Spanischer Vater und Sorgerecht....

  • Stimmt nicht ganz, Grinsekatze,


    Vorraussetzung ist die Rechtssprechung im jeweiligen Lande,
    wo sich das Kind aufhält. Steht diese nicht im Einklang mit
    dem begeherenden Land, ist es nur zwingend erforderlich ein
    Verfahren einzuleiten! Heißt aber nicht das die Beschlüße dann
    1:1 übernommen werden.


    schneckchen,


    wichtig ist aber wirklich erstmal das ABR zu bekommen.

  • wichtig ist aber wirklich erstmal das ABR zu bekommen


    Das sie aber nicht bekommt, wenn es keine wirklich handfesten Beweise gibt.

  • Zitat

    Original von radex
    wichtig ist aber wirklich erstmal das ABR zu bekommen


    Das sie aber nicht bekommt, wenn es keine wirklich handfesten Beweise gibt.


    So ein Quatsch, radex! ABR bekommt sie ratzfatz wenn das Kind bei ihr lebt! ASR nicht!

  • Zitat

    Original von meziel


    So ein Quatsch, radex! ABR bekommt sie ratzfatz wenn das Kind bei ihr lebt! ASR nicht!


    Nur wenn das Kind auch wirklich den Lebensmittelpunkt hier in Deutschland hat. Wenn der Lebensmittelpunkt des Kindes in der Vergangenheit größtenteils in Spanien lag, sieht die Sache schon ganz anders aus.

  • Dass es dann einer weiteren Entscheidung der örtlichen Gerichte/Behörden bedarf, ist selbstverständlich.
    Aber, wenn ich mir die letzten Entscheidungen der hiesigen Gerichte zum Thema "Kindesentführungen" ansehe, so sind diese jeweils recht eindeutig!


    Gruß


    Grinsekatze :rauchen

  • Ich bin in ähnlicher Situation ,der Vater meines Sohnes (mein Noch-Mann) ist Südamerikaner und er äußerte auch mehrfach ,den Kleinen mitzunehmen oder zu entführen.Ich habe daraufhin das alleinige ABR beantragt.Da Fabio noch keinen Pass hat,könnte er ihn auch nicht so einfach nach Südamerika mitnehmen,aber wer weiß schon ,was alles möglich ist?Ich bewache den Zwerg wie meinen Augapfel.

  • @meziel:
    sicher, hört sich für mich auch komisch an... gestern war sie hier und ich habe ihr das alles hier gezeigt..
    sie ist völlig verunsichert und hat natürlich jetzt verdammt angst, daß er es doch tun könnte... ist schon alles etwas komisch, daß er es ihr auch noch mitgeteilt hat, aber vorsicht ist die mutter der pozellankiste... und das mit den hunden, die bellen... würde ich so nicht unterschreiben!


    sie hat sich heute erst einmal einen termin beim RA geholt... einen termin beim JA gemacht und dann werden wir weitersehen.. aber den jungen jetzt so einfach noch einmal dahingeben wohl nicht..
    schade eigentlich... denn für alle beteiligten wäre es doch viel schöner, wenn sie sich einig wären.. und irgendwann wird dann der junge sich entscheiden können, wo er denn nun leben möchte!


    ein satz noch zu der JA-mitarbeiterin...
    fand ich schon heftig, daß man ihr sagt, so ist das nunmal, wenn man mit einem ausländer ein kind hat..... :angry :angry :angry


    Grinsekatze
    In Deinem Fall würde das heißen, wenn Du das Aufenthaltsbestimmungsrecht hast oder einen Herausgabebeschluss (bei einem deutschn Gericht) erwirkst, müssten die spanischen Behörden das Kind herausgeben.


    herausgabebeschluß? das wäre dann doch der fall, wenn das kind schon in spanien wäre und nicht mehr nach hause kommen würde, oder sehe ich das falsch???


    gruß
    mareile

  • @ radex:


    er hat seinen lebensmittelpunkt in deutschland... haben ja noch bis oktober letzten jahres in der nähe von münchen gelebt und sind seit oktober nun hier in der nähe von hannover.. der junge geht hier in den kindergarten, hat hier oma und opa und auch alle seine freunde... er war jetzt das erste mal mit seinem vater in spanien bei der väterlichen familie und dem neuen zuhause seines vaters!


    ich hoffe das reicht aus, für den lebensmittelpunkt????

  • hallöchen,


    also soviel ich weiss, wenn beide das sorgerecht haben und beide das aufenthaltsbestimmungsrecht und der vater das kind mit nach spanien nimmt um dort urlaub zu machen dann ist ja die mutter in der hinsicht einverstanden.


    sagt der vater aber jetzt, er bringt den kleinen jetzt nicht mehr nach deutschland, dann ist es KEINE entführung, denn beide haben ABR + SR.


    denn die gleiche angst hatte meine freundin auch, die mit einem marokkaner verheiratet war und er solche andeutungen gemacht hatte und sie sich gleich schlau gemacht hatte.


    da ihr ex.mann wieder in seiner heimat ist, hat sie das alleinige sorgerecht bekommen, da keine regelmässigkeit des besuchsrecht stattfinden kann.

  • Zitat

    Original von schneckchen
    ... das wäre dann doch der fall, wenn das kind schon in spanien wäre und nicht mehr nach hause kommen würde, oder sehe ich das falsch???
    mareile


    Das wäre z.B. erforderlich, wenn das Kind nach dem Urlaub nicht zurückkommt.


    Gruß


    Grinsekatze

  • es ist KEINE ENTFÜHRUNG da beide das ABR und SR haben. es wird immer davon ausgegangen das der andere elternteil damit einverstanden ist.



    das hat meine freundin so durchgemacht, wobei die tochter zum vater sagte, sie möchte wieder zu mama.



    solange sie nicht das ABR kann er sein kind mitnehmen.



  • Wenn das Kind ohne Zustimmung des Partners über die Landesgrenze mitgenommen wird, ist es eine Entführung.

  • Zitat

    Original von Steffi33
    es ist KEINE ENTFÜHRUNG da beide das ABR und SR haben. es wird immer davon ausgegangen das der andere elternteil damit einverstanden ist.



    Hallo Steffi,


    es ist möglicherweise keine Entführung im strafrechtlichen Sinne, es ist aber sehr wohl rechtswidrig. Denn, einem Aufenthaltswechsel müssen bei gemeinsamer elterlicher Sorge (ohne Einschränkung, soll heißen ohne Regelung des ABR) beide sorgeberechtigten zustimmen. Das ist ja wohl regelmäßig nicht der FAll, wenn der Vater das Kind ohne Zustimmung der Mutter behält.


    Aber -> eine Sorgerechts-, oder Aufenthaltsbestimmungsrechtsregelung würde ich sofort empfehlen, wenn entsprechende Äußerungen fallen oder sich eine entsprechende Situation andeutet.


    Gruß


    Grinsekatze :rauchen

  • ...so viele infos... ich kann nur noch eins sagen...


    DAAAAAAAANKE !!!!![U][I] :anbet :anbet :anbet


    werde euch mal auf dem laufenden halten, wie die sache weitergeht...


    nu muß ich mich erstmal wieder um meine dinge kümmern...


    ich/wir danken euch jedenfalls....


    glg
    mareile


  • Hallo Schneckchen,


    Deine Freundin soll sich an den Verband Binationaler Ehen wenden.
    Die kennen sich gut mit so einer Problematik aus.


    Ich weiß nicht wo Deine Freundin wohnt aber gebts bei google so ein und sucht Euch dann da den Verband heraus der bei Euch am nächsten liegt.


    Deine Freundin wird sicher dort sehr gut beraten werden.


    Viel Glück


    LG
    Bine