Hallo, heute abend habe ich eine kleine aber aktuelle Frage.
Hat der BET auch Anspruch auf 2-3 Wochen Urlaub?
Wie werden die Umgangswochenenden während dieser Zeit geregelt?
Fallen die dann einfach aus?
Unsere Entfernung beträgt 400km... die Kinder können leider nicht mal
eben an zwei oder drei Wochenenden zum UET.
Wie ist die rechtliche Situation?
Danke für eure Hilfe :thanks: