Thema Stiefkinderunterhalt

  • Hallo zusammen


    Seit der SGB II in Kraft ist, werden immer mehr Stiefelternteile zu Sponsoren von Kindern, die nicht die leiblichen Kinder sind.


    Ein besser (noch lange nicht gut) verdienender Stiefelternteil muss sozusagen das letzte Hemd nicht nur mit dem BET, sondern auch mit dessen Kindern teilen, sofern dieser von H4 abhängig ist.


    Das trifft spätestens dann zu, wenn der UHV des Jugendamtes aus gesetzlichen Gründen ausläuft und alle eine Bedarfsgemeinschaft mit gemeinsamer Wohnung bilden.


    Dagegen läuft nun unter dem Aktenzeichen 1 BvR 1083/09 eine Klage vor dem Bundesverfassungsgericht.


    Der Verband alleinerziehender Mütter und Väter (VAMV wurde im Laufe des Verfahrens um eine Stellungnahme gebeten die hier


    http://www.vamv.de/uploads/med…_im_SGB_II_BVerg_2011.pdf


    nachzulesen ist.


    Auch der Sozialgerichtstag hat hier


    http://www.boorberg.de/sixcms/…110630_reinschriftdoc.pdf


    dazu schon Stellung genommen


    Beide Stellungnahmen gehen von Verfassungswidrigkeit aus.


    Was meint ihr dazu?


    lg


    Camper

  • ich persönlich kenne persönlich nur "Stiefelternteile", die glücklich über ihre "Beutekinder" sind-
    kein Einziges, das in irgendeiner Weise Probleme damit hätte, finanziell mit für diese mitaufzukommen :frag
    Jeder Einzelne betrachtet es als "Geschenk" und "Glück" zusätzlich zum Partner auch noch Kinder "mit dazu" bekommen zu haben :sonne
    und genauso sollte es sein :daumen


    Persönlich bin ich der Meinung, dass UV immer bis zum Ende der Schulzeit, bzw. Berufsausbildung gezahlt werden sollte-
    und zwar völlig unabhängig davon, ob neu verheiratet, oder "nur" AE :frag aber, das ist ein anderes Thema...
    Ich persönlich fände es nicht in Ordnung, wenn der Staat bei neu Verheirateten doppelt einspringt (er tut es ja bereits über die STKl) und bei
    AE nicht-

    Lieber Gruss


    Luchsie


    Dein Denken kann aus der Hölle einen Himmel und aus dem Himmel eine Hölle machen.


    Wem genug zu wenig ist, dem ist nichts genug. (Epikur)

  • was man davon halten soll? nix. nu werden wieder sinnfrei steuergelder verschwendet für nix. was ist daran verfassungswidrig das partner füreinander einstehen?`sie tun es doch eh. nur wird irgendwas falsch formuliert. der neue lg zahlt keinen unterhalt für das kind der lebensgefährtin. meistens kommt das kind durch wohngeld, unterhalt und kindergeld selber für seinen unterhalt auf. das ding wird, wie die meisten sachen gegen den baum fahren und unter umständen wird etwas dabei herauskommen, was wieder nachteilig für alg2hes ist.
    eine bedarfsgemeinschaft ist eine bedarfsgemeinschaft. als solche hat sie halt singelhaushalten einfach vorteile.

  • Es geht einem Stiefelternteil sicher nicht darum , ob er glücklich ist über seinen "neues" Kind, was nicht seins ist, das Problem ist doch das, dass sich das andere leibliche Eltenteil aus der Äffäre zieht, weil er meint, der Stiefelternteil übernimmt jetzt die finanzielle Unterstützung.


    Sicher tuen das die Stiefelternteiler gerne ( was sicher nicht ausbleibt, wenn man gemeinsam lebt und wohnt) aber eigentlich müssten sie es nicht. Es kann ja nicht sein, in meinen Augen zumiindest nicht, das ein leiblicher elternteil diese verantwortung einfach so abgibt und sich dann vielleicht nur noch an seine Rechte hält.

  • das Problem ist doch das, dass sich das andere leibliche Eltenteil aus der Äffäre zieht,


    ich erkenne da keinen Unterschied, ob er sich mit Stiefelternteil aus der Affäre zieht, oder Ohne (also bei allen anderen AE) :frag

    Lieber Gruss


    Luchsie


    Dein Denken kann aus der Hölle einen Himmel und aus dem Himmel eine Hölle machen.


    Wem genug zu wenig ist, dem ist nichts genug. (Epikur)

  • Nunja, durch Hochzeit entfällt UHV und das Einkommen des Stiefvaters wird überall mit angerechnet.
    So bei uns beim Kindergarten damals.


    Im Gegenzug darf der Stiefvater das Kind aber selbst nicht angeben, obwohl er verpflichtet ist es durchzufüttern.


    Fair ist das nicht !

  • Meiner Meinung nach, wenn ein Stiefelternteil schon finanziell für die Kinder seines Partners gerade stehen muss dann sollte er auch gewisse Rechte haben.


    Ist es nämlich so dass das Stiefkind z.B. keinen Unterhaltsvorschuss erhält weil die Mutter neu heiratet und der Stiefvater dafür aufkommen muss,
    dann sollte auf jeden Fall dessen Unterhaltspflicht die man ihm dadurch ja geradezu aufzwängt, auch bei eventuellen Pfändungen berücksichtigt werden müssen.


    Und da gibt es sicher noch viele viele Dinge mehr

  • Beim Trennungsunterhalt für die Ex wird auch nicht einberechnet, dass er dann ein Kind durchfüttern darf.
    Bei mir war es so, dass ich vor der Hochzeit befreit war für den Kindergartenbeitrag, nach der Hochzeit durften "wir" dann 160€ pro Monat zahlen :ohnmacht::ohnmacht:


    Der Unterhaltsvorschuss entfiel natürlich.


    ABER : Die Ex machte gleich geltend, dass er ja nun LSK 3 hat und mehr an sie zahlen kann :motz::motz:


    Neee, fair ist anders !

    2 Mal editiert, zuletzt von Pani ()

  • Im Gegenzug darf der Stiefvater das Kind aber selbst nicht angeben,


    :hae:


    Mein Mann hat "seine Stieftochter" auf seiner Lohnsteuerkarte....

    --
    Dieses Posting könnte evtl. Spuren von Sarkasmus und Ironie beinhalten.
    Alle Auskünfte erfolgen nach bestem Wissen und Gewissen.
    Konfrontative Äußerungen sind ausschließlich zur Anregung der grauen Masse im oberen Bereich des Schädelinnenraumes gedacht.

  • Ja, dort durfte er bis zu Ado meine Hälfte dann auch haben.
    Aber das ist ein Witz im Gegenzug zu dem, wo er aufkommen muss.

  • ist bei uns auch so.


    mein ex zieht sich aus der affäre bezüglich unterhalt.vorschuss gibt es aber nicht.


    rechte hat mein mann aber keine.und das finde ich nicht fair.


    er liebt ''unsere'' kinder und bestreitet auch gern die kosten aber unfair bleibt es trotzdem.


    für die kinder nimmt er das aber gern in kauf.