Gemeinsames Sorgerecht für Alle ? 4
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Ja, aber nur wenn beide die gleichen Pflichten haben (0) 0%
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Nein, das entspricht nicht dem Kindeswohl (3) 75%
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Nein, die Mutter muss mehr Rechte haben (0) 0%
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Ja, das entspricht dem Kindeswohl (1) 25%
Durch Urteil des BVerfG vom 29.01.2003 wurde § 1626a Abs. 2 als verfassungsgemäß bestätigt. Hier handelt es sich um die Frage ob es verfassungsgemäß ist das dass gemeinsame Sorgerecht nur mit Zustimmung der Mutter bei nichtehelichen Kindern zu erlangen ist.
Allerdings hat das Urteil einen entscheidenen Haken:
Das Gericht geht bzw. ging davon aus das nur dauernd getrennt lebende Paare keine gemeinsame Sorge erklärten.
Was haltet Ihr davon?
Soll es künftig generell das gemeinsame Sorgerecht für beide Elternteile geben, unabhängig davon ob verheiratet oder nicht?