Ich bin einer, der wegen Unterhaltspflichtverletzung angeklagt wurde

  • Die von dir genannte psychische Diagnose ist ein psychischer Schnupfen, sorry, der unbehandelt eine handfeste Stirnhöhlenentzündung, hier: Depression, werden kann.


    Hab noch etwas hinzugefügt. Ich musste erst das Schreiben der Krankenkasse raus suchen.

  • Alles andere ist nicht wollen.


    Nicht wollen ist aber nicht strafbar und weder mein Hausarzt, noch meine Fachärzte haben mir eine Verhaltenstherapie nahe gelegt. Das es so etwas gibt, höre ich von Dir jetzt zum ersten Mal.


    Und ein angeborener Herzfehler bleibt ein angeborener Herzfehler. Keine körperliche Überanstrengung wird mir immer wieder geraten. daran halte ich mich.


    lg


    Camper

  • Das würde allen hier sicherlich helfen die Dinge besser zu verstehen


    Nein...das würde es nicht, ich glaube es gibt in diesem Forum nicht EINEN Menschen, der verstehen kann wie man so sein kann wie Camper...
    Für mich ist es bemitleidenswert, wenn man seine Energie daraus zieht daß andere Leute sich uber das eigene Verhalten aufregen...


    Findet es eigentlich niemand pervers, wenn ein Arbeitsloser ALG II empfänger wegen unterhaltspflichtverletzung angezeigt wird?


    Nein, warum?


    Auch als ALG Empfänger muss man für die Fehltritte die man sich VOR ALG geleistet hat zur Rechenschaft gezogen werden.


    Wär ja noch schöner, wenn jeder von allen Schulden befreit wäre, nur weil man ALG bezieht.


    Mal abgesehen davon, daß Camper nicht arbeitslos ist.


    Camper wird nicht angezeigt weil er während des ALG Bezuges nicht gezahlt hat sondern in den Zeiten wo er es gekonnt hätte auch wenn er meint, er könne sich aus dieser Verantwortung herauswinden.


    Camper: aber Du weisst schon daß in dem Attest steht, daß ein Urlaub in Deutschland ausreichend ist, ja?

  • Nicht wollen ist aber nicht strafbar und weder mein Hausarzt, noch meine Fachärzte haben mir eine Verhaltenstherapie nahe gelegt. Das es so etwas gibt, höre ich von Dir jetzt zum ersten Mal.


    Du lügst. S. Attest aus 04. :dribbel Oder taugt das in deinen Augen auch nix.

  • Camper: aber Du weisst schon daß in dem Gutachten steht, daß ein Urlaub in Deutschland ausreichend ist, ja


    So steht es nicht drin. Es soll nur so gerechnet werden, wie in Deutschland.


    Das heißt, Fahrtkosten + Übernachtungskosten.


    Der Arzt hat das explizit so rein geschrieben, weil im Steuerecht ganz andere Sätze fürs Ausland bestehen, wie fürs Inland.


    Deswegen kann ich auch trotz Auslandsaufenthalt nur die Sätze fürs Inland als außergwöhnliche Belastung angeben. Das sind gerade mal 2400,00 € im Jahr, könnte ich die Auslandspauschalen ansetzen, läge der Betrag etwa 3 x so hoch.


    lg


    Camper

  • Also Du gibts 2400 Euro für 5 Wochen Urlaub in Deutschland aus?


    Und es steht drinne daß ein Urlaub in Duetschland ausreichend ist, bzw. daß nicht einzusehen ist, daß die Kosten für einen Auslandsurlaub bezahlt werden sollen.


    Hast Du EIN aber auch nur IRGENDEIN ärztliches Attest in dem EXPLIZIT steht, daß der Urlaub im Ausland stattfinden MUSS?

  • Hast Du EIN aber auch nur IRGENDEIN ärztliches Attest in dem EXPLIZIT steht, daß der Urlaub im Ausland stattfinden MUSS?


    In Deutschland fielen schon in etwa die gleichen Kosten an. 50,00 € für Übernachtung macht schon mal 1750,00 € aus und ob man 2200 km bei zwei Urlauben (einmal 3, einmal 2 Wochen), das schafft man auch in Deutschland. Von Italien ganz zu schweigen.


    In meinen Augen ist es ein Muss, um einen längeren Aufenthalt im BKH zu vermeiden. Für die Gerichte wird es jetzt gutachterlich geklärt.


    lg


    Camper

  • Du lügst. S. Attest aus 04. :dribbel Oder taugt das in deinen Augen auch nix.


    Sorry, wo steht da was von Verhaltenstherapie?


    Einmal editiert, zuletzt von Camper1955 ()


  • Hab ich übrigens grad vor ein paar Tagen gemacht



    Nun musst Du abwarten. Stellt die Staatsanwaltschaft das Verfahren ein, bleibt für Dich immer noch die Möglichkeit, rechtlich dagegen vorzugehen und Widerspruch gegen die Einstellung einzulegen. Will die Staatsanwaltschaft immer noch nicht, kannst Du ein Klagerzwingungsverfahren anstreben.


    Aber Achtung! Nur bis zu deinem Widerspruch ist das Verfahren für Dich kostenlos. Willst Du eine gerichtliche Entscheidung über eine Klage erzwingen, dann hast Du die Gerichtskosten zu zahlen, falls Du den Prozess verlierst.


    Ich bin ehrlich gespannt, ob die Staatsanwatschaft einen Sinn darin sieht, einem nackten Mann in die Tasche greifen zu wollen. Bei mir war ja, zumindest teilweise und scheinbar anrechenbares Einkommen vorhanden, dass die Staatsanwaltschaft guten Gewissens Klage erheben konnte. Ob das bei einem Hartz-IV Empfänger auch der Fall ist?


    Aber eines sollte Dir schon von vorne herein klar sein. Geld siehst Du auch danach keines, sofern der UET nicht irgendwo einen Schatz vergraben oder eine reiche Tante beerbt hat, oder sonst irgendwie zu Einkommen gelangt ist.



    lg


    Camper

  • Da steht doch Psychotherapie...


    Sorry, du hättes mir dein Wort "Verhaltenstherapie" schon erst ins Fremdwort übersetzen müssen, bevor Du mich der Lüge bezichtigst. Ich habe nun mal nur den qualifizierten Hauptschulabschluss.


    Aber deine Frage diesbezüglich habe ich schon unter # 528 beantwortet.


    Die erste Anwort unter dem ersten Zitat von Dir ist es.


    lg


    Camper

  • :dribbel Du, dafür, dass du die von dir vorgelegten Atteste nicht versehst, bin nicht ich verantwortlich.
    Wenn du Atteste nutzt, deren Inhalt du nicht verstehst, dann ist das auch deine Entscheidung.


    Wie lange möchtest du dich noch vorführen?

  • Du, dafür, dass du die von dir vorgelegten Atteste nicht versehst, bin nicht ich verantwortlich.


    Ich habe nur dein Wort "Verhaltenstherapie" nicht verstanden, das Attest an sich schon.


    Dafür, dass Du du offenbar so manche Antwort überliest kann ich nichts. 8) Darauf hatte ich ja bereits geanwortet, bevor du dann mit deinem "Fremdwort" dahergekommen bist.


    lg


    Camper

  • Hättest Du ihn denn nötig gehabt?


    :kopf was für ne saublöde Frage. :kopf Ich denke du beschäftigst dich rund um die Uhr mit dem Tema Unterhalt?? Dann sollte auch bei dir angekommen sein, dass die Kinder ein Recht auf Unterhalt haben - scheißegal was rübli braucht oder nicht.




    Ich krieg hier echt das Kotzen - du drehst dir die Argumente, wie du Bock hast zurecht, schlußendlich nur mit dem einen Ziel, dich vor Pflicht und Verantwortung zu drücken.



    Hier sind viele schwerbehinderte Elternteile, die trotzdem Vollzeit arbeiten müssen, um ihre Kinder vernünftig ernähren zu können - hier sind viele schwer an Depression erkrankte, wie sehr würde ich es ihnen wünschen, wenn ein popliger Italienurlaub ihnen Linderung verschaffen könnte, hier sind viele an Krebs erkrankte... es widert mich an, wie du dich auf deiner "angeborenen Labilität" ausruhst...und dabei die wirklich Kranken ekelhaft verhöhnst. :radab


    Wenn deine von Geburt an bestehende "Multimorbidität" dich wirklich so leistungsunfähig macht, dass du keine Kinder ernähren kannst, tja, dann hättest du dir das ja mal vor der Zeugung überlegen sollen. Komisch nur, dass dir das erst bei Trennung einfällt...


    Deine Kinder tun mir sehr sehr leid, du betrachtest sie nur als irgendeinen Faktor in deinen perversen Berechnungen, brauchst sie als Zeugen für deinen Kreuzzug - dessen einziges Ergebnis sein wird, dass man Dir tatsächlich Unzurechnungsfähigkeit attestieren wird.





    Ich würde mir wünschen, dass Du Dich hier abmeldest.

















    PS: Entschuldigung an alle, die sich über meine Ausdrucksweise ärgern/wundern... ist normal nicht meine Art... der Ekel nimmt grad Überhand

  • was für ne saublöde Frage. :kopf Ich denke du beschäftigst dich rund um die Uhr mit dem Tema Unterhalt?? Dann sollte auch bei dir angekommen sein, dass die Kinder ein Recht auf Unterhalt haben - scheißegal was rübli braucht oder nicht.


    1. Dann Frage ich mich, warum Rübli nichts unternommen hat, um an KU zu kommen. Vor allem, wie des der Kindesvater geschafft hat, sich über Jahre hinweg vom Kindesunterhalt zu drücken, wenn die Kinder doch ein Recht auf Unterhalt haben.


    2. die Kinder haben das Recht auf ein Existenzminimum nach SGB II oder dem SGB XII, falls der BET nicht arbeitsfähig ist, sofern die Kinder sich überwiegend beim BET aufhalten und der BET wirklich alleinerziehend ist.


    3. Unterhalt nach dem § 1612a BGB hat, begrenzt durch den § 1603 Abs 1 BGB, dann zu fließen, wenn das bereinigte Netto für Zahlungen ausreicht. Das kann eine Mangelfallberechnung sein und bei einem bereinigten Nettoeinkommen von z. B. 1050,00 € auch nur 100,00 € aus machen. Egal, wie groß die Zahl der Kinder ist. Denn der notwendige Selbstbehalt für einen Vollzeit arbeitenden Single liegt derzeit nun mal bei 950,00 €


    Erst kürzlich stand hier in einem Thread, das jemand mit einem Nettoeinkommen von 1600,00 € nicht mal Mindestunterhalt für ein Kind zahlen muss. Woher kommen dann die ganzen Schauergeschichten der AE´s, wenn die Kinder doch das Recht auf Unterhalt nach § 1612a BGB alleine vom UET haben. Kannst Du mir das erklären?


    Auch ich wurde mit einem Nettoeinkommen von 1000,00 € von meiner Unterhaltspflicht per Gerichtsbeschluss befreit, obwohl das Kind noch minderjährig war. Woher kommt das, wenn ich doch mindestens bis das Kind volljährig ist Unterhalt zu leisten habe?


    Ach ja noch was. warum sind auf allen unterhaltsrechtlichen Leitlinien Mangelfallberechnungsbeispiele aufgeführt, wenn es keine Mangelfälle gibt/geben darf?


    lg


    Camper

    2 Mal editiert, zuletzt von Camper1955 ()

  • der BET wirklich alleinerziehend ist.


    und wenn der BET nicht "WIRKLICH" alleinerziehend ist??? Was dann? Wer sorgt dann für das Kind?


    (Hab deine Definition von alleinerziehend leider vergessen - ich wusste nur noch, dass ICH wohl nicht dazu gehöre)

    Der Kopf ist rund, damit das Denken die Richtung wechseln kann.