Frage an die Unterhaltsexperten: bereinigtes Netto

  • Hallo Ihr Lieben,


    eine Frage: habe heute - mal wieder - ein Schreiben des Anwalts vom KV bekommen mit der Berechnung des unterhaltsrechlich relevanten Einkommens. Unabhängig von der Anrechnung des Firmenwagens bin ich aber über folgendes gestolpert:


    Er bereinigt das Nettoeinkommen um die "üblichen" Positionen und zieht dann noch den Unterhalt für das erste Kind des KV ab. Diese Summe soll dann für die Einstufung in die Düsseldorfer Tabelle relevant sein. Meiner Meinung nach dürfte der KU für das erste Kind nicht abgezogen werden vorher, sonst kann es im Extremfall doch sein, dass 1 Kind in nach Stufe x und das andere nach Stufe y Unterhalt erhält...oder bin ich da ganz falsch unterwegs?


    Weiß das vielleicht jemand?


    Vielen Dank schon mal :thanks:

  • Den ganzen Zahlenwust spare ich mir, aber ganz grob:


    nach Abzug von Altersvorsorge u.s.w. ist er bei ca.3.250 €, also Stufe 6. Dann zieht er knapp 400 Euro ab Unterhalt und Kindergarten-Anteil für Kind 1, sprich: 2850 als unterhaltsrelevant, also: Stufe 5 für unser Kind.


    Ich würde sagen: Stufe 6, und danach wird dann KU für beide Kinder gezahlt. Oder?

  • du zählst aber ls weitere unterhaltsberechtigte von daher kann man wieder eine stufe runter - im endeffekt wird es ein richter entscheiden müssen in welche stufe hier eingestuft wird, wenn dein ex clever ist erstellt er selbst einen titel und lässt dich auf die restlichen 25 euro pro monat klagem - bei einem streitwert in höhe von 300 euro dürfte dein ra nicht so motiviert sein im vgl. zu 4.800 .....

  • du zählst aber ls weitere unterhaltsberechtigte von daher kann man wieder eine stufe runter - im endeffekt wird es ein richter entscheiden müssen in welche stufe hier eingestuft wird, wenn dein ex clever ist erstellt er selbst einen titel und lässt dich auf die restlichen 25 euro pro monat klagem - bei einem streitwert in höhe von 300 euro dürfte dein ra nicht so motiviert sein im vgl. zu 4.800 .....


    Vielen Dank für die Antwort - ich frag dann mal weiter:


    wenn der Kleine dann 3 ist gehts wieder eine Stufe rauf, weil ich als unterhaltsberechtigt dann wegfalle?


    Werde das nochmal ansprechen beim Anwalt, ich war eben nur irritiert, dass "Kind 1" 314 erhält und "Kind 2" 289 - auf den ersten Blick sah das in dieser sehr wüsten Berechnung aber logisch aus :motz:

  • Werde das nochmal ansprechen beim Anwalt, ich war eben nur irritiert, dass "Kind 1" 314 erhält und "Kind 2" 289 - auf den ersten Blick sah das in dieser sehr wüsten Berechnung aber logisch aus


    Da beide in derselben Altersstufe und in derselben Tabellenstufe sind, müsste der gleiche Betrag für beide raus kommen.


    Das ändert sich erst, wenn Kind 1 Sechs Jahre alt wird. Es rutscht dann um eine Altersstufe nach oben.


    Die Tabellenstufe bleibt aber die gleiche.


    Beispiel: Bereinigtes Netto 1700 € 3 Unterhaltsberechtigte. Die 2 Kiddis und Du. Normal Tabellenstufe 2, da aber 3 Unterhaltberechtigte geht es im eine Stufe runter. Also in Stufe 1.


    Das heisst er zahlt 225 € für beide Kiddis, macht 450 €. Dir gegenüber darf Er 1050 € behalten.


    1700 € - 450 € = 1250 €. Du bekämst in meinem Beispiel dann noch 200 € BU.


    lg


    Camper

    3 Mal editiert, zuletzt von Camper1955 ()

  • Um diene Frage zu beantworten.


    Nein, er darf bei der Bereinigung das eine Kind nicht abziehen.


    Bei Kinder sind Gleichberechtigt.


    Die DD-Tabelle geht von 2 Unterhaltsberechtigten aus.
    Wenn er nur ein Kind hätte würde er eine oder 2 Stufen weiter nach oben Fallen.
    Du kannst das bereinigte aber ohne Abzug des Kindes nehmen und dann in der DD schauen. Das müssten beide Kinder bekommen bis zum Selbstbehalt.

  • Nein, er darf bei der Bereinigung das eine Kind nicht abziehen.

    Danke für die Antwort. Irgendwie ist das ja auch logisch. Was ich mich frage: wenn es doch logisch und klar geregelt ist, dann weiß der Anwalt vom KV das doch auch. Ich möchte ja keine "die Welt ist so schlecht" - Litanei starten, aber das ist doch schon mehr als mies (das war wirklich "versteckt" in einem ewig langem Schreiben voller Erklärungen, Zahlen, Zitaten, Abzugsposten...). Ich bin ja immer noch der Meinung, sowas könnte man auch fair regeln. Für mich muss er nicht zahlen, weil ich sein Geld nicht will...und dann macht er trotzdem alles, um bei unserem Sohn 25 Euro monatlich zu sparen. Erbärmlich :kopf

  • Ich sage mal so.


    Wenn die Berechnung das gleiche ergibt ist es nicht schlimm. Springt er dann aber nach dem Abzug des einen Kindes eine Stufe tiefer dann passt es nicht.

  • Er bereinigt das Nettoeinkommen um die "üblichen" Positionen und zieht dann noch den Unterhalt für das erste Kind des KV ab. Diese Summe soll dann für die Einstufung in die Düsseldorfer Tabelle relevant sein. Meiner Meinung nach dürfte der KU für das erste Kind nicht abgezogen werden vorher, sonst kann es im Extremfall doch sein, dass 1 Kind in nach Stufe x und das andere nach Stufe y Unterhalt erhält...oder bin ich da ganz falsch unterwegs?


    Nein, er darf bei der Bereinigung das eine Kind nicht abziehen.


    Bei Kinder sind Gleichberechtigt.


    Soviel zur Theorie. Wenn für das erste Kind ein Titel existiert (andere Mutter) muss er den Betrag zahlen.


    Aber da hier die Gefahr des Mangelfall nicht gegeben ist denke ich wird es da kein Problem geben.

  • dann weiß der Anwalt vom KV das doch auch.


    Er schreibt das, was ihm sein Mandant diktiert. Es ist sein Anwalt und nicht der Anwalt der Kinder.


    Nun soll Dein Anwalt als Anwalt der Kinder einfach zurück schreiben, wie die Sachlage ist.


    Vor Gericht sieht man dann schon, wer Recht bekommt. In diesem Fall tippte ich jedoch schwer auf Euer Kind und was denn BU betrifft, auf Dich.


    Wobei Du allerdings nicht vergessen solltest, dass er Dir gegenüber eventuell noch andere Abzugsposten hat. Schulden, für die er Kindern gegenüber eventuell in Privatinsolvenz gehen muss, können bei Dir voll abgezogen werden, solange 100 % vom Mindestkindesunterhalt für beide Kinder gesichert sind.


    Klingt alles wahnsinnig kompliziert und ist es auch. Aber dafür hat man die Anwälte. Sie setzen das was ihr denkt in juristendeutsch und nackte Zahlen, sowie §§ um.
    lg


    Camper

    Einmal editiert, zuletzt von Camper1955 ()

  • Vor Gericht sieht man dann schon, wer Recht bekommt. In diesem Fall tippte ich jedoch schwer auf Euer Kind und was denn BU betrifft, auf Dich.

    Ich hoffe das. Aber nochmal: ich will keinen Unterhalt, bin selber berufstätig und kann zum Glück gut ohne sein Geld leben - darum geht es nicht und ging es nie.


    Hm, mein Anwalt schreibt nicht, was ich diktiere. Er sagt im Zweifel immer: hört sich nett an, ist aber totaler Quatsch :-)

  • Hm, mein Anwalt schreibt nicht, was ich diktiere. Er sagt im Zweifel immer: hört sich nett an, ist aber totaler Quatsch


    Dann versteht Dein Anwalt vielleicht nicht, was genau Du möchtest. Und er hat Deine Worte eben dann in juristendeutsch und §§ zu übersetzen. Sozusagen als Dolmetscher zu fungieren.


    Der Anwalt des Kindesvaters hat hier vermutlich einen Versuchsballon gestartet. Er weiss auch, dass es Quatsch ist, was er schreibt.


    Aber er verdient vermutlich nicht schlecht an Deinem Ex. Also schaut er mal, was Dein Anwalt antwortet. Und die Antwort wird er dann Deinem Ex von juristendeutsch in normales Deutsch übersetzen.


    lg


    Camper

  • Hm, mein Anwalt schreibt nicht, was ich diktiere. Er sagt im Zweifel immer: hört sich nett an, ist aber totaler Quatsch

    Dann hast du einen guten Anwalt. Nicht alles, was wir uns so wünschen, ist umsetzbar und ein guter Anwalt macht seinen Mandanten dann auch darauf aufmerksam.


    Hast du einen Termin bei deinem Anwalt? Dann werdet ihr ja sicher das letzte Schreiben von der Gegenseite durchgehen.

  • Dann versteht Dein Anwalt vielleicht nicht, was genau Du möchtest. Und er hat Deine Worte eben dann in juristendeutsch und §§ zu übersetzen. Sozusagen als Dolmetscher zu fungieren.


    Doch, ich denke, er versteht genau, was ich möchte. Er sagt aber z.B. auch direkt: "kann man machen, dient aber nur zur Provokation, Ergebnis wird das keines bringen". Das finde ich vom Vorgehen eigentlich sehr angenehm, weil er das ganze eben sehr sachlich angeht und auf solche "Versuchsballons" verzichtet. Der "gegnerische" Anwalt hat sein Schreiben sehr provokant formuliert und mich darin als Person sehr abgewertet. Das hat mich zwar sehr getroffen, aber darauf will er gar nicht weiter eingehen, weil er sagt, sowas schaukelt sich dann nur hoch. Ich durfte mich aufregen, er hat mir zugehört - und der KV bzw. sein Anwalt bekommt eine Antwort, die sich rein auf das Thema KU beschränkt.


    Meinem persönlichen "Verteidigungsdrang" widerspricht das total, aber ich denke, das ist auf Dauer der besserer Weg.

  • Dann hast du einen guten Anwalt. Nicht alles, was wir uns so wünschen, ist umsetzbar und ein guter Anwalt macht seinen Mandanten dann auch darauf aufmerksam.


    Stimmt. Aber nicht mit den Worten "Das was sie erzählen ist totaler Quatsch.", sondern indem er in normalem Deutsch erklärt, warum die Forderung des Mandanten nicht durchsetzbar ist.



    lg


    Camper