"Er beträgt 1.308 Euro im Kalenderjahr (= 109 Euro monatlich) und ist bereits in die Lohnsteuertabelle eingearbeitet (Steuerklasse II).
Alleinerziehende mit Steuerklasse II mit Anspruch auf Kindergeld oder Kinderfreibetrag erhalten die steuerliche Entlastung also schon während des laufenden Kalenderjahres durch einen geringeren Lohnsteuerabzug von ihrer Einkünften. Der Entlastungsbetrag für Alleinerziehende wird bereits von der Summe der Einkünfte abgezogen."
Wird das irgendwo auf der Lohnsteuerabrechnung vermerkt?