Umgangsklage vom KV

  • Ich weiss: Recht haben und Recht kriegen sind zwei Schuhe...
    Kurze Vorgeschichte: Vor einem Jahr Trennung, danach 3 Termine bei JA dann einige bei der psychologischen Beratungsstelle.
    Ich bin gegangen, weil er gegenüber mir gewalttätig war und dies zum Teil auch vor dem Augen des Kleinen (damals gut 2 J).
    Soweit so gut!
    Dann Umgang jedes 2.WE mit aller Gewalt, ob der Kleine krank war oder eine Familienfeier anstand. Es konnte von seiner Seite nie getauscht werden. Es sei denn es ging über Anwalt...
    Im August äußerte der Kleine KV habe ihn eingesperrt und leidet da seit heute drunter (will nicht allein bleiben, Licht und Tür müssen zum schlafen an bzw. auf bleiben.
    Daraufhin hab ich Umgang eingeschränkt von Sa.10 Uhr-18 Uhr und So. auch.
    Gut pünktlichkeit war noch nie seine Stärke...
    Also muss ich immer eine halbe Stunde eher da sein, aber es kann auch sein, dass er ihn eine halbe Stunde nach der Uhrzeit bekomme.
    Er ist seit August ansich auch trocken, aber KV steuert da auch gegen :wand (sagt z.B.: Wenn du keine Windel um willst, dann können wir nicht zu Oma fahren).
    Der KV steuert überall dagegen und ich hab jedes Mal das selbe Theater: der Kleine nässt und kotet ein, beschimpft mich, da sein KV schlecht über mich redet und macht Geschrei, wenn es zum Abend hingeht...
    Kommunikation vermeidet KV komplett zu mir und da ich mich auch nicht gern beschimpfen lasse, rufe ich ihn auch selten an.
    Nun meint der KV mich verklagen zu müssen, wegen dem Umgang (am 21.11.11) ist Verhandlung.
    Grundsätzlich bin ich bereit den Kleinen wieder über komplettes WE da zu lassen, dennoch habe ich Angst, dass es noch wesentlich schlimmer werden könnte...
    Bin verzweifelt! :(
    Danke für eure Antworten im Vorraus

  • Ich kann Dir leider nur aus sehr schlimmer Erfahrung berichten, dass das Gericht, bei dem unser Fall verhandelt wurde, sich einen Dreck um die Belange meiner Kinder gekümmert haben. Da gings rein nach "Vater hat Rechte: die bekommt er". Nach Kindeswohlgefährdung hat niemand gefragt und in unserem Falle lag einiges vor. Ich bin, was Rechtssprechung angeht, völlig desillusioniert.
    Wünsche Dir von Herzen, dass Du einen scharfsinnigen und gerechten Richter bekommst, der das Beste für Euern Süßen herausholt. Mit dem Herzen am rechten Fleck...


    Alles Liebe
    DM

  • Der KV hat grundsätzlich ein Umgangsrecht mit dem gemeinsamen Kind.. Nur in dem Fall viell eingeschränkt.


    In Deinem Fall würde ich viell nochmal das JA/Mediatoren zu Rate ziehn und viell einen betreuten Umgang anstreben. Was sagt denn Dein RA dazu? Hat der eine Idee?

  • Das Verhältnis zwischen dem Kleinen und KV ist sehr ambivalent...
    Da ich nicht vor dem Kleinen über KV spreche (da ich sonst explodieren :angry könnte, was ich vor dem Kleinen nicht möchte). Ich wünsch dem Kleinen viel Spass, wenn er zum KV gebracht wird.
    Danachkommt der Kurze meistens nach einigen Tagen und erzählt mir, was er gemacht hat usw.
    Aber es kann auch schon zu Wutausbrüchen kommen, wenn er die Sachen( Kleidung) sieht, die zum Umgang mitkommen.

  • dohev


    Dein Kleiner ist jetzt 3 Jahre, du glaubst ihm zu 100 % ? bitte nicht falsch verstehen aber er ist noch sehr klein und kann
    mit Sicherheit solche Sachen und Situationen nicht richtig erklären.


    Ich kann nur aus eigener erfahrung sprechen, meine Tochter hat vieles immer anders erzählt,eben auf ihrer kindlichen
    Wahrnehmung basierend,alles kann man nicht glauben.


    Im August äußerte der Kleine KV habe ihn eingesperrt und leidet da seit heute drunter (will nicht allein bleiben, Licht und Tür müssen zum schlafen an bzw. auf bleiben.

    Wie bereits o.geschrieben, nicht alles glauben.


    Vielleicht solltest du alles überdenken und eine aussergerichtliche Regelung in Betracht ziehen. Noch ist es nicht zu spät.
    UG wirst du nicht verhindern können, es ist deine Pflicht den Kleinen darauf vorzubereiten. Das der Kleine nicht will wird
    u.U. dir zu Last gelegt. Mit 3 kannst du ihn mit sicherheit überzeugen.



    jenpa

    Lehne es nicht ab, das Negative zur Kenntnis zu nehmen,
    weigere dich lediglich,dich ihm zu unterwerfen.
    N.V.Peale

  • Das Verhältnis zwischen dem Kleinen und KV ist sehr ambivalent...

    Ambivalent- welch ein schönes Wort. Auf UG bezogen ist das völlig normal. Hast du mal dran gedacht das der Kleine euch beide gleich lieb hat ?


    jenpa

    Lehne es nicht ab, das Negative zur Kenntnis zu nehmen,
    weigere dich lediglich,dich ihm zu unterwerfen.
    N.V.Peale

  • M.E. werden die genannten Fakten nicht ausreichen, um eine akute Kindeswohlgefährdung darzustellen. Selbst, wenn an der Geschichte mit dem Einsperren was dran sein sollte, wird man KV wohl kaum für einen einmaligen Fehler, der offensichtlich nicht mehr vorgekommen ist, derart harte Konsequenzen aufbürden. Das Windelthema interessiert bei Gericht sowieso niemanden. D.h. ich persönlich würde davon ausgehen, dass KV über kurz oder lang Standardumgang bekommt, wenn er klagt.


    In deinem älteren Thread hattest Du ja noch wesentlich heftigere Vorwürfe erhoben, sprich, dass der KV das Kind geschlagen hätte. Davon lese ich jetzt hier nichts mehr, warum eigentlich?

  • Hallo Trajdor!


    Zunächst einmal glaube ich meinem Sohn nicht zu 100%. :kopf
    Mit den anderen Sachen (sprich) schlagen usw. habe ich ihm bei der psychologischen Beratungsstelle konfrontriert, da stritt er alles ab. Allerdings kann ich zumindest beweisen, dass er gegenüber mir in Anwesenheit unseres Sohnes gewaltätig war. Als ich die Übergabe noch machte! Dies hat er aber erst seit kurzem erfahren, dass ich den Mut habe und mich nicht mehr verstecke. Er ist momentan noch geschockt, weil er es nur kennt, dass ich mir alles gefallen lasse...
    Ich kann es nicht beweisen, dass er unseren Kleinen beim beim Umgang geschlagen hat (obwohl man davon ausgehen kann). Aber ich weiss, dass Recht haben und Recht kriegen 2 Paar Schuhe sind.
    Witzig fand ich allerdings den Vorschlag des Psychologen bei der Konfrontation : Ich könnte doch da her fahren und gucken was er mit dem Kleinen macht :lgh


    Natürlich möchte ich, dass der Übergabe so entspannt abläuft, wie es bis jetzt der Fall ist!
    Und ich kann nur hoffen :bet , dass KV keinen Scheiss mit dem Kleinen anstellt. Aber das scheint nicht möglich zu sein... :(

  • Moment mal Dohev,


    Du glaubst Deinem Sohn nicht? Das ist eine sehr schlimme Aussage, wie ich finde. Auch ihm nicht zu glauben, dass er geschlagen wurde, Du hast diese Erfahrung selbst mit dem KV gemacht, also, warum glaubst Du ihm nicht.


    Verstehe ich nicht.

  • Moment! Ich möchte klar stellen, dass ich meinem Kleinen nicht immer alles glaube, sondern schon hinterfrage.
    Dennoch glaube ich meinem Kleinen, dass mit dem Einsperren und da ist mir schon zum :flenn und :kotz zu Mute! Da ich seit dem Veränderungen sehe bzw. miterlebe.
    Das mit dem Schlagen kann ich leider nicht beweisen, obwohl ich kaum daran zweifel. Aber wer glaubt schon einem 3-Jährigen vor Gericht, da zählen nur Beweise oder habt ihr da andere Erfahrungen?

  • Moment mal Dohev,


    Du glaubst Deinem Sohn nicht? Das ist eine sehr schlimme Aussage, wie ich finde. Auch ihm nicht zu glauben, dass er geschlagen wurde, Du hast diese Erfahrung selbst mit dem KV gemacht, also, warum glaubst Du ihm nicht.


    Verstehe ich nicht.


    Es wäre mehr als naiv, einem 3,5-jährigen alles zu glauben, was er so von sich gibt. TS wird schon wissen, was von seinen Aussagen ernst zu nehmen ist und was nicht.

  • Moment! Ich möchte klar stellen, dass ich meinem Kleinen nicht immer alles glaube, sondern schon hinterfrage.
    Dennoch glaube ich meinem Kleinen, dass mit dem Einsperren und da ist mir schon zum :flenn und :kotz zu Mute! Da ich seit dem Veränderungen sehe bzw. miterlebe.


    Ah ok, hatte ich falsch verstanden. Ich glaube eben auch, dass man 3-Jährigen durchaus glauben kann, zumal Du eben diese Erfahrung auch gemacht hast mit dem KV. Das alles ist schrecklich.



    Das mit dem Schlagen kann ich leider nicht beweisen, obwohl ich kaum daran zweifel. Aber wer glaubt schon einem 3-Jährigen vor Gericht, da zählen nur Beweise oder habt ihr da andere Erfahrungen?


    Nein, ich habe keine anderen Erfahrungen, leider nicht.

  • Aber wer glaubt schon einem 3-Jährigen vor Gericht, da zählen nur Beweise oder habt ihr da andere Erfahrungen?


    Hallo Du,
    also ich fände es irgendwie schlimm und auch unangebracht einen 3-jährigen vor Gericht eine Aussage treffen zu lassen.
    Meine Kleine ist auch in dem Alter und ich möchte ihr das nicht zumuten...


    Grundsätzlich glaube ich ihr schon, dennoch ist es auch wichtig manche Dinge nochmals zu hinterfragen! Meine Kleine hat manchmal nämlich eine rege Phantasie.... ;)


    LG,
    Kiki :sonne