Entlastungsbetrag für Alleinerziehende, woran merke ich es?

  • "Er beträgt 1.308 Euro im Kalenderjahr (= 109 Euro monatlich) und ist bereits in die Lohnsteuertabelle eingearbeitet (Steuerklasse II).
    Alleinerziehende mit Steuerklasse II mit Anspruch auf Kindergeld oder Kinderfreibetrag erhalten die steuerliche Entlastung also schon während des laufenden Kalenderjahres durch einen geringeren Lohnsteuerabzug von ihrer Einkünften. Der Entlastungsbetrag für Alleinerziehende wird bereits von der Summe der Einkünfte abgezogen."


    Wird das irgendwo auf der Lohnsteuerabrechnung vermerkt?

    Es ist besser, ein einziges kleines Licht anzuzünden, als die Dunkelheit zu verfluchen.

  • Wenn da Steuerklasse 2 auf deiner LOhnsteuerkarte / Ersatzescheinigung vermerkt ist , dann wird deine Steuer entsprechend schon jeden Monat nach unten korriegiert ... indem nämlich nach der tabelle für die Stkl 2 versteuert wird.

  • ca. 50 € mehr netto


    Du meinst wohl im Jahr 50€!


    Wenn Du durch den Entlastungsbeitrag 50€/Monat mehr hättest dann könntest Du dir auch 5 Steueranwälte leisten denn Du müssten dann im einem Spitzensteuersatz sein wo Du ca 45% Einkommenssteuer bezahlst.



    Eine Steuerliche Entlastung besagt nicht das man den Betrag auch bekommt. Er verringert nur das steuerpflichtige Einkommen um den Betrag.
    Faustregel: zahlt man 25% Einkommenssteuer dann kann man davon ausgehen das man von den 109 € im Monat ca 27 € vom Finanzamt bekommt.
    Es kann aber durchaus mehr sein. Stichwort Steuerprogression.

  • Hab mal den rechner angeworfen - als Beispiel (da gibt es natürlich viele Variationen)


    1500 Euro Brutto, 1 Kind


    Steuerklasse 5. 877 Euro netto
    Steuerklasse 1. 1088 Euro netto
    Steuerklasse 2. 1115 Euro netto




    2500 Euro Brutto, 1 Kind


    Steuerklasse 5. 1300 Euro netto
    Steuerklasse 1. 1614 Euro netto
    Steuerklasse 2. 1649 Euro netto