Trennung in der Schwangerschaft - Kein Umgang ohne Sorgerecht

  • Das Problem ist halt, das derjenige bei dem das kind lebt es oftmals als störend empfindet den anderen zu fragen wenn GSR da ist, geschweige den sich mit ihm zu arrangieren wenn dieser komplett anderer meinung ist... und sich dadurch der andere Elternteil auch schnell als elternteil 2. Klasse fühlen kann,
    Und solche BETs sagen dann halt, mit dem kann man garnicht reden, danach alle absprachen deswegen sein lassen und auf dieser schiene dann auch noch gute chancen haben das ASR zu bekommen, da keine Elterliche Ebene und kommunikation mehr da ist.

  • Maschenka,
    hier geht es doch darum, dass der KV kein Sorgerecht hat und es deswegen keinen Umgang gibt.
    Du kannst niemanden von etwas disqualifizieren, was er ohnehin schon nicht hat.

    Ich hab kein Problem mit dem GSR.
    Nur sehe ich keinen Zusammenhang zwischen GSR und Umgang wahrnehmen wollen.
    Das ist ein Konstrukt auf dem Rücken der Kinder, mit dem Zweck, das GSR durchzusetzen. Dafür wird dann schon mal durchs linke Knie ins rechte Auge argumentiert.


    Es gibt UETs mit GSR, die wollen sich einen Deut kümmern.
    Es gibt UETs ohne GSR, die kümmern sich, nehmen Anteil, etc.


    Nochmal, ein ET, das sich kümmern will, wird dies tun und kann dies heute auch durchsetzen - unabhängig vom GSR.
    Ein ET, das sich nicht kümmern will, kann sich auf höchstrichterliche Rechtsprechung berufen - unabhängig vom GSR.


    Zu sagen "Ohne GSR kein Umgang" ist Erpressung.
    So richtig eklig wird es dann, wenn die darausfolgende Entfremdung vom Kind dem Erpressten vom Erpesser in die Schuhe geschoben wird.
    Das hat das Niveau von "Sie ist selbst schuld, wenn sie vergewaltigt wird, hätte sie nicht dies oder das getan, wäre es nicht passiert."
    Die gleiche Schublade "Hätte sie sich anständig benommen, wäre die Hand nicht ausgerutscht"
    Der Unterschied: die zwei Beispiele sind eindeutig körperliche Gewalt, die Handlung "Ohne GSR kein Umgang" ist seelische Gewalt, weil das Wohl des gemeinsamen Kindes als Pfand genommen wird.

  • naja Maschenka andersherum kann man es aber auch als eine art erpressung sehen, kümmer dich erstmal richtig um das kind ( meist MUSS es dann so sein wie der andere will) dann bekommst du GSR... ist ja das selbe in grün...


    aber da kann man sich hervorragend im kreise drehen

  • Zu sagen "Ohne GSR kein Umgang" ist Erpressung.
    So richtig eklig wird es dann, wenn die darausfolgende Entfremdung vom Kind dem Erpressten vom Erpesser in die Schuhe geschoben wird.
    Das hat das Niveau von "Sie ist selbst schuld, wenn sie vergewaltigt wird, hätte sie nicht dies oder das getan, wäre es nicht passiert."
    Die gleiche Schublade "Hätte sie sich anständig benommen, wäre die Hand nicht ausgerutscht"
    Der Unterschied: die zwei Beispiele sind eindeutig körperliche Gewalt, die Handlung "Ohne GSR kein Umgang" ist seelische Gewalt, weil das Wohl des gemeinsamen Kindes als Pfand genommen wird.


    Ehrlich gesagt finde ich deinen Vergleich mit der Vergewaltigung vollkommen unangebracht und eigentlich beleidigend.


    Deine Argumentation ist doch die:
    Der KV soll sich in die Rolle des Elternteils 2. Klasse erpressen lassen und den Umgang ohne Sorgerecht wahrnehmen. Tut er das nicht, ist er ein "seelischer Gewalttäter". Eine solche Argumentation finde ich ehrlich gesagt unanständig.
    Nein, ich bleibe dabei: es ist genau umgekehrt. Die verweigernde KM erpresst den KV sich auf einen Umgang mit dem Kind einzulassen bei dem sie möglichst alle Machtmittel der Kontrolle behalten will. Sie stellt sich damit über den KV und würdigt ihn als Elternteil 2. Klasse herab, indem sie ihm die rechtliche Gleichstellung verweigert. Es geht ja nicht darum, dass der KV mehr Rechte haben soll als die KM. Es geht noch nicht einmal darum, dass der KV BET werden soll, insofern bleibt die KM da ohnehin weiterhin privilegiert. Es geht ausschliesslich darum, dass der KV wenigstens "vollwertiger" UET sein darf. Aber um das zu verhindern nimmt die KM lieber in Kauf, dass es keinen Umgang gibt.
    Das nenne ich das Wohl des gemeinsamen Kindes als Pfand nehmen. Abgesehen davon ohne GSR ist es kein gemeinsames Kind. Es ist das Kind der KM bei dem der "Vater" mal zu Besuch kommen darf.



    In erster Linie hängt das doch mit dem Umgang zusammen, der hat aber nichts mit dem Sorgerecht zu tun.


    Hier irrst du dich. Von den Verweigerern eines GSR wird immer wieder behauptet, dass GSR nichts mit Umgang und Kontakt des BET zum Kind zu tun hat. Das ist erwiesenermaßen falsch. Es ist empirisch bewiesen, dass im Durchschnitt der Umgang häufiger und problemloser funktioniert, wenn GSR besteht. Daten hierzu gibt es aber nur im Allgemeinen und nicht für Trennung in der Schwangerschaft.

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  • Von den Verweigerern eines GSR wird immer wieder behauptet, dass GSR nichts mit Umgang und Kontakt des BET zum Kind zu tun hat.


    um eins klar zu stellen: ich bin kein "GSR- Verweigerer". Und mich interessieren keine Statistiken, die kann sich jeder zusammen stellen wie er es gerne haben möchte. Mich interessiert, was ich um mich herum sehe. Und da seh ich sowohl Mütter als auch Väter, die den Umgang stören oder verweigern, und zwar unabhängig vom Sorgerecht.



    Aber ich bin mir sicher: mit deiner Argumentationslinie, das die Mütter eh alleine Schuld sind, weil sie das GSR verweigert haben wirst du bestimmt die eine oder andere Schwangere davon überzeugen, dem gemeinsamen Sorgerecht sofort zuzustimmen. Ganz besonders, weil der Gesetzgeber das so unterstützt, z.B. bei der Elterngeldregelung. (Achtung, Ironie!)


    Dein Gedanke, dass GSR ab Vaterschaftsanerkennung Sinn macht ist ja richtig. Aber deine Argumentationslinie ist schlecht und wird ganz besonders hier eher das Gegenteil erreichen.

    Humor ist, wenn man trotzdem lacht

  • Aber ich bin mir sicher: mit deiner Argumentationslinie, das die Mütter eh alleine Schuld sind, weil sie das GSR verweigert haben wirst du bestimmt die eine oder andere Schwangere davon überzeugen, dem gemeinsamen Sorgerecht sofort zuzustimmen. Ganz besonders, weil der Gesetzgeber das so unterstützt, z.B. bei der Elterngeldregelung. (Achtung, Ironie!)


    Ich habe nie behauptet, dass GSR die Patentlösung für alle Probleme ist (das wäre zu schön, um wahr zu sein). Ich glaube aber schon, dass in der Regel die fehlende Zustimmung der KM zum GSR konfliktverschärfend ist, weil sie den KV diskriminiert. Sie ist das unübersehbare Signal von der KM an den KV: mit dir gibt es keine gemeinsame Elternschaft. Du bist nur für Umgang und Unterhalt gut genug.
    Deshalb finde ich die deutsche Regelung das Sorgerecht des einen Elternteils von einer Entscheidung des anderen Elternteils abhängig zu machen auch so schlecht. Es fördert den Streit. Und es ist eine überholte Sonderregelung, die es nur in der besonderen Situation der nicht ehelichen Geburt gibt.


    Dein Gedanke, dass GSR ab Vaterschaftsanerkennung Sinn macht ist ja richtig.


    :daumen


    Aber deine Argumentationslinie ist schlecht und wird ganz besonders hier eher das Gegenteil erreichen.


    Weshalb ist meine Argumentationslinie schlecht?


  • Bei der Trennung in der Schwangerschaft kennt doch der KV das Kind noch gar nicht. Er steht nach der Geburt vor der Entscheidung, ob er dieses Kind kennen (und hoffentlich lieben !) lernen will und sich damit für die nächsten zwanzig Jahre einer ständigen Bevormundung und Gängelung durch die KM aussetzen will, wenn er den Kontakt zu diesem Kind pflegen will. Ohne eigenes Sorgerecht ist er rechtlich irgendjemandem gleichgestellt, der vorübergehend auf das Kind aufpasst, also z.B. auch dem Babysitter, den die KM beauftragt hat. Der einzige Unterschied ist, dass der Babysitter nicht klagen kann, um babysitten zu dürfen. Er darf später weder mit der Erzieherin im Kiga oder dem Lehrer in der Schule sprechen, noch mit dem Kinderarzt, wenn ihm die KM das nicht ausdrücklich erlaubt. Er macht sich in jeglicher Hinsicht im Kontakt zum Kind von der KM abhängig und zwar von einer KM, für die gemeinsame Elternschaft ja erklärtermaßen kein Thema ist, sonst hätte sie die Sorgererklärung ja unterschrieben. Oder trifft er die andere Entscheidung unter diesen Umständen eben das Kind nicht kennenzulernen, denn Vater im eigentlichen Sinne wird man unter diesen Umständen ohnehin nicht.
    Man schätzt dass in Deutschland 1 Million Kinder keinen Kontakt zum UET haben. Es gibt offenbar oft die Konstellation, dass der UET auf Kontakt zum Kind verzichtet/verzichten muss. Ich glaube kaum, dass die 1 Million Elternteile, die zu diesen Kindern gehören allesamt verbrecherische Egoisten sind.



    "Mann" hat eben gerade nicht die Verantwortung. Es heißt ja auch Sorgepflicht. Und durch die Ablehnung der gemeinsamen Sorgepflicht durch die KM, hat der KV ja eben gerade keine Sorgepflicht


    Wenn du schon auf meinen Beitrag reagierst (den du offensichtlich zum Teil überlesen hast), dann sag doch mal bitte was du hierzu denkst:


    Zitat

    Klar, es gibt auch extreme Fälle, wo sich die Mutter wirklich in den Weg steht. Aber da aus verletztem Stolz (tut mir Leid, es klingt für mich so) aufzugeben, auf Kosten der Kinder, das finde ich nicht okay. Egal wo sich die Kinder befinden, und egal wer da auf irgendeinem blöden Papier irgendein blödes Sorgerecht hat was irgendein blöder Notar unterschrieben hat: Man hat trotzdem die Verantwortung!


    Hälst du mich für eine Bratwurst, oder warum gibst du deinen Senf dazu?


  • Wenn du schon auf meinen Beitrag reagierst (den du offensichtlich zum Teil überlesen hast), dann sag doch mal bitte was du hierzu denkst:


    Es sind leider nicht extreme Fälle. Ich glaube bei der Trennung in der Schwangerschaft (und darum geht es in diesem Thread) ist die Verweigerung des GSR durch die KM sehr häufig.
    Ich gebe dir insofern Recht, dass der KV nicht aufgeben sollte, wenn er die Trennung verursacht hat. Er ist dann in einer "Bringschuld" im Interesse des Kindes. Außerdem kann die KM durch die Trennung (insbesondere wenn eine andere Frau im Spiel ist) zu recht verletzt sein und deshalb gegen das GSR sein. Hier kann man nur hoffen, dass die KM den KV nicht wegen der Trennung wirkich hasst. Dann wird es wahrscheilich auch kaum funktionieren können.
    Wenn die KM sich getrennt hat, ist die Situation anders. Hier ist die KM nicht verletzt, schließlich hat sie die Trennung herbeigeführt. Verweigert sie trotzdem das GSR, dann will sie nicht nur keine gemeinsame Beziehung sondern auch keine gemeinsame Elternschaft und zwar aus Überzeugung und nicht weil sie sich über den "weggelaufenen" KV ärgert. Der KV wird mit ständiger Ausgrenzung durch die KM rechnen müssen, denn das ist eine Frage der Einstellung. Es gehört eine Menge Masochismus dazu, wenn man sich als KV auf so etwas einlässt.
    Und Nein, der KV hat keine Verantwortung, die über seine Unterhaltspflich hinausgeht. Er ist "sorglos".

  • Es gehört eine Menge Masochismus dazu, wenn man sich als KV auf so etwas einlässt.

    Schade, dass du das so sagst. Andere würden es "bedingungslose Liebe dem eigenen Kind gegenüber" nennen.


    Ich bestreite ja gar nicht, dass es solche Mütter gibt, und finde das auch wirklich schlimm. Aber es geht hier nicht nur um das Recht der Väter, ihre Kinder zu sehen - vorrangig geht es immer, sollte es immer um das Recht der Kinder gehen, ihre Väter zu sehen. Da ist es scheissegal wann die Trennung war oder warum oder ob die Frau, der Mann oder der Weihnachtsmann der Dumme war. Meine Meinung.


    Hälst du mich für eine Bratwurst, oder warum gibst du deinen Senf dazu?

  • Ich habe das alleinige Sorgerecht....weil der Papa von unserem Kurzen es so wollte!!!
    Ich habe mich zu Beginn der Schwangerschaft getrennt und er hätte allen Grund gehabt, quer zu schießen, mich zu verteufeln, zu verschwinden...weiß der Geier was noch...
    Wir haben das Gespräch gesucht und haben es geschafft nur an den Kurzen zu denken!!!
    Wir besprechen alles was den Kurzen betrifft!!!
    Ich beziehe ihn in alle Belange mit ein und da ist es wurscht, ob wir das gemeinsame Sorgerecht haben oder nicht!!!


    Manchmal frage ich mich hier, wie verletzt/enttäuscht muss ein Vater sein, um ständig über das Sorgerecht zu diskutieren...oder geht es doch um etwas anderes??? :frag

  • Ich habe das alleinige Sorgerecht....weil der Papa von unserem Kurzen es so wollte!!!


    Wenn der Vater eures Kindes es so wollte, dann ist das eine einvernehmliche Lösung. Das ist etwas anderes als einem Vater, der ebenso wie die Mutter das Sorgerecht haben will, dieses zu verweigern, obwohl der Vater sorgefähig ist.


    Wir besprechen alles was den Kurzen betrifft!!!
    Ich beziehe ihn in alle Belange mit ein und da ist es wurscht, ob wir das gemeinsame Sorgerecht haben oder nicht!!!


    Aber weshalb wollte denn der Vater das GSR nicht, wenn er in alle Belange einbezogen wird? Im übrigen ist es nicht "wurscht" ob ihr GSR habt oder nicht. Stößt dir etwas zu entscheiden Dritte (das Familiengericht), die euer Kind nicht kennen, darüber, wo euer Kind in Zukunft leben soll und wer sich darum kümmert. Hättet ihr das GSR wird hier automatisch der Vater in die Pflicht genommen. Er kann sich dann auch nicht davor drücken. Ohne Sorgerecht kann er auch sagen: schickt das Kind zur Oma oder ins Heim, ich nehme es nicht.
    Aber wie gesagt, wenn es eine einvernehmliche Lösung ist, ist das in Ordnung, obwohl ich keinen nachvollziehbaren Grund dafür erkennen kann. Die notwendige Leistung von ein paar wenigen Unterschriften kann kein Grund sein, denn erstens könnte man eine Vollmacht erteilen und zweitens in Zeiten moderner Kommunikation, kann man innerhalb eines Tages eine Unterschrift vom anderen Ende der Welt bekommen.
    Ich respektiere aber selbstverständlich, dass der Vater eures Kindes dazu offenbar eine andere Meinung hat. Und wenn ihr euch einig seid sehe ich keinen Grund daran etwas zu ändern.

  • Genau das war aber sein Grund!!
    Er wollte mir das Leben dadurch nicht erschweren!!
    Wir haben schriftlich festgehalten, dass Shorty zu ihm kommt, wenn mir etwas passiert!!! Wäre nicht nötig gewesen, weil es für mich eine Selbstverständlichkeit ist aber mir war es für ihn wichtig!!

  • Wir haben schriftlich festgehalten, dass Shorty zu ihm kommt, wenn mir etwas passiert!!!


    Wenn das euer gemeinsamer Wille ist und es nur darum geht, dass er es für dich vereinfachen will, dann solltet ihr trotzdem überlegen, das GSR zu errichten. Eure Vereinbarung ist gut, aber sie ist nicht bindend. Das Familiengericht wird sie zur Kenntnis nehmen (wenn es rechtzeitig davon erfährt) und wenn nichts besonderes dagegen spricht, dann wird es wahrscheinlich auch so entscheiden, aber es muss das nicht. Habt ihr GSR, dann braucht es kein Gericht für eure Lösung. Sie tritt automatisch ein. Und wenn es nur um eine Vereinfachung des "Schriftkrams" geht, dazu könnte dir der Vater eine Vollmacht schreiben.
    Lass dich doch mal beim Jugendamt beraten. Die können dir auch genau sagen um wieviele (oder besser wie wenige) Unterschriften es geht. Und wenn du doch ohnehin willst, dass im Fall der Fälle (der hoffentlich nie eintritt) euer Kind zum Vater kommt, dann denk mal drüber nach. Es kostet auch kein zusätzliches Geld. Man kann das in jedem Jugendamt beurkunden.


    Freundliche Grüße,
    hopeful

  • Hopeful,
    um was geht es dir? Um das GSR? - Damit habe ich kein Problem.


    Erkläre mir bitte mal, wieso ein Mann sich nicht fürsorglich um sein Kind kümmern kann, wenn er kein GSR hat. Gibt es doch mehr als genug, die das Gegenteil leben.


    Ist es in deiner Argumentation nicht eher so, dass manch ein Mann nicht will, wenn man das GSR nicht hat? - Und dafür habe ich kein Verständnis.


    Wer ein Menschenrecht - Recht auf Umgang mit beiden Eltern - zu erpresserischen Zwecken missbraucht, hier: erst wenn ich die Unterschrift für das GSR habe, darf das Kind sein Recht auf Umgang mit mir bekommen (aber nur dann, wenn nicht das BGH-Urteil für mich doch gültig ist...) verdient kein Sorgerecht.
    - Ich bitte zu beachten, dass dieser Satz, bis auf das Beispiel = Threadthese, absichtlich geschlechtsneutral! geschrieben wurde.


    Oh, ich hatte glatt vergessen, bevor Vaddern dann vielleicht das GSR großzügig annimmt um zu überlegen, ob das BGH-Urteil nicht doch in Erwägung zu ziehen wäre, steht selbstredend der Vaterschaftstest. Zu selbigen läßt man sich dann schon mal gerichtlich bitten... aber ohne GSR kein Umgang. :kotz



    Rohezal,
    kümmer dich einfach mal, dann kannst du kompetent mitreden. :dribbel
    Du willst doch gar kein Vater sein.

  • Hmm....weisst du...ich bin ein absolut positiv denkender Mensch! Ich glaube einfach ganz fest daran, dass nach meinem Tod (der hoffentlich erst in hundert Jahren eintritt :D )unser Wille durchgesetzt wird....das der Kurze zum Papa kommt!!!
    Meine Familie weiß es auch und steht da absolut hinter uns!
    Es war seine Entscheidung, wir fahren da sehr gut mit....einfach, weil ich ihn wirklich in jede Kleinigkeit einbinde und wir gemeinsam Entscheidungen treffen...nie ich alleine!!!! Deshalb sehe ich keinen Grund, daran etwas zu ändern!
    Kannst du das nachvollziehen??? Ich bin wirklich oft entsetzt über deine Antworten im Forum und frage mich, was ist passiert, dass du so geworden bist???? Nicht böse gemeint!!!

  • Wenn es so ein "Kinderkram" ist, wieso stimmt die KM dann nicht einfach zu?


    @hopeful


    wie schön das Sätze oder Wörter, die aus dem Zusammenhang gerissen werden, plötzlich einen ganz neuen Sinn ergeben. Und so mal ganz anders ausgelegt werden, vor allem vom TS.

    Ich gebe Tippfehlern asyl, wer welche findet muss sie hier lassen.

  • um was geht es dir? Um das GSR? - Damit habe ich kein Problem.


    "Meine" KM schon.

    Wer ein Menschenrecht - Recht auf Umgang mit beiden Eltern - zu erpresserischen Zwecken missbraucht,


    Maschenka, ich wiederhole mich damit: Es ist die Mutter, die das Recht des Umgangs dazu mißbraucht, mich in die Situation eines Elternteils 2. Klasse zu erpressen. Sie sagt: Umgang nur ohne Sorgerecht. Sonst eben kein Umgang.

    Ich bitte zu beachten, dass dieser Satz, bis auf das Beispiel = Threadthese, absichtlich geschlechtsneutral! geschrieben wurde.


    Ja, aber dieses Problem ist nicht geschlechtsneutral. Nur der nicht ehelichen Mutter erlaubt man über das Sorgerecht des Vaters zu entscheiden. Die umgekehrte Situation gibt es nicht. Gäbe es sie, würden Väter sicher nicht besser entscheiden. Es ist halt schlecht, dass es so ist. Es steigert den Konflikt.

    Du willst doch gar kein Vater sein.


    War zwar nicht an mich gerichtet, aber: Ich will es nicht mehr. Der emotionale Preis, den auch das Kind dann bezahlen muss, ist viel zu hoch.

    Es war seine Entscheidung, wir fahren da sehr gut mit....einfach, weil ich ihn wirklich in jede Kleinigkeit einbinde und wir gemeinsam Entscheidungen treffen...nie ich alleine!!!! Deshalb sehe ich keinen Grund, daran etwas zu ändern!
    Kannst du das nachvollziehen??? Ich bin wirklich oft entsetzt über deine Antworten im Forum und frage mich, was ist passiert, dass du so geworden bist???? Nicht böse gemeint!!!


    Ich habe dafür (leider) gute Gründe. Und die liegen nicht darin, dass ich Kinder nicht mag.

  • Zitat

    Deshalb bin ich der Meinung, dass ein Vater im Falle der Trennung in der Schwangerschaft ohne Sorgerecht keinen Umgang wahrnehmen sollte. Das ist sinnlos und führt höchstens zu einer von Anfang an entfremdeten Beziehung zum Kind, die nichts mit einer Vater - Kind - Beziehung zu tun hat. Der "Vater" kann so ohnehin nie wirklich Vater werden.


    @hopeful
    Diese These kann ich anhand eines Gegenbeispiels (nämlich mein Fall) widerlegen. :daumen

  • Die können dir auch genau sagen um wieviele (oder besser wie wenige) Unterschriften es geht.


    Und damit führst du dich grad selbst vor. Für die KM soll es egal sein, weil es ja nur so wenige Unterschriften sind, aber für den Vater ist es so wichtig, dass er sich ansonsten nicht um das Kind kümmern kann, wenn er diese paar Unterschriften nicht leisten darf.


    GSR sollte nicht deswegen Standart sein, damit die Väter eine Ausrede weniger haben, warum sie sich nicht kümmern.Und wenn du hier die Mütter permanent zu den einzig Bösen machst, wirst du dein Ziel nicht erreichen. (das meinte ich mit deiner Argumentationslinie).


    GSR ab Geburt geht nicht wirklich, es muß lauten: ab Vaterschaftsanerkennung. (er kann ja nicht rückwirkend irgendwas entscheiden, und es kann nicht jegliche Entscheidung, bei der evtl. seine Zustimmung nötig wäre hinausgezögert werden, bis er sich evtl. mal entschließt, dass er der Vater ist. Die Fälle gibt es ja oft genug). Ansonsten wüßte ich tatsächlich nicht, warum der uneheliche Vater dem ehelichen nicht Gleichgestellt sein sollte. Bei der Gelegenheit könnte man dann auch mal das Steuerrecht angleichen und diesen Blödsinn ändern,der dafür sorgt dass der Ehemann erstmal automatisch der Vater ist, selbst wenn das Kind in der Trennungsphase entstanden ist.


    Aber noch ist das alles nicht eingetreten, und es wird wohl auch noch dauern ( falls es überhaupt in nächster Zeit kommt). Und bis dahin sollten sich einige Väter fragen, ob es das wirklich wert ist, ein kleines Menschlein im Stich zu lassen, weil er nicht mit unterschreiben darf bei der Eröffnung des Sparbuches...

    Humor ist, wenn man trotzdem lacht

  • Maschenka, ich wiederhole mich damit: Es ist die Mutter, die das Recht des Umgangs dazu mißbraucht, mich in die Situation eines Elternteils 2. Klasse zu erpressen. Sie sagt: Umgang nur ohne Sorgerecht. Sonst eben kein Umgang.

    Das ist deine Auslegung. Sorry. Du willst nur dann Umgang, wenn du das Sorgerecht bekommst. Sagt dann die Mutter, dann lass es bleiben, ist sie die böse. Logisch.


    Mach eine vernünftige Umgangsvereinbarung, zieh diese ein Jahr durch und beantrage das GSR. Wo ist das Problem?
    Du kannst dich die nächsten dreißig Jahre noch daran aufziehen, dass du das GSR nicht bei Geburt/nach der Vaterschaftsanerkennung bekommen hast. Du kannst das auch bleiben lassen, ist gesünder. :kopf