Mutter kümmert sich nicht um Umgangstermine,was nun?

  • Hallo zusammen,


    ich brauche mal einen Rat,denn ich weiß gerade nicht wie ich mich verhalten soll oder muß!


    Unser Fall:


    Im August letzten Jahres hatten wir einen Gerichtstermin beim Familiengericht,wo beschloßen wurde,das die Mutter die Woche Umgang mit unserer 2,5jährigen Tochter hat.Allerdings sind die Kontakte nur in begleiteter Form,durch zwei Umgangspfleger!Dies war bis zum 31.12.2011 befristet.


    Die Umgangspfleger hatten im Dezember eine Verlängerung des begleiteten Umgang beantrag,dieser Antrag wurde aber bis heute nicht genehmigt.


    Am letzten Donnerstag habe ich mit der Mutter telefoniert und sie gebeten sie solle sich auch Gedanken machen,wie die Umgänge ablaufen sollen,bis vom Gericht eine Entscheidung da ist,und sie solle mir am Wochenende bescheid geben.Dies hat sie bis heute nicht gemacht.


    Der letzte Kontakt war am 1.Weihnachtstag.Die Mutter ruft hat es nichtmals nötig in der zwischenzeit zumindest mal anzurufen,und mit der Kleinen zu reden.


    Da ich und auch alle Bezugspersonen der Kleinen,emotional sehr angeschlagen sind,fällt es uns allen sehr schwer die Kontakte zu begleiten.Zumal wir alle auch einen gewissen Haß und Enttäuschung haben,und auch sehr auf Kleinigkeiten achten wie sich die KM gegenüber der Kleinen verhält,ist dies keine gute Grundlage ein treffen zu begleiten.



    Ich weiß nun echt nicht wie ich mich verhalten soll,vorallem weil auch die KM keine Reaktion zeigt,das es ihr wichtig ist die Kleine zu sehen oder zumindest mal zu sprechen.Soll ich einfach abwarten,zumal die Kleine auch kaum nach ihrer Mutter fragt,oder soll ich mich nun wieder darüm kümmern,und der Mutter die Organisation abnehmen?


    Ich habe immer alles dafür getan das Kontakte bestehen,aber ist es zuviel verlangt das sie sich auch mal um etwas kümmert?



    Ich hoffe ich kann hier einen guten Rat bekommen,denn diese Situation macht mich fertig und geht mir sehr an die Nieren!



    Danke im vorraus!!!

  • Als BET bist du verpflichtet den Umgang zu fördern.


    Das kann sein indem du mal anrufst und sie fragst wann und wie sie sich den Umgang vorstellt.
    Oder ihr Bilder per mail schickst.


    Hinterherlaufen musst du ihr allerdings nicht. Wer nicht will den kann man auch nicht zwingen.... so blöd das fürs Kind ist aber zum Umgang zwingen ist eher negativ fürs Kindswohl.

  • Meinst Du Umgangsbegleiter oder Umgangspfleger ?
    Ich habe noch nie gehört,das man zwei Umgangspfleger vom Gericht bekommt


    Ich denke,Du meinst Umgangsbegleiter.Dann hast Du den Antrag gestellt und kannst natürlich beim Jugendamt nachfragen,warum noch keine Entscheidung getroffen wurde.


    Es kann auch sein,das der Antrag abgelehnt wird.
    Daher meine Frage:Warum hat die Mutter nur begleiteten Umgang ?

  • Ja meine Umgangsbegleiter,habe das gerade durcheinander geworfen.
    Die Umgangsbegleiter sind eingesetzt worden,da es zu handgreiflichen Übergriffe bei unsere Tochter kam!(Um es sehr vorsichtig zu nennen!!!)

  • :hae: , ist so aus der Ferne schwer zu sagen.


    Wie sieht es denn gesundheitlich mit der Mutter aktuell aus?
    Gibt es eine Diagnose, oder "nur" Deine Wahrnehmung/Erfahrung?
    Warum kannst Du den Umgang nicht begeleiten?


    Kannst Du Dir etwas zwischen "die Organisation abnehmen" und gar nicht melden vorstellen?


    Wie ist es so mit den eigenen Ängsten (ABR z.B. ist für uns Väter ja nun kein unbedeutendes Thema)?



    lg von overtherainbow :rainbow:

  • Also, an deiner Stelle, würde ich mich nicht drum kümmern. Kümmere dich um deine Tochter. Wenn sich die Mutter nicht meldet, und die Kleine nicht nach der Mutter fragt, dann ist doch alles geregelt. Oder siehst du das anders?! Die Deutschen denken da vielzuviel nach... ;)

  • zumal die Kleine auch kaum nach ihrer Mutter fragt,oder soll ich mich nun wieder darüm kümmern,und der Mutter die Organisation abnehmen?


    nein, würde ich lassen. ich habs zig mal gemacht immer wieder per mail per tele per anwalt per jugendamt. vergiss es . gerade wenn es dir eh nicht so gut geht zieht dich das nur noch mehr runter. bei usn war das ende vom lied der herr klagte wegen abr, gesundheitssoreg schulsorge udn co. ( ja alles einzeln, weil es sieht ja doof aus wenn gsr da steht. seine anwältin dachte wohl so klappts beser gg)


    Ich hoffe ich kann hier einen guten Rat bekommen,denn diese Situation macht mich fertig und geht mir sehr an die Nieren!


    das kann ich verdammt gut nachempfinden. immer dieses saublöde gefühl eventuell hätte man mehr machen können oder was anderst machen können usw. vergiss es .......du kannst gar nix machen. so schwer wie es auch ist. deine ex änderst du nicht, leider.



    eventuell ihr eine mail schreiben noch mal( damit du was in der hand hast, später) jugendamt informieren und ansonsten deine kraft und energie einfach isn kind stecken udn in dich selber. habt ihr beide mehr von.

    mein hirn weigert sich ständig, so langsam zu denken, wie meine finger tippen können. meine finger sind so damit beschäftigt, sich zustreiten, wer als erstes auf die tasten darf, das die nicht mal merken wie sie den gedanken hinterherhinken

  • Ich finde es löblich, dass Du den Umgang derart förderst, selbst unter schlechten Bedingungen! Auch wenn es schwierig ist, eure Tochter wird es Dir eines Tages danken.


    Im konkreten Fall würde ich das JA einschalten und um Rat bitten. Der Umgangsbegleiter spricht sich ja auch für die Verlängerung der Maßnahme aus und Deine Sorgepflicht gegenüber der Tochter zwingt Dich dazu, Sicherheit zu erlangen, BEVOR eine unkontrollierte Situation entsteht. Mit anderen Worten: Wenn Du und auch der Umgangsbegleiter sagen, dass die Maßnahme nötig ist, damit keine Gefahr für das Kind entsteht, dann kannst Du deine Tochter nicht guten Gewissens zum Umgang schicken, bevor diese Frage nicht geklärt ist!


    Wenn Du selbst den Umgang nicht durchführen kannst (als Begleiter), dann muss er einstweilen ausgesetzt werden, bis das Gericht etwas neues anordnet. Aber DU musst das anschubsen.


    Die andere Frage ist aber: Wie willst Du denn die nächsten 16 Jahre mit der Mutter Deines Kindes klarkommen? Irgendwann musst Du Vergangenes verarbeiten (können). Du schreibst von Hass und Enttäuschung usw. - aber das gilt es irgendwann zu überwinden, damit Normalität einkehren kann. Auf so einer Ebene wie jetzt werdet ihr es nicht 16 Jahre aushalten. Vielleicht ist (hoffentlich) irgendwann die Zeit gekommen, um die Konflikte auf der Erwachsenenebene auszuräumen und ein Level zu erreichen, das euch einen direkten Umgang miteinander ermöglicht.


    lg Myronn