Hallo,
ich bin seit Februar 2011 von meiner Ex Freundin getrennt.
Seit Februar führen wir ein Wechselmodel.(tochter 5 jahre alt)
Eine Woche ich eine Woche sie.
Sie und ich haben das Aufentaltsbestimmungsrecht beantrag.
Und das dauert noch und wird sich noch ziehen wegen Gutachter usw
Sie ist am arbeiten im Schichtdienst und ich lebe im Momment von Harz 4
ich habe auch noch einen Sohn bei mir wohnen der 11 Jahre alt ist.
Also bin ich alleinerziehend mit 2 kinder , außer jede zeweite Woche nur mit einem Kind
weil meine Tochter ja dann bei der Mutter ist.
Jetzt bekomme ich für meine Tochter ja UVG und etwas Geld vom Amt weil sie auch bei mir gemeldet ist.
Und die Mutter zahlt das Geld also den UVG ans Jugendamt zurück.
Meine Frage ist steht mir das UVG trotzdem zu und muß die Mutter den Unterhalt ans Jugendamt zahlen und was ist mit dem Harz4 Amt,
sie bekommt ja auch etwas Geld für heizung usw also meine Tochter.
Die Mutter sagt ich will kein Unterhalt mehr zahlen weil ich das Kind ja auch habe.
Ich verstehe das etwas aber wie sieht das aus. Wenn die Tochter bei mir ist muß ich doch Geld bekommen.
Im Internet steht wer mehr Geld hat muß zahlen zB auch.
Aber internet steht auch überall was anderes.
MfG