Ich bin einer, der wegen Unterhaltspflichtverletzung angeklagt wurde

  • wielange schon bist du auf Geld der Gemeinschaft angewisen? ich glaub, Papa Staat hat dir längst die 70 000 bezahlt... Der Staat sind nämlich wir...


    kann ich meinen Teil direkt bei dir zurückfordern? nach dem 16.1. natürlich, solang kann ich schon noch warten. :brille

  • wielange schon bist du auf Geld der Gemeinschaft angewisen? ich glaub, Papa Staat hat dir längst die 70 000 bezahlt... Der Staat sind nämlich wir...


    kann ich meinen Teil direkt bei dir zurückfordern? nach dem 16.1. natürlich, solang kann ich schon noch warten.


    Lass mich mal nachrechrechnen.


    Also meine Geburt hat etwa 5.000 Mark gekostet.
    Die Untersuchungen wegen meiner Herzkrankheit ab Geburt etwa das Gleiche.
    Die Herz -OP, ausgeführt von einem Professor und Klinikaufenthalt etwa 100.000 DM
    Die Untersuchungen danach etwa 5.000 DM
    Mein erster Aufenthalt in einer Psychosomatischen Klinik 1979 etwa 10.000 DM
    Dann war eine Zeit lang gar nichts
    2002 begannen dann die psychosomatischen Störungen eine psycjhotherapie notwendig zu machen, die üebr 2 Jahre ging und 2003 trotzdem ohne Aufenthalt BKH nicht zu bewältigen waren. Kostenpunkt etwa 10.000 €
    2004 mein Herzinfarkt mit Klinikaufenthalt. Etwa 10.000 €
    2006 meine arterielle Verschlusskrankheit mit OP Etwa 5.000 €
    2007 mein Schlaganfall mit 5-Stündigem Koma und Klinikaufenthalt 15.000 €
    2011 meine psychosomatische Reha und die laufende ambulante Therapie 20.000 €


    Von den Sozialträgern wurde im Jahr 2003 Krankengeld in Höhe von 1505 €, gezahlt, ALG 1 von April 2006 bis Juni 2007 etwa 13.000 €, Juni bis Juli 2007 wieder Krankengeld von etwa 2.000 €, November 2007 bis Juni 2008 ALG II. Etwa 8.000 €. Seit Januar 2011 wieder Krankengeld, bis jetzt 9.000 €.


    Da ich ja auch 200.000.000.000.000.000 (In Worten: 200 Billiarden) € Schmerzensgeld fordere, dürfte der Klacks den Du haben willst locker drin sein.


    Du musst es nur einklagen.


    lg


    Camper

    Einmal editiert, zuletzt von Camper1955 ()

  • Habe mich ja aus diesem Fred bewusst rausgehalten sonst hätte ich wohl nen Herzkasper bekommen aber ich denke





    Du klagst noch wenn Du im Grab liegst
    :crazy - weiss nicht ob das soooooo gesund iss.......................


    Und das mit "Papa Staat" kommentiere ich nun nicht wieter weil............................................'Kotzsmilie*

  • 200 Billiarden) € Schmerzensgeld fordere


    :daumen


    ich hab eine gute Nachricht für Dich: DAMIT ist Dir eine neue psychiatrische Diagnose sicher! und du hast ausgesorgt oder kriegst lebenslänglich (in Form von Rente wegen dauerhaft eingeschränkter Alltagskompetenz, SGB 12 %87b)..... :brille

  • Die schlechte Nachricht. Es geht weiter.


    Die gute Nachricht 90 Tagessätze a 25 €


    Freiheitsstrafe ist schon mal weg. Aber ich muss erneut in Revision gehen, damit mein Selbstbehalt während der Zeit meines ALG I, ALG II- und Krankengeldbezuges erhöht wird.


    Also Revision zum 2.


    lg


    Camper

    Einmal editiert, zuletzt von Camper1955 ()

  • @Camper,


    Hab ich diese Forderung heut überhört? :frag


    Aber, der Gutachter war cool, gelle.



    Grüßle

  • Aber, der Gutachter war cool, gelle.


    A bisserl sehr subjektiv würde ich sagen.


    Aber es geht ja weiter.


    "Konfutius sagt: Man muss mit kleinen Dingen anfangen, wenn man Großes erreichen will."


    lg


    Camper

    Einmal editiert, zuletzt von Camper1955 ()

  • Grüßle


    Ne, ich hab ja von Anfang an gewußt, dass es wieder eine Revision wird.


    Das reicht noch, wenn ab einem Freispruch nicht mehr zu rütteln ist.


    lg


    Camper

  • @Camper,


    Zitat

    Ne, ich hab ja von Anfang an gewußt, dass es wieder eine Revision wird.

    Wohin ist denn deine bisherige Euphorie verflogen?
    Eigens dieser Forderung hab ich mir das heut angetan?

    Zitat

    Das reicht noch, wenn ab einem Freispruch nicht mehr zu rütteln ist.

    Träum weiter...


    Wenn ich bloß dran denke.... Anwalts-, Gerichtskosten, obendrauf den Gutachter, dazu noch deine Tagessätze.
    Hättest du mal lieber nur Unterhalt bezahlt, wär billiger gewesen.


    Grüßle

  • Wohin ist denn deine bisherige Euphorie verflogen?


    Nun, das war schon nach dem Gespräch mit meinem Anwalt klar, dass das Gericht heute noch nicht von meiner Unschuld überzeugt sein wird.


    Gerade weil Richter "gleicher" sind (haben wir da nicht einen Thread?) können sie es nicht auf sich sitzen lassen, dass jemand behauptet unschuldig zu sein, weil er in Urlaub fahren muss aus gesundheitlichen Gründen. Und der Gutachter bestätigt sie auch noch ihrem Irrglauben.


    Ich hatte längst den Paragraphen im Kopf, als der Gutachter davon anfing, dass es aus sozialmedizinischer Sicht unmöglich ist, dass Wunsch nach einem Urlaub zu begründen.


    Der wird halt nun dem OLG/Strafrecht vorgelegt. Mal sehen, was es dazu sagt.


    lg


    Camper

    Einmal editiert, zuletzt von Camper1955 ()

  • Ich empfehle eine Beschwerde beim Bundesverfassungsgericht!
    Anscheinend wirst du massiv in deinen Persönlichkeitsrechten unterdrückt!
    Zur Not empfehle ich dir den europäischen Gerichtshof in Straßburg.
    Wenn es dort nicht klappen sollte, kannst du immer noch den internationalen Gerichtshof in Den Haag anrufen.
    Eventuell ist für deinen Fall sogar die UNO zuständig.


    Viel Erfolg weiterhin,
    PapaT

    .








    Wenn dich etwas nervt ändere es!

    2 Mal editiert, zuletzt von PapaT ()