Was darf ein Anwalt an Honorar nehmen?

  • Hallo Ihr Lieben,
    ich habe eine Frage an alle, die sich bereits mit RA-Kosten im Rahmen des Unterhalts etc. auskennen....
    :motz: :devil: :kopf
    Ich war nach der Trennung von meinem Mann einmal beim Anwalt, um mich beraten zu lassen. Mein Mann hat sich auch einen genommen und mir dann die tollsten Sachen erzählt, die sein Anwalt alle gesagt haben soll. Also habe ich mir auch einen Termin geholt, dieser dauerte ca. 15-20 Minuten (ich kann es auf die Minute nicht sagen) und beinhaltete rein inhaltliches zum Thema Unterhalt. Keine Berechnung, nur Beratung. Wir sind damals dann so verblieben, dass wenn das Schreiben vom Anwalt meines Mannes kommt und ich damit nicht einverstanden bin, ich mich erneut melde.
    Nun bekomme ich nach zwei Wochen eine Rechnung über 119 ,- € und frage mich, wofür? Also das wäre ja ein Stundensatz von ca. 400 ,- €!!! Und das für einen Dortmunder "Vorstadt-Anwalt"... Find ich recht viel, bin auch erstmal aus allen Wolken gefallen. Nach dem Preis habe ich damals natürlich nicht gefragt. In der Rechnung steht außerdem, dass bei weiterer Beauftragung eine Verrechnung der Kosten stattfindet. Ich brauche aber keinen Anwalt mehr, da ich mich mittlerweile mit meinem Mann auf eine Beistandschaft übers JA geeinigt habe, da dies kostenlos ist und es anscheinend eh nicht viel zu klären gibt. Vor allem, was hat eine weitere Beauftragung mit der "Erstberatung" zu tun?
    Eigentlich geht es auch nicht darum, dass ich es nicht bezahlen will, natürlich zahle ich es, wenn es gerechtfertigt ist, sondern eher um die Frage, ist dieser Betrag überhaupt berechtigt? Kennt sich jemand mit den Gebührensätzen von Anwälten aus bzw. gibt es Vorschriften/Grenzen etc?
    Fragen über Fragen in meinem Kopf.... Für Antworten wäre ich sehr dankbar.
    :thanks:
    Gruß, Ela

  • hallo.


    der anwalt berechnet keinen festen stundensatz.


    es gibt eine rahmengebührenverordnung an die sich anwälte. so nichts anders vereinbar ist, halten.


    er hat nach einem gegenstandswert abgerechnet, der sollte als erstes auf der rechnung stehen.


    davon geht eine geschäftsgebühr ab (1,3 wenn ich mich recht erinnere)


    davon auslagen


    und merhwertsteuer.


    ist deine rechnung so gegliedert?



    das wäre eine reguläre abrechnung für ein außergerichtliches verfahren. wärd ihr vor gericht gewesen, hätte er diese rechnung zwar erstellt, aber er müsste sie an die kosten die weiter entstehen anrechnen.

  • Eine Erstberatung kostet in der Regel um die 100 bis 150 Euor... Und zwar egal wie lange die dauert.


    Bie Erstberatungen wird in der Regel ncith nach Streitwert etc abgerechnet.


    ich war schon mal für fast 2 Std in ner Erstberatung....


    Das was der Anwalt da abgerechnet hat ist ok.

  • Das ist richtig. Gäbe es die reduzierte Erstberatungsgebühr nicht, hättest Du gleich mal eine Geschäftsgebühr zahlen dürfen. Bei den Streitwerten, die bei einer Scheidung anfallen, ist das wesentlich mehr als Du gezahlt hast.

    Liebe Grüße von TwoboysMuc
    mit dem Großen (5einhalb) und dem Kleinen (2) :strahlen

  • Ok. Danke für Eure Antworten. Die gehen ja alle in die selbe Richtung, dass die Rechnung wohl ok ist. Was lernt man daraus??? Man sollte immer vorher nach dem Preis fragen. Andernfalls wäre ich wahrscheinlich rückwärts wieder rausgegangen. Leider hat er mir in der Tat nichts anderes erzählt, als der Anwalt meines Mannes, nämlich dass ich keinen Unterhalt (außer den Vorschuss vom JA) bekommen werde. Doppelt ärgerlich, aber nicht mehr zu ändern. Also in den sauren Apfel beißen und das Ding bezahlen....



    Schönen Abend Euch,


    Ela

  • Familienanwälte in D nehmen zwischen 100 und 200 Euro für eine Erstberatung. Du bist also im Grünen Bereich (und das Portemonnaie im roten ...). Das Kind ist jetzt bei Dir in den Brunnen gefallen, aber grundsätzlich kann man nur darauf verweisen, dass bei Unterhalt immer zuerst übers Jugendamt/Beistandschaft gegangen werden sollte. Das spart. Ist jetzt kein Tost, aber vielleicht anderen eine Hilfe und ein Beweis dafür, bei so Sachen immer schön brav erst mal hier im Forum nachzugucken ... (sorry, dass ich den Thread für Foreneigenwerbung missbrauche ...)

    Liebe Grüße



    Bap



    Wir können unser Leben nicht neu formatieren, ein anderes Betriebssystem aufspielen und alles wieder neu beginnen. Erst wenn man sich den Fehlern der Vergangenheit stellt, kann man positiv in die Zukunft blicken.

  • naja - wenns nur um Unterhalt geht , kann man zum JA gehen.. Gehts bei ner Beratung auch um trennung, Trennungsverträge oder scheidung und deren Folgesachen - dann ist es schon besser das von Anwalt machen zu lassen..... Der weiß nämlich was er sagt... Genauso eine Beratung habe ich gemacht - hat 2 std. gedauert und war auch nicht teuerer....