Unterhalt = Sorge um das Kind


  • [quote]Ich jammere nicht - ich stelle fest. Und diu wirst die von mir gemachten Äußerungen nicht widerlegen können.
    Der Staat hat einfach kein Interesse daran an diesen Umständen etwas zu ändern.
    Die übliche Ausgangslage sieht doch so aus:

    • KM ist BET; KV ist UET ->
    • KV hat ausreichend Einkommen um den KU zu sichern ->
    • Staat muss nicht in Form von UVG einspringen ->
    • Prima Geschäft. Staat spart Geld.
    • Kind wechselt als Jugendlicher u.U. zum KV ->
    • Staat hat per Gesetz dafür gesorgt, dass UVG bis dahin aufgebraucht ist oder wird wegen Altersgrenze ausgeschlossen ->
    • Prima Geschäft. Staat spart Geld.
    • KV gibt bei Wechsel des Kindes Beruf i.d.R. nicht auf ->
    • Gut für den Staat. Auch andere potentielle Sozialleistung als Ersatz für KU fallen weg, weil KV zuviel verdient

    Ich persönlich bin fest davon überzeugt, dass vieles was von deutschen FG beschlossen und verkündet wird im Hintergrund dem Sparwillen des Staates geschuldet ist.


    Das bestätigen befreundete Anwälte leider auch.



    Dazu kommt noch die altertümliche Vorstellung bei vielen Gerichten und Jugendämtern, das die Kids grundsätzlich zur Mutter gehören.
    Bei mir im Ort wird es auf biegen und brechen so praktiziert. Der Richter wies auch noch freundlich darauf hin, das Männer eh in der regel besser ausgebildet sein würden und von daher eher in der Lage wären zu zahlen.... das laß ich mal ohne Kommentar so stehen :motz:
    Jeder nicht geldgeile Anwalt lehnt es grundsätzlich hier ab , als Vater zu klagen.
    Am Ende geht es wirklich darum,Kosten einzudämmen,traurig aber war.
    Meinem Junior wäre viel Leid erspart geblieben, wenn Recht ,auch Recht bekommen bedeuten würde.




    Nun zurück zum ersten Post in diesem Thread.


    Das mit dem Trennungsunterhalt ist so eine Sache für sich.


    Solange einem genug zum Leben bleibt,ist das in Ordnung.
    Wünschenswert wäre für mich damals gewesen, mehr Umgang mit meinem Kind zu haben.
    Die 14 Tageregelung gehört gründlich überholt.
    Irgendwann wurde der Umgang komplett verweigert,weil mein Sohnemann der Mama mit seinen 6 Jahren immer in den Ohren lag, das er lieber beim Papa leben möchte.
    Nachdem ich den Kleinen insgesamt 1,5 Jahre nicht gesehen hatte, passierten da einige unschöne Dinge staatlicherseits.
    Nach ca. 6 monaten war ich psychisch dermaßen ein Wrack, das ich berufsunfähig wurde.
    Das Gerichtsverfahren endete damit, das ich min. 30 abgesagte Bewerbungen pro Monat vorzulegen habe,um vom Unterhalt loszukommen.
    Das war derzeit allein von den Bewerbungskosten schier unmöglich.Für 30 Absagen hätte es wohl locker 100 Bewerbungen gebraucht.
    Das Ende vom Lied ist, das ich , nachdem es mir besser und ich wieder arbeiten ging, noch eine nette Summe an die Unterhaltsvorschußkasse zahlen durfte.
    Obendrein noch per Du mit dem Gerichtsvollzieher stand,weil meine liebe Ex noch einen großen Berg Schulden hinterließ.


    Das mittlerweile unser Kind bei mir lebt , seine Mama keinen Unterhalt zahlt und ich 1,5 Jahre lang aufgrund von Adhs bei unserem Jungen nicht arbeiten konnte,interessiert den Staat eher weniger.
    Die Arge hat es nicht interessiert, das Mama nicht zahlt,nachdem der Junior bei mir eingezogen ist,umgekehrt schon. :hae:


    Ein Erbe und meine Altersvorsorge aus vielen Jahren Selbstständigkeit ,ließen die Schulden gen 0 tendieren. Glück im Unglück, aber leider auch erheblich weniger Rente sind die Realität.


    Die Geschichte ist nur die Kurzform , in Wirklichkeit ist sie noch komplexer und haarsträubender.


    Aber, zu erleben wie aus meinem Kind ein heranreifender Mensch wird, wo ich auch noch live dabei sein darf und ihn trotz seines Handicaps auf den Weg bringe,ist für mich unbezahlbar. :D


    Mama fährt BMW,hat neuerdings einen 3D Tv und anderen Luxus,zahlt aber trotzdem nicht.Am Ende ist es mir auch egal.



    Freiwillig nimmt sie unser Kind nur alle 4 Wochen für 2 Tage zu sich.


    Da ich an unser Kind denke,


    wäre mir ein häufigerer Umgang nur recht. Er fühlt sich von seiner Mama zu recht abgelehnt.


    Wichtige Dinge gebe ich immer bekannt wie Elternsprechtage und Krankheiten, Kopien von sämtlichen Zeugnissen ebenso. Das halte ich als für selbstverständlich,egal wie die Umstände auch sein mögen, dem anderen Elternteil gegenüber.


    Ich bringe uns heute mit einer 3/4 Stelle, Wohngeld und Kindergeld über die Runden.
    Vom Jugendamt aus,dürfte ich bis zur Vollendung des 12 Lebensjahres gar nicht arbeiten gehen,wegen dem hochgradigen ADHS, aber Hartz4 ist ne arg schlechte Alternative und eine Vorbildfunktion ist man ja auch, da gehört eine Arbeitsstelle nun mal dazu. Und am Ende entscheide ich selber, ob ich das meinem Kind zumuten kann. Und ja, das funktioniert trotz großem Haushalt,Garten,ADHS samt zickereien und Arbeitsstelle prima.Alles eine Frage der Organisation und streng geregeltem Tagesablauf. Da bin ich stolz drauf :-)


  • Dabei ist unerheblich ob der BET das Kind selbständig versorgen kann, weil der UET eben nicht nur Rechte hat sondern auch eine fürsorgepflicht!


    Ich stimme Dir da schon zu.


    Aber wie ist es denn in einer normalen Familie, wenn beide arbeiten? Auch da ist einer immer mehr der BET und der andere mehr der UET. Hier zahlt aber nicht der UET nur Bares, da kommt auch was vom BET. Und wenn der BET mehr Einkommen hat, wie der UET, dann zahlt der BET auch mehr. Da gibt es keinen Unterhaltsvorschuss, wenn der UET nicht leistungsfähig ist, da muss der BET finanziell voll ran.


    Ist man getrennt, dann heist es plötzlich: "Ich BET nix zahlen, Du UET viel zahlen." Egal was der BET und der UET verdienen.


    Es sei denn, der UET weisst nach, dass der BET erheblich mehr verdient, wie der UET. Das ist in vielen Fällen aber sehr schwierig, wenn der UET keinen Zugang zu Unterlagen über das Einkommen des BET hat.


    Im Strafrecht, also wenn es um Unterhaltspflichtverletzung geht, müssen dann nicht nur der BET und der UET Auskunft über ihre Einkünfte geben, sondern auch die Kinder und die Nexten. Da geht es Doch auch. Warum also nicht auch im Zivilrecht. Urteilsvoraussetzungen sind in beiden Fällen die §§ 1601 BGB ff. Und darunter fällt auch der § 1606 BGB.


    Schafft man den Satz in dem § ab, dann sind beide zur Auskunft auch im Zivilrecht über Ihr Einkommen verpflichtet und es kann gequotelt werden.


    lg


    Camper

    2 Mal editiert, zuletzt von Camper1955 ()

  • Wenn es den jammernden BET mit der Situation doch so schlecht geht, dann sollen sie doch einfach mit dem zugehörigen UET tauschen. Ein großer Teil der UET würde das Tauschangebot bestimmt sogar gerne annehmen.

    Nee der geringste Teil


    den bei den jammernden BET ist der Grund ja der das die UET nicht bereit sind sich um die Kids entsprechend zu Kümmern ob das nun Umgang oder Unterhalt ist.


    Ein BET der sieht das UET immer wieder mit neuen Sachen Protzt oder öfters im Jahr in den Urlaub fährt darf zu recht lästern den der finanzielle Rahmen wäre zumindest bei guten Willen möglich. Und so ein UET gibt seine Freiheiten nicht für das Kind auf, den Kind kostet dann kann man sich anderes nicht mehr leisten.
    Und ein UET das Umgang immer wieder absagt, halst sich doch ein Kind nicht rund um die Uhr auf dem Hals.


    Ein UET der sich kümmert und zahlt nimmt sein Kind dagegen mit Kusshand weil Ihm nichts anderes wichtiger ist und da hat ein BET auch wenig zu jammern.

    Probiers mal mit Gemütlichkeit mit Ruhe und Gemütlichkeit

    jagst du den Alltag und die Sorgen weg

  • anders umgehen kann, als sich zu beschweren und alle anderen über einen Kamm zu scheren. Ich glaube eine extreme Position egal in welche Richtung ist nicht zieführend.


    Das habe ich getan und werde die entsprechende schriftliche Stellungnahme unserer Wunderregierung warum man nicht gewillt ist etwas zu ändern bzw. keine Notwendigkeit dazu sieht und welche Möglichkeiten (zumindest in der Theorie) laut BMJ in Sachen Unterhaltsberechnung zur Verfügung stehen sowie den ebenfalls enthaltenen üblichen Hinweis darauf, dass die DDT ja kein Gesetz ist zukünftig zum Gericht mitnehmen.


    das Männer eh in der regel besser ausgebildet sein würden und von daher eher in der Lage wären zu zahlen.... das laß ich mal ohne Kommentar so stehen


    Dem ist eigentlich nichts hinzuzufügen, außer dass diese Aussage eine Frechheit ist. Wenn es nicht so traurig wäre müsste man über soviel Dummheit in einem einzigen Satz eigentlich lachen.


    Wünschenswert wäre für mich damals gewesen, mehr Umgang mit meinem Kind zu haben.
    Die 14 Tageregelung gehört gründlich überholt.


    Allerdings.


    Irgendwann wurde der Umgang komplett verweigert,weil mein Sohnemann der Mama mit seinen 6 Jahren immer in den Ohren lag, das er lieber beim Papa leben möchte.


    Logisch. Mama muss den kleinen doch irgendwie wieder in die Spur bringen.


    Die Arge hat es nicht interessiert, das Mama nicht zahlt,nachdem der Junior bei mir eingezogen ist,umgekehrt schon.


    Ein Schuft der Böses dabei denkt.

  • Zitat von »Ralf40« das Männer eh in der regel besser ausgebildet sein würden und von daher eher in der Lage wären zu zahlen.... das laß ich mal ohne Kommentar so stehen


    Dem ist eigentlich nichts hinzuzufügen, außer dass diese Aussage eine Frechheit ist. Wenn es nicht so traurig wäre müsste man über soviel Dummheit in einem einzigen Satz eigentlich lachen.


    So ganz hat er nicht unrecht. mann muß Frau durch Mutter ersetzen.



    Mütter (id.R.) sind auch wenn hoch motviert mehrere Jahre aus dem Gescäft heraus. Da haben Väter sich schon mehrere Jahre bewärt.


    Dann kommt immer wieder "Bereitschaft zu Dienstreisen.." Mach das mal wenn um 15 der Hort zu macht.

  • War zwar an 3erpapa gerichtet, aber ich kommentiere es mal trotzdem:


    Dasss Gerichte auf Grund von tradierten Rollenbildern oder "sparwillen" entscheiden ist zweifellos unfair... mir geht es aber darum, dass man mit Situtionen, die man als ungerecht empfindet anders umgehen kann, als sich zu beschweren


    Ja? Wie denn? Einfach so hinnehmen, damit die Ungerechtigkeit auf ewig bestehen bleibt? Oder Amok laufen?


    Es mag allerdings sein, dass unsere Ziele völlig andere sind ;) . Deins ist Gerechtigkeit... wobei ich ausschließe, dass es sowas in absoluter Form gibt. Meins ist "trotz Trennung Eltern zu sein".


    Je ausgeprägter die Ungerechtigkeit ist, desto schwieriger wird es wohl sein "trotz Trennung Eltern zu sein".
    Nicht ohne Grund haben geschätzte 1 Million Kinder in Deutschland keinen Kontakt zum UET.


    Und solange es in Deutschland auf der einen Seite immer noch möglich ist, dass der UET vom Kontakt zum gemeinsamen Kind weitgehend ausgeschlossen werden ohne wirksam dagegen vorgehen zu können, wie zum Beispiel von Kleene25 zum Beispiel hier beschrieben, während auf der anderen Seite bei der Unterhaltsberechnung der UET auf den Selbstbehalt runtergekürzt wird, weitgehend unabhängig davon wieviel Geld im Haushalt des BET eigentlich vorhanden ist, wird sich auch nichts ändern.

  • Und wenn der BET mehr Einkommen hat, wie der UET, dann zahlt der BET auch mehr. Da gibt es keinen Unterhaltsvorschuss, wenn der UET nicht leistungsfähig ist, da muss der BET finanziell voll ran.


    UVG wird meines Wissens immer noch einkommensunabhängig gezahlt...


    :Hm

    It takes a fool to remain sane. (The Ark)

  • Je ausgeprägter die Ungerechtigkeit ist, desto schwieriger wird es wohl sein "trotz Trennung Eltern zu sein".


    Da hast du zweifellos recht, ich glaube aber dass es trotzdem möglich ist... anstrengend, oft ungerecht aber nicht unmöglich! Und ich kenne viele Fälle, wo es ab dem Zeitpunkt funktioniert hat, wo einer aufgehört hat auf "Gerechtkeit" zu pochen ;) .

    LG Campusmami



    Sonne muss von Innen scheinen :sonne


    Das Leben findet draußen statt :rainbow: .

  • Und ich kenne viele Fälle, wo es ab dem Zeitpunkt funktioniert hat, wo einer aufgehört hat auf "Gerechtkeit" zu pochen


    Also wie Hopeful es so treffend beschrieben hat wahrscheinlich in Form von

    Einfach so hinnehmen, damit die Ungerechtigkeit auf ewig bestehen bleibt?


    Und das sind in aller Regel die UET. Die widerum sind in aller Regel die Väter.
    Was dann zusammengefasst werden kann in:
    Väter macht was eure Ex-Frauen wollen und ergebt euch ihrem Willen blind, dann habt ihr keine Probleme mehr mit Umgang und dürft in Frieden weiter leben. Im anderen Fall: Besser nicht drüber nachdenken.

  • Um diese Bedürfnisse ging es aber nicht. Meine Beiträge und Argumente beziehen sich auf das Gejammer wie teuer Kinder sind und das der KU immer zu wenig ist.

    Das ist deine Auslegung.
    In meinen Beiträgen, in meiner Argumentation geht es sehr wohl um die umfassendere Definition von "Bedürfnis". Da der Titel/die These dieses Threads "Unterhalt = Sorge um das Kind" lautet, erlaube ich mir, ohne dich vorher zu fragen, doch tatsächlich den Begriff "Sorge" umfassend an den Bedürfnissen des Kindes zu messen. Und demnach ist "Unterhalt zahlen" als "Sorge um das Kind" zu wenig.


    Gezahlter Unterhalt deckt (meistens nur) einen Teil des Geldwertes ab, der notwendig ist, um den Bedarf aufbringen zu können, der für die Kosten der kaufbaren Bedürfnisse erforderlich ist. - Und nicht alles was gekauft werden kann, ist notwendig.


    Ein abwesender Elternteil kann durch kein materielles Gut, durch keine materielle Unterhaltsleistung, ersetzt werden.
    Traurig, wenn dieser "entsorgt" wurde.
    Noch trauriger, wenn dieser sich selbst ent - sorgt.

  • Traurig, wenn dieser "entsorgt" wurde.
    Noch trauriger, wenn dieser sich selbst ent - sorgt.


    Noch schlimmer finde ich Richter die glauben, mit 950 € notwendigem Selbstbehalt, der zum Teil auch noch durch ein fiktiv festgelegtes höheres Einkommen ermittelt wird, um die 100 % des Mindestunterhaltes nicht zu gefährden, kann man den Umgang mit den Kindern bedürfnisgerecht wahr nehmen.


    Da wird der UET vom Tatrichter schon entsorgt, weil keine größere Wohnung und auch keine Zoobesuche oder ähnliches drin sind, auch wenn der UET keine größeren Fahrtkosten oder höheren Zeitaufwand hat.


    Da hilft auch die Anrechnung des hälftigen Kindergeldes nicht, weil das ja auch wieder eine fiktive Einnahme ist. In Wahrheit bleiben dem UET nicht mehr als die 950 €, wenn überhaupt. Und damit muss er soll er sich selbst versorgen, sowie das Umgangrecht der Kinder und seine Umgangspflicht wahr nehmen.


    lg


    Camper

    Einmal editiert, zuletzt von Camper1955 ()

  • man muss nicht zwangsläufig viel geld für unternehmungen ausgebem, wenn man UET ist - auch braucht man nicht zwanghaft für jedes kind ein einzelnes zimmer - hier ist eben kreativität gefordert und ein bisschen arbeit und man hat ne schöne gemeinsame zeit und muss nicht wirklich auf was verzichten im gegenteil. die 950 euro sb sind ja auch nicht wirklich "950 euro" - gerade wenn man die wohnungsmieten ansieht da herrschen doch manchmal haarsträubende kluften.
    als BET - reicht der KU oder reicht er nicht - ich sage Jein - müsste ich mehr auf die euronen achten dürfte es mit dem Mindest-KU hinkommen (gerade so - zumal man das kindergeld hier auch beachten sollte) - sofern dieser gezahlt würde. es kommt als BET sicherlich auch stark darauf an was man selbst arbeitet und verdient und auch wie man sich strukturiert und seine finanzen im blick hat. Ich freu mich jedenfalls über jeden euro den ich als BET ausgeben darf dür die kinder - aber achte auch darauf, dass es "sinnvoll" und nicht "dumm" ist - sprich nicht jeden kram den sie wollen bekommen sie - die kinder haben ja wie wir erwachsene auch das recht auf "bedürfnissverschiebung" ;-)