Fragen zur Düsseldorfer Tabelle/Kindesunterhalt

  • Hallo,


    wie erfahre ich wieviel Kindesunterhalt mein Mann für unseren Sohn zahlen muss? Ich habe ihn vor Wochen gebeten sich mit dem Jugendamt in Verbindung zu setzen, damit er auch für mich die "dynamische" Urkunde ausstellen lässt. Bisher ohne Erfolg. Er hat nun diesen Monat einen Kindesunterhalt bezahlt, der meiner Meinung nach zu niedrig ist. Er geht nur von dem reinen Netto Monatseinkommen aus. Laut meiner Anwältin muss jedoch auch das Urlaubsgeld und Weihnachtsgeld mit angerechnet werden sowie sein neuer Nebenjob in Höhe von 300 € im Monat (im Jahr 2011 November+Dezember). Dadurch rutscht er in die höhere "Klasse".Ist das richtig? Er hat übrigens einen Netto Verdienst von € 1809,00 im Monat. Weiterhin behauptet mein Mann, dass er seine anteiligen Schulden abziehen darf?????? Er finanziert monatlich sein Motorrad und seinen PC.
    Ich werde morgen direkt beim Jugendamt anrufen, um einen gemeinsamen Termin zu vereinbaren. Hoffe trotzdem auf viele Antworten von Euch, damit ich zumindest vorbereitet bin.


    Liebe Grüße :-)
    Jane3006


    P.S. Ich bin selber voll berufstätig, deshalb haben wir auch bereits notariell auf gegenseitige Unterhaltsansprüche verzichtet.

  • Er hat nun diesen Monat einen Kindesunterhalt bezahlt, der meiner Meinung nach zu niedrig ist.


    Wieviel hat er denn bezahlt?


    Solange er Mindestunterhalt 100 % zahlt, in Deinem Fall wären das 272 €, dürfte es schwierig werden, ihm seine Hobbys nicht zu lassen.


    lg


    Camper

    Einmal editiert, zuletzt von Camper1955 ()

  • Danke für die schnelle Antwort. :thanks:
    Er hat 291 Euro bezahlt, aufgrund seines Jahresnettoeinkommens (incl. Urlaubs+Weihnachtsgeld+Nebenjob) hätten es die 309 Euro sein müssen (sagt meine Anwältin). Ich will mich jetzt auch nicht wegen 18 Euro streiten, möchte nur was dem Kind zusteht.


    Liebe Grüße
    Jane3006

  • Er hat 291 Euro bezahlt, aufgrund seines Jahresnettoeinkommens (incl. Urlaubs+Weihnachtsgeld+Nebenjob) hätten es die 309 Euro sein müssen (sagt meine Anwältin). Ich will mich jetzt auch nicht wegen 18 Euro streiten, möchte nur was dem Kind zusteht.


    Und dem Kind steht auch ein körperlich und psychisch intakter Vater zu.


    Er kann ganz schnell abstürzen, wenn Du ihm nun seine Hobbys weg nehmen willst. Bedenke das doch bitte, bevor Du Dich auf einen Rechtsstreit mit einem Streitwert von 216 € einläßt.


    lg


    Camper

  • Wer sagt denn, das ich ihm die Hobbies abnehmen will? Er zahlt dafür monatlich derzeit noch ca. € 270,00 (max. 3 Jahre). Ich denke das von seinen monatlichen Nettoeinkünften von € 2.109,00 noch was übrig bleibt oder? Außerdem erhält er von mir noch einen weiteren Zahlungsausgleich fürs Haus über diverse Tausend Euro. Denke Du brauchst Dir keine Sorgen um ihn zu machen....


    Gruß
    Jane3006

  • (sagt meine Anwältin).


    Anwälte sagen viel, wenn der Tag lang ist. Schließlich bieten sie eine Dienstleistung an und wollen auch den maximalen Profit herausholen. Jeder Euro nach oben, erhöht auch den Streitwert.


    Sei froh, wenn er die 291 Euro zahlen kann! Die meisten bekommen viel weniger. Wichtig ist für das Kind, dass ein regelmäßiger Umgang stattfindet und dass er den auch finanzieren kann von seinen restlichen Einkommen.


    Auch schont es Deine Nerven und die Nerven des Vaters. Um diese Peanuts sollte man kein Faß aufmachen. Es dient nicht dem Kindeswohl, wenn sich die Elternteile nach einer Trennung nicht mehr in die Augen schauen können. Solange sonst alles gut ist, solltest Du darauf verzichten.

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    Die Vergangenheit fallen lassen. Die Gegenwart leben und die Zukunft auf sich kommen lassen...
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  • Ich denke das von seinen monatlichen Nettoeinkünften von € 2.109,00


    2109 € Netto - 5 % Werbungskosten - 4 % Altersvorsorge vom Brutto. Dann liegen wir schon unter den 1809 €, die Du zuerst angegeben hast. Dann noch seine Schulden weg, dann sind wir bereits in Tabellenstufe 1. Er zahlt zwei und das ist ok. so.


    Sein Vermögen dass er durch Dich erhält, braucht er nicht angreifen, solange er Mindestunterhalt zahlt.


    Um ihn mache ich mir keine Sorgen. Eher um dich, wenn du wegen 18 € monatlich wirklich vor Gericht ziehen willst, weil Du meinst, das steht den Kind zu. Da zahlst Du mehr für Deine Anwältin, wie am Ende dabei raus kommt.


    lg


    Camper

  • Wieso gibt es denn die Düsseldorfer Tabelle in der steht, das unserem Sohn bei einem Gehalt von 1901-2300 ein Betrag von € 309,00 zusteht? Ich will das Ganze doch nur verstehen...
    Was das Umgangsrecht angeht ist alles noch schwierig. Er sieht sein Kind derzeit immer Samstags für ein paar Std. Größtes Problem für unser Kind ist, das der Papa jetzt bei einer anderen Frau mit 2 Kindern wohnt, die er auch noch kennt. Er glaubt, das Papa ihn jetzt nicht mehr lieb hat. Ich versuche meinem Kind das auszureden, das ist nicht leicht, zumal mein Mann das alles ganz locker sieht (das wird schon...).


    Gruß
    Jane3006

  • bei den 309 EUR musst du noch 92 EUR abziehen (Hälfte des Kindergeldes wird ja abgezogen)

  • Wieso gibt es denn die Düsseldorfer Tabelle


    Die Düsseldorfer Tabelle ist nur eine Empfehlung, nichts anderes!


    In dem Fall wird es hinterher so sein, das beim Gütetermin ein Vergleich herauskommt und jeder bleibt schön auf seine Kosten sitzen...


    ... und diese sind nicht zu knapp!


    Die TS-Anwältin will auf 309 Euro und die gegnerische dann auf 272 oder noch weiter darunter.


    Am Ende kommen dann wieder die 291 Euro heraus....


    :hae:

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  • Ich werde sicher wegen € 18,00 nicht vor Gericht ziehen...
    Wir waren bereits beim Notar und haben alles festgehalten was nötig war, so das die Anwältin gar nicht weiter von Nöten ist. Dort war nur das Beratungsgespäch und die Vorarbeit für den Notar nötig.

  • Nebenjob zählt nicht, weil er den jederzeit aufgeben kann und der Aufwand für den Nebenjob meist weit höher ist als 5 %.


    Vorsicht, da wäre ich mir nicht so sicher, dass dieser bei einer extrem Richterin als fiktives Einkommen hinterher zählt!

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  • Wieso gibt es denn die Düsseldorfer Tabelle in der steht, das unserem Sohn bei einem Gehalt von 1901-2300 ein Betrag von € 309,00 zusteht? Ich will das Ganze doch nur verstehen...


    Du gehst vom Nettoeinkommen aus, dass erst einmal bereinigt werden muss.


    1:) Um Werbungskosten


    2.) Um Altersvorsorge


    3.) eventuell um Schulden.


    lies dazu einfach mal die Unterhaltsrechtlichen Leitlinien Deines OLG.


    Unter dem Punkt 10 und dessen Unterpunkte steht alles, um was sein Einkommen zu bereinigen ist. Neuss dürfte OLG Düsseldorf sein.


    Und hier


    http://www.olg-duesseldorf.nrw…abelle_stand_01092010.pdf


    kannst Du nochmal alles nachlesen.


    lg


    Camper


  • plus 300 euro Nebenjob.... ;)


    Der aber überobligatorisch ist bei einem Vollzeit-Erwerbstätigen der im Stande ist den Unterhalt nach DDT zu zahlen ohne Mangelfall zu werden. Ob der KV seine Freizeit auf der Couch verbringt oder gewinnbringend bei einem Nebenjob ist dann nach "Treu und Glauben" sein Privatvergnügen.


    Wieso gibt es denn die Düsseldorfer Tabelle in der steht, das unserem Sohn bei einem Gehalt von 1901-2300 ein Betrag von € 309,00 zusteht? Ich will das Ganze doch nur verstehen...


    Die DDT spricht aber nicht von Gehalt sondern von bereinigtem Netto. Und das widerum ist das Jahresnetto geteilt durch 12 vermindert um diverse Abzugsbeträge sofern sie zutreffend sind.

  • Vorsicht, da wäre ich mir nicht so sicher, dass dieser bei einer extrem Richterin als fiktives Einkommen hinterher zählt!


    Nicht solange er Mindestunterhalt zahlt. Und das tut der KV ja.


    lg


    Camper

    Einmal editiert, zuletzt von Camper1955 ()

  • sorry falls ich´s übersehen habe - ist die dt nicht auch als richtwert für 2 unterhaltspflichtige personen ausgelegt? hier geht es doch nur um ein kind?!


    Richtig.


    Aber nach Einkommensbereinigung bleiben weniger als 1500 €. Das ist Stufe 1 und der KV bezahlt nach Stufe 2. Es ist vollkommen ok so.


    lg


    Camper

  • sorry falls ich´s übersehen habe - ist die dt nicht auch als richtwert für 2 unterhaltspflichtige personen ausgelegt? hier geht es doch nur um ein kind?!


    Recht hast du. Also eigentlich eine Stufe höher.
    Vielleicht sollten wir einfach ein paar verbindliche/konkrete Zahlen bekommen. Das macht die Sache einfacher...