Aber es ging doch im Kern darum (danke hopeful für den Hinweis), ob die Verweigerung der Unterschrift zur gemeinschaftlichen elterlichen Sorge, als Generalabsolution für nicht wahrgenommenen Umgang herhalten darf?
Nein darf sie nicht.
Und auch wenn ich sehr gut darüber im Klaren bin, dass es für viele Väter eine nicht überwindbare Hürde darstellt, sich nicht auch die Bindung zu Ihrem Kind einlassen zu können, wenn diese durch eine dritte Person jederzeit beinflussbar, steuerbar und auch trennbar ist, in diesem thread also durch die Mutter, bleibt es in erster Linie doch eine Hürde des Vaters.
Ich fände es für mich persönlich weder akzeptabel darüber dann eine Dokumentation anhand meines eigene Falles zu machen, noch mich auf der Ungerechtigkeit der herschenden Gesetzgebung aus zu ruhen. :frag
Ich denke, wer sich wirklich mit kindlichen Lebenswelten aus einander setzt, kann nicht ernsthaft die Beziehung zum Kind erpressen wollen, nur weil er nicht vollumfänglich nach seinem Wertmaßstab bestimmen kann, in welchem Umfang er daran teilhat.
Danke, overtherainbow. :blume