies unterbinden möchte.


    In diesem Zusammenhang plädiere mich auch dafür das immer ein Vaterschaftstest durchgeführt werden muss, damit unterbindet man auch vieles.


    LG


    celtic

  • Ich frage mich manchmal, was der Staat noch alles regeln soll... :radab


    Wollt ihr wirklich einen Staat, wo alles vorgeschrieben ist? Einen Staat, der euch sagt, ihr müsst am Sonntag Kartoffelköße mit Rotkraut und Schweinebraten essen, weil wir grad 'ne Überproduktion an Schweinen haben, und für die nächste Woche wird es neu festgelegt?


    Ich denke, so wie es ist, ist es fast ok. Abschaffen würde ich die nötige Zustimmung der ledigen Mutter zum gemeinsamen Sorgerecht, da ich das als Benachteiligung des willigen Vaters sehe.
    Den Rest sollten zwei erwachsene Menschen regeln können.


    Man kann doch nicht für alles immer nur nach dem Staat schreien...

    „Alles, was ihr tut, geschehe in Liebe." (1. Korinther 16,14) - Jahreslosung 2024


    „Mach‘s wie Gott - werde Mensch.“ (Franz Kamphaus)

  • Ganz schönes Dilemma. Generell bin ich dafür, dass beide das SR erhalten. Wenn das Kind in eine Ehe geboren wird ist das ja auch der Fall unabhängig davon, wer nun wirklich der Vater ist. Da brauchts nicht einmal eine Vaterschaftsanerkennung. Vielleicht würde das auch ein Umdenken erwirken, so, dass sich einige Väter etwas mehr verpflichtet fühlen würden, sich zu kümmern.


    Momentan unterstellt man ja erstmal allen unverheirateten Vätern, dass sie sich nicht kümmern. Was nicht überall der Fall ist. Es gibt genügend verheiratete Väter oder geschiedene die das SR haben und sich auch nicht um ihre Kinder kümmern.


    Hier im Forum der AEs geht man vom Worst Case aus, wie z.B. Chaosmaus. Nur weil jemand nicht verheiratet ist, heisst es ja noch lange nicht, dass sie automatisch Zoff haben und sich gegenseitig das Leben zur Hölle machen. Man munkelt, es soll auch glückliche unverheiratete Paare geben und wenn das Sorgerecht der Grund ist, warum ein Mann eine Frau heiratet, na dann gute Nacht. Da wünsche ich mir aber andere Gründe.


    Allerdings ist das Sorgerecht ein echtes Machtinstrument und wenn die Partner sich nicht verstehen, kann die Sache ganz schön haarig werden. Das ist aber auch so, bei geschiedenen Paaren, wo beide noch das SR haben. Ich denke, da müssten die Gesetze noch etwas abgestimmt werden, damit das SR nicht so sehr als Machtinstrument genutzt werden kann.


    Ich finde es auch wichtig, dass die Väter bei getrennt lebenden Paaren in wichtige Entscheidungen mit einbezogen werden. Natürlich, wenn ich hier im Forum einige Erfahrungsberichte lese, dann denke ich auch oft: Na was ein Glück hat der ET das alleinige Sorgerecht, aber das sind meiner Einschätzung nach auch Härtefälle, die eben ein Finetuning der Gesetzeslage zum SR nötig machen, sollten beide das SR von vorneherein haben.


    Das Väter von unehelichen Kindern, die nicht mit der KM zusammenleben, so einen schlechten Ruf haben, liegt wohl auch darin, dass immer die negativ Beispiele hochkochen. Von dort wo es funktioniert hört man ja kaum was.