Hallo zusammen
Seit der SGB II in Kraft ist, werden immer mehr Stiefelternteile zu Sponsoren von Kindern, die nicht die leiblichen Kinder sind.
Ein besser (noch lange nicht gut) verdienender Stiefelternteil muss sozusagen das letzte Hemd nicht nur mit dem BET, sondern auch mit dessen Kindern teilen, sofern dieser von H4 abhängig ist.
Das trifft spätestens dann zu, wenn der UHV des Jugendamtes aus gesetzlichen Gründen ausläuft und alle eine Bedarfsgemeinschaft mit gemeinsamer Wohnung bilden.
Dagegen läuft nun unter dem Aktenzeichen 1 BvR 1083/09 eine Klage vor dem Bundesverfassungsgericht.
Der Verband alleinerziehender Mütter und Väter (VAMV wurde im Laufe des Verfahrens um eine Stellungnahme gebeten die hier
http://www.vamv.de/uploads/med…_im_SGB_II_BVerg_2011.pdf
nachzulesen ist.
Auch der Sozialgerichtstag hat hier
http://www.boorberg.de/sixcms/…110630_reinschriftdoc.pdf
dazu schon Stellung genommen
Beide Stellungnahmen gehen von Verfassungswidrigkeit aus.
Was meint ihr dazu?
lg
Camper