Hallo Ihr Lieben,
eine Frage: habe heute - mal wieder - ein Schreiben des Anwalts vom KV bekommen mit der Berechnung des unterhaltsrechlich relevanten Einkommens. Unabhängig von der Anrechnung des Firmenwagens bin ich aber über folgendes gestolpert:
Er bereinigt das Nettoeinkommen um die "üblichen" Positionen und zieht dann noch den Unterhalt für das erste Kind des KV ab. Diese Summe soll dann für die Einstufung in die Düsseldorfer Tabelle relevant sein. Meiner Meinung nach dürfte der KU für das erste Kind nicht abgezogen werden vorher, sonst kann es im Extremfall doch sein, dass 1 Kind in nach Stufe x und das andere nach Stufe y Unterhalt erhält...oder bin ich da ganz falsch unterwegs?
Weiß das vielleicht jemand?
Vielen Dank schon mal :thanks: